Umstrukturierung des Karlsruher Kinderpasses

Vorlage: 28564
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Umstrukturierung Kinderpass-neu
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 929 12 öffentlich Dez. 3 Umstrukturierung des Karlsruher Kinderpasses Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 29.11.2011 6b Zustimmung mit Erhöhung der Positio- nen „Zoologischer Stadtgarten“ und „Bädersaisonkarte“ auf 100 % Gemeinderat 13.12.2011 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, unter Be- rücksichtigung der dort empfohlenen Änderungen im Bereich Zoologischer Stadtgar- ten und Bädersaisonkarte - die Umstrukturierung des Karlsruher Kinderpasses mit den dargestellten Änderungen. Die Zahlen der Bezugsberechtigten können nur geschätzt werden, somit stellen auch die Kostenangaben nur Richtwerte dar. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 561.000 € voraussichtliche Einsparung durch BuT: 542.000 € 561.000 € 561.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung (Mittel des Kinderpasses: 549.920 € und Ein- sparungen SuS 557.000 €) Kontierungsobjekt: 1.500.31.80.02.03 Kontenart: 430000 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorbemerkung 1962 beschloss der Karlsruher Gemeinderat für hilfebedürftige Personen und so genannte „Minderbemittelte über 65 Jahre“ die Abgabe von 50 Freifahrtscheinen für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK). 1973 wurde das Angebot um freien Eintritt in städtische Hallen- und Freibäder sowie den Zoologischen Stadt- garten und die Gewährung von Zuschüssen zur Familienerholung erweitert. 1987 erfolgte die Namensgebung „Karlsruher Pass“, und das Angebot wurde nochmals erweitert. Mit der Einführung der neuen Sozialgesetzgebung zum 01.01.2005 wurde vom Karlsruher Gemeinderat die Umwandlung des Karlsruher Passes in einen Karlsruher Kinderpass − als freiwillige Leistungen für sozial benachteiligte Kinder bis zum 16. Lebensjahr − beschlossen. 2009 wurde der Karlsruher Pass für die Erwachsenen wieder eingeführt. Das städtische Armutsbekämpfungspro- gramm wird seit über 20 Jahren kontinuierlich verfolgt. Im Jahre 2010 wurden vom Gemeinderat einstimmig die Leitlinien gegen Kinderarmut verabschiedet. Laut dem Armutsbericht/Armutsbekämpfungsprogramm 2008 lebt jede zehnte Karlsru- her Familie unter der relativen Armutsgrenze. Der Karlsruher Kinderpass ermög- licht den Kindern dieser Familien Teilhabe und Freude. Die Stadt Karlsruhe gibt seit 2006 zur Teilhabe am öffentlichen Leben den Karls- ruher Kinderpass aus. Hierfür wurden im Haushalt 2011 und 2012 Mittel in Höhe von jeweils 549.920 Euro eingestellt. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) kommt durch eine höhere Altersgrenze (bis 18 bzw. 25 Jahren) mehr Personen zugute als der Kin- derpass in seiner derzeitigen Form. Der Berechtigtenkreis des Karlsruher Kinder- passes verringert sich entsprechend. Die Leistungen des BuT unterscheiden sich vom Kinderpass allerdings durch geringere oder andere Leistungen. Im Folgenden werden die Leistungen des Kinderpasses den Leistungen des BuT im Bereich der Teilhabe gegenübergestellt sowie die unterschiedlichen bezugs- berechtigten Personenkreise aufgezeigt. Damit die unterschiedlichen Leistungen in ihrem Angebot kompatibel sind, empfiehlt die Verwaltung, die Inhalte des Kin- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 derpasses neu zu strukturieren und an die veränderten Bedingungen anzupas- sen. Die vorliegenden Zahlen beruhen auf der Grundlage der derzeitigen Ausgabe- praxis des Karlsruher Kinderpasses. Für die erarbeiteten Vorschläge und die er- warteten Einsparungen können nur geschätzte Summen angegeben werden. 