Antrag CDU: Systematische Bürgerbeteiligung
| Vorlage: | 28360 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.11.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Ingo Wellenreuther (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 28. September 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29. Plenarsitzung Gemeinderat 22.11.2011 901 7 öffentlich Systematische Bürgerbeteiligung Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeinderat die bisher zur Verfügung stehen- den Instrumente zur Bürgerbeteiligung vor. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie der Prozess einer Bürgerbetei- ligung mit dem Ziel einer Versachlichung und größtmöglichen Einbindung aller Meinungsgruppen optimiert werden kann. Sachverhalt/Begründung: Bürgerbeteiligung ist nur dann erfolgreich und deren Ergebnisse dauerhaft in der Bürgerschaft akzeptiert und respektiert, wenn der Beteiligungsprozess in die zugehö- rigen Entscheidungen von Verwaltung und Gemeinderat eingebettet ist. Stuttgart 21 hat nicht zuletzt durch das „Schlichtungsergebnis“ Ende Juli gezeigt, dass Bürgerbe- teiligungsprozesse, die der eigentlichen Entscheidung nachgelagert und nicht in der breiten Bürgerschaft verankert sind, für diejenigen Bürger vorteilhaft sind, die sich gegen das Vorhaben aussprechen. Die „schweigende Mehrheit“ wird ebenso wenig erreicht wie die Befürworter. Der rationale Austausch von Pro und Kontra ist in die- sem Fall aufgrund der bereits getroffenen Entscheidung deutlich erschwert. Bürgerbeteiligung soll die in der Bürgerschaft vorhandenen Ressourcen für eine qua- litätsvolle Planung nutzbar machen. Sie ist weit mehr als nur eine Konfliktsbewälti- gungsstrategie. Aus diesen Gründen ist die Erstellung eines Konzepts zur grundsätz- lichen Vorgehensweise bei Bürgerbeteiligungen in Karlsruhe sinnvoll. Dies soll die Grundlage für eine transparente, frühzeitige, systematische und letztlich erfolgreiche - jenseits der planrechtlich vorgeschriebenen - Bürgerbeteiligung bei wichtigen Vor- haben der Stadt schaffen. Ein Ziel soll dabei auch sein, die breite „schweigende“ Mehrheit zumindest objektiv zu informieren und bestenfalls zu einer Beteiligung zu motivieren. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In das Konzept sollen - bereits in Karlsruhe erprobte - erfolgreiche Bürgerbeteili- gungsinstrumente, wie frühzeitige und umfassende Informationsveranstaltungen, die Organisation der Beteiligung durch repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bür- ger, Bürgervoten zu Einzelthemen per repräsentativer Umfragen u. v. m., mit einflie- ßen. Planungsstand, Informationsstand, Meinungsbildung und Gemeinderatsbeschlüsse sollen dabei sinnvoll ineinandergreifen. Unsachliche Polarisierungen im Diskussions- prozess sollen dadurch vermieden werden. Ziel der Bürgerbeteiligung bei der räumlichen Planung oder bei wichtigen städtischen Vorhaben, etwa Infrastrukturmaßnahmen, soll es sein, dass die Stadtgesellschaft auf sachlicher Grundlage zu einer gemeinsamen Konsensbildung findet. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Ingo Wellenreuther Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. November 2011
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 28.09.2011 eingegangen: 28.09.2011 Gremium: 29. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.11.2011 901 7 öffentlich Dez. 2 Systematische Bürgerbeteiligung - Kurzfassung - Die Stadt Karlsruhe führt seit vielen Jahren überaus erfolgreich Bürgerbeteiligungsprozesse zu den vielfältigsten Themen der Stadtentwicklung durch, indem breite Bevölkerungsschich- ten einbezogen und erreicht werden. Eine systematische Zusammenstellung dieser Aktivitä- ten erfolgte bisher noch nicht. Daher wird eine dezernatsübergreifende AG Bürgerbeteili- gung ein Strategiepapier „Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe“ ent- wickeln, dessen Kurzfassung in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 aufgenom- men wird. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Organisation und Ausgestaltung erfolgreicher Bürgerpartizipation steht nicht erst seit „Stuttgart 21“ vor einer grundsätzlichen Neuorientierung. Rückläufigen Wahlbeteiligungen an Wahlgängen auf Kommunal- bis Bundesebene auf der einen Seite stehen zunehmende Forderungen nach einer intensiven Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerschaft an wich- tigen und strategischen Entscheidungen der Stadt gegenüber. Daher wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung des Karlsruhe Masterplan 2015 zu einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 ein „Konzept zur systematischen Bür- gerbeteiligung“ erarbeiten. Zu 1. In Karlsruhe werden neben der im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bebauungsplanverfahren und öffentliche Ausle- gung - folgende Formen der Bürgerbeteiligung bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert: Bürgerumfragen Durch die regelmäßig durchgeführten Bürgerumfragen wird ein repräsentatives Meinungs- bild zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten eingeholt. Darüber hinaus können Befra- gungen die Planung konkreter Einzelprojekte unterstützen (z. B. Einführung von Spielberei- chen