Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
| Vorlage: | 28520 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.12.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Sozialausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 07.12.2011 2 öffentlich Dez. 3 Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 07.12.2011 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Sozialausschuss nimmt die Zusammenfassung des Nationalen Aktionsplans „einfach machen“ - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans wurde eine Forderung der Verbände behin- derter Menschen aufgegriffen. Er wurde in einem Prozess seit Februar 2010 unter Federfüh- rung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Einbeziehung behinder- ter Menschen und ihrer Interessensverbände entwickelt. In zwei großen Kongressen wurde die Zivilgesellschaft einbezogen und über eine Internetplattform die Möglichkeit zur Beteili- gung eingeräumt. Der Nationale Aktionsplan wurde am 15.06.2011 vom Bundeskabinett verabschiedet und soll für einen Wirkungszeitraum von 10 Jahren als Gesamtstrategie für die Umsetzung der UN-Konvention handlungsleitend sein. Diese Vorlage stellt eine Zusammenfassung der rund 180 Seiten des Nationalen Akti- onsplans „einfach machen“ - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft dar. Die Vorlage übernimmt die Handlungsfelder aus dem Nationalen Aktionsplan und ist in je- dem Handlungsfeld wie folgt aufgebaut: Visionen der Zivilgesellschaft als Idealvorstellungen und langfristig angestrebte Ziele, die ausdrücken sollen, wie eine echte und umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft aussehen und gelingen kann und die im Rahmen des Kongresses „Teilhabe braucht Visionen“ und in weiteren Beteili- gungsverfahren entwickelt wurden (wörtliche Übernahme aus dem Aktionsplan). Zusammenfassung der Themenschwerpunkte der Handlungsfelder Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung, die bereits eingeleitet wurden oder geplant sind (Übernahme aus dem Aktionsplan). Vor Darstellung der einzelnen Handlungsfelder eine kurze Erklärung des Koordinierungsme- chanismus: Die staatliche Anlaufstelle (Focal Point) Das BMAS übernimmt als staatliche Anlaufstelle die Verantwortung für die Umsetzung von ressortübergreifenden Maßnahmen sowie für die Vernetzung der staatlichen und zivilgesell- schaftlichen Akteurinnen und Akteure. Es koordiniert den regelmäßigen Erfahrungsaus- tausch innerhalb der Bundesregierung aber auch mit Ländern und Kommunen. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind die jeweilig zuständigen Ministerien verant- wortlich und benennen eigene Anlaufstellen zur Koordinierung. Der staatliche Koordinierungsmechanismus Der Beauftrage der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen fungiert als staatlicher Koordinierungsmechanismus. Er bildet die Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und staatlicher Ebene, sorgt für Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan Der im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans eingerichtete Ausschuss soll auch in Zu- kunft an der Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung beteiligt werden. Mitglied des Aus- schusses sind Behinderten-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Vertreterinnen und Vertreter von Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern und der Wissenschaft. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Inklusionsbeirat Der Inklusionsbeirat wurde zur langfristigen und strategischen Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention eingerichtet und ist beim Beauftragten für die Belange behinderter Men- schen angesiedelt. In ihm sind mehrheitlich Menschen mit Behinderung vertreten sowie eine Vertretung der staatlichen Anlaufstelle, eine Vertretung der Konferenz der Landesbehinder- tenbeauftragten und eine Vertretung der unabhängigen Monitoringstelle. Der Inklusionsbei- rat wird von vier Fachausschüssen unterstützt. Diese sind: 1. Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation 2. Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Familie, Bioethik 3. Arbeit und Bildung 4. Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation An den Fachausschüssen nehmen hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter der Wirt- schaft, Gewerkschaften, Kirchen, Kosten- und Leistungsträger, Wohlfahrtsverbände, Wis- senschaft und sonstige Vereinigungen teil. Es ist Aufgabe der Fachausschüsse, die Umset- zung auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen zu befördern und voranzubringen. Monitoringstelle Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist als Monitoringstelle mit der Überwachung des Prozesses beauftragt. Es gibt Stellungnahmen ab und formuliert Empfehlungen zur Umset- zung und berichtet den Vereinten Nationen über den jeweiligen Stand der Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland. Evaluation Der Nationale Aktionsplan soll regelmäßig, jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode über- prüft und fortgeschrieben werden. Er soll ergänzt und vernetzt werden mit Aktionsplänen der Bundesländer und Kommunen. Eigene Anlaufstellen zur Umsetzung sollen dort geschaffen werden. Kommunikation Die Umsetzung des Aktionsplans soll mit einer langfristig angelegten Kampagne kommuni- kativ unterstützt werden. Unter anderem sollen ein Logo entwickelt werden, eine Kommuni- kationsplattform im Internet eingerichtet werden, die Inklusionslandkarte für gelungene Bei- spiele ausgebaut werden sowie Handreichungen zur Gestaltung von Aktionsplänen für Un- ternehmen entwickelt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung Vision aus der Zivilgesellschaft Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdie- nen, die in einem für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglichen Arbeitsmarkt und Ar- beitsumfeld frei gewählt werden kann. Der Übergang von der Schule in das Arbeitsleben wird (auch) bei Jugendlichen mit Behinderungen an persönlichen Stärken und Zielen ausgerichtet. Ausbildung findet vor allem in Betrieben statt. Arbeitsplätze sind an den Menschen angepasst. Arbeitsplätze werden barrierefrei. Der Zugang zu qualifizierter Arbeit und Beschäftigung ist auch für Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit. Beschäftigungspolitische Maßnahmen, Vermittlung und Beratung Die vorhandene Datenbasis zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen ist nur begrenzt aussagefähig. Die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen im er- werbsfähigen Alter ist deutlich geringer als bei Menschen ohne Behinderungen. Ältere schwerbehinderte Menschen sind wesentlich häufiger arbeitslos als gleichaltrige Menschen ohne Behinderungen. Schwerbehinderte Menschen profitieren wenig von positiven Arbeits- marktentwicklungen. Deshalb sollen mehr Beschäftigungschancen für Menschen mit Behin- derungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Berufsorientierung und Ausbildung Der Bedarf nach gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steigt. Eine