Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 28558
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Friedhofgebühren
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    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 923 6 öffentlich Dez. 5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.10.2011 1 vorberaten, Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung Hauptausschuss 06.12.2011 7 Gemeinderat 13.12.2011 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen und im Hauptausschuss - a) die vorgeschlagene Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2007 bis 2010 in die Gebührenkalkulation 2012, gem. Anlage 2 b) dass die derzeit gültigen Gebührensätze für das Friedhof- und Bestattungs- wesen in gleicher Höhe auch für das Jahr 2012 gelten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011 hat der Gemein- derat eine Neufassung des Gebührenverzeichnisses beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon wa- ren die Bestattungsgebühren für Erdbestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. Um die Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2007 - 2010 auszugleichen, ist für 2012 eine erneute Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Durch diese Verrechnung können die Nutzungsrechtsgebühren für Gräber und die Bestattungsgebühren konstant auf dem Niveau des Jahres 2011 gehalten wer- den. In den angeschlossenen Berechnungen (Anlage 3 - 8) sind die nach den Vorschrif- ten des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschlä- ge der Verwaltung ausgewiesen. Sie enthalten weitgehende Kostendeckungen unter Berücksichtigung des Ergebnisausgleichs 2007 ff. Der Kostendeckungsgrad für die Nutzungsrechtsgebühren für Kinder- und Kleinkin- dergräber liegt wie bisher zwischen 75 % und 92 %. Der Kostendeckungsgrad für die Bestattung von Kindern bis 2 Jahre beläuft sich wie bisher auf ca. 88 %. Im Hinblick auf die Ergebnisse der einzelnen Produktgruppen, die gegenseitig nicht verrechnet werden dürfen, schlägt die Verwaltung vor, die noch offene Kostenüber- deckung aus dem Jahr 2007 in Höhe von +50.147,42 Euro bei der Gebührenkalkula- tion 2012 zu berücksichtigen. Ferner soll die restliche Kostenüberdeckung aus 2008 in Höhe von +131.945,93 Euro, die Kostenüber- und -unterdeckung aus 2009 mit einem Teilbetrag von saldiert +42.197,03 Euro und die Kostenüber- und - unterdeckung aus 2010 mit einem Teilbetrag in Höhe von saldiert +12.613,86 Euro in die Gebührenkalkulation 2012 einbezogen werden (Anlage 11). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2009, saldiert +47.278,61 Euro und 2010 saldiert +589.571,17 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. Im Bereich der Kapellen und Leichenhallen ist aus dem Jahr 2007 eine Unterde- ckung in Höhe von -268.228,31 Euro offen. Diese resultiert aus der seinerzeitigen Fixkostenabdeckung von lediglich 50 % und zusätzlichen Einnahmeausfällen durch niedrigere Benutzungszahlen aufgrund der vormals hohen Gebühren für die Benut- zung der Trauerhallen in Höhe von 306,00 Euro und 95,00 Euro für die Benutzung der Leichenhallen. In seiner Sitzung am 11.03.2008 hat der Gemeinderat beschlos- sen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Lei- chenhallen beläuft sich damit im Haushaltsjahr 2012 auf 359.781,29 Euro. In seiner Sitzung am 14.12.2010 hat der Gemeinderat beschlossen die Unterde- ckung des Jahres 2006 in Höhe von -196.480,92 Euro nicht in den Gebührenbedarf der Kapellen und Leichenhallen einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt vor, entspre- chend der Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.03.2008 und 14.12.2010 zu verfahren Ergänzende Erläuterungen Seite 3 und die Unterdeckungen aus dem Jahr 2007 im Bereich der Kapellen und Leichen- hallen nicht in die Gebührenkalkulation 2012 einzubeziehen. Damit können die zum 01.01.2011 festgesetzten Gebührensätze auf gleichem Niveau gehalten und die bis- herigen Belegungen in etwa erreicht werden. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation -28.125,11 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch Rundungsdiffe- renzen sowie fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 1,20 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2007 mit 4,5 % ver- zinst (vgl. Anlage 9). Anlagenübersicht Anlage 1 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 2 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebüh- renobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2012 Anlage 3 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Kolumbarien und Grüfte Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Anlage 7 Berechnung der Bestattungsgebühren mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 7 a - 7 f Anlage 8 Berechnung der Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen von Erdbestatteten Anlage 9 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kos- ten Anlage 10 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 11 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 12 Seit 01.01.2011 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 13 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen und im Hauptausschuss - a) die vorgeschlagene Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2007 bis 2010 in die Gebührenkalkulation 2012, gem. Anlage 2 b) dass die derzeit gültigen Gebührensätze für das Friedhof- und Bestattungs- wesen in gleicher Höhe auch für das Jahr 2012 gelten. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011

