Sachstand Gewässerentwicklungsplan alte Bach und Pfinz

Vorlage: 28293
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.10.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Rüppurr

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 09.11.2011

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4, Antrag
    Extrahierter Text

    ANTRAG FDP-Fraktion vom: 20. September 2011 eingegangen: 20. September 2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 09.11.11 4 Tiefbauamt Thema: Sachstand Gewässerentwicklungsplan Alte Bach und Pfinz Die Diskussion um die kommerziellen Bootsfahrten auf der Pfinz zeigen, dass hier viele verschiedene Interessen in Einklang gebracht werden müssen. War es früher die Wasserverteilung für die Wässerwiesen, Mühlen (Kraftwerke) und Weiher (z.B. Entenkoy), die immer wieder zu Streit führte, so sind es jetzt die Bereiche Fischereiwirtschaft (Angelvereine), Stromgewinnung (Obere Mühle), Naherholung (z.B. Bootstouren), Gießwasserentnahmen und Renaturierung (Naturschutz), die unterschiedliche Ansprüche an das fließende Gewässer haben. In den Jahren 2003 wurden ein Gewässerentwicklungsplan für die Alte Bach und 2003 und 2005 Gewässerentwicklungspläne für die Pfinz von Ingenieurbüros erarbeitet. Kleine Maßnahmen daraus wurden umgesetzt, wie z. B. die Mäandrierung der Pfinz nach dem 3-Stellfallenwehr im Elfmorgenbruch. Wir beantragen, dass dem Ortschaftsrat berichtet wird, wie der Sachstand der Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne momentan ist. Zusätzlich interessiert dabei die Frage, welche realisierbaren Maßnahmen in naher Zukunft ergriffen werden, um Ökologie, Ökonomie, Hochwasserschutz und Erholungsnutzung zu fördern, ohne eine naturnahe Entwicklung der beiden Bäche zu behindern. Gez: Dipl.- Ing. Günther Malisius, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Horst Dilger, Dr. Jan Kowalski

