Antrag GRÜNE: Lärmschutz durch Tempo-Begrenzungen

Vorlage: 28365
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.11.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.11.2011

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Tempo-Begrenzungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 12. Oktober 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29. Plenarsitzung Gemeinderat 22.11.2011 906 12 öffentlich Lärmschutz durch Tempo-Begrenzungen 1. Die Stadtverwaltung beantragt erneut die neun Maßnahmen zur Temporeduzie- rung aus dem 1. Maßnahmenpaket des Lärmaktionsplanes, die mit Schreiben vom 06.10.2009 vom Regierungspräsidium abgelehnt wurden. 2. Die Stadtverwaltung überprüft auf innerstädtischen Straßen mit Wohnbebauung alle zulässigen Geschwindigkeiten, die höher sind als die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. 3. In einem Ausschuss wird berichtet, welche Straßen insgesamt betroffen sind und wo eine stärkere Geschwindigkeitsbeschränkung möglich wäre. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung ab, wo weitere Verfahren in Gang gesetzt werden sollen, um das Tempo zu reduzieren. Von den 13 Geschwindigkeitsbeschränkungen, die beim Regierungspräsidium bean- tragt wurden, war bei sieben bereits vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit die Zulässigkeit bestätigt worden. Sie fanden nur aufgrund der Ablehnung durch das Re- gierungspräsidium keine Aufnahme im 1. Maßnahmenpaket. Entsprechend der gemeinderätlichen Beschlussvorlage vom 15.12.2009 sollten diese nicht berücksichtigten verkehrsrechtlichen Maßnahmen (vor allem Tempo 30 km/h nachts und Verringerung der Höchstgeschwindigkeit bei vierspurig ausgebauten Schnellstraßen) bei einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans einer vertieften Prü- fung unterzogen werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Inzwischen gibt es in etlichen anderen Städten Beispiele für positive Entscheidungen der Verkehrsbehörden in ähnlichen Fällen. Da außerdem die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Sinne eines verstärkten Lärmschutzes auszuschöpfen, erscheint eine erneute Vorla- ge der im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen beim Regierungspräsidium jetzt sinnvoll. In Karlsruhe sind auf mehreren Straßenabschnitten im bebauten Bereich - z. B. im Bereich der Kriegsstraße zwischen Kreuzstraße und Hirschstraße oder auf der Her- renalber Straße - immer noch Geschwindigkeiten zugelassen, die über der Regelge- schwindigkeit liegen. Diese Regelungen stammen überwiegend noch aus einer Zeit, als die „autogerechte Stadt“ das Ziel war. Dem wurden die Interessen der Anwohne- rinnen und Anwohner an Lärmschutz und Luftreinhaltung allzu oft untergeordnet. Dabei sind Lärm und Luftschadstoffe nicht nur unangenehm, sondern auf Dauer auch gesundheitsschädlich. Andererseits ist angesichts eher kurzer Strecken der Fahrzeitgewinn für den Autoverkehr minimal. Es sollte deshalb geprüft werden, wo durch eine Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit auf die Regelgeschwindigkeit Verbesserungen für den Lärmschutz erzielt werden können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. November 2011

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.10.2011 eingegangen: 12.10.2011 Gremium: 29. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.11.2011 906 12 öffentlich Dez. 2 Lärmschutz durch Tempo-Begrenzungen - Kurzfassung - Der Antrag kann nur wie folgt beantwortet werden, da weitere Tempo-Begrenzungen wegen Lärm- schutz zurzeit durch die untere Verwaltungsbehörde nicht angeordnet werden, da sich die Rechts- grundlage beziehungsweise Richtlinien nicht geändert haben. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung beantragt erneut die neun Maßnahmen zur Temporeduzierungen aus dem 1. Maßnahmepaket des Lärmaktionsplanes, die mit Schreiben vom 06.10.2009 vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt wurden. Die Verwaltung verkennt nicht den hohen Stellenwert des Lärmschutzes. Nach wie vor sind jedoch die bundesweit geltenden Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV vom 23.11.2007) Grundlage und Vorgabe für entsprechende Maßnahmen. Der Verwaltung liegt bislang keine anders lautende schriftliche Direktive seitens übergeordneter Dienststellen vor. Inhalte des Koaliti- onsvertrages der Landesregierung sind kein anwendbares Recht. Insofern wird von einem erneuten Antrag an das Regierungspräsidium Karlsruhe derzeit abgesehen. 2. Die Stadtverwaltung überprüft auf innerstädtischen Straßen mit Wohnbebauung alle zulässigen Geschwindigkeiten, die höher sind als die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei dem unter 1 geschilderten Sachverhalt ist eine Überprüfung der betreffenden Straßen ohne neue weitere Vorgaben nicht sinnvoll. Gerade die Herrenalber Straße wurde anlässlich der Bebauung „Sonnengrün“ entsprechend geprüft. Sobald neue Richtlinien vorliegen, wird die Verwaltung gerne eine entsprechende Überprüfung der in Frage kommenden Straßen durchführen. 3. In einem Ausschuss wird berichtet, welche Straßen insgesamt betroffen sind und wo eine stärkere Geschwindigkeitsbeschränkung möglich wäre. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung ab, wo weitere Verfahren in Gang gesetzt werden sollen, um das Tempo zu reduzieren. Bei dieser Sach- und Rechtslage ist derzeit eine Vorstellung in einem gemeinderätlichen Ausschuss nicht geboten.