Anträge SPD und GRÜNE: Gemeinschaftsschule für Grötzingen

Vorlage: 28238
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.10.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 26.10.2011

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 OSR-Vorlage Nr. 161 Gemeinschaftsschule
    Extrahierter Text

    ANTRÄGE der SPD-Fraktion vom 29.09.2011 und GLG-Fraktion vom 07.10.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 26.10.2011 161 2 öffentlich Gemeinschaftsschule für Grötzingen a) Antrag der SPD-Fraktion: Die neue Landesregierung wird die Einführung von Gemeinschaftsschulen fördern und ermöglichen. Die Gemeinschaftsschule will eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule sein, in der die Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten gefördert werden. Der Klassenverband wird durch Lerngruppen ersetzt mit dem Ziel, dass alle Schüler den individuell besten Bildungserfolg erzielen können. Eine solche moderne Schulform bietet sich auch für Grötzingen an. Zumal nach dem Verlust der Grötzinger Hauptschule die umfassende und intakte Infra- struktur nicht mehr voll genutzt werden wird. Für Grötzingen sind zwei Entwicklungen denkbar: 1. Beginn in der ersten Klasse bis zur Klasse zehn. 2. Anschluss an die vierjährige Grundschule bis zur Klasse zehn. Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Ortschaftsrat unterstützt einen Prozess zur Beantragung einer Gemeinschaftsschu- le in Grötzingen. Die Ortsverwaltung veranstaltet hierzu zusammen mit der Schulbehör- de eine öffentliche Informationsveranstaltung. Der Ortschaftsrat beauftragt die Ortsverwaltung mit den Schulgremien Kontakt aufzu- nehmen und die Bereitschaft zur Erstellung eines pädagogischen Konzeptes für eine Gemeinschaftsschule zu erfragen. Die Ortsverwaltung wird zusätzlich beauftragt, das Interesse an einer Gemeinschafts- schule bei der Elternschaft in den Kindergärten in Grötzingen abzufragen. Wir bitten um Behandlung in der nächsten öffentlichen Sitzung. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuhmacher Fraktionsvorsitzender b) Antrag der GLG-Fraktion: Die Grund- und Hauptschule Grötzingen hat nur noch eine Hauptschulklasse und wird, wenn nichts geschieht, bald nur noch Grundschule sein. Es wäre ein Unding, wenn es in Grötzingen, einem Stadtteil mit fast zehntausend Einwohnern, keine Sekundarstufe gäbe, obwohl die Infrastruktur dafür vorhanden ist. Bisher bemühte sich die Schule darum, eine einzügige integrative Werkrealschule ge- nehmigt zu bekommen. Nun gibt es eine neue Situation. Wie „Der Sonntag“ vom 2. Ok- tober in dem Artikel „Aus drei mach’ eins“ berichtete, ermöglicht es die Landesregie- rung künftig, Gemeinschaftsschulen zu bilden, in denen die Schüler je nach Leistungs- vermögen den Haupt- oder den Realschulabschluss machen können. Eine solche Ge- meinschaftsschule wäre ideal für Grötzingen. Deshalb hat sich an unserer Schule be- reits eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt, um das pädagogische Konzept der Ge- meinschaftsschule zu erstellen und den Antrag auf den Weg zu bringen. Dies sollte poli- tisch unterstützt werden. Deshalb beantragen wir: Die Ortsverwaltung lädt eine Abordnung der Arbeitsgruppe, die den Antrag auf eine Gemeinschaftsschule für Grötzingen vorbereitet, in den Ortschaftsrat ein, um den Ortschaftsrat darüber zu informieren und mit ihm das weitere Vorgehen zu diskutieren. Mit freundlichen Grüßen Karl Berger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Schul- und Sportamt (SuS) teilt dazu mit, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Schulgesetz zum Frühjahr 2012 zu ändern, u. a. mit dem Ziel, die Gemeinschafts- schule (GMS) mit Wirkung zum Schuljahr 2012/13 einzuführen. Die Kommunen sollen die Bildungslandschaften vor Ort mitgestalten. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema „Gemein- schaftsschule“ in Grötzingen auseinandersetzt. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat konkrete Vorgaben für die Einführung einer Gemeinschaftsschule erarbeitet. Aus Sicht des Schul- und Sportamts sollte vor einer Detailplanung grundsätzlich mit dem Kultusministerium geklärt werden, ob die GS Grötzingen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erfüllt. In Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe wird das SuS im Kultusministeri- um anfragen, ob unter den gegebenen Rahmenbedingungen  Grundschule mit auslaufendem Hauptschulzug  voraussichtliche Einzügigkeit ab Klasse 5 zum Beginn der GMS im Schuljahr 2013/14 die Einrichtung einer GMS grundsätzlich möglich ist. Wir werden Ihnen die Antwort des Ministeriums mitteilen. Sollte die Antwort positiv ausfallen, muss eine hervorragende pädagogische Konzeption entwickelt werden, um den Anforderungen an eine GMS gerecht zu werden. In dieser Arbeitsgruppe sollte u. a. auch das Staatliche Schulamt sowie das Schul- und Sportamt vertreten sein.