  • TOP 4, Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag der FDP-OR-Fraktion vom: 20.09.11 eingegangen: 20.09.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 09.11.11 4 öffentlich Tiefbauamt Sachstand Gewässerentwicklungsplan Alte Bach und Pfinz - Kurzfassung - Der Ortschaftsrat Durlach nimmt vom nachfolgenden Sachstandsbericht Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. WRRL und GEP Bevor die aktuellen Fragestellungen beantwortet werden, soll kurz auf die Begriff- lichkeiten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Gewässerentwicklungsplan (GEP) eingegangen werden. Die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist das „Qualitätsgesetz“ für die Wasserwirtschaft und Vorgabe der EU. Ziel ist die Herstellung eines „guten ökologi- schen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer“. Nach Umsetzung in die deutschen Wassergesetze ist die WRRL ab 2005 auch in Baden-Württemberg maßgebend. In der WRRL bekommt der Fisch als Indikator mehr Gewicht. Die Maß- nahmen des GEP sind weiterhin gültig, soweit sie den Zielen der WRRL nicht entge- genstehen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Flussgebietsbehörde im Rahmen der Umsetzung der WRRL der Stadt Karlsruhe nachfolgende Maßnahmen, die bis 2015 auszuführen sind, vorgegeben: - Sanierung Knielinger See - Naturnahe Umgestaltung der Alb im Bereich der Miro auf ca. 3 km - Naturnahe Umgestaltung der Alb im Bereich Rüppurr/Autobahn auf ca. 1 km - Naturnahe Umgestaltung der Pfinz im Kreuzungsbereich der B 3/B 10 2. GEP Alte Bach Der GEP Alte Bach wurde in 12/2003 fertig gestellt und betrachtet das Gewässer von seiner Quelle in Hohenwettersbach bis zur nördlichen Stadtgrenze. Zunächst als Tiefentalgraben bezeichnet, wird das Gewässer in Hagsfeld Alte Bach genannt. Ins- besondere durchfließt das Gewässer das Hochwasserrückhaltebecken an der B 3 und verläuft danach verrohrt bis zur Untermühlsiedlung. Auf Durlacher Gemarkung wurden bisher keine baulichen Maßnahmen durchgeführt. Die Pflege und Unterhaltung des Hochwasserrückhaltebeckens an der B 3 wird nach den Vorgaben des GEP in enger Abstimmung mit dem Naturschutz durchgeführt. 3. GEP Pfinz Die Pfinz ist nach der Alb für Karlsruhe das Fließgewässer mit der zweithöchsten ökologischen Wertigkeit. Die Alb wurde im Gegensatz zur Pfinz als Lachsgewässer eingestuft und ist auch größtenteils FFH-Gebiet. Der GEP Pfinz wurde in 8/2003 fertig gestellt und betrachtet die Pfinz beginnend am Hühnerlochwehr bis zur nördlichen Stadtgrenze. Maßnahmen des GEP wurden in den letzten Jahren kontinuierlich umgesetzt. Nach- folgend die wichtigsten: - Herstellung der Durchgängigkeit durch den Bau einer Rauen Rampe an der Alten Weingartener Straße bereits in 2002 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Sanierung des Hühnerlochwehrs durch das Land Nach der Reparatur der Wehrklappe und der Beseitigung des Leckagewas- serproblems steht der Durlacher Pfinz mehr Wasser zur Verfügung. Weiterhin wurde auch eine der beiden Wehrtafeln, die den Abfluss zur Durlacher Pfinz am Hühnerlochwehr regeln, mit einer automatischen Steuerung versehen. - Naturnahe Umgestaltung der Pfinz oberstromseitig der Alten Weingartener Straße - Optimierung der Wasserführung an der Fischtreppe durch den Einbau einer Schwingklappe Die automatisch arbeitende Schwingklappe an der Fischtreppe reguliert die dortige Wasserführung: einmal garantiert sie die Mindestwasserführung, bei höheren Wassermengen wird wiederum der Abfluss begrenzt. So kann mehr Wasser dem Wasserrad der Obermühle zugeführt werden. - Im Zuge der Gewässerunterhaltung wurden kürzlich 20 abgängige Pappeln in Hagsfeld gefällt. Die Baumkulisse wird ersetzt durch standorttypische Gehöl- ze, die bereits in den letzten Jahren herangezogen wurden. Die naturnahe Umgestaltung der Pfinz im Kreuzungsbereich der B 3/B 10 soll in 2012 geplant werden. Nach wasserrechtlicher Genehmigung und Sicherstellung der Finanzierung durch das Land, sowie durch die Stadt Karlsruhe, könnte die Maßnah- me im vorgesehenen Zeitrahmen verwirklicht werden. Eine interessante Perspektive für die weitere Umsetzung des GEP Pfinz würde der Ausbau der B 10 von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-und-Neu-Straße eröff- nen. Hier könnten weitere Einzelmaßnahmen der GEP Alte Bach und Pfinz im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden. 4. Realisierbare Maßnahmen zur Förderung der Ökologie, Ökonomie, Hoch- wasserschutz und Erholungsnutzung Hier gilt grundsätzlich, dass im Gewässerbereich die Gestaltungsmöglichkeiten durch die Wassergesetze einschließlich der WRRL eingeschränkt sind. Zum Ein- zugsbereich des Gewässers sind auch die beidseitigen ab Oberkante Böschung zu berücksichtigenden Gewässerrandstreifen - in der Ortslage 5 m, sonst 10 m - zu rechnen. Dabei ist die Hochwassergefährdung bei beiden Gewässern begrenzt – für den Tie- fentalgraben wirkt das Hochwasserrückhaltebecken an der B 3 als Puffer, für die Pfinz reguliert und beschränkt das Hühnerlochwehr den maximalen Hochwasser- zufluss nach Durlach auf 5 m³/s. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Benutzung der Alb und der Pfinz über den Gemeingebrauch hinaus durch ge- werbliche Kanufahrten wird derzeit juristisch geprüft mit dem Ziel, für derartige Fahr- ten eine stadtübergreifende Regelung auszuarbeiten, in die alle Interessenslagen einfließen. Sollten konkrete Vorhaben gewünscht werden, so müsste deren Machbarkeit im Einzelfall durch die zuständigen Dienststellen überprüft werden. Eine wasserrechtli- che Genehmigung durch den ZJD wäre letztlich unerlässlich. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.