Antrag FDP: Wohnen in der Innenstadt

Vorlage: 28359
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.11.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.11.2011

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP6
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 29. Plenarsitzung Gemeinderat STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 26.09.2011 eingegangen: 26.09.2011 Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.11.2011 900 6 öffentlich Dez. 6 Wohnen in der Innenstadt Dem Antrag wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten entsprochen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Zukunftssicherung Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in der Innenstadt das Wohnen in den oberen Geschossen vorsehen. Die Innenstadt wird vorwiegend durch die Nutzungsart „Kerngebiet – MK“ geprägt. Der in weiten Bereichen maßgebliche Nutzungsartenfestsetzungsplan Nr. 614 er- möglicht bereits jetzt allgemein das Wohnen in Vordergebäuden. Gemäß §7 Abs.1 Ziffer 7 BauNVO sind im MK sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzun- gen des Bebauungsplans zulässig. In den aktuell zu erarbeitenden Bebauungsplänen im Innenstadtbereicht wird gezielt Wohnen zugelassen, z. B. beim Bebauungsplan "Kaiserstraße Süd": "Zulässig sind .... oberhalb des EG auch sonstige Wohnungen". Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kerngebiet westliche Innenstadt, Änderung“, wo bisher Wohnen nur im Vordergebäude zulässig war, beschreibt folgendes Planungsziel: "Mit dem Be- bauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine stärkere Entwick- lung der westlichen Innenstadt zu einem attraktiven Wohnstandort geschaffen wer- den. Er soll im Kerngebiet die Wohnnutzung in Rückgebäuden eröffnen " Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass das Wohnen im MK nach der Recht- sprechung auf die kerngebietstypischen Nutzungen – insbesondere auf Vergnü- gungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften - Rücksicht zu nehmen hat. Im Som- mer kommt es häufig zu Beschwerden von Anwohnern über von Außenveranstal- tungen und -bewirtschaftung verursachte Lärmimmissionen. Insofern birgt eine Auf- weitung der Nutzungsart Wohnen in der Innenstadt auch erhebliches Konfliktpotenti- al, da Anwohner die kerngebietstypischen Einschränkungen der Wohnruhe nicht hinnehmen wollen. Inwieweit eine Festsetzung nach § 7 Abs. 4 BauNVO (zwingende Festsetzung von Wohnanteilen) sinnvoll und möglich ist, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft und ggf. gut begründet werden, da für diese massive Einschränkung des Eigentums beson- dere städtebauliche Gründe vorliegen müssen. 2. Die Stadtverwaltung wird überprüfen, wo in der Kernstadt Aufstockungen oder Ausbauten möglich sind, und auf die Hausbesitzer zugehen. Auf Nach- weis von Stellplätzen wird verzichtet. In der Kernstadt wird von Aufstockungen und Ausbauten rege Gebrauch gemacht. Soweit es möglich ist, wird bei Überschreitungen der Festsetzungen des B-Plans unter Würdigung nachbarlicher Interessen und falls dies städtebaulich vertretbar ist, großzügig befreit. Dabei wird regelmäßig auf den Nachweis der Stellplätze verzich- tet, wenn die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Satz 2 LBO zutreffen. Danach ist bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nut- zungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches eine Abweichung von der Stellplatzverpflichtung zuzulassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beim Bebauungsplan "Kaiserstraße Süd", wird aktuell geprüft, inwieweit städtebau- lich verträglich noch aufgestockt bzw. nachverdichtet werden kann. Im Sanierungs- gebiet City West besteht bereits seit Beginn der Sanierung (2006) die Möglichkeit, bei Umwandlung von bisher bestehenden gewerblichen Nutzungen zu Wohnzwe- cken ab dem 1. Obergeschoss im Rahmen der Förderung der Modernisierung Zu- schüsse zu erhalten. Mit Blick auf die erhöhten Anforderungen an eine Wohnnutzung ist es durchaus sinnvoll, nicht jedem Ansinnen der Eigentümer auf Umwandlung von Gewerbe zu Wohnzwecken zu entsprechen. Aus Sicht der Stadtsanierung sollte insbesondere im unmittelbaren Innenstadtbereich eher die Aufwertung des bestehenden Wohnrau- mes unter Beibehaltung bestehender Freiflächen angestrebt und unterstützt werden, erforderlichenfalls auch die Neuschaffung durch maßvolle Nachverdichtung bzw. Aufstockung. 3. Die Stadtverwaltung wird ihre eigenen Büroflächen dahingehend überprü- fen, ob diese in Wohnflächen umgewandelt werden können. Die städtischen Büroflächen in der Innenstadt werden ausschließlich zur Unterbrin- gung von städtischen Dienststellen genutzt; eine Vermietung an Dritte erfolgt nicht. Dabei befinden sich lediglich das Rathaus am Marktplatz, das Technische Rathaus und das Haus der Fraktionen (Hebelstraße 13) in städtischem Eigentum. Alle ande- ren von der Stadt genutzten Bürogebäude und -flächen sind angemietet. Das Bürgermeisteramt, die Fraktionsbüros und zumindest die Kernverwaltung müs- sen zwingend am Standort Marktplatz verbleiben. Dafür werden die stadteigenen Gebäude „Rathaus am Marktplatz“, „Technisches Rathaus“ und „Haus der Fraktio- nen“ benötigt. Sollten die ebenfalls im Innenstadtbereich untergebrachten technischen Dienststel- len an einen anderen Standort verlagert werden, wäre ein Neubau bzw. eine Neu- anmietung erforderlich. Die dann frei werdenden Objekte befinden sich allerdings in privatem Besitz; d. h. die Entscheidung der Umwandlung dieser Flächen in Wohnun- gen liegt allein bei den Eigentümern. 4. Die Stadtverwaltung wird bei Bund und Land anregen, bei Stellung von Er- satzflächen ihre Behörden zu verlagern (z. B. Finanzamt, Schulamt). Dienstleistungsflächen und öffentliche Einrichtungen sind neben Wohnen und Ein- zelhandel wesentliche Bestandteile des Nutzungsmixes der Karlsruher Innenstadt. Viele Nutzer profitieren von der Zentrumsnähe, sind die Einrichtungen doch schnell erreichbar, unterstützen den innerstädtischen Einzelhandel und fördern somit die Belebung der Innenstadt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 5. Die Stadtverwaltung wird mit Sanierungs- und Bauträgern nach Möglichkei- ten der Nachverdichtung suchen und konzeptionell arbeiten. Bereits jetzt werden in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Bauträgern im Innen- stadtbereich neben Büro- und Geschäftshäusern auch Wohn- und Geschäftshäuser oder reine Wohnbauten errichtet. Als Beispiel sind folgende Projekte der jüngsten Zeit zu nennen: Erweiterung Wohn- und Geschäftshaus Herrenstraße 62-64, Wohn- haus „WaldhornEck“, Zähringerstraße 36. Im Rahmen der Vorbereitungen zum Projekt "Die Stadt neu sehen: Karlsruhe 2015" wurde die Umnutzung von Bürogebäuden der 60er und 70er Jahre in Wohnen ge- prüft. Auch im Innenstadtbereich konnten Potenziale analysiert und eine mögliche Umnutzung mit den jeweiligen Eigentümern bzw. Immobilienvertretern erörtert wer- den. Die Umsetzung scheiterte bisher am Interesse bzw. schwierigen Eigentumsver- hältnissen. Im Zuge der geplanten Erarbeitung eines Räumlichen Leitbil- des/Stadtbauplanes für Karlsruhe bis zum Jubiläumsjahr 2015 könnten mögliche Entwicklungs- und Nachverdichtungspotenziale im Innenstadtbereich untersucht werden.

