Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr

Vorlage: 28556
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Kostenersatz Feuerwehr
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 921 4 öffentlich Dez. 5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.10.2011 2 vorberaten, Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung Hauptausschuss 06.12.2011 5 Gemeinderat 13.12.2011 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen und Hauptausschuss - die Neufassung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr“ (Anlage 1) einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Leistungs- verzeichnisses (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) entf. --- --- Kontierungsobjekt: Kostenstelle: PSP-Element: 1.370.12.60 Kontenart: 33000000 Ergänzende Erläuterungen: Die Einnahmen aus Kostenersatz gemäß Feuerwehrgesetz werden sich trotz geringerer Stun- densätze aufgrund der erweiterten Abrechnungstatbestände nicht verringern. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr ist seit dem 01.01.1987, die letzte Änderung seit dem 01.08.2003 in Kraft. Die Ermittlung der derzeitigen Kostenersätze geht auf das Jahr 1994 mit einer Fort- schreibung im Jahr 2003 zurück. Die Kostenersatzsatzung der Feuerwehr wird nach der Neufassung des Feuerwehr- gesetzes Baden-Württemberg (FwG) vom 02.03.2010 den geänderten gesetzlichen Regelungen angepasst, die u. a. eine Erweiterung des Katalogs der kostenersatz- pflichtigen Tatbestände gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 FwG vorsehen. § 34 Abs. 1 Feuerwehrgesetz regelt zunächst die Unentgeltlichkeit der üblichen Hil- feleistungen bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen (die durch Naturereignisse, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind) sowie der techni- schen Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Kostenersatz ist hier zu verlangen, wenn die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ebenso bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen und Anhängerfahrzeugen. Neu aufgenommen wurde in das Feuerwehrgesetz die Kostenersatzpflicht von Sonderlösch- und Sondereinsatzmitteln bei Bränden in In- dustrie- und Gewerbebetrieben. Damit wird den Gemeinden eine Refinanzierung von Einsatzmitteln eröffnet, über die sie üblicherweise nicht verfügen. Die Neufassung der Kostenersatzsatzung beinhaltet auch eine Neufassung des Leistungsverzeichnisses, da sich im Fahrzeug- und Gerätebestand der Feuerwehr durch Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen zahlreiche Änderungen ergaben. Die neue gesetzliche Regelung erforderte zudem eine grundlegende Neuberech- nung der Kostenersätze. Bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung war die Berechnung der Vorhaltekosten rechtlich umstritten. Bei der Festsetzung der al- ten Kostenersätze wurden die Kosten der Fahrzeuge über Pauschalen berechnet und diese Kosten auf die Einsatzstunden gerechnet. Dieses Verfahren ist nach ein- schlägiger Rechtsprechung nicht zulässig. Es ist eine Unterscheidung vorzunehmen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 in so genannte Vorhaltekosten, die unabhängig vom Einsatzgeschehen anfallen, und Einsatzkosten. In der neuen Kostenersatzsatzung werden die Kostenersätze in Personalkosten und Sachkosten aufgeteilt, dadurch wird im Kostenbescheid die Zusammensetzung der jeweiligen Forderung deutlicher. Bei den bisherigen Kostenersätzen waren die Per- sonalkosten für die standardmäßige Besetzung der Fahrzeuge enthalten. Die Sätze mussten je nach Einsatz manuell gekürzt werden. Insbesondere wird künftig klar ersichtlich, wie viel Einsatzpersonal abgerechnet wird. Ohnehin muss bei jeder Ab- rechnung eines Einsatzes eine Einzelfallprüfung erfolgen. Bei den Sachkosten für die Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte wird künftig in der Kalkulation zwischen Betriebskosten und Vorhaltekosten unterschieden. Die Vorhaltekosten für Feuerwehrgeräte und Feuerwehrfahrzeuge werden analog der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet, die Betriebskosten auf- grund der zugrunde liegenden Einsatz- und Übungsstunden. Der Gesetzgeber hat mit Aufnahme des Satzes 4 in § 34 Abs. 5 FwG die so genannte Handwerkerrege- lung eingeführt. Die Gesetzesbegründung geht im gewerblichen Bereich von einer üblichen Nutzungszeit von 2 000 Stunden jährlich aus. Ohne diese gesetzliche Mög- lichkeit hätten die Vorhaltekosten auf die Jahresstunden von 8 760 Stunden berech- net werden müssen, was noch zu deutlich niedrigeren Sätzen geführt hätte. Aufgrund dieser Vorgaben für die neue Berechnung sinkt der Stundensatz für die Sachkosten z. B. des „Löschfahrzeug groß“ von 269,97 € auf 112,50 €. (siehe Anla- ge 5 S. 5). Die Personalkostensätze werden unterteilt in die Personalkostensätze für den Direk- tionsdienst, den Einsatzleitdienst und die Einsatzkräfte (Berufsfeuerwehr - BF - und Freiwillige Feuerwehr - FF -). Die Einnahmen aus Kostenersätzen (bisher durchschnittlich rund 425.000 €/Jahr) werden sich voraussichtlich trotz der geringeren Stundensätze aufgrund der erwei- terten Abrechnungstatbestände nicht verringern. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zu der Neufassung der Kostenersatzsatzung einschließlich des Leistungsverzeich- nisses im Einzelnen:  Übernahme der geänderten gesetzlichen Regelung in die Feuerwehr- Kostenersatzsatzung Die Regelungen des § 34 Abs. 1 - 3 des Feuerwehrgesetzes für Baden- Württemberg werden in die Feuerwehr-Kostenersatzsatzung in den Paragraphen 2 und 3 übernommen. Der alte § 2 der Satzung (Haftungsausschluss) wird ersatzlos gestrichen. Er ent- spricht nicht der Rechtslage.  Verzeichnis der Kostenersätze zu § 4 der Satzung Nr. 1 Personalkosten Die Personalkosten beinhalten neben den Bezügen der Feuerwehrbeamten auch die personenbezogenen Sachkosten z. B. für die persönliche Schutzausrüstung und Fortbildung. Ansatzfähig sind die dem einzelnen Einsatz zuordenbaren Kos- ten. Vorhaltezeiten des Personals, in denen die Feuerwehreinsatzkräfte in den Werkstätten arbeiten oder in Bereitschaft in den Wachen sind, sind als so ge- nannte Vorhaltekosten nur anteilig berücksichtigt. Die Kosten der Feuerwehrleit- stelle, die Zentralen Gemeinkosten (z. B. Rechtsberatung) und die Kosten der Verwaltung sind in den Personalkosten enthalten. Zudem wurden die Gehaltser- höhungen für die Jahre 2010 - 2012 berücksichtigt. Die Kosten für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind im Personalkos- tensatz „Einsatzpersonal“ enthalten und entsprechend den Einsatzzeiten und der Verfügbarkeit gewichtet. Dadurch werden in den Kostenbescheiden Unterschiede vermieden, die sich sonst aus dem zufälligen Einsatz von ehren- oder