Antrag KAL: Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Soziale Stadt": Fortsetzung nach Streichung der Fördermittel
| Vorlage: | 28364 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.11.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-West, Mühlburg, Oststadt, Rintheim |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 10. Oktober 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29. Plenarsitzung Gemeinderat 22.11.2011 905 11 öffentlich Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Stadt“: Fortsetzung nach Streichung der Fördermittel Die Stadt Karlsruhe führt alle erfolgreichen Modellvorhaben, die im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ angestoßen wurden und durchgeführt werden, auch nach Streichung dieser Fördermittel fort. Die Bundesregierung hat die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ erheblich zusammengestrichen. Sie stellt Geld nur noch für die ursprünglichen Aufgaben - Bau- und Sanierungsmaßnahmen - zur Verfügung. Welche Folgen das hat, zeigt jetzt schon die Praxis in vielen deutschen Städten. Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ bereits mehrere erfolgreiche Modellvorhaben angestoßen. Finanziert wurde diese Arbeit aus Projektmitteln. Auch die beiden aktuellen Schwerpunktstadtteile Mühlburg und Rintheim leben von diesen Projektmitteln. Um die Arbeit nicht zu gefährden, muss die Stadt - mit anderen Städten gemein- sam - alles unternehmen, um eine Finanzierung der Modellvorhaben weiterhin zu sichern. Über die Karlsruher Bundestagsabgeordneten gibt es den Weg, auf die Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Regierungsparteien entsprechend einzuwirken. Bis dahin stellt die Stadt die erforderlichen Mittel zur Verfügung. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. November 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 10.10.2011 eingegangen: 10.10.2011 Gremium: 29. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.11.2011 905 11 öffentlich Dez. 4 Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Soziale Stadt": Fortsetzung nach Streichung der Fördermittel - Kurzfassung - Das Programm „Soziale Stadt“ wird auch künftig mit Fördermitteln auf niedrigem Niveau ausgestattet sein, nicht jedoch eingestellt. Es gibt allerdings seit 2010 keine Möglichkeit mehr, im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt neue Modellvorhaben zu beantra- gen. Investive Vorhaben können im Bereich unserer beiden „Soziale-Stadt“-Gebiete (Mühlburg bzw. Rintheimer Feld) nach wie vor im Rahmen der zugesagten Fördermittel in Anspruch genommen werden; für Mühlburg wurde zurückliegend bereits ein Antrag auf Aufstockung der „Soziale-Stadt“-Mittel eingereicht. Ein Gegensteuern im nächsten städtischen Doppelhaushalt ist in erster Linie von den für notwendig erachteten städtebaulichen Maßnahmen und den zur Verfügung stehenden För- dermitteln und kommunaler Komplementärfinanzierung abhängig. Bei evtl. verzögerten Auf- stockungsanträgen sind die Prioritäten entsprechend zu setzen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Größenordnung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht absehbar. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Programm „Soziale Stadt“ wird auch künftig mit Fördermitteln auf niedrigem Ni- veau ausgestattet sein (Bundesmittel 2010: 95 Mio. €, 2011: 28,5 Mio. €, 2012: vo- raussichtlich 40 Mio. €), nicht jedoch eingestellt. Es gibt allerdings seit 2010 keine Möglichkeit mehr, im Rahmen des Förderprogramms "Soziale Stadt" neue Modell- vorhaben zu beantragen. Als Modellvorhaben konnten zurückliegend sozial integra- tive Projekte gefördert werden. Laufende Modellvorhaben werden jedoch weiter be- zuschusst. Dies betrifft in Karlsruhe das Bürgerzentrum Mühlburg, das bis Mai 2013 als Modellvorhaben mit Bundes- und Landesmitteln sowie mit städtischer Ko- Finanzierung gefördert wird. Anschließend ist zu prüfen, ob und wie das Projekt wei- tergeführt werden kann. In Rintheim gibt es keine Modellvorhaben, da bereits im Herbst 2010 keine neuen Anträge mehr gestellt werden konnten. Mit Ausnahme der Modellvorhaben standen bereits bisher Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Soziale Stadt“ in Baden-Württemberg lediglich für investive Maß- nahmen zur Verfügung. Fördermittel für nichtinvestive Maßnahmen wurden und werden weiterhin aus begleitenden Programmen in Anspruch genommen. Das Pro- gramm "STÄRKEN vor Ort" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend läuft allerdings zum 31.12.2011 aus. Aus diesem Programm werden im laufenden Jahr zehn sogenannte Mikroprojekte in Mühlburg, zehn in der Oststadt und im Rintheimer Feld und neun in der Innenstadt-West gefördert. Investive Vorhaben können im Bereich unserer beiden „Soziale-Stadt“-Gebiete (Mühlburg bzw. Rintheimer Feld) nach wie vor im Rahmen der zugesagten Förder- mittel in Anspruch genommen werden; für Mühlburg wurde zurückliegend bereits ein Antrag auf Aufstockung der „Soziale-Stadt“-Mittel eingereicht. Über die Mittelgewährung aus dem Bundesprogramm „Soziale Stadt“ hinaus besteht nach wie vor die Verpflichtung der Stadt, diese Mittel komplementär in einer Höhe von in der Regel 40 % zu ergänzen. Ein Gegensteuern im nächsten städtischen Doppelhaushalt ist in erster Linie von den für notwendig erachteten städtebaulichen Maßnahmen und den zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 stehenden Fördermitteln und kommunaler Komplementärfinanzierung abhängig. Bei evtl. verzögerten Aufstockungsanträgen sind die Prioritäten entsprechend zu setzen. Einer Einschaltung der Karlsruher Bundestagsabgeordneten steht nach Ansicht des Bürgermeisteramtes nichts im Wege.