Umnutzung der Nancyhalle als Probebühnenzentrum für das Badische Staatstheater
| Vorlage: | 28562 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 927 10 öffentlich Dez. 2 Umnutzung der Nancyhalle als Probebühnenzentrum für das Badische Staatstheater Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2011 8 Gemeinderat 13.12.2011 10 Das Badische Staatstheater benötigt dringend Probenräume, da sich die unzureichende Probensitua- tion im Zusammenhang mit der Einrichtung der Sparte Kinder- und Jugendtheater in der Insel ver- schärft hat. Die bisher vom Staatstheater zeitweise als Spielstätte genutzte Nancyhalle, über deren Zukunft noch keine Entscheidung getroffen ist, wurde auf ihre Nutzbarkeit als Probenzentrum unter- sucht und bietet sich im Ergebnis für diesen Zweck an. Aus diesem Grund stellt die Stadt dem Staatstheater die Halle für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren als Probenzentrum zur Verfügung. Die hierfür notwendigen einmaligen Investitionskosten i. H. v. 1,65 Mio. € teilen sich das Land und die Stadt als Träger des Staatstheaters. Durch die Nutzung der Probenräume entstehen dem Staatstheater zusätzliche Kosten (Mietkosten i. H. v. 190.000 € und Betriebskosten i. H. v. ca. 225.000 €), die das Staatstheater nicht alleine aufbrin- gen kann. Aus diesem Grund erhöhen die Träger des Staatstheaters (Stadt und Land) den jährlichen Zuschuss an das Staatstheater um je 95.000 € (insgesamt 190.000 €). Die Stadt erhält Mietkosten i. H. v. 190.000 €. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1,65 Mio € 190.000 € p. a. Mieteinnahme 825.000 € - mittelfris- tig durch Mehrein- nahmen gedeckt 95.000 € Erhöhung Zu- schuss an BST - gedeckt durch Mieteinnahmen Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.883401 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: Haushaltsmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen . Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die unzureichende Probensituation im Badischen Staatstheater ist nicht neu und nicht unbe- kannt. Bei den während der Planung des Hauses Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre gemachten Einsparungen und Einschränkungen handelt es sich um strukturelle Defizite, die den zunehmend produktionsintensiveren Ablauf hemmen und Produktionen und Aufführun- gen verhindern. Der Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters hat sich bereits 2009 mit dem Sanie- rungsbedarf der technischen und baulichen Substanz des von 1970 bis 1975 erbauten Hau- ses beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurden auch die seit Bestehen des Hauses vor- handenen Flächendefizite, insbesondere bei den Probenbühnen benannt. Im Hauptgebäude des Staatstheaters befinden sich zwei Probenbühnen, die Opernproben- bühne und die Schauspielprobenbühne. Beide sind nur eingeschränkt nutzbar und entspre- chen nicht annähernd den Dimensionen der Bühne, wodurch Dekorationen nie in den origi- nalen Größenverhältnissen 1 : 1 dargestellt werden können und fallweise andere Lösungen (Proben im Malsaal im Killisfeld usw.) gesucht werden müssen; Probenbühnen für eine Stu- diobühne, für das Junge Staatstheater sowie die Theaterspielclubs für Kinder und Jugendli- che sind gar nicht oder nur eingeschränkt vorhanden. Dieser Mangel hat sich mit der gewünschten Etablierung eines Kinder- und Jugendtheaters (Junges Staatstheater), welches in der Insel seine ständige Spielstätte gefunden hat, dras- tisch verstärkt, da die Insel dadurch ab sofort als Studio und Experimentalbühne wegfällt. Eine solche Bühne mit Experimentalcharakter, niederschwelligen und zielgruppenspezifi- schen Angeboten, Zusatzprogrammen etc. ist wiederum für ein Staatstheater, nicht zuletzt im Hinblick auf die Ausbildung des Nachwuchses (Assistenten), unabdingbar und kann in einer der Probenbühnen installiert werden, die bislang bereits gelegentlich als Spielstätte genutzt wurde und durch das Foyer erschlossen werden kann. Die Kosten hierfür werden aus dem laufendem Bauunterhalt entnommen. Dies alles hat Auswirkungen auf die ohnehin schlechte Probensituation. Im April 2011 bat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aus diesem Grund das Finanzministerium, einen reibungslosen Betrieb der Spielzeit 2011/12 zu gewährleisten, worauf das Finanzministerium die Nutzung der Nancyhalle als Probenstätte prüfen ließ und diesbezüglich Kontakt zur Stadt Karlsruhe aufnahm. Eine Studie der Nancyhalle zur Umnutzung als Probenzentrum für das Badische Staatsthea- ter wurde erstellt. Die Aufgabenstellung sah vor, für einen Übergangszeitraum, der mit ca. 7 bis 10 Jahre angenommen wird, die baulichen Veränderungen auf ein Mindestmaß zu be- schränken. Folgende Aspekte wurden untersucht: Nutzungskonzept einschl. Erschließung und Verlademöglichkeiten Brandschutz und Rettungswege