hauptamt- lichen Einsatzkräften ergeben würden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Nr. 1 enthält auch den Kostenersatz für den Sicherheitswachdienst in Versamm- lungsstätten, der in der alten Satzung unter Nr. 4 „persönliche Dienste“ aufgeführt war. Der Kostenersatz basiert auf den tatsächlichen Ausgaben an die Sicher- heitswachdienste der Berufsfeuerwehr (Mehrarbeitsstundenvergütung) und der Freiwilligen Feuerwehr (Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tä- tigkeit in der Stadt Karlsruhe) und den Kosten der hierfür anfallenden Verwaltung. Nr. 2 Einsatz von Fahrzeugen Das Verzeichnis der Kostenersätze enthält in Nr. 2 unter der Überschrift "Einsatz von Fahrzeugen" nur noch die Sachkosten der Fahrzeuge. Baugleiche Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit ähnlichem feuerwehrtaktischen Wert, wie sie z. B. bei den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr stationiert sind, wurden zu Gruppen zusammengefasst. So enthält z. B. die Gruppe: „Löschfahr- zeuge - mittel - Freiwillige Feuerwehr“ die Fahrzeuge mit den DIN- Bezeichnungen LF 16, LF 16/12, LF 16 TS, HLF 1600, TLF 16/24, TLF 16/25, HLF 20/16, SW 2000 TR. Ausgesonderte Fahrzeuge wurden gestrichen. Neue Fahrzeuge und Abrollbehälter wurden aufgenommen. Basis der Sachkostenberechnung sind die Daten der Kostenrechnung 2009, er- gänzt um die kalkulatorischen Kosten der Fahrzeuge, die in den Folgejahren in Dienst gestellt wurden. Die aufgelaufenen Sachkosten werden in so genannte Vorhaltekosten und Be- triebskosten unterschieden. Die Vorhaltekosten, z. B. TÜV-Gebühren, Kosten der regelmäßigen Wartung und Inspektion sind auf der Grundlage der im gewerbli- chen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet. Die Betriebskosten, wie z. B. für Betriebs- und Schmierstoffe, Ersatzbeschaffungen von Verschleißteilen, sind auf die jeweiligen Betriebsstunden umgelegt. Betriebsstunden beinhalten die Ein- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 satzstunden je Fahrzeug aus den Aufzeichnungen der Feuerwehrleitstelle und den Übungsstunden nach Ausbildungsplan. Nr. 3 Einsatz von Geräten Unter Nr. 3 sind nur noch die Geräte aufgeführt, die am Ende eines Einsatzes an der Einsatzstelle verbleiben und später wieder abgeholt bzw. zurückgebracht werden. Für die Dauer des Verbleibens an der Einsatzstelle werden die aufge- führten Kostenersätze abgerechnet. Der Kostenersatz für den ersten Tag enthält die Kosten für die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit des Gerätes (Rüstkos- ten). Geräte, die zur üblichen Beladung der eingesetzten Fahrzeuge zählen und übli- cherweise nicht an der Einsatzstelle verbleiben, sind nicht mehr separat aufge- führt, da sie mit dem kalkulierten Sachkostenersatz abgedeckt sind. Nr. 4 Fehlalarmierungen Nr. 4 regelt den Kostenersatz, wenn eine Brandmeldeanlage Alarm ausgelöst hat, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag. Es wird die Formulierung des neuen FwG übernommen. Bei der Berechnung des Kostenersatzes für Fehlalarmierung über automatische Brandmeldeanlagen werden die disponierten Fahrzeuge mit Personal berechnet. Dabei wird für die Fehlalarmierung über eine automatische Brandmeldeanlage wie bisher ein Höchstbetrag festgelegt. Dieser errechnet sich aus den Kosten des taktischen Löschzugs gemäß Brandschutzbedarfsplan für höchstens 40 Minuten. Gemäß der Berechnung in Anlage 3 - 22 ergibt sich ein Höchstbetrag von 747,50 €. Es wird jeweils eine genaue Berechnung der einge- setzten Fahrzeuge und Personen durchgeführt. Wird dieser Betrag aufgrund von kürzerer Einsatzdauer nicht ereicht, wird der Kostenersatz spitz abrechnet. Wenn ohne Vorliegen eines Schadenereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde, erfolgt die Abrechnung der aufgrund der Meldung ausgerückten Fahrzeuge mit Personal. Die Beschränkung auf eine Pauschale entfällt, da sie nicht sachgerecht ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Nr. 5 Feste Kosten für verschiedene Arbeiten Wie bisher enthält das Kostenverzeichnis wieder Pauschalen für häufig auftre- tende Einsätze. Arbeiten der Werkstätten der Feuerwehr, die ausschließlich intern und für ande- re städtische Dienststellen durchgeführt werden, wurden aus dem Kostenver- zeichnis gestrichen, da sie nicht zu den hoheitlichen Aufgaben gemäß Feuer- wehrgesetz gehören und daher eine satzungsrechtliche Regelung nicht möglich ist. Arbeiten der Zentralen Schlauchwerkstatt Neureut (ZSW) für die umliegenden Gemeinden werden von der ZSW über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gel- tend gemacht. Eine Aufnahme in die Satzung ist nicht notwendig. Einrichtungen der Feuerwehr Die Atemschutzübungsstrecke und die Brandübungsanlage werden auch von benachbarten Gemeindefeuerwehren und von Werkfeuerwehren genutzt. Die neue Kostenersatzsatzung regelt künftig ausschließlich die Kostenersätze für die Aufgaben im hoheitlichen Bereich. Die Leistungen der Atemschutz- übungsstrecke und der Brandübungsanlage werden gegenüber den Feuerweh- ren künftig mit privatrechtlicher Rechnung abgerechnet. Der Abrechnungssatz wird die kalkulatorischen Kosten, die Sachkosten und einen Teil der Personal- kosten berücksichtigen. Eine volle Kostendeckung wird aus Gründen der Zusammenarbeit mit den be- nachbarten Feuerwehren und den Werkfeuerwehren weiterhin nicht angestrebt. Die gemeinsamen Übungen dienen dem interkommunalen Erfahrungsaus- tausch. Daraus ergeben sich auch positive Auswirkungen auf den täglichen Ein- satz. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Die Kalkulationsunterlagen sind als Anlage 3 beigefügt. Eine beispielhafte Ge- genüberstellung häufig auftretender Fälle nach altem und neuem Satzungsrecht ist der Anlage 4 zu entnehmen. Die Synopse ist als Anlage 5 beigefügt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen und Hauptausschuss - die Neufassung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr (Anlage 1) einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Leistungs- verzeichnisses (Anlage 2). Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011

  • Anlage Gemeindefeuerwehr
    Extrahierter Text

