Antrag SPD: Gemeinschaftsschule für die Bergdörfer

Vorlage: 28325
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 15.11.2011

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorl_Nr_104_Antrag SPD_Gemeinschaftsschulen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANTRAG SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 21.10.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 15.11.2011 104 3 öffentlich Gemeinschaftsschule für die Bergdörfer Der Ortschaftsrat möge folgenden Beschluss fassen:  Die Ortsverwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den örtlichen Schulen der Höhenstadtteile, dem Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe sowie ggf. mit dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe die Möglichkeiten zu sondieren für die Höhenstadtteile eine Gemeinschaftsschule nach den Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg einzurichten. Das beinhaltet selbstverständlich auch den Ortschaftsrat als Gremium des Schulträgers über die Konzeption der Gemeinschaftsschule zu informieren. Begründung Ab dem Schuljahr 2012/2013 kann auf Antrag des Schulträgers und nach erfolgter Genehmigung durch das Kultusministerium eine Gemeinschaftsschule eingerichtet werden. Diese Schulform betont vor allem eine längere Zeit gemeinsamen Lernens, neue Lehr- und Arbeitsformen, eine veränderte Unterrichtsorganisation sowie die Integration verschiedener Schularten; z.B. Werkrealschule und Realschule. Der Ortschaftsrat soll sich mit der Konzeption dieser Schulform, die demnächst im Schulgesetz festgeschrieben wird, befassen, die, bedingt durch die Integrierung verschiedener Schularten, den Höhenstadteilen ein neues pädagogisches Profil verleihen könnte. ________________________________________________________ unterzeichnet von: Peter Hepperle, Fraktionsvorsitzender

  • Vorl_Nr_104STN_Antrag SPD_Gemeinschafsschulen
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 21.10.2011 eingegangen: 24.10.2011 Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15.11.2011 104 3 öffentlich Gemeinschaftsschule für die Bergdöfer Zum Schuljahr 2012/2013 sollen die ersten Gemeinschaftsschulen (GMS) in Baden- Württemberg eingerichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt können nur die Schulen berück- sichtigt werden, die bereits ausgereifte Konzeptionen entwickelt und diese Schulform be- reits beantragt haben. Eine GMS könnte in den Bergdörfern somit frühestens zum Schul- jahr 2013/2014 eingerichtet werden. Das Kultusministerium hat Anforderungen vorgegeben, die berücksichtigt werden müssen. So umfasst eine GMS in der Regel die Sekundarstufe 1 (Klassenstufen 5-10). Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) sowie der Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13) ist möglich. Das pädagogische Konzept, das fe- derführend die Schule entwickelt, muss u. a. Merkmale wie:  ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule  ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot  es gibt Lerngruppen statt dem herkömmlichen Klassenverband  bietet alle Bildungsstandards, damit die Schülerinnen und Schüler bestmöglich nach ihren individuellen Vorraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden  bietet den Hauptschul-, Realschulabschluss und evtl. das Abitur an  bietet eine Lernumgebung, in der voneinander und miteinander zielorientiert gelernt und gearbeitet wird  pflegt engen Kontakt mit den Eltern  orientiert sich an der Berufs- und Arbeitswelt beinhalten. Eine weitere Vorraussetzung ist, dass sie zumindest in Klassenstufen 5-10 grundsätzlich eine Ganztagesschule ist. Das bedeutet, dass an 3 oder 4 Tagen der Woche stets ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. Sie ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern liegt. in Ausnahmefällen kann auch eine einzügige Schule zur GMS werden. In diesem Fall muss die Schule auf Dauer in der Regel mindestens 20 Schülerinnen und Schüler in der Ein- gangsklasse nachweisen. Um GMS werden zu können, muss folgender Verfahrensweg eingehalten werden. Antrag- steller ist der Schulträger, nachdem die Schulkonferenz zugestimmt hat, GMS zu werden. Dazu muss, wie oben beschrieben, ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorgelegt werden sowie die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern nachgewiesen sein. Danach wird ersichtlich, dass die Anforderungen an eine GMS recht vielfältig sind. Daher sollte zunächst im Ortschaftsrat diskutiert werden, ob unter den genannten Bedingungen eine GMS eingerichtet werden kann. Sollte dies der Fall sein, muss eine geeignete Schule ausgewählt werden. Mit der betroffenen Schulleitung, der Lehrerschaft und den Eltern muss das Projekt diskutiert werden. Das Schul- und Sportamt sammelt die Wünsche aller Schulen in Karlsruhe und wird gemeinsam mit allen interessierten Schulen sowie dem Staatlichen Schulamt besprechen, wie eine sinnvolle und erfolgreiche Einführung von Gemeinschaftsschulen im Stadtgebiet ermöglicht werden kann. Die letztendliche Ent- scheidung trifft der Gemeinderat. Zu einer umfassenden Meinungsbildung wird auch die Schulleitung der Heinz-Barth- Schule das Thema in allen schulischen Gremien zur Diskussion stellen und eine entspre- chende Stellungnahme erarbeiten. Es ist beabsichtigt, dass in der Sitzung des Ortschaftsrates ein Vertreter oder eine Vertreterin des Schul- und Sportamtes zu diesem komplexen Thema nochmals Stellung bezieht.