zukunfts- orientierte, die Art und Schwere der Behinderung berücksichtigende Ausbildung ebnet den Weg zu einem gelingenden Berufsstart. Der Anteil betrieblicher Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche ist ausbaufähig. Das Förderangebot Unterstützte Beschäftigung soll Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Ausbildung ist der Schlüssel für die spä- teren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bildung und Qualifizierung sind entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe. Der besondere Unterstützungs- und Förderbedarf, aber auch die Potentiale junger Menschen mit Behinderungen müssen früh erkannt werden, um ihre indivi- duelle Entwicklung zu fördern. Die berufliche Orientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern mit sonder- pädagogischem Förderbedarf soll wesentlich verbessert werden. Berufliche Praktika sind wichtiges Element und sollen vorrangig in Betrieben durchgeführt werden. Mittelfristig soll ein breites Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen aufgebaut werden. Die Ausbildung behinderter Jugendlicher ist wichtiger Bestandteil im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs („Ausbildungspakt“). Der Anteil der betrieblichen Ausbildungsanteile soll um ein Viertel gesteigert werden. Berufliche Rehabilitation und Prävention Die berufliche Rehabilitation ist ein wichtiges Element der Teilhabe behinderter Menschen. Das System der Rehabilitation kann dazu beitragen, die Auswirkungen des demografischen Wandels oder den sich abzeichnenden Fachkräftemangel aufzugreifen. Die Initiative „Re- haFutur“ soll dazu beitragen, den Anspruch auf berufliche Reha individualisiert, frühzeitig und bedarfsgerecht einzulösen. Wichtig ist, geschlechtsspezifische Lebensverläufe dabei zu berücksichtigen, da Frauen an der beruflichen Rehabilitation bisher deutlich unterrepräsen- tiert sind. Das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sichert durch Ergänzende Erläuterungen Seite 5 frühzeitige Intervention die individuellen Chancen auf Teilhabe an Erwerbstätigkeit und Er- haltung des Arbeitsplatzes. Die Beratungskompetenzen im SGB II-Bereich werden verbes- sert. Die Barrierefreiheit der Angebote soll weiter ausgebaut werden. Kommunikationsbarrie- ren sollen abgebaut werden. Werkstätten für behinderte Menschen Menschen, die aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, haben auch in Zukunft Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Zukünf- tig soll hierbei der personenzentrierte Ansatz deutlich gestärkt werden. Bei Neuausrichtung des Werkstattrechtes soll der Unterstützungsbedarf individuell festgestellt werden und an- schließend entweder in einer Werkstatt oder auch bei einem anderen Anbieter gedeckt wer- den. Werkstatträte sind wichtige Partner im Dialog über die Weiterentwicklung. Besondere Beachtung sollen dabei auch die Erfahrungen mit den modellhaft eingeführten Frauenbeauf- tragten in Werkstätten erhalten. Anerkannte Werkstätten sollen bei der Vergabe von Aufträ- gen der öffentlichen Hand bevorzugt berücksichtigt werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung soll entwickelt werden. Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Unterstützungs- und Eingliederungsleistungen helfen nur da, wo eine grundsätzliche Bereit- schaft zur Beschäftigung behinderter Menschen besteht. Viele Betriebe fürchten Belastun- gen oder Nachteile bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Es ist Aufgabe der Arbeitgeberverbände, Vorbehalte auf Seiten potentieller Arbeitgeber und von Kollegin- nen und Kollegen in den Betrieben abzubauen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen verstärkt für die Beschäftigung behinderter Menschen sensibilisiert und gewonnen werden. Hierzu werden Informationssysteme ausgebaut und Best-Practice-Beispiele weiter verbrei- tet. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Initiative für Ausbildung und Beschäftigung Programm „Initiative Inklusion“ Fortführung „Job4000“ und „Job“ Bewerbungsvideos für junge Menschen mit Behinderungen Gebärdentelefon bei der Bundesagentur für Arbeit Behebung von Beratungsdefiziten im Bereich des SGB II Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Berufliche Orientierung im Rahmen des Programms „Initiative Inklusi- on“ Inklusive Ausbildungsstrukturen in außerbetrieblicher Ausbildung Ausbildungspakt Unterstützte Beschäftigung Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerk Projekt „TrailNet“ Modellprojekt „Integration inklusive“ Integration durch Austausch Projekt „IT Ausbildungsverbund“ RehaFutur-Initiative Neuausrichtung des Werkstattrechts diverse Maßnahmen im Bereich Werkstatt diverse Maßnahmen zur Sensibilisierung von Arbeitgebern und andere Maßnahmen BMAS 2012 bis 2016 BMAS ab 2011 BMAS bis 2013 BMAS 2011 BA ab 2012 Jobcenter ab 2011 BMAS 2009 bis 2015 BMAS ab 2011 BA 2011 bis 2016 BMAS,BMWI 2010 bis 2014 BMAS fortlaufend BMAS bis 2014 BMAS bis 2011 BMAS bis 2015 BMI fortlaufend BMAS bis Ende 2011 BMAS 2011 bis 2012 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Handlungsfeld Bildung Vision aus der Zivilgesellschaft Entsprechend den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention findet Bildung von Anfang an gemein- sam statt. Inklusives lebenslanges Lernen ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Schule für alle - Inhalte und Bildungsformen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder/Jugendlichen. Der inklusive und wohnortnahe Unterricht führt jedoch nicht dazu, dass beispielsweise gehörlose oder blinde Schülerinnen und Schüler keinen Kontakt (mehr) zu anderen Schülerinnen und Schülern mit der gleichen Behinderungsart haben, denn auch das zeitweise oder ergänzende Lernen in und mit der eigenen „peer group“ bleibt ein mögliches Element der schulischen Bildung. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen haben uneingeschränkten Zugang zum allge- meinen Bildungssystem. Sie können gemeinsam auf eine in jeder Hinsicht barrierefreie Schule ge- hen. Dort erhalten sie die für ihre individuellen Bedürfnisse notwendige individuelle Unterstützung durch ein interdisziplinäres Schulpersonal. Lehrerinnen und Lehrer werden im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung auf diese Aufgaben umfassend vorbereitet. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Professionen ist für sie eine Selbstverständlichkeit. Auch erwachsene Menschen mit Behinderungen haben Zugang zu Studium und Weiterbildung. Hochschulen und ihre Angebote sind barrierefrei. Sie berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten von Studierenden mit Behinderungen durch umfassende Nachteilsausgleiche und andere Maßnahmen. Die Bildungsforschung und -statistik bezieht die Belange behinderter Menschen jedes Alters in ihre Untersuchungen mit ein. Inklusion heißt gemeinsames Lernen von Anfang an. Neben der schulischen Bildung geht es deshalb auch um die gemeinsame Kinderbetreuung und Frühförderung, damit behinderte Kinder in ihrer Entwicklung gefördert werden und Zugang zur gemeinsamen Bildung erhal- ten. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen sol- len alle Menschen von Anfang an in ihrer Einzigartigkeit und mit ihren individuellen Bedürf- nissen in den Blick nehmen und fördern. Das Handlungsfeld Bildung bezieht sich auf die nachfolgenden drei Bereiche: Schule Ausgestaltung und Organisation der schulischen Bildung ist Aufgabe der Länder. Die Rah- menbedingungen und Ausgestaltungen der schulischen Bildung für Kinder mit Behinderun- gen sind somit unterschiedlich. Alle Länder sehen in ihren Schulgesetzen den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern vor. Trotz die- ser Möglichkeiten werden bisher rund 80 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda- gogischem Förderbedarf in Förderschulen unterrichtet. Die Kultusministerkonferenz hat sich im November 2010 darauf geeinigt, die Quote der in- klusiv beschulten Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Dazu sollen nach einer Bestands- aufnahme Schritte zur Weiterentwicklung festgelegt und entsprechende Maßnahmen veran- lasst werden. Teilhabe an Bildung und lebenslangem Lernen für Alle wird gewährleistet. Spezielle Maß- nahmen ergänzen den Mainstream. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Hochschule Behinderte Studierende dürfen im Studium nicht benachteiligt werden. Die Angebote der Hochschulen müssen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können. Durch die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge sind die formalen und zeitlichen Vorgaben für behinderte Studierende oft schwer einzuhalten. Die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfes ist häufig eine Hürde. Die Zahl der Studierenden mit Behinderungen soll erhöht werden. Die Angebote der Hoch- schulen sollen zunehmend barrierefrei ausgestaltet werden. Die Hochschulrektorenkonfe- renz hat eine Empfehlung „Eine Hochschule für alle“ im April 2009 beschlossen. Das Bun- desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerkes und finanziert 2011 bis 2012 eine umfas- sende Erhebung zur Situation Studierender mit Behinderung im Bachelor-/Master- Studiensystem. Bildungsforschung Die Förderrichtlinien der „Empirischen Bildungsforschung“ erhalten einen spezifischen Fokus auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Nationale Bildungspanel (NEPS) bietet gute Voraussetzungen, um Erkenntnisse zu bildungsrelevanten Prozessen von Men- schen mit Behinderungen zu gewinnen. Das bisherige Stichprobendesign wird erweitert, um die aktuelle Entwicklung der Umsetzung der UN-Konvention begleiten zu können. Dies bietet erstmals die Möglichkeit, Bildungsverläufe von Kindern mit diagnostiziertem sonderpädago- gischem Förderbedarf im Längsschnitt zu verfolgen und statistisch repräsentative und über- regionale Aussagen über die Lebens- und Bildungsverläufe machen zu können. Die „Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung“ der Europäischen Union wird durch aktive Mitarbeit und finanzielle Förderung unterstützt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird 2011-2012 ein Forschungsprojekt zur strukturel- len Diskriminierungen im Bildungsbereich durchführen, auch unter dem Aspekt der Diskrimi- nierung von Menschen mit Behinderungen. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Qualifizierungsinitiative Expertenkreis „Inklusive Bildung“ Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung Unterstützung der Europäischen Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung Jakob-Muth-Preis Elternwegweiser Forschungsprojekt zu Diskriminierungen im Bereich der Hochschule Förderung der Beratungsstelle Studium und Behinderung Nationales Bildungspanel Nationaler Bildungsbericht E-Learning für Inklusion Projekt Diskriminierung im Bildungsbereich und andere Maßnahmen BMBF 2011 BMAS,BMBF,BMZ BMAS 2013 BMBF fortlaufend Behindertenbeauftragter bis 2013 2011 Antidiskriminierungsstelle 2009 bis 2013 BMBF Antidiskriminierungsstelle 2011 bis 2012 Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Handlungsfeld Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege Vision aus der Zivilgesellschaft In Deutschland ist es selbstverständlich, dass alle Menschen einen gleichen, barrierefreien und ge- schlechterorientierten Zugang zu allen individuellen, bedarfsgerechten Leistungen der Gesundheits- versorgung, Prävention, Rehabilitation und Pflege erhalten. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal sowie Leistungsanbieter und Rehabilitationsträger sind für die Belange behinderter Menschen sensibilisiert und fachlich qualifiziert. In Deutschland haben behinderte Menschen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende Förde- rung ihrer individuellen körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens. Es gibt eine trägerübergreifende Unterstützung und Beratung vor Ort für alle. Angesichts des steigenden Anteils chronisch-degenerativer Erkrankungen und des demo- grafischen Wandels gewinnt dieser Bereich zunehmend an Bedeutung. Leistungen der Prä- vention und Gesundheitsförderung fördern die Lebensqualität von Menschen mit und ohne Behinderung und tragen dazu bei, das Auftreten chronischer Erkrankungen und damit ein- hergehenden Behinderungen zu verhindern oder ihre Verschlimmerung zu verzögern. Eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende Versorgung mit Präventions-, Ge- sundheits-, Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen soll sichergestellt werden. Die Ver- netzung der Akteure und Leistungen sowie die Information über bestehende Angebote sind erforderlich. Die Auswirkungen im Hinblick auf die Belange behinderter Menschen und die spezifischen Folgen für die Versorgung werden bei allen gesetzgeberischen Initiativen ge- prüft und dargestellt. Prävention und Gesundheitsversorgung Versicherte haben nach dem SGB V Anspruch auf die erforderlichen Leistungen zur Kran- kenbehandlung, um eine Behinderung oder Pflegbedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Auch die Prävention ist eine wichtige Aufgabe. Die Selbst- hilfegruppen im Gesundheitsbereich leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation chronisch kranker und behinderter Menschen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen hierbei unterstützt. Es ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung das gesamte Spektrum der präventiven Leistungen abzudecken. Aufgabe der Unfallversi- cherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln, Unfälle und Berufkrankheiten sowie arbeitsbe- dingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Eine Benachteiligung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung wegen einer Be- hinderung ist unzulässig. Es ist Ziel, in den nächsten zehn Jahren eine ausreichende Zahl an Arztpraxen barrierefrei zugänglich zu machen. Ergänzend ist geplant, Handlungshilfen für Ärztinnen und Ärzte so- wie Krankenhäuser zu entwickeln. Die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Heil- und Hilfsmitteln soll durch Neufassung der Heilmittelrichtlinien gewährleistet werden. Die Präven- tion und Gesundheitsförderung soll bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Es soll geprüft werden, welche Inhalte ein Patientenrechtegesetz haben könnte. Kompetenzzentren über- nehmen eine Vermittlungsfunktion zwischen älteren gehörlosen Menschen und Einrichtun- gen der Gesundheits- und Altenhilfe. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Rehabilitation und Teilhabe Das SGB IX bildet die Grundlage für das Rehabilitations- und Teilhaberecht. Es werden Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie andere ergänzende Leistungen erbracht. Damit soll der Eintritt einer Behinderung oder chronischen Krankheit vermieden oder die Folgen einer sol- chen gemildert werden. Das gegliederte Sozialleistungssystem führt zu Schnittstellenprob- lemen. Der inklusive Ansatz des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe im SGB IX soll wei- terentwickelt werden. Es sollen Lösungsmöglichkeiten für Umsetzungsdefizite gefunden werden. Beispiele hierfür sind das trägerübergreifende persönliche Budget, die gemeinsa- men Servicestellen und die Frühförderung behinderter Kinder. Die trägerübergreifende Ko- ordination und Kooperation soll optimiert werden. Ein einheitliches und umfassendes Verfah- ren zur Teilhabeplanung orientiert am individuellen Bedarf des Einzelfalles in der Eingliede- rungshilfe wird angestrebt. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe soll sich zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung entwickeln. Pflege Die Pflege ist dem Leitbild einer menschenwürdigen Pflege verpflichtet, die ein möglichst selbständiges Leben zum Ziel hat und zu einer selbstbestimmten Teilhabe an der Gesell- schaft führt. Der Grundsatz ambulante vor stationäre Pflege wurde verankert. Ziel ist eine bezahlbare, ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbst- bestimmte Pflege. Mehr Transparenz bei Preis und Qualität von Leistungsangeboten soll hergestellt werden. Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ soll systematisch umgesetzt werden. Es müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Be- dürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind z. B. Wohngemeinschaften für Demenzkran- ke. Die Aus- und Fortbildung des Pflegepersonals soll die Belange behinderter Frauen und Männer in ihren jeweiligen spezifischen Bedürfnissen stärker berücksichtigen. Die Verein- barkeit von Berufstätigkeit und häuslicher Pflege soll verbessert werden, um pflegende An- gehörige zu unterstützen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Be- ruf wurde beschlossen (Familienpflegezeitgesetz). Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Patientenrechtegesetz Programm „barrierefreie Arztpraxen“ Barrierefreie Arzt- und Klinikauskunft Stärkung der Prävention Sensibilisierung des medizinischen Personals Verbesserung der Krankenhausversorgung Zuständigkeitsklärung Hörgeräteversorgung Fachtagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderungen“ Kompetenzzentren für Gehörlose im Alter Neufassung Heilmittelrichtlinie einheitliches umfassendes Bedarfsfeststellungsverfahren Überprüfung und Evaluierung SGB IX Überprüfung des Reha-Deckels Begleitforschung Persönliches Budget „Leistungsfinder“ Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Neue Definition Pflegebedürftigkeit Familienpflege Stärkung der wohnortnahen häuslichen Versorgung und andere Maßnahmen BMG, BMJ 2012 BMG 2012 BMAS fortlaufend BMG fortlaufend BMAS 2013 BMG, BMFSJ BMG, BMAS 2011 Behindertenbeauftragter BMFSJ 2011 bis 2014 GKV ab 2011 BMAS 2013 bis 2015 BMAS 2013 bis 2015 BMAS BMAS 2011 bis 2012 BMAS 2011 bis 2012 BMAS BMG BMFSJ 2011 BMG fortlaufend Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Handlungsfeld Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft Vision aus der Zivilgesellschaft Alle Kinder sind willkommen und lernen gemeinsam und voneinander. Durch eine gemeinsame Kind- heit und Erziehung werden soziale Kompetenzen entwickelt und unterstützt. Vielfalt wird dabei als Chance für die Gesellschaft gesehen, nicht als (Be-)Hinderung. Durch das gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen entsteht auf beiden Seiten ein positives Bild vom Mitmenschen. Behinderte Menschen werden respektiert und wertgeschätzt. Jede Familie und jedes Familienmitglied genießt den Schutz der Privatsphäre. Es gibt eine individuel- le Aufklärung über Familie und Sexualität. Kinder und Jugendliche Kinder mit Behinderungen sollen von Anfang an in ihrer Entwicklung gefördert und gestärkt werden. Im Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist der Anspruch auf Förderung in einer Tages- einrichtung oder Kindertagespflege geregelt. Im SGB VIII ist der bundesgesetzliche Auftrag verankert, Kinder mit und ohne Behinderungen in Gruppen gemeinsam zu betreuen und zu fördern. Der Anspruch auf Früherkennung und Frühförderung umfasst ärztliche und nicht- ärztliche Leistungen zur Diagnostik und Behandlung. In dieser „Komplex-Leistung“ unter- schiedlicher Leistungsträger bestehen Abstimmungsprobleme, die beseitigt werden sollen. Die Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe sollen darauf abzielen, dass Kinder mit Behinde- rungen in ihrem familiären Umfeld leben können. Sie selbst sollen gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung ebenso wie die Eltern an der Planung und Gestaltung der Hilfen einbezo- gen werden. Die geteilte Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zwi- schen SGB VIII bei seelischer Behinderung und SGB XII bei geistig/körperlicher Behinde- rung führt zu Abgrenzungs- und Schnittstellenproblemen. Diese unterschiedliche Verantwor- tungsaufteilung soll überwunden werden. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen soll unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden („Große Lösung SGB VIII“). Ein Konzept zur direkten Beteiligung behinderter Kinder und Jugendli- cher soll entwickelt werden. Mütter und Väter Arbeitende Mütter und Väter mit behinderten Kindern sind besonderen Belastungen ausge- setzt. Bei der Entscheidung über Leistungen zur Teilhabe und deren Ausführung ist sowohl den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erzie- hungsauftrages als auch den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder Rechnung zu tragen. Es wird geprüft, ob bestehende Regelungen zur Entlastung weiterentwickelt werden können. Die Gewährung von Elternassistenz ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, je- doch von den gesetzlichen Regelungen gedeckt, sodass zur Behebung der Schwierigkeiten in der Praxis ein Verfahren gefunden werden muss, welches alle Leistungsträger einbindet. Ehe, Partnerschaft und Sexualität Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Ehe, Partnerschaft und Sexualität wird anerkannt. Der Runde Tisch „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnis- sen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ befasst sich auch mit den Belangen behinderter Betroffener. Maßnahmen zur Sexualaufklärung für Menschen mit Beeinträchtigungen sollen initiiert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung Weiterbildungsinitiative „Frühpädagogische Fachkräfte“ Fortbildungsmodul „Inklusion“ in Kindertagespflege“ Evaluation des Kinderförderungsgesetzes Verbesserung der Datenbasis zur inklusiven Kinderbetreuung Verbesserung Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtun- gen der Behindertenhilfe Forschungsvorhaben „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ Weiterentwicklung Frühförderung als Komplexleistung Klärung Schnittstellenproblematik Sozialhilfe/Jugendhilfe Jugendparlament Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die behinderte Kinder betreuen Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderungen Aufklärungsmaßnahmen Sexualität und Behinderung Verbesserung Sexualaufklärung für Menschen mit Behinderungen und andere Maßnahmen BMFSJ bis 2013 BMBF bis 2011 BMFSJ bis 2013 BMFSJ 2013/2014 BMFSJ bis 2014 BMFSJ 2012 BMBF bis 2017 BMAS, BMG 2011/2012 BMFSJ, BMAS 2011/12 BMAS 2013 BMAS 2012 bis 2015 BMAS, BMFSJ BMFSJ fortlaufend BMFSJ, BZgA 2011 Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Handlungsfeld Frauen Vision aus der Zivilgesellschaft Alle wissen um die Rechte von Frauen und setzen diese um. „Gender Mainstreaming“ ist als Querschnittsthema enthalten und umgesetzt. Alle Maßnahmen, Vor- haben und rechtlichen Grundlagen erfolgen geschlechtersensibel. Frauen mit Behinderungen werden mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Rechten sowie in ihrer Selbstbestimmung gestärkt. Für Frauen mit Behinderungen und ihre Angehö- rigen gibt es gezielte Unterstützung, z. B. in Form von Mentorinnen mit Behinderungen. Frauen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt. Dies soll besei- tigt werden. Die Beachtung des Gender Aspektes ist deshalb eine Querschnittsaufgabe. Zur Schaffung eines besseren Bewusstseins gilt es die derzeit unvollständige Datenlage zu ver- bessern. Die Situation von Frauen mit Behinderung soll bei der Neukonzeption des Behin- dertenberichtes besonders berücksichtigt werden. Frauen mit Behinderungen sollen zudem darin unterstützt werden, ihre eigenen Rechte auch selbst zu vertreten (Beispiel: Förderung von Weibernetz e.V., Förderung des Projektes „Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen“). Behinderte Frauen sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt zu werden. Dies ist nach wie vor tabuisiert und mit hohen Dunkelziffern verbunden. Der Schutz behinderter Frauen soll durch Prävention und Unterstützungsangebote weiter verbessert werden. Passgenaue und zielgruppenspezifische Maßnahmen sollen nach einer repräsenta- tiven Studie entwickelt werden. Das für Ende 2012 geplante bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird barriere- frei eingerichtet. Informations- und Hilfsangebote in leichter Sprache sollen ausgeweitet werden. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Verbesserung Datengrundlage zur Lebenslage von Frauen mit Behin- derung Förderung politischer Interessenvertretung Frauenbeauftragte in Werkstätten Studie „Gewalt gegen Frauen“ barrierefreies „Hilfetelefon“ Barrierefreier Zugang zu Frauenunterstützungseinrichtungen Kurse zur Stärkung des Selbstbewusstseins und andere Maßnahmen BMFSJ, BMAS ab 2011 BMFSJ bis 2014 BMFSJ, BMAS bis 2011 BMFSJ 2009 bis 2011 BMFSJ 2012/2013 BMFSJ 2012 BMAS, BMFSJ ab 2011 Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Handlungsfeld ältere Menschen Vision aus der Zivilgesellschaft Es gibt ein neues Altersbild und eine neue Vorstellung vom Altern. Es gibt generationsübergreifende, selbstorganisierte Gemeinschaften. Sie werden gesellschaftlich anerkannt und gefördert. In der älter werdenden Gesellschaft wird eine bessere Anpassung von Bauten, Wohnungen und öf- fentlichen Verkehrsmitteln an ältere Menschen mit Behinderungen realisiert. Es gibt eine angemessene Sozialraumplanung, die die Vielfalt individueller Bedarfe berücksichtigt. Ältere Menschen mit Behinderungen leben dort, wo sie leben wollen. Sie sind gleichberechtigt, wer- den respektiert und wertgeschätzt. Die Gruppe alter Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf (auch Demenz) steigt. Solidarität und bürgerschaftliches Engagement werden zu einer wichtigen Ergänzung staat- licher Hilfesysteme. Ältere Menschen mit Behinderungen sollen selbstständig in einem inklu- siven sozialen Nahraum leben können. Differenzierte Altersbilder entwickeln sich. Besonde- re Herausforderungen im Alterungsprozess behinderter Menschen müssen berücksichtigt werden. Überall wo Wohnen und Leben im Alter gestaltet wird, müssen auch die Bedürfnis- se von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden. Die Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ verfolgt das Ziel, durch generationengerechte Produkte und Dienstleistungen die Le- bensqualität älterer Menschen zu verbessern und ein längeres selbständiges Leben zu er- möglichen. Teil der Initiative ist das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“. Neben der Barrierefreiheit und Technikunterstützung spielt die Einbeziehung der Nachbar- schaft und Infrastruktur zur Gestaltung eines inklusiven sozialen Nahraums eine wichtige Rolle. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Kampagne „Erfahrung ist Zukunft“ Kampagne „Alter neu denken - Altersbilder“ Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ Angebote in Mehrgenerationenhäusern Ergänzung Wegweiser Demenz und andere Maßnahmen BPA ab 2011 BMFSJ 2010 bis 2014 BMFSJ, BMWi seit 2010 BMVBS fortlaufend BMFSJ 2012 bis 2015 BMFSJ, BMAS Ergänzende Erläuterungen Seite 14 Handlungsfeld Bauen und Wohnen Vision aus der Zivilgesellschaft Alle neuen und bestehenden öffentlichen Gebäude, Einrichtungen und Anlagen sind barrierefrei für alle zugänglich. Öffentliche Mittel für Bau und Umbau werden bedarfsgerecht nur noch nach dem Aspekt der Barrierefreiheit vergeben. Zertifizierung und Qualitätskontrolle sind Bestandteil jedes Bau- projektes. Barrierefreiheit und wesentliche Merkmale des „Designs für alle“ sind fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung im Bereich Bauen. Behinderte und nichtbehinderte Menschen in Deutschland wohnen und leben gemeinsam selbstbe- stimmt und barrierefrei in den Städten und Gemeinden, unabhängig von ihrem Hilfebedarf. Es besteht ein vielfältiges Angebot an verschiedenen wählbaren Wohnformen. Alle Menschen haben Zugang zu gemeindenahen Diensten zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft. Behinderte Menschen wohnen und leben selbstbestimmt, barrierefrei und integriert in der Gemeinde. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet den Bund zum barrierefreien Bau- en bei zivilen Neubauten sowie großen Um- und Erweiterungsbauten. Vergleichbare Rege- lungen für Bauvorhaben der Länder bestehen. Regelungen für private Bauvorhaben sowie von öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten bestehen in den jeweiligen Landesbauordnun- gen ebenfalls. Die Ansprüche behinderter Menschen gegenüber Vermieterinnen und Ver- mietern, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, wurden mit der Reform des Mietrechtes 2001 verbessert. Modellhafte beispielgebende Wohngebäude für ältere und/oder behinderte Menschen werden über das Programm „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“ gefördert. Die Berücksichtigung der Wohnsituation von Menschen mit kognitiven Einschrän- kungen findet noch keine ausreichende Beachtung. Ein Konzept zur stärkeren Berücksichti- gung des Themas „Barrierefreiheit in der Aus- und Weiterbildung von Architekten“ soll erar- beitet werden. Mit dem Programm „Soziales Wohnen im Alter“ werden auch Hilfenetze und Dienstleistungsangebote im sozialen Nahraum gefördert. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW besteht die Möglichkeit zur behindertengerechten Anpassung des Woh- nungsbestandes. Das Beratungsangebot zum barrierefreien Wohnen soll durch Broschüren und Internetinformationen erweitert werden. Neben barrierefreier Wohnraumgestaltung müssen die staatlichen Teilhabeleistungen des SGB IX inklusiv ausgestaltet werden (Beispiel: Persönliches Budget). Wohnortnahe Begegnungs- und Beratungsstrukturen, eine Vielfalt an Wohnformen und Fachdiensten sowie sozialräumliche Unterstützungs-, Netzwerk- und Hilfemixstrukturen müssen etabliert und gefördert werden. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Soziale Wohnraumförderung Architektenweiterbildung zu Barrierefreiheit Diverse Maßnahmen zu altersgerechten (Um)Bauen Schaffung und Förderung alternativer Wohnformen Programm „Baumodelle der Altenhilfe und Behindertenhilfe“ Modellvorhaben zum sozialen Nahraum Technikunterstütztes Wohnen mobile Wohnberatung und andere Maßnahmen BMVBS/BMF 2014 bis 2019 BMAS 2013 BMVBS 2009 bis 2011 BMFSJ 2009 bis 2011 BMFSJ fortlaufend BMFSJ 2010 bis 2014 BMFSJ fortlaufend Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Handlungsfeld Mobilität Vision aus der Zivilgesellschaft Behinderte Menschen sind selbstverständlich in den Städten und Gemeinden unterwegs und können sich in jeder Stadt alleine und barrierefrei bewegen. Städtebaulich wird Barrierefreiheit aktiv vorange- trieben, der Bau neuer Mobilitätsbarrieren verhindert. Meine Stadt ist barrierefrei. Information und Kommunikation in allen Bereichen der Mobilität sind jetzt barrierefrei. Menschen, die in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt sind, erhalten Assistenz. Die persönliche Mobilität gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr spielt dabei für Menschen mit Behinderungen eine entscheidende Rolle. Informationen und Servicean- gebote für eine barrierefreie Reiseplanung sollen auf dem Internetportal des BMAS weiter ausgebaut werden. Die unentgeltliche Beförderung mobilitätseingeschränkter schwerbehinderter Menschen leis- tet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am Öffentlichen Personennahverkehr. Die bisher bestehende 50 km Beschränkung für die Nutung der Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn entfällt. Mit Programmen zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen wird das Ziel einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit für die Nutzerinnen und Nutzer verfolgt. Im Luftverkehr ist nach EU-Verordnung die durchgehende Assistenz für behinderte Menschen von der Ankunft am Flughafen bis zum Abflug geregelt. Bei der Gestaltung von Verkehrsan- lagen werden die Belange behinderter Menschen auf der Grundlage technischer Regelwer- ke generell berücksichtigt. Der Kreis der Personen, die ihr Fahrzeug auf Behindertenpark- plätzen parken können, wurde erweitert. Ebenso gibt es neue Parkerleichterungen für be- stimmte Personengruppen. Auch im Bereich der Personenschifffahrt gibt es Verpflichtungen der Unternehmen zur Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen und zur unentgeltli- chen Beförderung notwendiger Begleitpersonen oder Begleithunde. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der unentgeltlichen Beförderung Programme der Deutschen Bahn zur Barrierefreiheit Hilfen für barrierefreie Reiseplanung Barrierefreiheit im Straßenverkehr Forschungsprogramme „Planung und Bau von Straßen“ Forschungs- und Entwicklungsförderprogramme für den Mittelstand Förderund anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungs- programme „Von Tür zu Tür“ und andere Maßnahmen BMAS 2011 BMVBS, DB AG 5 Jahre ab 2011 BMVBS fortlaufend BMVBS 2011 BMWi fortlaufend BMWi bis 04/2011 Ergänzende Erläuterungen Seite 16 Handlungsfeld Kultur und Freizeit Vision aus der Zivilgesellschaft Gebrauchgegenstände können selbstverständlich von allen genutzt werden und das Konzept des „Designs für Alle“ ist ein Standartfach bei der Ausbildung. Paralympics, World Games und Deaflympics erfahren mehr Aufmerksamkeit. An Olympischen Spie- len und Weltmeisterschaften nehmen künftig Mannschaften mit behinderten und nicht behinderten Sportlerinnen und Sportler teil. Ich stelle mir vor, dass kulturelle und freizeitbezogene Veranstaltungsorte behindertengerecht für Alle zugänglich sind. „Design für Alle“ ist ein Konzept für die Planung und Gestaltung von Produkten und Umge- bungen (z. B. Gegenstände, Gebäude, öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Anlagen und technische Einrichtungen), welches es allen Menschen erlaubt, diese Produkte und Umge- bungen so weit wie möglich ohne individuelle Anpassung und ohne eine besondere Assis- tenz zu benutzen. Europarat und Europäische Kommission haben Empfehlungen vorgelegt, dieses Konzept in die Praxis umzusetzen. In Deutschland wurde dies durch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen umgesetzt. Seitens der Herstellerinnen und Hersteller von Gebrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs muss dieses Konzept noch stärker Beachtung finden. Das Instrument der Zielvereinbarungen soll zur Realisierung die- ses Konzeptes von Verbänden behinderter Menschen stärker genutzt werden. Im Leistungssport werden behinderte und nicht behinderte Athletinnen und Athleten grund- sätzlich nach den gleichen Kriterien gefördert. Auch zur Förderung der Teilnahme behinder- ter Menschen im Breitensport werden vom Bund und den Ländern finanzielle Mittel zur Ver- fügung gestellt. Ziel ist eine selbstverständliche Einbeziehung behinderter Menschen in Sportvereinen. Ab 2011 gibt es den bundesweiten Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“. Von einem barrierefreien Angebot der Fernsehveranstalter kann derzeit noch nicht gespro- chen werden. Der gleichberechtigte Zugang behinderter Menschen zu medialen Angeboten ist jedoch elementar wichtig für die Teilhabe am kulturellen Leben. Das Filmförderungsge- setz sieht eine Erleichterung der Förderbedingungen für Filme mit Audiodeskription und Un- tertitelung für hörbehinderte Menschen vor. Die Bundesländer sind verantwortlich dafür zu sorgen, dass es auch auf dem Gebiet der Fernsehprogramme Verbesserungen gibt. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben nach dem SGB IX sollen den Zugang behinderter Menschen hierbei sicherstellen. In der „Nationalen Engagementstrategie“ wird der Gedanke aufgegriffen, dass es ehrenamt- liches Engagement nicht nur für Menschen mit Behinderungen gibt, sondern auch von ihnen. Darüber hinaus sind Menschen mit Behinderungen explizite Zielgruppe des Programms „Freiwilligendienste aller Generationen“. Touristische Leistungsträger sollen dem Erfordernis der barrierefreien Zugänglichkeit von touristischen Angeboten Rechnung tragen. Zentrale Anlaufstelle für die Belange des barrie- refreien Tourismus ist die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. Die Entwick- lung und Vermarktung barrierefreier Tourismusangebote und Dienstleistungen soll durch geeignete Projekte gefördert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 17 Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Sicherstellung der Barrierefreiheit bei Ausschreibungen des Bundes Förderung von Forschung technischer „Assistenzsysteme“ Handlungsleitende Kriterien und weitere Maßnahmen „Design für Alle“ Förderung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit Förderung des Leistungs-, Breiten- und Reha-Sports von Menschen mit Behinderungen Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen Novellierung Filmfördergesetz Runder Tisch „barrierefreies Fernsehen“ Stärkung des barrierefreien Kino-Umbaus Barrierefreie Aufbereitung von Sach- und Fachbüchern Denkmal für Opfer der „Euthanasie“-Morde Kunst im Kleisthaus Freiwilligendienste aller Generationen Fachtagung zum ehrenamtlichen Engagement von Menschen mit Be- hinderungen Aktion „Zusammenwachsen“ Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Tourismusangebote und Dienstleistungen und andere Maßnahmen BMWi fortlaufend BMBF bis 2020 BMWi 2013 BMAS 2011 bis 2012 BMI 2010-2013, BMAS BMI 2011 bis 2013 BMFSJ fortlaufend BKM 2012 BMAS, BKM 2012 BKM fortlaufend BMAS, DZB 2009 bis 2012 BKM fortlaufend Behindertenbeauftragter BMFSJ 2009 bis 2011 BMAS 2012 BMFSJ BMWi 2011 bis 2014 Ergänzende Erläuterungen Seite 18 Handlungsfeld Gesellschaftliche und Politische Teilhabe Vision aus der Zivilgesellschaft Menschen akzeptieren Menschen so wie sie sind. Vielfalt und Heterogenität werden als Mehrwert wahrgenommen, gewünscht und geschätzt Es gibt eine Beteiligungskultur auf allen politischen Ebenen, die sicherstellt, dass behinderte Men- schen bei allen Entscheidungen, die sich auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beziehen, verbindlich einbezogen werden. Menschen mit Behinderungen stellen sich gleichberechtigt zur Wahl. Niemand wird wegen seiner Behinderung benachteiligt oder diskriminiert. Jeder Mensch soll sich informieren, Informationen weitergeben und mitteilen können. Dazu gehört auch, dass jeder Mensch verstehen und verstanden werden kann. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt alle Menschen vor Benachteiligung. Wer sich wegen einer Behinderung benachteiligt erlebt, kann sich an die Antidiskriminierungsstel- le des Bundes oder an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wenden. Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen sollen in allen Le- bensbereichen im öffentlichen und privaten Bereich wirksam bekämpft werden. Das Behin- dertengleichstellungsgesetz soll darauf überprüft werden, ob sich die Instrumente bewährt haben. Im Jahr 2013 soll ein Themenjahr zum Diskriminierungsgrund Behinderung initiiert werden. Eine Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ist unter anderem abhängig von der Höhe des Grades der festgestellten Schwerbehinderung. In Kooperation mit den Ländern soll da- rauf hingewirkt werden, dass ein hoher und einheitlicher Qualitätsstandard bei der Durchfüh- rung von Begutachtungen im Schwerbehindertenrecht und Sozialen Entschädigungsrecht gewährleistet wird. Der Schwerbehindertenausweis soll durch Bankkartenformat benutzer- freundlicher werden. Die Einbeziehung der Verbände behinderter Menschen ist ein wichtiges Anliegen in der Um- setzung des nationalen Aktionsplans. Die Handlungskompetenzen der Verbände zur Inan- spruchnahme der ihnen zustehenden Rechte sollen gestärkt werden. Auch behinderten Menschen steht das aktive und passive Wahlrecht zu. Die Möglichkeit zur barrierefreien Teilnahme an Wahlen soll garantiert werden. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist nur, wer zur Besorgung aller Angelegenheiten einer rechtlichen Betreuung unterstellt ist oder wer sich wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtwidrigen Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Menschen mit Behinderungen sollen um- fassend und wirksam am politischen Leben teilhaben können. Zur zukünftigen Berichterstattung über die Lage der Menschen mit Behinderungen müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage durchgeführt werden. Ziel ist eine Neukon- zeption des Behindertenberichtes als indikatorengestützter Bericht. Alle öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme sollen barrierefrei gestaltet werden und auch den Anforderungen der leichten Sprache gerecht werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 19 Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Überprüfung des Behindertengleichstellungsgesetzes Expertise „Benachteiligung beim Zugang zu Dienstleistungen privater Unternehmer“ 2013 Jahr gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft Verbesserung der Begutachtungskriterien zur Feststellung des Grades der Behinderung, Vereinheitlichung und Optimierung von Begutach- tungen Einrichtung eines Ausschusses zur Begleitung des Nationalen Akti- onsplans Einrichtung eines Inklusionsbeirats Unterstützung zur Ausrichtung eines Gehörlosenkongresses Studie zur Lebenssituation taubblinder Menschen Leitfaden Disability Mainstreaming Studie zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts behinderter Menschen Sonderpublikationen der Bundeszentrale für politische Bildung zur UN- Konvention Etablierung einer Inklusionsforschung Verbesserung der Datenlage zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und neue Grundlage für Bericht Forschungsprojekt zu Lebenssituation contergangeschädigter Men- schen Anpassung der Verordnung barrierefreie Informationstechnik, Webgui- de und Intensivierung der Beratung von Bundesbehörden Technologievorhaben Hyperbraille Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen im E-Goverment- gesetz Avatarforschung (Gebärdensprache) E-Partizipation für Menschen mit Behinderungen Ausbau und Weiterentwicklung von „einfach-teilhaben.de“ Leitfaden für leichte Sprache und andere Maßnahmen BMAS 2013 ADS 2011 bis 2012 ADS 2013 ADS ab 2011 BMAS 2011 bis 2016 BMAS fortlaufend Behindertenbeauftragter BMAS 2015 BMAS 2012 bis 2013 BMAS 2011 BMAS, BMI 2012 BpB, BMI fortlaufend BMAS 2012 BMAS 2011 bis 2013 BMFSJ bis 2012 BMAS 2011 BMWi 2007 bis 2011 BMI 2012 BMAS 2010 bis 2011 BMAS 2011 BMAS 2011 bis 2012 BMAS 2011 bis 2012 Ergänzende Erläuterungen Seite 20 Handlungsfeld Persönlichkeitsrechte Vision aus der Zivilgesellschaft Menschen mit Behinderungen genießen gleichberechtigt mit Anderen Rechts- und Handlungsfähig- keit. Sie können für sich selbst entscheiden und bestimmen selbst über ihre Hilfen. Menschen mit Behinderungen haben einen ungehinderten und barrierefreien Zugang zur Justiz. Die verschiedenen Verfahrensordnungen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Frage, ob sie Opfer, Zeugeninnen und Zeugen, Sachverständige oder Täterinnen und Täter sind. Alle Verfahrensstadien und der Zugang zu den relevanten Dokumen- ten des Prozesses sind barrierefrei gestaltet. Menschen mit und ohne Behinderungen haben ein Recht auf Freiheit und Sicherheit. Es gibt keine Freiheitsentziehung allein aufgrund einer Behinderung. Wird Menschen mit Behinderungen aus ande- ren Gründen die Freiheit entzogen, erfolgt dies nur auf Grundlage und in Übereinstimmung mit einem Gesetz. Alle Menschen sind mit ihrer Geburt rechtsfähig. Volljährige Personen sind regelmäßig auch handlungsfähig. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Person wird durch eine Betreuerbe- stellung nicht berührt. Nur in besonderen Fällen kann zur Abwendung einer erheblichen Ge- fahr für eine Person oder ihr Vermögen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. Nur dann benötigt eine betreute Person für Willenserklärungen eines konkret bezeichneten Be- reichs die Einwilligung der Betreuerin/des Betreuers. Die UN-Konvention löst keinen Hand- lungsbedarf für das Betreuungsrecht aus, ist aber wichtiger Maßstab für die Anwendung des Betreuungsrechts. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist höchstes Gut. Deshalb müssen sozialrechtliche Unterstützungsangebote Vorrang haben vor Einrichtung einer Be- treuung. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Justizministeriums wird sich mit Fragen einer Strukturreform des Betreuungsrechtes befassen. Der barrierefreie Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen soll weiter verbessert werden. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur in besonderen Ausnahmefällen und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Für Maßnahmen nach den Unterbringungsgesetzen sind die Länder zuständig. Nicht alle Länder haben Psychisch-Krankengesetze, Besuchs- kommissionen oder sehen gesetzlich verankert Patientenbeschwerdestellen vor. Eine sys- tematische und öffentlich transparente Qualitätssicherung für psychiatrische Einrichtungen fehlt bisher bundesweit. Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht Tag des Ehrenamtes in der Justiz Publikationen zur Geschäftsfähigkeit Fortbildungen für Richterinnen und Richter Evaluation des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Überarbeitung der Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren Barrierefreiheit bei der Anwaltschaft und andere Maßnahmen BMJ 2011 BMJ nicht vor 2012 BMJ BMJ fortlaufend BMJ bis 2013 BMJ 2011/2012 BMJ 2011 Ergänzende Erläuterungen Seite 21 Handlungsfeld Internationale Zusammenarbeit Vision aus der Zivilgesellschaft Deutschland ist weltweit Vorreiter bei der inklusiven Entwicklungszusammenarbeit. Bei allen Vorha- ben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Menschen mit Behinderungen und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Finanzierungsmittel für inklusive Vorhaben sind vorhanden. Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern sind bei allen Akteurinnen und Akteuren prä- sent und als Partnerinnen und Partner anerkannt. Ihre Organisationen werden bei der barrierefreien Planung und Durchführung beteiligt. Der Mehrwert eines Nord-Süd-Austausches ist von allen Akteu- rinnen und Akteuren anerkannt. Staatliche Institutionen und nicht-staatliche Organisationen und Institutionen (inkl. Kirchen) setzen sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Humanitären Hilfe, der Entwicklungs- zusammenarbeit und der Entwicklungspolitischen Inlandsarbeit ein. Alle Aktivitäten in der Humanitären Hilfe werden so geplant und durchgeführt, dass auch Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und beteiligt werden. Ein barrierefreier und inklusiver Wiederaufbau ist fester und selbstverständlicher Bestandteil jeglicher Planung. Die behindertenpolitischen Maßnahmen Deutschlands werden im Rahmen des EU- Kompetenzgefüges sinnvoll ergänzt durch Vorhaben der Europäischen Union. Der Mehrwert des behindertenpolitischen Austauschs mit anderen Staaten in internationalen Gremien (EU, Europarat, UNO u. a.) sowie im Rahmen von bilateralen Beziehungen wird von allen Akteuren anerkannt. Im politischen Dialog auf bilateraler und multilateraler Ebene setzt sich Deutschland dafür ein, dass die Belange behinderter Menschen regelmäßig - etwa in Regierungsverhandlungen und bei Sitzungen von UN-Gremien - thematisiert und diskutiert werden. Weltweit leben etwa 15 % der Weltbevölkerung mit einer Behinderung. 80 % aller Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern. Armut und Behinderung bedingen sich oft gegenseitig. Kinder mit Behinderungen haben in diesen Ländern oft nicht die Chance, eine Schule zu besuchen. Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen ist in der deutschen Entwicklungshilfe deshalb ein wichtiges Anliegen. Einerseits werden spezielle Vorhaben für Menschen mit Behinderungen gefördert, andererseits sollen die Belange be- hinderter Menschen in allen Projekten und Programmen berücksichtigt werden. Nach den Empfehlungen eines Gutachtens zur Umsetzung der UN-Konvention in der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit werden finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungs- zusammenarbeit zu verbessern. Die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen wurde explizit in das Förderkonzept der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amtes aufge- nommen. Auch Maßnahmen der Opferfürsorge richten sich speziell an Menschen mit Behin- derungen aufgrund von Minenverletzungen. Deutschland arbeitet mit den Institutionen der Europäischen Union bei der Umsetzung der UN-Konvention zusammen. Auf Ebene der Vereinten Nationen setzt sich Deutschland für die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 22 Maßnahmenkatalog Verantwortlich Laufzeit Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderungen“ Strategie Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwick- lungszusammenarbeit“ Inklusive entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe Inklusive Gestaltung des Freiwilligenprogramms „weltwärts“ Einrichtung einer Anlaufstelle für das Thema Behinderung und Ent- wicklung Inklusive Humanitäre Hilfe Kooperation mit der Europäischen Kommission Disability High Level Group der EU European Coordination Forum for the Council of Europe Disability Action Plan 2006-2015 des Europarates Behindertenpolitische Initiativen im Rahmen der Vereinten Nationen Bilaterale Zusammenarbeit Behindertenpolitische Initiativen im Rahmen des Auslandsschulwe- sens sowie im Sportbereich und andere Maßnahmen BMZ 2009 bis 2012 BMZ 2011 bis 2012 BMZ fortlaufend BMZ fortlaufend BMZ ab 2012 AA seit 2010 BMAS u. a. 2010 bis 2020 BMAS BMAS AA fortlaufend BMAS AA fortlaufend Ergänzende Erläuterungen Seite 23 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss: Der Sozialausschuss nimmt die Zusammenfassung des Nationalen Aktionsplans „einfach machen“ - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen zur Kenntnis.