    1 Anlage 1 Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2010 (GBl. S. 793), in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz Baden- Württemberg in der Fassung vom 2. März 2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat am 13.12.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Leistungen der Feuerwehr Karlsruhe i. S. von § 2 der Satzung für die Feuerwehr Karlsruhe. § 2 Grundsätze des Kostenersatzes (1) Gemäß § 34 Abs. 1 Feuerwehrgesetz sind Einsätze der Feuerwehr Karlsruhe nach § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz unentgeltlich, außer wenn 1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, 2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde, 3. Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 6. ohne Vorliegen eines Schadenereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde. (2) Für Einsätze nach § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz verlangt. § 3 Kostenersatzpflichtige (1) Kostenersatzpflichtig ist 1. diejenige Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend, 2. der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder diejenige Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. diejenige Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. der Betreiber bzw. die Betreiberin einer Brandmeldeanlage (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner bzw. Gesamtschuldnerinnen. 2 § 4 Berechnung der Kostenersätze, Verzeichnis (1) Die für den Gegenstand und die Höhe des Kostenersatzes maßgebenden Sätze sind in einem besonderen Verzeichnis [1] aufgeführt, das Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für die Berechnung gilt: a. Personalkosten werden für die einsatztaktisch notwendigen und eingesetzten Kräfte berechnet, aufgerundet auf jeweils volle 10 Minuten. b. Als Einsatzzeit gilt die Zeit vom Ausrücken bis zum Einrücken des alarmierten Fahrzeugs auf der Feuerwache bzw. dem Unterstellort, jeweils aufgerundet auf volle 10 Minuten. c. Werden Löschfahrzeuge und dergleichen nur zum Transport von Einsatzkräften eingesetzt, so ist bei der Berechnung der Kostenersatz für den Mannschaftstransportwagen zugrunde zu legen. d. Bei der Berechnung des Kostenersatzes für Fehlalarmierung über automatische Brandmeldeanlagen werden die alarmierten Fahrzeuge sowie das Personal berechnet. Es wird ein Höchstbetrag gemäß Kostenverzeichnis festgelegt. Der Höchstbetrag errechnet sich aus den Kosten eines standardmäßigen Löschzugs für 40 Minuten. e. Auslagen im Rahmen von kostenersatzpflichtigen Einsätzen, insbesondere für verbrauchte oder beschädigte Materialien (z. B. Ölbindemittel, Mehrbereichsschaummittel, Ölvliestücher, Ölschlängel, Plastikplanen, Einsatzkleidung, Schließzylinder etc.) werden auf Grundlage der jeweiligen Selbstkosten erhoben. f. Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Geräten werden nach Aufwand berechnet. g. Für die Überlassung von Geräten für längere Zeit können Pauschalbeträge festgesetzt werden. § 5 Entstehung und Fälligkeit der Forderung Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Leistung. Der Kostenersatz wird mit der Bekanntgabe des Kostenersatzbescheides an die Kostenpflichtige bzw. den Kostenersatzpflichtigen zur Zahlung fällig. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 2. Dezember 1986, zuletzt geändert durch die Satzung vom 22. Juli 2003, außer Kraft. Ausgefertigt Karlsruhe, .............. Heinz Fenrich Oberbürgermeister Anlage 2 1 Verzeichnis der Kostenersätze zu § 4 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr vom 13. Dezember 2011 (gültig ab 1. Januar 2012) Bezeichnung der Leistung Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG in € Verrechnungseinheit 1. Personalkosten Direktionsdienst 73,50je Stunde/Person Einsatzleitdienst 52,50 je Stunde/Person Einsatzdienst/Feuerwehrpersonal 42,00 je Stunde/Person Feuersicherheitswachen in Versammlungsstätten 28,50 je Stunde/Person 2. Einsatz von Fahrzeugen Einsatzleitwagen I 74,00 je Stunde Einsatzleitwagen II 73,00 je Stunde Löschfahrzeug - groß - Berufsfeuerwehr 112,50 je Stunde Löschfahrzeug - mittel - Freiwillige Feuerwehr 78,00 je Stunde Löschfahrzeug - klein - Freiwillige Feuerwehr 63,50 je Stunde Drehleiter 141,00 je Stunde Kranwagen 94,50 je Stunde Rüstwagen Saug 34,50 je Stunde Gerätewagen Gefahrgut - Land - 166,00 je Stunde Gerätewagen Gefahrgut - Wasser - 94,50 je Stunde Gerätewagen Licht 92,00 je Stunde Mannschaftstransportwagen 44,50 je Stunde Kleineinsatzfahrzeug 26,50 je Stunde Wechselladerfahrzeug 117,50 je Stunde Abrollbehälter 64,00 je Stunde Mehrzweckboot 18,00 je Stunde Anlage 2 2 3. Einsatz von Geräten Industriesauger 77,50 erster Einsatztag Industriesauger 20,50 je weiterer Tag Druckschlauch (20 m) 20,50 erster Einsatztag Druckschlauch (20 m) 1,50 je weiterer Tag Ölbeständiger Schlauch (5 m) 25,50 erster Einsatztag Ölbeständiger Schlauch (5 m) 11,50 je weiterer Tag Ölsperre - Bach - (5 m) 33,00 erster Einsatztag Ölsperre - Bach - (5 m) 4,50 je weiterer Tag Ölsperre - Hafen - (10 m) 82,50 erster Einsatztag Ölsperre - Hafen - (10 m) 25,50 je weiterer Tag Lagerung von Gefahrstoffen/Kraftstoffen nach Einsätzen14,00 je Einsatztag Tauchpumpenset 77,50 erster Einsatztag Tauchpumpenset 18,50 je weiterer Tag 4. Fehlalarmierungen Kostenersatz für Alarmierungen durch eine Brandmeldeanlagen, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag max. 747,50 alarmierte Fahrzeuge mit Personal je angefangene 10 Min. Einsatzzeit gemäß Verzeichnis 5. Feste Kosten für verschiedene Arbeiten Tür öffnen 74,00 pauschal Wassersaugen je Einzelfahrzeug bei zwei Einsatzkräften110,00 je Stunde Berechnung Personalkosten (Stand 2012) Direktionsdienst Personal(vorhalte)kosten in € direkte Personalkosten (Bezüge)584.747,12 + Sachkosten für Personal (Versicherungen/Ausbildung ) 1.037,31 ./. Zuwendungen Land-5.388,24 + kalkulatorische Kosten für Personal (Abschreibung/Zinsen für Wachen/Gerätehäuser) + Umlagekosten für Pers.(Werkstattleistungen/Verwaltung/zentr. Gemeinkosten)64.066,69 Personalkosten Gesamt644.462,88 Teiler Funktionsstunden (eine Person x 24 Stunden x 365 Tage)8.760 Personalstundensatz73,57 vorgeschlagener Stundensatz73,50 Anlage 3-2 Einsatzleitdienst.xls Berechnung Personalkosten (Stand 2012) Einsatzleitdienst Personal(vorhalte)kosten in € direkte Personalkosten (Bezüge)265.408,00 + Sachkosten für Personal (Versicherungen/Ausbildung ) 826,80 ./. Zuwendungen Land-11.674,52 + kalkulatorische Kosten für Personal (Abschreibung/Zinsen für Wachen/Gerätehäuser) + Umlagekosten für Personal (Werkstattleistungen/Verwaltung/zentr. Gemeinkosten)206.972,55 Personalkosten Gesamt461.532,83 Teiler Funktionsstunden (eine Person Einsatzleitdienst x 24 Stunden x 365 Tage)8.760 Personalstundensatz52,69 vorgeschlagener Stundensatz52,50 Anlage 3-3 Einsatzkräfte.xls Berechnung Personalkosten (Stand 2012) Einsatzkräfte Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Personal(vorhalte)kosten in € direkte Personalkosten (Bezüge einschl. Bezüge für Werkstattleistungen) 12.453.978,71 + Sachkosten für Personal (Versicherungen/Ausbildung ) 197.224,23 ./. Zuwendungen Land-220.905,84 + kalkulatorische Kosten für Personal (Abschreibung/Zinsen für Wachen/Gerätehäuser) + Umlagekosten für Pers.