in verkehrsberuhigten Zonen). Bürgerversammlungen Bürgerversammlungen unter Vorsitz des Oberbürgermeisters finden regelmäßig in Koopera- tion mit den Bürgervereinen vor Ort statt. Die Themen werden zuvor abgestimmt. Bürgerver- sammlungen dienen der direkten Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürger- schaft. Bürgerbeteiligung zu übergreifenden Themen der Stadtentwicklung - Masterplanprozess 2015 sowie Fortschreibung zu einem „Integrierten Stadtentwick- lungskonzept 2020“ Umfassende Beteiligungsprozesse mit repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zu übergreifenden Themen zur Zukunft der Stadtentwicklung in Karlsruhe haben sich nicht nur im Beteiligungsprozess des Karlsruhe Masterplan 2015 in den Jahren 2005 - 2007 be- währt, sondern finden derzeit im Fortschreibungsprozess zu einem „Integrierten Stadtent- wicklungskonzept 2020“ erneut eine breite Beteiligungsakzeptanz in der Bürgerschaft. Bürgerbeteiligung in Stadtteilentwicklungsprozessen In Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt) sowie in Stadtteilen mit klassischen Sanierungsgebieten wird eine offene Bürgerbeteiligung mit Informationsveran- staltungen, Arbeitsgruppen, Planungsworkshops und Stadtteilkonferenzen durchgeführt, die sich in der Regel über mehrere Jahre erstreckt. Dabei geht es neben der Abstimmung kon- kreter Projekte auch um die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ge- legt, beispielsweise mit Jugendkonferenzen oder dem Instrument der Spielleitplanung. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Sanierungsgebieten haben Stadtju- gendausschuss und Kinderbüro ein Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet, das unter anderem Kinder- und Jugendkonferenzen und -versammlungen, Kin- dersprechstunden im Rathaus vorsieht. Kinder und Jugendliche werden regelmäßig an der Planung und Gestaltung von Spielräumen und Treffpunkten beteiligt (Spielplätze, Schulhöfe, Jugendtreffs). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Stadtbauforum Das Stadtplanungsamt veranstaltet etwa viermal jährlich ein öffentliches Stadtbauforum zu Themen der Stadtplanung und des Bauens. Neben Vorträgen und Information ist dabei stets auch Gelegenheit für Rückfragen und Diskussion. Kulturfrühstück Das Karlsruher Kulturfrühstück, eingeführt seit 2001, ist ein Forum zum Meinungs- und In- formationsaustausch zu aktuellen Themen lokaler Kultur und Kulturpolitik. Alle zwei Monate sind Kulturschaffende und interessierte Bürgerinnen und Bürger hierzu eingeladen. Projektbezogene Beteiligungsprozesse Es gab und gibt in Karlsruhe vielfältige Formen der informellen projektbezogenen Bürgerbe- teiligung. Zu nennen sind beispielhaft der Bürgerbeteiligungsprozess City 2015 der dann im Bürgerentscheid zur Kombi-Lösung mündete, das Forum Verkehrsentwicklungsplan, die AG Landschaftspark Rhein oder das Forum Stadtjubiläum. Abhängig vom Anlass und vom Ziel der Beteiligung werden Methodik und Zielgruppe ausgewählt: Während in einem Fall die Beteiligung einzelner Interessenvertreter zielführend sein kann, wird in anderen Fällen öf- fentlich eingeladen oder eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zur Beteiligung eingeladen. Bürgerentscheide Bürgerentscheide wurden in Karlsruhe 1988 (Umbau Kronenplatz), 1996 (Stadtbahntunnel) und 2002 (Kombilösung) durchgeführt. Ihre Durchführung kann nach § 21 der Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg entweder vom Gemeinderat mit 2/3-Mehrheit beschlossen oder von den Bürgerinnen und Bürgern durch ein Bürgerbegehren initiiert werden. Zu 2. Die Stadt Karlsruhe führt seit vielen Jahren überaus erfolgreich Bürgerbeteiligungsprozesse zu den vielfältigsten Themen der Stadtentwicklung durch, indem breite Bevölkerungsschich- ten einbezogen und erreicht werden, wie z. B. der Beteiligungsprozess City 2015, die Stadt- teilentwicklungsprozesse, die Beteiligungsprozesse zu städtebaulichen Projekten, der Mas- terplanprozess u. v. a. m. Eine systematische Zusammenstellung dieser Aktivitäten erfolgte bisher jedoch noch nicht. Daher wird eine dezernatsübergreifende AG Bürgerbeteiligung unter Leitung des Amts für Stadtentwicklung ein Strategiepapier entwickeln, das die grundlegenden Schritte für eine systematische Bürgerbeteiligung beinhaltet. Allerdings muss jedes konkrete Verfahren dem jeweiligen Vorhaben individuell angepasst werden. Dabei ist insbesondere die Projektträger- schaft zu berücksichtigen (Stadt, Bund, Land oder private Projektträger), da hiervon in ho- hem Maße die Spielräume zur Mitwirkung abhängig sind. Projektplanung, Beteiligungsfor- men und Meinungsbildung sollten im Idealfall Hand in Hand gehen und zur Versachlichung der Diskussion über ein Projekt beitragen. Vieles spricht daher für eine frühzeitige Bürgerbe- teiligung, damit ein Projekt nicht bereits verfestigt und alternativlos erscheint. Auf jeden Fall aber ist es nicht möglich, Vorschläge zu unterbreiten, die eine generelle Form der Bürgerbe- teiligung für alle Fälle festlegt. Das muss dem Einzelfall vorbehalten bleiben. Das Strategiepapier „Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe“ wird als Kurzfassung in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 aufgenommen.