Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Stadtteil Neureut
| Vorlage: | 28445 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.11.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29.11.2011 2 öffentlich Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Stadtteil Neureut Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Technischer Ausschuss 15.11.2011 1 Kenntnisnahme Antrag an den Ortschaftsrat Der Neureuter Ortschaftsrat stimmt der Ankündigung und der Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB für den Stadt- teil Neureut zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtent- wicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.05.2006 im Leitbild des Flächenmanagements festgelegt, die Innenentwicklung vorrangig zu fördern und damit den Freiflächenverbrauch zu mini- mieren. Baulücken, unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang und zum Teil auch mindergenutzte oder suboptimal genutzte Baugrundstücke gewinnen dadurch als Bauflächenreserve im Innenbereich immer mehr an Bedeutung. Diese Flächen hat das Liegenschaftsamt in einem Baulandkataster zusammenge- stellt. Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat nach Anhörung im Ortschaftsrat Durlach und Vorberatung im Hauptausschuss in einem Grundsatzbeschluss die Veröffentli- chung der sofort bebaubaren (klassischen) Baulandflächen aus dem Baulandkatas- ter für den Stadtteil Durlach als Pilotprojekt beschlossen. Im April 2011 erfolgte dies für die restlichen östlichen Stadtteile. Nunmehr liegt auch die Datenaufbereitung für die westlichen Stadtteile Beiertheim- Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Nordwest- stadt, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock , West- stadt und Neureut, vor und können veröffentlicht werden. Es handelt sich dabei zum jetzigen Zeitpunkt um insgesamt 371 Baugrundstücke mit einer Fläche von 42,2 Hektar. Als größte Einzelfläche ist hier die Baulandfläche in der Südweststadt "Hauptbahnhof-Süd" mit 4,6 Hektar enthalten. Diese Grundstücke verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtteile: Beiertheim-Bulach 16, Daxlanden 16, Grünwinkel 33, Innenstadt-Ost 1, Knielingen 32, Mühlburg 19, Nordstadt 3, Nordweststadt 10, Oberreut 49, Rüppurr 17, Süd- stadt 6, Südweststadt 9, Weiherfeld-Dammerstock 1, Weststadt 2 und Neureut 166. Das Baulandkataster kann Bauwilligen, Architekten und Maklern als Informations- quelle und Entscheidungshilfe dienen und damit zu einer Aktivierung dieser beachtli- chen Bauflächenreserve führen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Hierzu ist es jedoch in einem weiteren Schritt erforderlich, das Baulandkataster für die o.g. Stadtteile zu veröffentlichen. Diesbezüglich setzt der Datenschutz enge Grenzen, so hat die Gemeinde ihre Absicht, das Baulandkataster zu veröffentlichen, einen Monat vorher öffentlich bekannt zu machen. Dabei müssen die Eigentümer auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Bei Vorliegen eines Widerspruchs darf die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke nicht als bebaubare Flächen im Baulandkataster veröffentlichen. Hat der Grundstückseigentümer nicht widerspro- chen oder sein Einverständnis erklärt, kann die Gemeinde die Grundstücksdaten, wie Flurstücksnummer, Straßennamen und Angabe zur Grundstücksgröße, veröf- fentlichen. Diese Daten werden in Form von Karten und Listen im Internet sowie zur Einsicht- nahme beim Liegenschaftsamt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Anga- ben werden regelmäßig aktualisiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollstän- digkeit. Die Ankündigung der Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB soll jetzt für die o.g. Stadtteile erfolgen. Somit können voraussichtlich im Frühjahr 2012 für das gesamte Stadtgebiet alle ver- fügbaren klassischen Baulandflächen im Internet abgerufen werden, soweit seitens der Eigentümer kein Widerspruch eingelegt wird. Gleichzeitig liegt damit ein wesent- licher Baustein für das Flächenmanagement vor.