(Werkstattleistungen/Verwaltung/zentr. Gemeinkosten)3.578.821,08 Personalkosten Gesamt16.009.118,18 Teiler Berufsfeuerwehr Funktionsstunden (24 Stunden x 365 Tage x Einsatzkräfte im Dienst = 342.108 Stunden) 378.919 plus Einsatz- und Übungsstunden der Freiwilligen Feuerwehr (= 36.811 Stunden) Personalstundensatz42,25 vorgeschlagener Stundensatz42,00 Anlage 3-3 Einsatzkräfte.xls Anlage 3-4 Feuersicherheitswachdienst.xls Kalkulation Feuersicherheitswachdienst Basis: Gesamtkosten eines Jahres (Juli 2010 bis Juni 2011) (Der Zeitraum wurde gewählt, da die Aufwandsentschädigung für die Sicherheitswachdienste der Freiwilligen Feuerwehr zum 01.07.2010 erhöht wurde und so die aktuellsten Daten zu Grunde gelegt werden). Ausgaben an die Sicherheitswachdienstleistenden der BF und der FF78.467,96 € Verwaltungskosten: Einteilung und Betreuung der Sicherheitswachdienstleistenden 260 h x 57 €14.820,00 € + vorbereitende Betreuung der Objekte und Veranstaltungen120 h x 69 €8.280,00 € + all gemeine Verwaltungskosten mittlerer und gehobener Dienst 120 h x 57 € für Abrechnun gen, Buchhaltung, Schriftverkehr, etc 20 h x 69 €8.220,00 € Gesamtkosten101.567,96 € Anzahl der geleisteten Stunden im gleichen Zeitraum3850 h errechneter Stundensatz 28,52 € Vorschlag Stundensatz 28,50 € Anlage 3-5 ELW 1.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypEinsatzleit- wagen 1 Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.980,68 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)22.378,00 + Stellplatzkosten14.086,99 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung Summe Vorhaltekosten37.445,67 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool5 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n10.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)3,74 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)19066,76 + Werkstattkostenanteil für Betrieb30.439,22 Summe Betriebskosten49.505,98 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)700,99h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)70,62 Stundensatz Gesamt74,37 vorgeschlagener Stundensatz74,00 Anlage 3-6 ELW 2.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypEinsatzleit- wagen 2 Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.196,55 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)47.807,80 + Stellplatzkosten4.823,46 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung1.484,56 Summe Vorhaltekosten54.312,37 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)27,16 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)6409,64 + Werkstattkostenanteil für Betrieb1.358,04 Summe Betriebskosten7.767,68 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)168,50h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)46,10 Stundensatz Gesamt73,26 vorgeschlagener Stundensatz73,00 Anlage 3-7 LF groß.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypLöschfahr- zeug "groß" Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.1.129,93 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)322.124,80 + Stellplatzkosten28.365,67 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung27.670,25 Summe Vorhaltekosten379.290,65 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool6 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n12.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)31,61 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)49238,41 + Werkstattkostenanteil für Betrieb96.486,16 Summe Betriebskosten145.724,57 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)1.794,80h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)81,19 Stundensatz Gesamt112,80 vorgeschlagener Stundensatz112,50 Anlage 3-8 LF mittel.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypLöschfahr- zeug "mittel" Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.4.048,24 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)101.851,48 + Stellplatzkosten80.574,01 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung59.430,58 Summe Vorhaltekosten245.904,31 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool14 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n28.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)8,78 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)25713,81 + Werkstattkostenanteil für Betrieb21.654,13 Summe Betriebskosten47.367,94 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)682,18h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)69,44 Stundensatz Gesamt78,22 vorgeschlagener Stundensatz78,00 Anlage 3-9 LF klein.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypLöschfahr- zeug " klein " Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.3.917,83 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)129.539,75 + Stellplatzkosten109.990,09 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung100.110,43 Summe Vorhaltekosten343.558,10 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool20 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n40.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)8,59 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)18642,43 + Werkstattkostenanteil für Betrieb29.471,03 Summe Betriebskosten48.113,46 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)873,71 h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)55,07 Stundensatz Gesamt63,66 vorgeschlagener Stundensatz63,50 Anlage 3-10 Drehleiter.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypDrehleiter Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.1.120,36 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)163.673,75 + Stellplatzkosten21.114,80 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung19.033,17 Summe Vorhaltekosten204.942,08 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool5 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n10.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)20,49 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)57956,69 + Werkstattkostenanteil für Betrieb47.269,27 Summe Betriebskosten105.225,96 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)870,88h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)120,83 Stundensatz Gesamt141,32 vorgeschlagener Stundensatz141,00 Anlage 3-11 Kranwagen.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypKranwagen Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.229,36 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)47.669,75 + Stellplatzkosten4.823,46 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung2.127,85 Summe Vorhaltekosten54.850,42 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)27,43 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)14601,4 + Werkstattkostenanteil für Betrieb686,90 Summe Betriebskosten15.288,30 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)227,63h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)67,16 Stundensatz Gesamt94,59 vorgeschlagener Stundensatz94,50 Anlage 3-12 RW-Saug.