Antrag FDP: Beseitigung der Stolperstellen in der Fußgängerzone

Vorlage: 28292
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.10.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 09.11.2011

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3, Antrag
    Extrahierter Text

    ANTRAG FDP-Fraktion vom: 19. September 2011 eingegangen: Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 09.11.11 3 Verkehrsbetriebe Thema: Beseitigung der Stolperstellen in der Fußgängerzone Mit dem Austausch der Straßenbahngleise im Juni dieses Jahres wurde auch die Einfassung der Gleise mit Kunst- und Natursteinen erneuert. Vom Schloss bis zum Marktplatz wurden gehfreundliche Kunststeine verlegt. Ab Marktplatz nahm man wieder die historischen Granitsteine. Während auf der von Autos befahrenen Querung der Zunftstraße mit der Pfinztalstraße die Lücken der Granitsteine noch ausgegossen sind, ist dies in der anschließenden Fußgängerzone nicht mehr der Fall, obwohl im Bereich des Wochenmarktes vor dem Gleisaustausch das Pflaster gehfreundlich ausgegossen war. Wir stellen deshalb den Antrag, dass in der gesamten Fußgängerzone im Straßenbahnbereich das Pflaster ausgegossen wird. Begründung: Momentan werden die relativ großen Lücken zwischen den Steinen mit Sand aufgefüllt. Kehrmaschinen blasen den Sand oft wieder aus den Ritzen und es muss ständig nachgesandet werden. Viel schlimmer ist aber, dass man mit Damenschuhen mit höheren Absätzen, mit Rollator und Rollstühlen in den gesandeten Lücken stecken bleiben kann. Jedenfalls hat dies momentan nichts mit einer gut begehbaren Fußgängerzone zu tun. Gez: Dipl.- Ing. Günther Malisius, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Horst Dilger, Dr. Jan Kowalski

  • TOP 3, Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Januar 2011 STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion vom: 19.09.2011 eingegangen: Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 09.11.11 3 öffentlich Verkehrsbetriebe Beseitigung der Stolperstellen in der Fußgängerzone Beim Austausch der Weichen, u.a. am Marktplatz Durlach im Frühjahr 2011, wurde derselbe Zustand wie im vorherigen Bestand wiederhergestellt. Es wurde daher kein Pflaster vergossen. Dies geschah auch in Abstimmung mit der Ortsverwaltung Durlach. Es entspricht auch der Vorgabe des Stadtpla- nungsamtes zur Gestaltung der Durlacher Innenstadt, nach der das Pflaster im gesamten Innenstadt- bereich nicht vergossen werden soll. Es ist technisch auch nicht notwendig, weil hier kein erhöhtes KFZ-Aufkommen zu erwarten ist, das die Stabilität des Pflasters durch Lenk- und Walkbewegungen beeinträchtigen könnte. Aus Sicht des Bahnbetriebes ist ein Pflasterverguss ebenfalls unerwünscht, weil dann gerade der Gleisbereich verstärkt zum Begehen einlädt. Fußgänger sollen sich aber bewusst möglichst außer- halb der Gleiszone aufhalten. Deshalb sind die angrenzenden Bereiche auch gehfreundlicher herge- stellt als die Gleiszone. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass als Folge der Baumaßnahmen die Fugen noch als neu er- scheinen. Möglicherweise muss auch noch einmal nachgesandet werden, um die Fugen zu füllen. Dies werden wir prüfen und ggf. nacharbeiten. Im Laufe der Zeit wird sich das Erscheinungsbild des umgebauten Bereiches an den Bestand anglei- chen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Januar 2011 ___________________ Dezernat 1 ___________________ Dezernat 4 ___________________ VBK Sachbearbeiter: Herr Rupp Tel.: 6107-5300 AZ: (nur für interne Bearbeitung) Januar 2011