  • Anlage 7a Friedhof
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    Anlage 7 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012322.993,49Euro Zuschuss zu den Fixkosten-81.508,34Euro abzgl. sonstige Erlöse-332,06Euro Ergebnisausgleich 2009 (Lastschrift)2.280,12Euro Gebührenbedarf 2012 243.433,21Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung80,4780,001.600128.000,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichen- 4.4.3.1halle außerhalb der Arbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr57,7557,003171,00 4.4.3.2während sonstigen Zeiten96,2596,005480,00 4.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau49,4149,001.60078.400,00 4.4.5Einstellen von Verstorbenen in der Kühlhalle ohne Aufbahrung40,2440,0085034.000,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes154,00154,005770,00 Gebührenaufkommen gesamt 241.821,00 2012 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.612,21 Kostendeckungsgrad99,34% Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro81.508,34 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben).

  • Anlage 7b Friedhof
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    Anlage 7 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012927.493,48Euro Zuschuss zu den Fixkosten-278.272,94Euro abzgl. sonstige Erlöse-987,19Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-4.096,29Euro Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift)4.096,29Euro Gebührenbedarf 2012 648.233,35Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.290,69290,002.230646.700,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 J. 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung290,69290,0000,00 4.2.2Kinder bis 10 J. 4.1.3Erdbestattung290,69232,0000,00 Kinder bis 2 J. im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt 646.700,00 2012 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.533,35 Kostendeckungsgrad99,76% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro278.272,94 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben).

  • Anlage 7c Friedhof
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    Anlage 7 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012474.878,65Euro abzgl. sonstige Erlöse-469,30Euro Ergebnisausgleich 2009 (Lastschrift)2.961,56Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-3.961,56Euro Gebührenbedarf 2012 473.409,34Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre390,27390,00980382.200,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre151,77151,005755,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu56,7756,0010560,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte252,95252,0035088.200,00 4.4.2Übergroße Grabstätte108,41108,00101.080,00 Gebührenaufkommen gesamt 472.795,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-614,34 Kostendeckungsgrad99,87%

  • Anlage 7d Friedhof
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    Anlage 7 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012350.887,92Euro abzgl. sonstige Erlöse-359,09Euro Ergebnisausgleich 2009 (Lastschrift)5.001,60Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-5.001,60Euro Gebührenbedarf 2012 350.528,83Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.340,07340,00980333.200,00 4.1.2Kinder bis 10 Jahre170,04170,005850,00 4.1.3Kinder bis 2 J.85,0285,0010850,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.42,5142,0036515.330,00 4.2.2Kinder bis 10 J.21,2521,00242,00 Gebührenaufkommen gesamt 350.272,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-256,83 Kostendeckungsgrad99,93%

  • Anlage 7e Friedhof
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    Anlage 7 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012699.789,92Euro abzgl. sonstige Erlöse-60.654,14Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-41.000,65Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-6.382,81Euro Gebührenbedarf 2012 591.752,32Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren-VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneuvoraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälle neunetto Geb.Nr.Bezeichnung EuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.212,06252,35252,002.700571.764,71 4.2.2Kinder bis 10 J.106,03126,18126,001105,88 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts.7,078,418,002.70018.151,26 Gebührenaufkommen gesamt 590.021,85 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.730,47 Kostendeckungsgrad99,71%

  • Anlage 7f Friedhof
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    Anlage 7 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr sowie der Gebühr für Urnenumbettungen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012341.282,50Euro Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012 (Urnenumbett.)25.974,30Euro abzügl. sonstige Erlöse-339,30Euro abzügl. sonstige Erlöse, (Urnenumbett.)-27,55Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift), Urnenumbettungen-1.031,82Euro Ergebnisausgleich 2009 (Lastschrift), Urnenbeisetzungen3.959,38Euro Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift), Urnenumbettungen74,48Euro Gebührenbedarf 2012 369.891,99Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-173,71173,001.590275.070,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.3.1Umbettung einer Urne324,26324,004514.580,00 5.3.1.1Umbettung einer Urne im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung220,04220,00459.900,00 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts.266,36266,00256.650,00 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,68312,0020062.400,00 Gebührenaufkommen gesamt 368.600,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.291,99 Kostendeckungsgrad99,65%

  • Anlage 9 Friedhofgebühren
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    Anlage 9 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Mischzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtig, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 30.06.10 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 73 Kredite, deren Nominalhöhe 294.079.502,25 Euro betrug. Davon wurden bereits 138.086.601,51 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 155.992.900,74 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,639 % ergab. Für den Doppelhaushalt 2011/2012 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 10 Friedhofgebühren
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  • Anlage 11 Friedhofgebühren
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  • Anlage 12 Friedhofgebühren
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  • Anlage 1 Friedhofgebühren
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  • Anlage 13 Friedhofgebühren
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    Anlage 13 ____________________________________________________________________________________________ - 1 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2011 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2010 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2010) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2010 (GBl. S. 555) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geän- dert durch Art. 10 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des ange- schlossenen Gebührenverzeichnisses. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leistung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 2 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2011 § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden o- der für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehrstelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablauf- zeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungs- betrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestat- tungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Fried- hofes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 3 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2011 i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maß- gabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. 1 Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. November 1987 außer Kraft. 1 Die letzte Fassung vom 14. Dezember 2010 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