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypRüstwagen Saug Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.196,22 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen) + Stellplatzkosten4.823,46 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung2.796,37 Summe Vorhaltekosten7.816,05 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)3,91 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)2031,06 + Werkstattkostenanteil für Betrieb922,96 Summe Betriebskosten2.954,02 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)96,03h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)30,76 Stundensatz Gesamt34,67 vorgeschlagener Stundensatz34,50 Anlage 3-13 GWG-Land.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypGerätewagen Gefahrgut Land Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.288,61 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)49.083,00 + Stellplatzkosten4.631,76 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung2.516,24 Summe Vorhaltekosten56.519,61 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)28,26 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)4076,15 + Werkstattkostenanteil für Betrieb13.449,32 Summe Betriebskosten17.525,47 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)126,90h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)138,10 Stundensatz Gesamt166,36 vorgeschlagener Stundensatz166,00 Anlage 3-14 GWG-Wasser.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypGerätewagen Gefahrgut Wasser Vorhaltekostenin € KFZ-Versicherung, TÜV etc.229,36 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)18.877,71 + Stellplatzkosten2.411,73 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung2.864,50 Summe Vorhaltekosten24.383,30 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)12,19 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)2076,25 + Werkstattkostenanteil für Betrieb1.996,29 Summe Betriebskosten4.072,54 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)49,38h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)82,47 Stundensatz Gesamt94,67 vorgeschlagener Stundensatz94,50 Anlage 3-15 GW-Licht.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypGerätewagen Licht Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.190,37 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)9.320,00 + Stellplatzkosten10.682,73 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung2.575,49 Summe Vorhaltekosten22.768,59 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)11,38 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)1776,3 + Werkstattkostenanteil für Betrieb1.117,76 Summe Betriebskosten2.894,06 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)35,85h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)80,73 Stundensatz Gesamt92,11 vorgeschlagener Stundensatz92,00 Anlage 3-16 MTW.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypMannschafts- transportwagen Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.3.235,88 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)40.181,00 + Stellplatzkosten84.353,29 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung19.047,91 Summe Vorhaltekosten146.818,08 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool16 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n32.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)4,59 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)13922,01 + Werkstattkostenanteil für Betrieb5.322,24 Summe Betriebskosten19.244,25 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)479,78h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)40,11 Stundensatz Gesamt44,70 vorgeschlagener Stundensatz44,50 Anlage 3-17 KEF.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypKleineinsatz- fahrzeug Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.196,55 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)11.304,00 + Stellplatzkosten4.823,46 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung Summe Vorhaltekosten16.324,01 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)8,16 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)5583,93 + Werkstattkostenanteil für Betrieb3.113,26 Summe Betriebskosten8.697,19 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)469,99h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)18,51 Stundensatz Gesamt26,67 vorgeschlagener Stundensatz26,50 Anlage 3-18 Wechselladerfahrzeuge.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypWechsellader- fahrzeug Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc.716,85 + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)84.196,00 + Stellplatzkosten24.117,31 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung8.218,57 Summe Vorhaltekosten117.248,73 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool5 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n10.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)11,72 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)17238,29 + Werkstattkostenanteil für Betrieb11.735,39 Summe Betriebskosten28.973,68 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)273,14 h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)106,08 Stundensatz Gesamt117,80 vorgeschlagener Stundensatz117,50 Anlage 3-19 AB.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypAbrollbehälter Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc. + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)51.821,33 + Stellplatzkosten19.293,84 + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung4.599,71 Summe Vorhaltekosten75.714,88 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool14 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n28.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)2,70 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)10242,88 + Werkstattkostenanteil für Betrieb6.670,60 Summe Betriebskosten16.913,48 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)275,65h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)61,36 Stundensatz Gesamt64,06 vorgeschlagener Stundensatz64,00 Anlage 3-20 Mehrzweckboot.xls Berechnung KFZ-Kosten FahrzeugtypMehrzweckboot Vorhaltekosten in € KFZ-Versicherung, TÜV etc. + kalkulatorische Kosten (Zinsen,Abschreibungen)724,00 + Stellplatzkosten + Werkstattkostenanteil für Vorhaltung6.202,50 Summe Vorhaltekosten6.926,50 / Teiler (Handwerkerstd. 