Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006: 6. Satzungsänderung

Vorlage: 28555
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Erschließungsbeitraege
    Extrahierter Text

    Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 920 3 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006: 6. Satzungsänderung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.12.2011 3 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Sat- zung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Hierbei war festzustellen, dass für die tiefbauspezifischen Leistungen aufgrund der aktuellen Preisentwicklung die bestehenden Einheitssätze beibehalten werden kön- nen. Änderungen ergeben sich jedoch für: 1. den Einheitssatz für die Straßenbeleuchtung mit +1,61 % und 2. die gartenbauspezifischen Leistungen mit +2,77 % bei Verkehrsgrün und +9,66 % bei Bäumen. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle Vll der Einheitssät- ze. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011

  • Anlage1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungs- beiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 9. Novem- ber 2010 (GBl. S. 793), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengeset- zes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 ( GBl. S. 185) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2011 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Er- schließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2010 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. vom 10. Dezember 2010), beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kosten- erstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle VIl ergänzt (vgl. Anlage 2). Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • Anlage2
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 €/m² 12 €/St 13 205,00 120,00 70,30 42,40 247,30 131,50 61,30 33,40 205,00 70,30 42,40 247,30 61,30 33,40 5a 21,60 39,90 72,75+) 39,90 205,00247,30205,00 120,00 247,30 131,50 5d 72,75+) Vll. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die in der Zeit ab 1. Januar 2012 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wird der Einheitssatz doppe lt angesetzt. 67,30 26,70 4 71,00 45,90 30,1046,40 72,75+)72,75+) 5c,9 32,30 65,40 5b 21,60 59,00 72,75+)72,75+) 59,00 59,0059,00 13,0013,00 826,15826,15 08.12.2011 Anlage 2 08.12.2011

  • Anlage3
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 % 13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5a 0,00 0,00 + 1,61 0,00 0,000,000,00 0,00 0,00 0,00 5d + 1,61 + 1,61+ 1,61 5b 0,00 0,00 + 1,61 1-3, 6,9 0,00 5c,9 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 + 1,61 0,00 0,000,00 0,00 + 2,77+ 2,77 Anlage 3 + 9,66+ 9,66 Vll. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die in der Zeit ab 1. Januar 2012 hergestellt wurden. 08.12.2011 Veränderungen in Prozent

  • Anlage4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Erläuterungen zur 6. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2011 als auch nach denen von 2012 wie folgt berechnet: 2011 2012 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 389.648,-- € 389.648,-- € Entwässerung 1.035 m 212.175,-- € 212.175,-- € Bordsteine 2.071 m 139.378,--€ 139.378,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 35.923,-- € 35.923,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 4.598,-- € 4.598,-- € Grünflächen 259 m² 3.276,-- € 3.367,-- € Gehwege 3.191 m² 188.269,-- € 188.269,-- € Saumsteine 1.595 m 34.452,-- € 34.452,-- € Verbindungswege 150 m² 9.810,-- € 9.810,-- € Saumsteine 150 m 4.845,-- € 4.845,-- € Einzelbäume 13 Stück 9.794,-- € 10.740,-- € Beleuchtung 1.146 m 82.054,-- € 83.371,-- € 1.236.857,-- € 1.239.211,-- € davon trägt die Stadt 5 % 61.843,-- € 61.961,-- € zu verteilen 1.175.014,-- € 1.177.250,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2011 2012 12.811,-- € 12.836,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall +0,20 %. Das Beispiel kann nicht ohne Weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.