  • Anlage 2 Friedhofgebühren
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  • Anlage 3 Friedhof
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    Anlage 3 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012602.634,93Euro abzgl. sonstige Erlöse-637,38Euro Ergebnisausgleich 2008 (Gutschrift)-23.937,15Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-9.537,45Euro Gebührenbedarf 2012 568.522,95Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro 1.1.1Erwachsene und Kinder540,64540,007.050190.350,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder675,80675,0062016.740,00 über 10 Jahre (Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld366,40335,0058012.953,33 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahren im97,7173,001.25015.208,33 Kleinkinderfeld 1.1.5Erwachsene und Kinder758,85758,00401.516,00 über 10 Jahre anonym 1.2.1Urnenreihengräber478,76478,0012.200291.580,00 1.2.2Urnenreihengräber anonym696,97696,0095033.060,00 Gebührenaufkommen gesamt 561.407,67 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-7.115,28 Kostendeckungsgrad98,75% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 201062.950,08Euro *Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre

  • Anlage 4 Friedhof
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    Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20122.364.079,97Euro abzgl. sonstige Erlöse-2.608,90Euro Ergebnisausgleich 2007 (Gutschrift)-50.147,42Euro Ergebnisausgleich 2008 (Gutschrift)-38.845,70Euro Gebührenbedarf 2012 2.272.477,95Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro 2.1.1Erdbestattungswahlgrab65,1865,0027.4001.781.000,00 an Wegen und in Feldern 2.1.1.1jede weitere Grabstätte46,6846,002.00092.000,00 2.1.2an bevorzugten Plätzen108,49108,00758.100,00 2.1.2.1jede weitere Grabstätte89,9989,00504.450,00 2.2Urnenwahlgrab60,5560,006.250375.000,00 2.2.1jede weitere Grabstätte42,0542,00502.100,00 Gebührenaufkommen gesamt 2.262.650,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-9.827,95 Kostendeckungsgrad99,57% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 200919.314,77Euro Ergebnisausgleich 2010162.656,48Euro

  • Anlage 5 Friedhof
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    Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen, Grüfte u.a. Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2012986.237,54Euro abzgl. sonstige Erlöse-1.080,64Euro Ergebnisausgleich 2008 (Gutschrift)-69.163,08Euro Gebührenbedarf 2012 915.993,81Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro Urnennischen 3.1.1in Kolumbarien120,53120,007.305876.600,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,2760,0000,00 3.2im Bürklinschen Mausoleum (Obergeschoß)209,73209,008417.556,00 3.3im Bürklinschen Mausoleum (Kellergeschoß)132,59132,00141.848,00 3.4Grüfte 3.4.11. Größe (eintürig)179,59179,00407.160,00 3.4.22. Größe (zweitürig)298,92298,00247.152,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)417,04417,0041.668,00 Gebührenaufkommen gesamt 911.984,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4.009,81 Kostendeckungsgrad99,56% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 200927.346,29Euro Ergebnisausgleich 2010105.027,80Euro

  • Anlage 6 Friedhof
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    Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201212.901,62Euro abzgl. sonstige Erlöse-13,40Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-299,48Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-1.438,66Euro Gebührenbedarf 2012 11.150,07Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro 6.1Baumpatenschaft an Wegen3.809,823.800,00453.420,00 6.2Baumpatenschaft in Feldern5.079,765.000,00767.600,00 Gebührenaufkommen gesamt 11.020,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-130,07 Kostendeckungsgrad98,83%

  • Anlage 7 Friedhof
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  • Anlage 8 Friedhof
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    Anlage 8 Berechnung der Gebühren für die Aus-/Umbettung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201215.533,28Euro abzgl. sonstige Erlöse-14,47Euro Ergebnisausgleich 2009 (Gutschrift)-434,00Euro Gebührenbedarf 2012 15.084,81Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung Verstorbener (Ausgrabung und Wiederbestatten innerhalb Karlsruher Friedhöfe) 5.1.1.1vor Ablauf der Ruhezeit3.232,463.232,0026.464,00 5.1.1.3vor Ablauf der Ruhezeit im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung2.514,132.514,0012.514,00 5.1.1.2nach Ablauf der Ruhezeit2.514,132.514,0012.514,00 5.2.1Ausgrabung Verstorbener zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung, oder zur Wiederbestattung im2.154,972.154,0012.154,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.436,651.436,0011.436,00 Gebührenaufkommen gesamt 15.082,00 2012neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2,81 Kostendeckungsgrad99,98%