2. Karlsruher Kinderpass alt Bezugsberechtigter Personenkreis des derzeitigen Kinderpasses 2010 waren für den Kinderpass ca. 6.000 Kinder bis 15 Jahre bezugsberech- tigt. 2010 ausgegebene Kinder- pässe: Nach Leistung Anzahl Karlsruher Kinderpass Im Bildungspaket nicht berücksich- tigt SGB II 3.399 --- SGB XII 28 --- Asylbewerberleistungsgesetz 15 --- Wohngeld 846 --- Kinderzuschlag 101 --- einkommensschwache Fam. 379 379 Sonstige (Pflegekinder, Kin- der mit Behinderung) 150 150 Gesamt 4.918 529 Bezugsberechtigter Personenkreis für das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT), Alter der Berechtigten bis 18 Jahre  Berechtigte nach § 28 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)  Berechtigte nach § 34 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)  Berechtigte nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  Bezugsberechtigte von Wohngeld und Kinderzuschlag Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Durch die Erhöhung der Altersgrenze auf 18 Jahre beim neuen Karlsruher Kin- derpass muss im Folgenden von einer höheren Anzahl der Bezugsberechtigten ausgegangen werden. Man kann damit rechnen, dass nach SGB II ca. 6.000 Personen anspruchsberechtigt sind, sowie ca. 1.900, für die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld gewährt wird, und ca. 100 Antragsberechtigte nach dem SGB XII oder dem AsylbLG. So kann von einer Gesamtzahl von 8.000 Bezugs- berechtigten ausgegangen werden. Gegenüberstellung der Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket/ Karlsruher Kinderpass alt Leistung Bildungs- und Teilhabepaket Kinderpass (StJA e. V.) Lernförderung Ja (Nachweis notwendig) Über Bildungsgut- schein, max. 100 € pro Jahr Mittagessen Ja Nein Schulbedarf Ja Nein Bildungsgutschein (Sport, Musik, Kultur) Ja (120 €) Ja (100 €) Schulausflüge Ja, ein- und mehr- tägig Nein Schulbeförderung Ja Nein Ferienpass, StJA e. V. Nein Ja Schülerferienticket KVV Nein Ja Zoologischer Stadtgarten Nein Ja Mehrfahrtenkarten KVV Nein Ja Badeintritte Nein Ja Ermäßigte und freie Eintritte in Museen, Galerien und Theater Nein Ja Ermäßigung Badi- sches Konserva- torium Nein Ja Ergänzende Erläuterungen Seite 5 3. Empfehlungen zur Neustrukturierung des Karlsruher Kinderpasses Auf Grundlage der Leitlinien gegen Kinderarmut und der dort erarbeiteten Emp- fehlungen und Maßnahmen sowie aufgrund der komplexen gesetzlichen Vorga- ben des BuT wird vorgeschlagen, den Karlsruher Kinderpass neu zu strukturieren und klar von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets abzugrenzen. Der erfolgreich etablierte Name „Karlsruher Kinderpass" soll wegen der guten Akzeptanz beibehalten, jedoch mit neuen Inhalten gefüllt werden. 4. Karlsruher Kinderpass neu Personenkreis Der neue Karlsruher Kinderpass soll in Zukunft an alle Personen bis 18 Jahre ausgegeben werden, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket be- anspruchen können (geschätzte 8.000 Bezugsberechtigte) und zusätzlich noch an den Personenkreis der unter 2 aufgeführten 529 Kinder aus einkommens- schwachen Familien, der Pflegekinder und der Kinder mit Behinderung. Leistungen des neuen Karlsruher Kinderpasses a) Mobilitätszuschuss  Die ScoolCard kostet aktuell regulär 390 Euro jährlich bei einer monatlichen Rate (à zehn Monate) von 39 Euro. Sie gilt für zwölf Monate. Der neue Karls- ruher Kinderpass sieht die Ausgabe der ScoolCard zum Preis von 20 Euro monatlich (50 % Ermäßigung aufgerundet) für alle Karlsruher Kinderpassbe- sitzer vor, deren ScoolCard nicht durch das Bildungs- und Teilhabepaket oder durch die Satzung über die „Erstattung der notwendigen Beförderungs- kosten für Schülerinnen und Schüler“ übernommen wird. Dies entspricht ei- nem jährlichen Preis für Karlsruher Kinderpassbesitzer von 200 Euro (20 € mal zehn Monate) für die ScoolCard. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Erwartete Nutzung der ermäßigten ScoolCard: a) Kinder, die BuT-anspruchsberechtigt sind, erhalten dann die ScoolCard aus Leistungen des BuT, wenn sich ihre nächstgelegene Schule weiter als einen Kilometer bei Grundschülerinnen und -schülern und zwei Kilometern bei Se- kundarschülerinnen und -schülern von ihrem Wohnort entfernt befindet. b) Kinder, die BuT-anspruchsberechtigt sind und nicht ihre nächstgelegene Schu- le (ein Kilometer bei Grundschulen und zwei Kilometer bei weiterführenden Schulen) besuchen, erhalten eine ScoolCard aus städtischen Leistungen nach der Satzung über die „Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler“. c) Kinder, die weder eine ScoolCard über das BuT noch nach der Satzung über die „Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler“ beziehen, haben die Möglichkeit, als Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Kinderpasses die ScoolCard zum Preis von jährlich 200 Euro zu beziehen. Wenn man davon ausgeht, dass 30 % der Schülerinnen und Schüler (ca. 2.000), die Leistungen aus dem BuT beziehen, keine ScoolCard über das BuT oder die Satzung über die „Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerin- nen und Schüler“ erhalten und hiervon 50 % (ca. 1.000) die ermäßigte ScoolCard in Anspruch nehmen, bedeutet dies Kosten von rd. 200.000 Euro.  Ermäßigte Monatskarte für Azubis Für Kinderpassbesitzer in Ausbildung oder während der Arbeitssuche werden weiterhin 50 % der Monatskarte abgerundet übernommen, dies bedeutet 19 Euro pro Monat. Der Eigenanteil liegt bei 20 Euro. Bei einer erwarteten Nutzung von 100 Personen à zwölf Monate bedeutet dies Kosten von rund 23.000 Euro.  Schüler-Ferienpass für Karlsruher Kinderpassbesitzer, die keine ScoolCard besitzen Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Erwartete Nutzung des Schüler-Ferienpasses: Auf Grund der angenommenen obigen Nutzungszahlen bleiben 1.912 Kinder üb- rig, die keine ermäßigte ScoolCard beziehen, die als ganzjährige Netzkarte auch zu Fahrten in den Sommerferien berechtigt. Allein für diesen Personenkreis kommt der Kauf des Schüler-Ferienpasses in Betracht, der aktuell 23 Euro kos- tet. Bei einer Ermäßigung von 50 % aufgerundet, wird für Karlsruher Kinderpass- Berechtigte der Schüler-Ferienpass für 12 Euro angeboten. Wenn man innerhalb dieses Personenkreises eine Inanspruchnahme von 50 % voraussetzt, kann man von 956 Kindern ausgehen, die das Schülerferienticket über den Karlsruher Kin- derpass beziehen. Dies bedeutet einmalige Kosten pro berechtigtem Kind von 11 Euro und somit Kosten in Höhe von rund 11.000 Euro. Die Sicherung der Mobilität von Karlsruher Kindern, die aus Wohnortgründen (zu nahe an der Schule) keinen vollen Zuschuss zur ScoolCard bekommen, hat hohe Priorität, um deren Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeitangeboten zu sichern. Diese Sicherung der Mobilität mit einem Eigenanteil von 50 % hat sich beim Karlsruher Pass gut bewährt und verbessert die Einnahmesituation des KVV um rund 800.000 Euro (je zur Hälfte Stadt und Eigenanteil) durch den Karlsruher Kinderpass. Hinzu kommen noch knapp über 2 Mio. Euro aus dem Karlsruher Pass, sodass der KVV insgesamt Einnahmen von rund 2,8 Mio. Euro aus diesem Bereich erzielt. Mit dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) wird über eine Ermä- ßigungsregelung verhandelt. Im Zuge der Neustrukturierung wird die Prüfung der Ermäßigungsbewilligung für die zusätzliche Bezuschussung der ScoolCard vom Schul- und Sportamt in die Röckl-Passage verlagert. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 b) Bädereintritt  Bädersaisonkarte für die Freibäder (Mai bis September), Gesamtkosten: 80.000 Euro  Die 50 % Ermäßigung auf den Einzeleintritt wird neben dem Fächer- und Eu- ropabad sowie dem Freibad Wolfartsweier zukünftig auch in den städtischen Bädern angeboten. Der ermäßigte Bädereinzeleintritt, der regulär 2,50 Euro kostet, beträgt bei Vorlage des Kinderpasses 1,30 €. Gesamtkosten: 8.000 Euro c) Zoologischer Stadtgarten Die Eintrittsregelung bleibt wie bisher bestehen, Gesamtkosten: 25.000 Euro d) Ferienbetreuungsgutschein Gutschein für eine Ferienbetreuung in Höhe von 40 Euro für Kinder ab sechs