Baukonstruktion, Statik usw. Technische Anlagen wie Heizung/Lüftung, Sanitär, Sprinkleranlage und Elektroinstal- lationen. Die Studie enthält ebenfalls eine Kostenschätzung für erforderliche bauliche Maßnahmen und zu erwartende Betriebskosten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nutzungskonzept: Vorgesehen ist die Unterteilung der Nancyhalle in drei Bereiche. Die einzelnen Räume müs- sen mit schalldämmenden Wänden abgetrennt werden. Die interne Erschließung erfolgt über das Foyer, die Anlieferung und Verladung von Bühnenkonstruktionen kann durch die vorhandenen Tore bewerkstelligt werden. Als Aufenthalts- und Sanitärräume dienen die Räume des ehemaligen Cafés. Brandschutz: Gegen die Einrichtung eines Probenbühnenzentrums bestehen aus brandschutztechnischer Sicht keine grundsätzlichen Einwände. Pro Probenbühne sind zwei deutlich gekennzeichne- te Rettungswege erforderlich, weitere Brandschutzhinweise und -auflagen sind einzuhalten. Baukonstruktion usw.: Eine Verkehrsgefährdung durch die derzeit zu beobachtenden Risse in der Nordfassade und in den Gläsern ist nicht erkennbar. Die Verdunklung der Probenbühnen aus akustischen Gründen durch Behänge aus Moltonstoff ist vertretbar, Schäden durch Kondensatbildung müssen vermieden werden. Bei den technischen Installationen werden bei Weiternutzung der Halle Instandsetzungs- maßnahmen erforderlich (Erneuerung der Lüftungsanlage, Austausch von Brandschutzkap- pen, Erneuerung einzelner Unterverteiler und Erneuerung der Batterieanlage für die Sicher- heitsbeleuchtung). Die Studie kommt zu dem Schluss, dass „keine gravierenden Einschränkungen für die Nut- zung als Probenbühnenzentrum vorhanden sind“ und „das Gebäude als Probenbühnenzent- rum für das Badische Staatstheater für einen Übergangszeitraum von ca. 7 bis 10 Jahren geeignet ist“. Insgesamt hat die Studie Investitionen von 1,65 Mio. € errechnet, die durch Arbeiten und Erneuerungen an der Baukonstruktion, Erneuerungen der technischen Anlagen und Baune- benkosten zustande kommen. Erste Gespräche mit dem Land haben ergeben, dass sich beide Träger des Staatstheaters über die Dringlichkeit einer raschen Hilfe bewusst sind und sich, vorbehaltlich der Zustim- mung des Landtags und des Gemeinderats, die Investitionen durch einen einmaligen Zu- schuss hälftig teilen möchten. Dieser einmalige Zuschuss i. H. v. 825.000 € (städt. Anteil) soll als außerplanmäßige Aus- gabe auf Nachweis erfolgen. Stadt und Land haben sich auf eine Miete i. H. v. 190.000 € für die Nancyhalle verständigt. Die anfallenden Betriebskosten werden derzeit auf 225.000 € p. a. veranschlagt. Diese Kos- ten bedeuten Mehraufwendungen, die das Badische Staatstheater nicht zur Gänze aus sei- nem Etat tragen kann. Aus diesem Grund haben sich Stadt und Land geeinigt, den jährli- chen Zuschuss für das Badische Staatstheater um 190.000 € zu erhöhen, d. h. für jeden der beiden Träger um 95.000 €. Das Staatstheater bezahlt demzufolge die Miete (190.000 €) und die tatsächlichen Betriebs- kosten (225.000 €) aus seinem Etat an die Stadt Karlsruhe. Abzüglich des erhöhten jährli- chen Zuschusses verbleibt beim Badischen Staatstheater somit ein Betrag von (hochge- rechnet) 225.000 €, der aus dem vorhandenen Budget zu erbringen ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Diesem Betrag stehen mögliche Mehreinnahmen von bis zu 250.000 € (prognostiziert) ent- gegen, die aufgrund der verbesserten Raumsituation im Haupthaus durch mehr Aufführun- gen im Großen und Kleinen Haus realisiert werden können sowie rund 7.000 € für wegfal- lenden Kosten für bislang angemietete Probenräume. Die Bauunterhaltskosten werden in etwa in der gleichen Höhe anfallen wie bisher. Der Erhö- hung des Zuschusses (95.000 €) stehen Mieteinnahmen (190.000 €) und die Einsparung der auch bei Leerstand anfallenden Betriebskosten (ca. 80.000 €) gegenüber. Der Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters stimmte in seiner Sitzung am 22.07.2011 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat einer vorläufigen Nutzung der Nancyhalle als Probenzentrum zu. Denkmalamt und Bauordnungsamt haben der Umnutzung der Halle zum Probenzentrum zugestimmt. Die Schülerakademie wird weiterhin in der Nancyhalle verbleiben und hat eine Nutzungsver- einbarung über ein weiteres Jahr unterzeichnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Überlassung der Nancyhalle an das Staatstheater zu und erklärt sich mit der Bereitstellung der einmaligen Investitionsstumme einverstanden. Hierzu wird eine überplanmäßige Auszahlung bei PSP- Element 7.883401 (Kontenart 787100) genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen. Der Gemeinderat stimmt ebenfalls einem erhöhten jährli- chen Zuschuss für das Badische Staatstheater i. H. v. 95.000 € zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011