  • WohnenInnenstadt
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 26. September 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29. Plenarsitzung Gemeinderat 22.11.2011 900 6 öffentlich Wohnen in der Innenstadt 1. Die Stadtverwaltung wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in der Innenstadt das Wohnen in den oberen Geschossen vorsehen. 2. Die Stadtverwaltung wird überprüfen, wo in der Kernstadt Aufstockungen oder Ausbauten möglich sind und auf die Hausbesitzer zugehen. Auf Nachweis von Stellplätzen wird verzichtet. 3. Die Stadtverwaltung wird ihre eigenen Büroflächen dahingehend überprüfen, ob diese in Wohnflächen umgewandelt werden können. 4. Die Stadtverwaltung wird bei Bund und Land anregen, bei Stellung von Ersatzflächen ihre Behörden zu verlagern (z. B. Finanzamt, Schulamt) 5. Die Stadtverwaltung wird mit Sanierungs- und Bauträgern nach Möglichkeiten der Nachverdichtung suchen und konzeptionell arbeiten. 17 195 Menschen lebten laut dem Amt für Stadtentwicklung am 31.12.2010 in der Innenstadt Ost und West. Gemessen an der Gemarkungsfläche stellt dies eine sehr geringe Bevölkerungsdichte dar. (Südstadt 17 769, Weststadt 20 738, Südweststadt 20 826, Oststadt 20 578 Bewohner) Die Nachfrage nach innerstädtischem Leben nimmt stetig zu. Neubauvorhaben werden noch in der Bauphase zügig vermarktet, Interessenten müssen häufig abgewiesen werden. Gleichzeitig droht eine Verödung der Innenstadt. Der Zeitpunkt des Wandels der Kernstadt durch die neuen Verkehrsströme ist ideal, auch im Wohnungsbau zu reagieren: In Zusammenarbeit mit Sanierungs- und Bauträgern müssen baldmöglichst Konzepte zur Umsetzung des Wohnens in der Innenstadt gefunden werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die FDP-Fraktion kann sich vorstellen, dass • in den neu aufzustellenden Bebauungsplänen von § 7 der Baunutzungsverordnung Gebrauch gemacht wird (Festsetzung der Vorschrift, dass auch in Gewerbeobjekten in einer bestimmten Anzahl von Geschossen nur Wohnungen zulässig sind) • bei Aufstockungen bestehender Gebäude auf den laut Landesbauordnung möglichen Verzicht auf Nachweis von Stellplätzen Gebrauch gemacht wird • Büroflächen der öffentlichen Hand (Stadt, Land, Bund) an andere Standorte verlagert werden und die freiwerdenden Gebäude Wohnzwecken zugeführt werden. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. November 2011