Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2010 beim Badischen KONServatorium
| Vorlage: | 28567 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 932 15 öffentlich Dez. 3 Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2010 beim Badischen KONServatorium Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 08.11.2011 2 vorberaten Hauptausschuss 06.12.2011 10 Gemeinderat 13.12.2011 15 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat des Badischen KONServatoriums und im Hauptausschuss -, auf die Rückforderung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 30.012,96 € für 2010 zu verzich- ten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 60.532,58 € Mehraufw. z. bish. Regelung: 30.012,96 € keine voll je nach Anzahl der SGE Anträge durch Umstel- lung ab 2011 sinkend Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß der im Jahr 2010 geltenden Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium stehen dem Badischen KONServatorium jährlich 2 % der voraussichtlichen Gebühreneinnahmen zur Gewährung von Schulgeldermäßigungen aus sozialen Gründen zur Verfügung. Wird diese Grenze um mehr als 3 % überschritten, sind alle Einzelermäßi- gungen anteilig um den Überschreitungsbetrag zu kürzen (vgl. Punkt 3.3 der Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium – Anlage I in der Fassung bis 31.12.2010). Der Betrag war seit Beschluss in den Jahren 2000 – 2006 jeweils ausreichend. Im Jahr 2007 betrug die Überschreitung 1.425,84 €. Im Jahr 2008 14.754,41 €. Im Jahr 2009 19.503,17 €. Im Jahr 2010 wurde er um 30.012,96 € überschritten. Im Jahr 2010 standen insgesamt 30.519,62 € für die Gewährung von Ermäßigungen aus sozialen Gründen zur Verfügung. Bei den 119 Ermäßigungsempfängern handelt es sich in 81 Fällen um Empfänger der Grundsicherung. Im Zeitraum von 2006 bis 2010 stieg die Zahl der Antragsteller, die die Ermäßigung in Anspruch nehmen können, von 45 auf 119. Im Ver- gleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 18 Berechtigte. Insgesamt nahmen im Jahr 2010 5,7 % aller Schüler und Schülerinnen eine Ermäßigung in Anspruch (Vergleich 2007: 3,51 %). Diese Entwicklung führt in 2010 im Bereich Schulgeldermäßigung zu Gesamtausgaben von 60.532,58 € und somit zu einer Überschreitung des Höchstbetrages um 30.012,96 €. Den Richtlinien gemäß wären somit alle Einzelermäßigungen anteilig um den Überschreitungsbe- trag zu kürzen. Es handelt sich hierbei um rund 49,58 % pro Zahlungspflichtigen. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Rückforderungen in vielen Fällen nicht be- glichen werden können und dann lediglich verzögert abgesetzt werden müssten. Der zeitli- che und personelle Aufwand für die fallgenaue Errechnung und Umsetzung der Rückzah- lung ist entsprechend hoch. Seit 1. Januar 2011 werden neu eingehende Anträge auf Gebührenermäßigung an den Karlsruher Pass gekoppelt und abgerechnet, daher wird sich 2011 und in den folgenden Jahren aufgrund von Abmeldungen der finanzielle Aufwand von Schulgeldermäßigungen nach der alten Richtlinie immer weiter verringern . Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Von Januar 2011 bis Juni 2011 haben am Badischen KONServatorium insgesamt 72 Zah- lungspflichtige einen Antrag nach alter SGE-Richtlinie gestellt. Zum Vergleich waren es im gleichen Zeitraum des Jahres 2010 insgesamt 100 Zahlungspflichtige. Dies ergibt einen Rückgang von 28 Anträgen nach alter SGE-Richtlinie. Die Ermäßigungskosten sanken von 30.410,31 € im 1. Halbjahr 2010 auf 26.375,29 € im 1. Halbjahr 2011. Dieser Rückgang würde auf das ganze Jahr 2011 nach Abzug von Abmeldungen zum 31. August 2011 eine Reduzierung des nach alter Richtlinie abzurechnenden Aufwands für die Gewährung von Schulgeldermäßigung von ca. 10.234,08 € betragen. Entgegen der ursprünglichen Ein- schätzung wird durch den starken Anstieg der gestellten Anträge, Verdoppelung der Zahlen innerhalb der Jahre 2009 - 2010, voraussichtlich auch 2011 und 2012 die Schulgeldermäßi- gung die Grenze gemäß der alten Richtlinie überschreiten. Allerdings wird es sich um sin- kende Beträge handeln. Zusätzlich zu o. g. Anträgen nach alter Richtlinie haben im Zeitraum von Januar 2011 bis Juni 2011 am Badischen KONServatorium bereits 73 Zahlungspflichtige Karlsruher Kinder- pässe vorgelegt. Das Badische KONServatorium entwickelt sich somit immer stärker zu ei- nem breit aufgestellten Anbieter für Kinder und Jugendliche aus allen Bevölkerungsgruppen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat des Badischen KONSer- vatoriums und im Hauptausschuss - auf die Rückforderung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 30.012,96 € für 2010 zu verzichten. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011