2000/Jahr)2.000 h/Jahr * Anzahl KFZ im Pool1 KFZ = Teiler Vorhaltestunde n2.000h/Jahr Stundensatz (Anteil Vorhaltung)3,46 Betriebskosten betriebsbedingte Kosten (Kraftstoffe, Reparaturen, Material)1419,4 + Werkstattkostenanteil für Betrieb424,33 Summe Betriebskosten1.843,73 / Teiler Betriebsstunden ( Einsatz- und Übungsstunden)126,50h/Jahr Stundensatz (Anteil Betrieb)14,57 Stundensatz Gesamt18,04 vorgeschlagener Stundensatz18,00 Kalkulation Einsatz von Geräten Anlage 3-21 Geräte.xls Gerät Anschaffungs-kosten Lebensdauer / Betriebstage Sach-kosten Rüstzeiten Rüst-kosten Kostensatz V orschlag Kosten-ersatz Einheit Industriesauger 2.091,56 € 800 Stunden = 100 Betriebstage 20,92 € 60 Minuten Werkstattpersonal BF 57,00 € 77,92 € 77,50 € erster Einsatztag 20,92 € 20,92 € 20,50 € weiterer Tag Druckschlauch (20 m) 78,92 € 400 Stunden = 50 Betriebstage 1,58 € 20 Minuten Werkstattpersonal BF 19,00 € 20,58 € 20,50 € erster Einsatztag 1,58 € 1,58 € 1,50 € weiterer Tag ölbeständiger Schlauch (5 m) 585,48 € 400 Stunden = 50 Betriebstage 11,71 € 15 Minuten Werkstattpersonal BF 14,25 € 25,96 € 25,50 € erster Einsatztag 11,71 € 11,71 € 11,50 € weiterer Tag Ölsperre Bach (5m) 248,99 € 400 Stunden = 50 Betriebstage 4,98 € 30 Minuten Werkstattpersonal BF 28,50 € 33,48 € 33,00 € pro Stück erster Einsatztag 4,98 € 4,98 € 4,50 € weiterer Tag Ölsperre Hafen (10m) 1.295,80 € 400 Stunden = 50 Betriebstage 25,92 € 60 Minuten Werkstattpersonal BF 57,00 € 82,92 € 82,50 € pro Stück erster Einsatztag 25,92 € 25,92 € 25,50 € weiterer Tag Lagerung von Gefahrstoffen / Kraftstoffen nach Einsätzen 15 Minuten Werkstattpersonal BF 14,25 € 14,25 € 14,00 € pro Tag Tauchpumpenset 1.894,72 € 800 Stunden = 100 Betriebstage 18,95 € 60 Minuten Werkstattpersonal BF 57,00 € 75,95 € 77,50 € erster Einsatztag 18,95 € 18,95 € 18,50 € weiterer Tag 06.12.2011 Anlage 3-22 Fehlalarm.xls Berechnung Fehlalarmierung Bezeichnung der LeistungEinsatzzeit bzw.Vorschlag VerrechnungsfaktorHöchstsatz Fehlalarmierung über automatischeMaximalbetrag747,50 € Brandmeldeanlage Berechnung Höchstsatz für einen Fehlalarm Einsatzleitwagen IStundensatz74,00 € Drehleiter141,00 € Löschfahrzeug groß -BF-112,50 € Löschfahrzeug groß -BF-112,50 € 1 Mann Einsatzleitdienst51,50 € 15 Einsatzkräfte a 42 €630,00 € GESAMT pro Stunde1.121,50 € geteilt durch 60 Min/ x 40 Min747,66 € vorgeschlagener Maiximalbetrag747,50 € Anlage 3-23 feste Kosten.xls Kalkulation Feste Kosten für verschiedene Arbeiten Vorschlag Kosten- ersatzEinheit Tür öffnen 74,00 € pauschal Die Leistung "Tür öffnen" durch die Feuerwehr ist dann kostenlos, wenn eine lebensgefährliche Lage vorliegt oder angenommen werden muss oder wenn die Gefahr eines Brandes droht. Wenn dies nicht der Fall ist und trotzdem der Einsatz der Feuerwehr erforderlich wird, muss Kostenersatz erhoben werden. Berechnung: 30 Minuten Sachkosten KEF groß13,25 € 30 Minuten Personalkosten für 2 Einsatzkräfte42,00 € 20 Minuten allgemeine Verwaltung19,00 € errechneter Satz 74,25 € Wassersaugen je Einzelfahrzeug 110,00 € je Stunde Die Leistung "Wasser saugen" kann mit verschiedenen Einsatzfahrzeugen durchgeführt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gebotes des geringsten Mittels wird für die Leistung "Wasser saugen" der Kostensatz des Kleineinsatzfahrzeugs angesetzt. Berechnung: 60 Minuten Sachkosten Kleineinsatzfahrzeug26,50 € 2 Mann a 60 Minuten 84,00 € errechneter Satz 110,50 € Hinzu kommt der Kostenersatz für die zusätzlich eingesetzte Einsatzkräfte nach Anzahl und Zeit Anlage 4 Beispielhafte Gegenüberstellung häufig auftretender Fälle des Kostenersatzes nach § 34 FwG im Vergleich zwischen altem und neuem Satzungsrecht Bezeichnung der Leistung Einsatzzeit bzw. Kostenersatz Verrechnungsfaktor alt neu Fehlalarmierung über automatische 40 Minuten 702,00 € 747,50 € BrandmeldeanlagePerson aus Aufzug befreien 40 Minuten 348,40 € 243,00 € Absaugen ausgelaufenen Wassers je Einsatzfahrzeug und Stunde bei 2 Einsatzkräften 133,00 € 110,00 € Anlage 5 - Synopse 1 1/18 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr vom 2. Dezember 1986 (Amtsblatt vom 12. Dezember 1986), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2003 (Amtsblatt vom 25. Juli 2003) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745) und des § 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i. d. F. vom 10. Feb 1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert am 16. Dezember 1996 (GBl. S. 776) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersat z für die Gemeindefeuerwehr Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2010 (GBl. S. 793), in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 2. März 2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat am 13.12.2011 folgende Satzung beschlossen: zur Klarstellung neu eingefügt § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Leistungen der Feuerwehr Karlsruhe i. S. von § 2 der Satzung für die Feuerwehr Karlsruhe. § 1 Grundsätze des Kostenersatzes Für Leistungen der Gemeindefeuerwehr wird Kostenersatz nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 FwG (Pflichteinsätze) und des § 36 Abs. 2 FwG (andere Leistungen der Feuerwehr) erhoben. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei unbefugter (blinder) Alarmierung im Sinne von § 36 Abs. 3 FwG. Kostenersatz wird nicht erhoben, soweit die Leistungen nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes unentgeltlich sind. Für Überlandhilfe bestimmt sich der Kostenersatz nach § 27 Abs. 3 FwG; für Amtshilfe nach § 36 Abs. 6 FwG. § 2 Grundsätze des Kostenersatzes (1) Gemäß § 34 Abs. 1 Feuerwehrgesetz sind Einsätze der Feuerwehr Karlsruhe nach § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz unentgeltlich, außer wenn 1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, 2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde, 3. Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, Anlage 5 - Synopse 2 5. der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 6. ohne Vorliegen eines Schadenereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde. (2) Für Einsätze nach § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz verlangt. § 2 Haftungsausschluss Wer Leistungen in Anspruch nimmt, zu denen die Feuerwehr nicht verpflichtet ist, muss zuvor einen Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit anerkennen. § 3 Schuldner des Kostenersatzes 1. Zur Zahlung des Kostenersatzes ist verpflichtet: a. für Pflichteinsätze derjenige, von dem nach § 36 Abs. 1 FwG Kostenersatz verlangt werden kann, b. für andere Leistungen im Sinne des § 36 Abs. 2 FwG, wer laut Gesetz Zahlungspflichtiger ist, c. bei unbefugter (blinder) Alarmierung der Feuerwehr der Verursacher; im Falle der Fehlalarmierung durch private Feuermelder-Anlagen der Betreiber der Anlage, d. wer die Verpflichtung zum Kostenersatz der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Verpflichtung zum Kostenersatz eines anderen kraft Gesetzes haftet. 