Jahren; einlösbar für ein Betreuungsangebot, Stadtranderholung oder den Feri- enpass oder das Angebot eines gemeinnützigen lokalen Ferienfreizeitanbieten- den. Bezugsberechtigte: ca. 6.000 Kinder Gesamtkosten bei einer erwarteten Nutzung von 45 % (2.700 Kinder): 108.000 Euro e) Bildungsgutschein für Kinder, die den Kinderpass erhalten, aber keine Leistungen des BuT Die Kinder, die zum Bezugsberechtigtenkreis des alten Karlsruher Kinderpasses gehören, sollen nicht schlechter gestellt werden als bisher und erhalten deshalb den neuen Kinderpass mit den entsprechenden Leistungen und zusätzlich (um nicht schlechter gestellt zu sein als die Empfängerinnen und Empfänger des BuT) einen Bildungsgutschein im Wert von 120 Euro jährlich statt bisher 100 Euro jähr- lich. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Bezugsberechtigte: Derzeit 529 Kinder, erwartete Nutzung knapp 60 % (ca. 300 Kinder), Gesamtkosten: 36.000 Euro f) Ermäßigung beim Badischen Konservatorium Derzeit besteht eine Ermäßigung auf Leistungen des Badischen Konservatoriums von 80 % für Karlsruher Kinderpassbesitzerinnen und Kinderpassbesitzer. Im Jahre 2011 sind dies Kosten von rund 50.000 Euro. Durch die erhöhte Anzahl der Bezugsberechtigten aufgrund der Reduzierung der „Altfälle“, die die Ermäßigung gemäß der bis 31.12.2010 gültigen Satzung des Badischen Konservatoriums er- halten, wird hier von einer Steigerung ausgegangen. Die angenommenen Kosten für 2012 belaufen sich auf 70.000 Euro. g) Wohlwollende Prüfung der Wohnungsvergabe für Familien, deren Kinder einen Karlsruher Kinderpass besitzen Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Karlsruhe ist für Familien, die auf güns- tigen Wohnraum angewiesen sind, dramatisch. Zahlreiche Folgekosten und Probleme der Familien entstehen, weil sie keinen adäquaten Wohnraum finden können. Bei Vorzeigen des Karlsruher Kinderpasses sollten alle Wohnbaugesell- schaften eine wohlwollende Prüfung der Wohnraumvergabe für diese Familien ermöglichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 5. Gegenüberstellung der Leistungen und Kosten Leistungen Karls- ruher Kinderpass alt Kosten alt Leistungen Karlsruher Kinderpass neu Kosten neu KVV Mehrfahrkarten 70.000 € a) 50 % Ermäßigung der ScoolCard u. Ausbil- dungszuschuss 200.000 € + 23.000 € 223.000 € Leistung Bildungs- und Teilhabepaket Kinderpass alt (StJA e. V.) Kinderpass neu (StJA e. V.) Lernförderung Ja (Nachweis notwendig) über Bildungsgut- schein Nein Mittagessen Ja Teilweise Nein, nur MP 13 Schulbedarf Ja Nein Nein Bildungsgutschein Ja (120 €) Ja (100 €) Ja, soweit nicht über BuT (120 €) Schulausflüge Ja, ein- und mehr- tägig Nein Nein Schulbeförderung Ja Nein Ja, soweit nicht über BuT bzw. städtische Sat- zung, ScoolCard, Eigenanteil 50 % Ferienpass, StJA e. V. Nein Ja Ja, Ferienbetreu- ungsgutschein Schüler- Ferienpass KVV Nein Ja Ja, Eigenanteil 50 % Zoologischer Stadtgarten Nein Ja Ja Mehrfahrtenkarten KVV Nein Ja ersetzt durch ScoolCard Badeintritte Nein Ja Ja, 100 % Bäder- saisonkarte, 50 % bei Einzeleintritt Ermäßigte und freie Eintritte in Museen, Galerien und Theater Nein Ja Ja Ermäßigung von 80 % auf Leistun- gen des Badi- sches Konserva- toriums Nein Ja Ja Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Leistungen Karls- ruher Kinderpass alt Kosten alt Leistungen Karlsruher Kinderpass neu Kosten neu Schülerferienticket 66.000 € a) 50 % Schüler- Ferienpass 11.000 € Bädersaisonkarte 80.000 € b) Bädersaisonkarte 80.000 € 50 % Ermäßigung auf Bädereintritt 5.000 € b) 50 % Ermäßigung auf Bädereintritt 8.000 € Zoologischer Stadt- garten 25.000 € c) Zoologischer Stadtgarten 25.000 € Ferienpass 50.000 € d) Ferienbetreuungsgut- schein 108.000 € Bildungsgutschein (z. B. für Sportvereins- beiträge) 200.000 € e) Bildungsgutschein für Kinder, die den Kinder- pass erhalten, aber kein BuT 36.000 € Badisches Konserva- torium 50.000 € f) 80 % Ermäßigung Badi- sches Konservatorium 70.000 € Gesamt 546.000 € Gesamt 561.000 € Im Zuge der Neustrukturierung wurde der Karlsruher Kinderpass hinsichtlich seiner Stringenz überarbeitet. Um einer Verschlechterung bei der Mobilität entgegenzuwir- ken, wird die 50 % Ermäßigung bei der ScoolCard eingeführt. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurden auch die übrigen KVV-Tickets (Ausbildungskarte und Schülerferienpass) zu 50 % ermäßigt. Bei den Bädern wird auch analog dem Karls- ruher Pass eine Ermäßigung von 50 % beim Einzeleintritt eingeführt. Dadurch kön- nen die Karlsruher Kinderpassbesitzerinnen und Kinderpassbesitzer das ganze Jahr die Hallen- und Freibäder sowie das Europa- und Fächerbad benutzen. Bei ungera- den Beträgen wird der Eigenanteil aufgerundet (auch bei künftigen Tarifplanungen und Gebühren). Eine Ausnahme bildet das Badische Konservatorium. Hier wurde kostenneutral sei- nerzeit die in der damaligen Satzung der Meisterschule festgelegte Ermäßigungsre- gelung in den Karlsruher Kinderpass überführt. Dadurch beträgt die Ermäßigung nicht 50 %, sondern 80 %. Bei zukünftigen Gebührenerhöhungen ist zu prüfen, ob der Eigenanteil gesteigert werden kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Das Budget für den Karlsruher Kinderpass erhöht sich um rund 15.000 Euro auf 561.000 Euro. Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes ergeben sich zukünftig Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen: Zuschüsse für Landschulheimaufenthalte/Studienfahrten über SuS: 70.000 Euro Zuschüsse aus Schulhilfefonds über SuS: 131.000 Euro Erstattungen aus Schülerbeförderungssatzung über SuS: 356.000 Euro ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gesamtersparnis: 557.000 Euro Kosten alt Kosten neu Kinderpass 546.000 € 561.000 € freiwillige Leistungen SuS 557.000 € 0 € Gesamt 1.103.000 € 561.000 € 6. Fazit Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets ist es nötig, den Karlsru- her Kinderpass neu zu strukturieren. In die Neuorganisation fließen die Empfeh- lungen der Arbeitsgruppe "Leitlinien gegen Kinderarmut" mit ein sowie die Erfah- rungen aus der Einführung des Karlsruher Passes und die veränderten Bedürf- nisse der Kinderpassbezieherinnen und Kinderpassbezieher. Das Thema Mobili- tät hat für die Kinder, die nicht in Besitz einer ScoolCard kommen (da sie zu nah an einer potenziellen Schule wohnen), Priorität. Teilhabe an sozialem Leben be- deutet in hohem Maße, sich jederzeit innerhalb der Stadt mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln bewegen zu können, z. B. um Sport- oder Freizeiteinrichtungen auf- zusuchen. Erfahrungen mit dem Karlsruher Pass zeigen ganz deutlich die hohe Annahme dieser Ermäßigung. Ein Grundsatz der Leitlinien gegen Kinderarmut ist, dass nach Einführung des BuT Kinder, die bislang den Kinderpass bekommen haben, nun aber keine Leis- tungen nach dem BuT bekommen, nicht schlechter gestellt sein sollen als vorher. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Deshalb sollen diese Kinder dann über den Karlsruher Kinderpass Bildungsgut- scheine bekommen. Eine Verbesserung der Situation auf dem Wohnungsmarkt wurde als höchste Priorität innerhalb der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Leitlinien gegen Kinder- armut" angesehen. Ein Ferienbetreuungsgutschein wird zunehmend von den Eltern gefordert und erweist sich als wichtiger Baustein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonven- tion. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, unter Berücksichtigung der dort empfohlenen Änderungen im Bereich Zoologischer Stadtgarten und Bädersaisonkarte - die Umstrukturierung des Karlsruher Kinder- passes mit den dargestellten Änderungen. Die Zahlen der Bezugsberechtigten können nur geschätzt werden, somit stellen auch die Kostenangaben nur Richt- werte dar. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Dezember 2011

