Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadtteile Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Sü

Vorlage: 28569
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 17

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Nordwestlicher Stadtteil
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Anlage Südwestliche Stadtteil
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Anlage Stadtteill Neureut
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Baulandkataster
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 934 17 öffentlich Dez. 4 Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadtteile Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiher- feld-Dammerstock, Weststadt und Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2011 11 Gemeinderat 13.12.2011 17 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von ergänzenden Erläuterungen Kenntnis. Nach Anhörung des Ort- schaftsrates Neureut und Vorberatung im Hauptausschuss stimmt der Gemeinderat der Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen aus dem Baulandkataster gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die im Betreff genannten Stadtteile zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat Neureut (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 29.11.2011 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtent- wicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.05.2006 im Leitbild des Flächenmanagements festgelegt, die Innenentwicklung vorrangig zu fördern und damit den Freiflächenverbrauch zu mini- mieren. Baulücken, unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang und zum Teil auch mindergenutzte oder suboptimal genutzte Baugrundstücke gewinnen dadurch als Bauflächenreserve im Innenbereich immer mehr an Bedeutung. Diese Flächen hat das Liegenschaftsamt in einem Baulandkataster zusammenge- stellt. Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat nach Anhörung im Ortschaftsrat Durlach und Vorberatung im Hauptausschuss in einem Grundsatzbeschluss die Veröffentli- chung der sofort bebaubaren (klassischen) Baulandflächen aus dem Baulandkatas- ter für den Stadtteil Durlach als Pilotprojekt beschlossen. Im April 2011 erfolgte dies für die restlichen östlichen Stadtteile. Nunmehr liegt auch die Datenaufbereitung für die westlichen Stadtteile Beiertheim- Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock und Weststadt vor und können veröffent- licht werden. Es handelt sich dabei zum jetzigen Zeitpunkt um insgesamt 371 Bau- grundstücke mit einer Fläche von 42,2 Hektar. Als größte Einzelfläche ist hier die Baulandfläche in der Südweststadt "Hauptbahnhof-Süd" mit 4,6 Hektar enthalten. Diese Grundstücke verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtteile: Beiertheim-Bulach 16, Daxlanden 16, Grünwinkel 33, Innenstadt-Ost 1, Knielingen 32, Mühlburg 10, Nordstadt 3, Nordweststadt 10, Oberreut 49, Rüppurr 17, Süd- stadt 6, Südweststadt 9, Weiherfeld-Dammerstock 1, Weststadt 2 und Neureut 166. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Baulandkataster kann Bauwilligen, Architekten und Maklern als Informations- quelle und Entscheidungshilfe dienen und damit zu einer Aktivierung dieser beachtli- chen Bauflächenreserve führen. Hierzu ist es jedoch in einem weiteren Schritt erforderlich, das Baulandkataster für die o.g. Stadtteile zu veröffentlichen. Diesbezüglich setzt der Datenschutz enge Grenzen, so hat die Gemeinde ihre Absicht, das Baulandkataster zu veröffentlichen, einen Monat vorher öffentlich bekannt zu machen. Dabei müssen die Eigentümer auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Bei Vorliegen eines Widerspruchs darf die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke nicht als bebaubare Flächen im Baulandkataster veröffentlichen. Hat der Grundstückseigentümer nicht widerspro- chen oder sein Einverständnis erklärt, kann die Gemeinde die Grundstücksdaten, wie Flurstücksnummer, Straßennamen und Angabe zur Grundstücksgröße veröffent- lichen. Diese Daten werden in Form von Karten und Listen im Internet sowie zur Einsicht- nahme beim Liegenschaftsamt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Anga- ben werden regelmäßig aktualisiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollstän- digkeit. Die Ankündigung der Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB soll jetzt für die o. g. Stadtteile erfolgen. Somit können voraussichtlich im Frühjahr 2012 für das gesamte Stadtgebiet alle ver- fügbaren klassischen Baulandflächen im Internet abgerufen werden, soweit seitens der Eigentümer kein Widerspruch eingelegt wird. Gleichzeitig liegt damit ein wesent- licher Baustein für das Flächenmanagement vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Ortschaftsrats Neureut und nach Vorberatung im Hauptausschuss die Veröffentlichung der sofort bebaubaren Bau- landflächen aus dem Baulandkataster gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB für die ge- nannten Stadtteile. Das Liegenschaftsamt wird zur weiteren Veranlassung ermächtigt. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011