2. (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. § 3 Kostenersatzpflichtige (1) Kostenersatzpflichtig ist 1. diejenige Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend, 2. der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder diejenige Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. diejenige Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. der Betreiber bzw. die Betreiberin einer Brandmeldeanlage (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner bzw. Gesamtschuldnerinnen. Anlage 5 - Synopse 3 § 4 Verzeichnis über die Kostenersätze Die für den Gegenstand und die Höhe des Kostenersatzes maßgebenden Sätze sind in einem besonderen Verzeichnis[1] aufgeführt, das Bestandteil dieser Satzung ist. § 4 Berechnung der Kostenersätze, Verzeichnis (1) Die für den Gegenstand und die Höhe des Kostenersatzes maßgebenden Sätze sind in einem besonderen Verzeichnis [1] aufgeführt, das Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für die Berechnung gilt: a. Personalkosten werden für die einsatztaktisch notwendigen und eingesetzten Kräfte berechnet, aufgerundet auf jeweils volle 10 Minuten. b. Als Einsatzzeit gilt die Zeit vom Ausrücken bis zum Einrücken des alarmierten Fahrzeugs auf der Feuerwache bzw. dem Unterstellort, jeweils aufgerundet auf volle 10 Minuten. c. Werden Löschfahrzeuge und dergleichen nur zum Transport von Einsatzkräften eingesetzt, so ist bei der Berechnung der Kostenersatz für den Mannschaftstransportwagen zugrunde zu legen. d. Bei der Berechnung des Kostenersatzes für Fehlalarmierung über automatische Brandmeldeanlagen werden die alarmierten Fahrzeuge sowie das Personal berechnet. Es wird ein Höchstbetrag gemäß Kostenverzeichnis festgelegt. Der Höchstbetrag errechnet sich aus den Kosten eines standardmäßigen Löschzugs für 40 Minuten. e. Auslagen im Rahmen von kostenersatzpflichtigen Einsätzen, insbesondere für verbrauchte oder beschädigte Materialien (z. B. Ölbindemittel, Mehrbereichsschaummittel, Ölvliestücher, Ölschlängel, Plastikplanen, Einsatzkleidung, Schließzylinder etc.) werden auf Grundlage der jeweiligen Selbstkosten erhoben. f. Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Geräten werden nach Aufwand berechnet. g. Für die Überlassung von Geräten für längere Zeit können Pauschalbeträge festgesetzt werden. Anlage 5 - Synopse 4 § 5 Entstehung und Fälligkeit der Forderung, Vorauszahlung und Sicherheitsleistung (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Erbringung der Leistung. Der Kostenersatz wird mit der Erhebung der Forderung zur Zahlung fällig. (2) Die Vornahme einer Dienstleistung oder die Bereitstellung von Geräten und Fahrzeugen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kostenersatz ganz oder teilweise vorausgezahlt oder Sicherheit hierfür geleistet wird. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine unzumutbare Verzögerung der Dienstleistung entstünde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre. § 5 Entstehung und Fälligkeit der Forderung Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Leistung. Der Kostenersatz wird mit der Bekanntgabe des Kostenersatzbescheides an die Kostenpflichtige bzw. den Kostenersatzpflichtigen zur Zahlung fällig. § 6 In-Kraft-Treten Die Satzung in der ursprünglichen Fassung trat mit Wirkung vom 1. Januar 1987 in Kraft. Die letzte Fassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 2. Dezember 1986, zuletzt geändert durch die Satzung vom 22. Juli 2003, außer Kraft. Ausgefertigt Karlsruhe, .............. Heinz Fenrich Oberbürgermeister Anlage 5 - Synopse 5 Verzeichnis der Kostenersätze zu § 4 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr vom 22. Juli 2003 (gültig ab 1. August 2003) Kostenersätze für die Gemeindefeuerwehr Verzeichnis der Kostenersätze zu § 4 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr vom 13. Dezember 2011 (gültig ab 1. Januar 2012) Bezeichnung der Leistung Kostenersatz nach Maßgabe des § 36 FwG Verrechnungs-einheit Bezeichnung der Leistung Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG Verrechnungs-einheit 1. Personalkosten Direktionsdienst 73,50 € je Stunde/Person Einsatzleitdienst 52,50 € je Stunde/Person Einsatzdienst/Feuerwehrpersonal 42,00 € je Stunde/Person Feuersicherheitswachen in Versammlungsstätten 28,50 € je Stunde/Person 1. Einsatz von Fahrzeugen einschl. Personalkosten (Sachkosten ) 2. Einsatz von Fahrzeugen Einsatzleitwagen I 134,00 € ( 51,18 €) je Stunde Einsatzleitwagen I 74,00 € je Stunde Einsatzleitwagen II 369,00 € (285,71 €) je Stunde Einsatzleitwagen II 73,00 € je Stunde Löschgruppenfahrzeug LF 24 K / Hilfslöschfahrzeug HLF 2000 520,00 € (269,97 €) je Stunde Löschfahrzeug - groß - Berufsfeuerwehr 112,50 € je Stunde Löschgruppenfahrzeug LF 8 / LF 8/6 405,00 € ( 30,94 €) je Stunde Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 174,00 € (48,94 €) je Stunde Löschfahrzeug - klein - Freiwillige Feuerwehr 63,50 € je Stunde Löschgruppenfahrzeug LF 16 / LF 16/12 426,00 € (51,19 €) je Stunde Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS 385,00 € (10,69 €) je Stunde Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 318,00 € (68,06 €) je Stunde Löschfahrzeug - mittel - Freiwillige Feuerwehr 78,00 € je Stunde Anlage 5 - Synopse 6 Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 Tr 163,00 € (38,25 €) je Stunde Trockentanklöschfahrzeug Tro TLF 1500 222,00 € (138,36 €) je Stunde Trockentanklöschfahrzeug Tro TLF 16 297,00 € (47,25 €) je Stunde Drehleiter 228,00€ (144,54 €) je Stunde Drehleiter 141,00 € je Stunde Kranwagen 238,00€ (154,67 €) je Stunde Kranwagen 94,50 € je Stunde Rüstwagen 1 134,00€ [9,57€) je Stunde Rüstwagen 2 218,00€ ( 92,81 €) je Stunde Rüstwagen Öl-Saug 248,00€ (164,79 €) je Stunde Rüstwagen Saug 34,50 € je Stunde Gerätewagen G-Land 214,00€ (131,04 €) je Stunde Gerätewagen G-Land als Absicherungsfahrzeug 172,00€ (131,04€) je Stunde Gerätewagen Gefahrgut - Land - 166,00 € je Stunde Gerätewagen G-Wasser 181,00€ (97,31 €) je Stunde Gerätewagen Gefahrgut - Wasser - 94,50 € je Stunde Gerätewagen Sprung Gerätewagen Licht 118,00€ ( 34,31 €) je Stunde Gerätewagen Licht 92,00 € je Stunde Kleineinsatzfahrzeug 133,00€ (49,50 €) je Stunde Kleineinsatzfahrzeug 26,50 € je Stunde Wechselladerfahrzeug 229,00€ (146,23 €) je Stunde Wechselladerfahrzeug 117,50 € je Stunde Abrollbehälter AB-Pritsche/Kran 49,00 € je Stunde Abrollbehälter 64,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Streu 24,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Atemschutz/Strahlenschutz 122,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Rüst/Bau 197,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Einsatzleitung/Aufenthalt 200,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Pritsche 