Anfrage StRn Lisbach, StR Honné, StR Geiger (GRÜNE): Elektro-Laubbläser

Vorlage: 28375
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.11.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.11.2011

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Elektrolaubbläser
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 18.10.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29. Plenarsitzung Gemeinderat 22.11.2011 915 21 öffentlich Elektro-Laubbläser 1. Hält die Stadtverwaltung die Beschaffung von Laubbläsern mit Elektromotor für geeignet, um Lärm und Luftverschmutzung bei der Laubbeseitigung zu reduzie- ren? 2. Welche Erfahrungen haben andere Städte damit gemacht? 3. Könnte zusätzlich die Verwendung von Geräten mit Elektro- statt Verbrennungs- Motor in zukünftigen Ausschreibungen für die Vergabe an Fremdfirmen vorge- schrieben werden? Karlsruhe ist glücklicherweise eine sehr grüne Stadt. Aber wenn im Herbst das Laub gesammelt wird, gibt es erhebliche Belästigungen durch die Laubblas-Geräte. Herkömmliche Laubbläser mit Verbrennungs-Motor erzeugen massiven Lärm, der sowohl die damit Arbeitenden als auch das Umfeld massiv beeinträchtigt. Auch die Abgas- und Staub-Entwicklung ist bei längerem Einsatz deutlich. Die GRÜNE- Fraktion hat sich deshalb schon mehrfach für Alternativen eingesetzt. Die Stadt Mannheim erprobt derzeit Laubbläser mit Elektro-Antrieb, die neu auf den Markt gekommen sind. Diese Geräte sind leiser, erzeugen keine Abgase und weni- ger Vibrationen. Durch eine regelbare Blaskraft wird kein unnötiger Staub aufgewir- belt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. November 2011 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 18.10.2011 eingegangen: 18.10.2011 Gremium: 29. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.11.2011 915 21 öffentlich Dez. 5 Elektro-Laubbläser 1. Hält die Stadtverwaltung die Beschaffung von Laubbläsern mit Elektromotor für geeignet, um Lärm und Luftverschmutzung bei der Laubbeseitigung zu reduzie- ren? Die Verwaltung beobachtet kontinuierlich den Markt hinsichtlich aktueller Entwicklungen, und testet ebenfalls versuchsweise neue Produkte. Ein Vergleich von elektrobetriebenen zu kraftstoffbetriebenen Laubbläsern lässt derzeit Folgendes erkennen: Beim Gartenbauamt werden zur Zeit 3 Akku–Laubbläser verschiedener Markenfabrikate in der Praxis getestet. Des Weiteren werden neben Blasgeräten auch andere Geräte wie Freischneider, Heckenscheren im Akku-Betrieb erprobt. Ein ernstes Problem stellt die zu geringe Laufzeit der Akkus dar (15 - 20 Minuten). Einzi- ge Ausnahme ist lediglich ein Gerät mit einer Einsatzzeit von maximal 300 Minuten. Es hat allerdings den Nachteil, dass der externe Akku auf dem Rücken getragen werden muss und zu erheblichen Gewichtsbelastungen der Beschäftigten führt. Von allen Geräten wäre es das einzige, das in technischer Hinsicht derzeit für den Einsatz empfohlen werden könnte. Mit einem Preis von € 2.250 ist es in der Anschaffung allerdings um den Faktor 6 teurer als herkömmliche Geräte. Allein der Akku schlägt mit 1.368 € zu Buche. Die Vibrationsbelastung für die Ausführenden lässt sich durch Akku-Elektrogeräte nicht reduzieren. Das Gleiche gilt für die Staubaufwirbelungen, denn sowohl bei Benzinmotor- als auch bei Elektromotorgebläsen ist für die Leistungsfähigkeit die stufenlos - über die Motordrehzahl - regelbare Luftmenge und -geschwindigkeit entscheidend. Der Verwaltung sind die häufigen Beschwerden über den Einsatz lärmbelästigender Laubbläser bekannt und man ist auf der Suche nach geeigneten Alternativprodukten. Seite 2 Die derzeit auf dem Markt befindlichen Geräte sind für den Einsatz in der Stadtver- waltung jedoch (noch) nicht geeignet. Die Verwaltung wird auch weiterhin die technischen Neuentwicklungen verfolgen, in der Praxis testen und sobald geeignete Produkte zur Verfügung stehen, die Beschaf- fungspraxis anpassen. 2. Welche Erfahrungen haben andere Städte damit gemacht? Es findet auch ein Informationsaustausch mit anderen Kommunen statt. 3. Könnte zusätzlich die Verwendung von Geräten mit Elektro- statt Verbrennungs- Motor in zukünftigen Ausschreibungen für die Vergabe an Fremdfirmen vorge- schrieben werden? Dies wird derzeit noch für zu früh erachtet; siehe Beantwortung zu Frage 1.