  • Ergänzungsantrag TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 13. Dezember 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 30. Plenarsitzung Gemeinderat 13.12.2011 947 12 öffentlich Umstrukturierung des Karlsruher Kinderpasses Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die sich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ergebenden Einsparungen von ca. 542.000 € in weitere Maßnahmen gegen Kinderarmut in Karlsruhe fließen zu lassen. Die Stadtverwaltung erarbeitet dazu ein Konzept, das sich an den Prioritäten der Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut ausrichtet, die am 14. Dezember 2010 vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurden. Das Konzept wird in den zuständigen Gremien beraten. Begründung/Sachverhalt Nahezu jedes zehnte Kind in Karlsruhe lebt in einem Haushalt relativer Armut. Aus der Verwaltungsvorlage zu TOP 12, Seite 12 geht hervor: "Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets ergeben sich künftig Einsparungen im Bereich der Freiwilligen Leistungen." Diese Einsparungen belaufen sich auf ca. 542.000 €. Diese Summe in weitere, in Teil B (Maßnahmen) der Leitlinien bereits vorgeschlagene, Maßnahmen gegen Kinderarmut einfließen zu lassen, sieht der Gemeinderat als wichtigen Schritt an, um die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut möglichst umfassend umzusetzen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Dezember 2011

  • Stellungnahme Ergänzungsantrag TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) vom: 13.12.2011 eingegangen: 13.12.2011 Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 947 12 öffentlich Dez. 3 Umstrukturierung des Karlsruher Kinderpasses - Kurzfassung - Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte es im Maß und in der Ausgestaltung beim gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepaket und dem vorgeschlagenen Umfang der Kinderpass-Leistungen verbleiben. Kinderpass und Bildungs- und Teilhabepaket stellen einen den bisherigen Um- fang weit übersteigenden, gewichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut dar. Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss im Jahre 2012 hierüber berichten und ge- gebenenfalls weitere Vorschläge unterbreiten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 542.000 € 542.000 € 542.000 € Haushaltsmittel stünden im Rahmen der eingesparten Mittel zur Verfügung. Kontierungsobjekt: 1.500.31.80.02.03 Kontenart: 430000 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie in der Beschlussvorlage vermerkt, konnten die zukünftigen Kosten für den Kinderpass und auch die Einsparungen nur geschätzt werden und sind betragsmäßig nicht verbindlich. Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, wird vom Bund ein Betrag von rund 5,6 Mio. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird dem Gemeinderat die Umstruk- turierung des Karlsruher Kinderpasses mit einem voraussichtlichen Mittelaufwand von rund 561.000 € jährlich als freiwillige Leistung vorgeschlagen. Beides zusammen stellt einen den bisherigen Umfang weit übersteigenden, gewichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- armut dar. Mit der Umstrukturierung des Kinderpasses wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das über die neuen Leistungen der Bildung und Teilhabe hinaus wichtige Bausteine hinsichtlich der Mobilität von Kindern und Jugendlichen und freizeitorientierte Maßnahmen beinhaltet. Auch die Erweiterung des Personenkreises über das klassische Bildungs- und Teilhabepa- ket hinaus sowie die Kostenermäßigung beim Badischen Konservatorium, stellen wichtige Bausteine zur Umsetzung des Konzepts zur Bekämpfung der Kinderarmut in Karlsruhe dar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte es im Maß und in der Ausgestaltung beim gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepaket und dem vorgeschlagenen Umfang der Kinderpass-Leistungen verbleiben.