22,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Gefahrgut/Geräte 164,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Gefahrgut/30 cbm 134,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Gefahrgut/Saug 249,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Rüst/Geräte 253,00 € je Stunde Abrollbehälter AB-Lüfter 164,00 € je Stunde Lastkraftwagen 109,00 € ( 66,92 €) je Stunde Mannschaftstransportwagen 60,00 € (18,56 ] je Stunde Mannschaftstransportwagen 44,50 € je Stunde Anlage 5 - Synopse 7 Personenkraftwagen 56,00 € ( 14,06 €) je Stunde Schlauchkraftwagen 65,00 € (9,56 €) je Stunde GWT Gerätewagen Transport 133,00 € ( 49,50 €) je Stunde Schlauchwagen 2000 Tr 213,00 € (87,74 €) je Stunde Mehrzweckboot 147,00 € (63,56 € ) je Stunde Mehrzweckboot 18,00 € je Stunde Bootsanhänger mit Schlauchboot 96,00 € (12,94 €) je Stunde Stromerzeuger - groß - 60,00 € (18,00 €) je Stunde 2. Einsatz von Geräten 3. Einsatz von Geräten Industriesauger 46,00 € je Stunde Industriesauger 77,50 € erster Einsatztag Industriesauger 20,50 € je weiterer Tag Leiter 15,00 € je Einsatztag Saugschlauch 11,00 € je Einsatztag Saugschlauch 3,00 € je weiterer Tag Druckschlauch 11,00 € je Einsatztag Druckschlauch (20 m) 20,50 € erster Einsatztag Druckschlauch 3,00 € je weiterer Tag Druckschlauch (20 m) 1,50 € je weiterer Tag wasserführende Armaturen 3,00 € je Einsatztag wasserführende Armaturen 1,00 € je weiterer Tag Schlauchbrücke 3,00 € je Einsatztag Absperrmaterial 12,00 € je Einsatztag Kleingeräte 2,00 € je Einsatztag Strahlenmessgerät 22,00 € je Einsatztag Plastikplane bis 20 qm 3,00 € je Einsatztag Plastikplane bis 40 qm 7,00 € je Einsatztag Plastikplane über 40 qm 14,00 € je Einsatztag Ölbeständiger Schlauch 12,00 € je Einsatztag Ölbeständiger Schlauch (5 m) 25,50 € erster Einsatztag Ölbeständiger Schlauch 2,00 € je weiterer Tag Ölbeständiger Schlauch (5 m) 11,50 € je weiterer Tag Kleinbehälter 1,00 € je Einsatztag Auffangbehälter bis 2 cbm 11,00 € je Einsatztag Auffangbehälter bis 5 cbm 15,00 € je Einsatztag Auffangbehälter über 5 cbm 23,00 € je Einsatztag Kleincontainer 56,00 € je Einsatztag Falttank bis 1 cbm 8,00 € je Einsatztag Ölschlängel je 3 m 56,80 € je Einsatztag Ölsperre 76,00 € je Einsatztag Ölsperre - Bach - (5 m) 33,00 € erster Einsatztag Anlage 5 - Synopse 8 Ölsperre - Bach - (5 m) 4,50 € je weiterer Tag Ölsperre - Hafen - (10 m) 82,50 € erster Einsatztag Ölsperre - Hafen - (10 m) 25,50 € je weiterer Tag Abdichtkissen 2,00 € je Einsatztag Rohr- und Kanaldichtkissen 9,00 € je Einsatztag Tankwagendichtkissen 15,00 € je Einsatztag Ölbindemittel „Land“ 10,00 € je Sack Ölbindemittel „Wasser“ 28,00 € je Sack WAP Turbo Sauger bis 5 Std. WAP Turbo Sauger über 5 Std. bis 24 Std. WAP Turbo Sauger je weitere angefangene 24 Std. Transportkosten für Sondermüll 1,00 € Lagerung von Gefahrstoffen/Kraftstoffen nach Einsätzen 14,00 € je Einsatztag Schuttmulde 52,19 € je Stück Kastenschloss 8,00 € je Stück Auffangplane 4 x 4 m 78,53 € je Stück Abdeckplane 4 x 4 m 16,00 € je Stück Abdeckplane 4 x 6 m 32,00 € je Stück Tauchpumpenset 25,00 € je Einsatztag Tauchpumpenset 77,50 € erster Einsatztag Tauchpumpenset 18,50 € je weiterer Tag 3. Fehlalarmierung 4. Fehlalarmierungen Kostenersatz für Fehlalarmierung über automatische Brandmeldeanlagen 234,00 € je angefangene 10 Min. Einsatzzeit; max. 702,00 Euro Kostenersatz für Alarmierungen durch eine Brandmeldeanlage, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag max. 747,50 € alarmierte Fahrzeuge mit Personal je angefangene 10 Min. Einsatzzeit gemäß Verzeichnis Kostenersatz für mutwillige Alarmierung der Feuerwehr 234,00 € je angefangene 10 Min. Einsatzzeit 4. Persönliche Dienste Anlage 5 - Synopse 9 Feuersicherheitswachen in Versammlungsstätten 28,50 € je Stunde und Person Arbeitsstunden in Sonderfällen 42,00 € je Stunde und Person 5. Feste Kosten für verschiedene Arbeiten 5. Feste Kosten für verschiedene Arbeiten Tür öffnen 75,00 € pauschal Tür öffnen 74,00 pauschal Schließzylinder einsetzen 15,00 € Wassersaugen je Einzelfahrzeug 133,00 € je Stunde Wassersaugen je Einzelfahrzeug 110,00 je Stunde Waschen, Prüfen und Trocknen eines Schlauches 19,00 € pauschal Einsetzen eines Flickens (einschließlich Material) 18,00 € pauschal Einbinden einer Schlauchkupplung 18,00 € pauschal Prüfen eines Feuerlöschers (einschließlich Kleinmaterial) 20,00 € pauschal Füllen einer Pressluftflasche bis 4 l 6,00 € pauschal Füllen einer Pressluftflasche über 4 l 9,00 € pauschal Reinigen und Desinfizieren von Atemschutzmasken 18,00 € pauschal Überprüfen eines Pressluftatmers 40,00 € pauschal Überprüfen von Schwimmwesten 40,00 € pauschal Reinigen und Überprüfen von Vollschutzanzügen 70,00 € pauschal Benutzung des Pumpenprüfstands 134,00 € je Stunde Übernachtungskosten für Gäste 10,00 € pro Übernachtung Anlage 5 - Synopse 10 6. Atemschutzübungsstrecke Benutzung der Atemschutzübungsstrecke 150,00 € je Stunde (die B enutzungszeiten sind a uf volle 1/4 Stunden aufzurunden) 7. Auslagen, Kostenzuschläge und Berechnungshinweise 7.1 Kosten für den Einsatz oder die Bereitstellung von Geräten, die im Kostenverzeichnis nicht vorgesehen sind, werden durch Vergleich mit ähnlichen Geräten ermittelt. 7.2 Als Einsatzzeit gilt die Zeit vom Ausrücken bis zum Einrücken eines Fahrzeugs auf der Feuerwache bzw. dem Unterstellort, jeweils aufgerundet auf volle 10 Minuten. Werden Löschfahrzeuge und dergleichen nur zu Transportzwecken eingesetzt, so ist bei der Berechnung der Kostenersatz für den Mannschaftstransportwagen zugrunde zu legen. Bei der Berechnung des Kostenersatzes für Fehlalarmierung über automatische Brandmeldeanlagen kann im Hinblick auf die tatsächlichen Einsatzzeiten der Fahrzeuge vom Kostentarif nach unten abgewichen werden. 7.3 Entstehen im Zusammenhang mit den im Kostenverzeichnis aufgeführten Leistungen besondere Aufwendungen (z. B. Personal, Materialien), die wegen ihrer Unüblichkeit nicht in die allgemeinen Kostenersätze einbezogen sind, so sind sie zusätzlich zu erstatten. 7.4 Bei allen Leistungen kann wegen besonderer Schwierigkeiten für besondere Aufwendungen, wie Instandsetzung und Reinigung eingesetzter Geräte, oder für erhöhte Abnutzung ein angemessener Zuschlag bis zu 20 % erhoben werden. 7.5 Zur Vereinfachung und Vorausfestlegung von Kosten für wiederkehrende Leistungen, Überlassung von Geräten für längere Zeit und dergleichen, können Pauschalbeträge festgesetzt werden. Diese dürfen nicht höher, jedoch in angemessenem Verhältnis zu Aufwand und Nutzungsdauer bis zu 30 % niedriger sein als die nach dem Kostentarif zu erhebenden Forderungen. 7.6 Dienstleistungen oder Bereitstellungen von Geräten und Fahrzeugen können von angemessenen Vorauszahlungen abhängig gemacht werden