Bebauungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges – Kirchfeld-Nord, Änderung Cluster 4+5“ ,Karlsruhe-Neureut hier: Satzungsbeschluss gemäß §10 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 28095
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 27.09.2011

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Änderung Cluster 4 und 5
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27.09.2011 1 öffentlich Bebauungsplan "Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord, Änderung Baufeld 4 und 5", Karlsruhe-Neureut hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Beigefügt erhalten Sie den Entwurf des Bebauungsplanes Änderung Baufeld 4 und 5. Der Bebauungsplan resultiert aus einer Mehrfachbeauftragung die der Geschäftsführer der Volkswohnung Herr Kuklinski dem Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2010 vorgestellt hatte. Für diese beiden Baufelder war der Gesamtbebauungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges – Kirchfeld –Nord“ gültig, der ein Mindestmaß an Festsetzung enthielt. Nach der Fertigstellung sollten die Gebäude mit den entsprechenden Einzelgrundstücken an Private verkauft werden. Ausschließlich privatrechtliche Regelungen zwischen städtischen Gesellschaften und priva- ten Käufern haben sich aber als ein unzureichendes Instrument zur Einhaltung städtebauli- cher Leitlinien erwiesen und können einen städtebaulich gewünschten Rahmen gerade auch gegenüber Rechtsnachfolgern nicht dauerhaft sichern. Es erscheint deshalb geboten, dies öffentlich-rechtlich, d. h. planungsrechtlich abzusichern und das aus der Mehrfachbeauftra- gung Entwickelte durch entsprechende Festsetzung in einem städtebaulich geordneten Rahmen zu erhalten, insbesondere auch weil die Grundstücke bis auf wenige (Quartett- grundstücke) veräußert werden. Die Gebäude werden dann von den Grundstückseigentü- mern selbst hergestellt. Der Neureuter Ortschaftsrat hatte in seiner Sitzung am 23.11.2010 beschlossen, dass das Gestaltungshandbuch grundsätzlich mitgetragen wird, jedoch die Vorgaben zur farblichen Fassadengestaltung, der Fenster und Außentüren, des Sonnenschutzes/Sicherheits- schutzes/Einbruchschutzes, der Hauseingangstüren, der Außenbeläge (Zufahrt, Zugänge, Fußwege) sowie des Begriffes „Eternit“ als Markennamen bei den Wandoberflächen gestri- chen werden sollten. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 beschlossen, dass die beiden Baufelder wieder strenger geordnet werden müssen. Die Fassadengestaltung sollte nicht zu grell gestaltet sein, sondern leicht vergraut. Im Gestaltungshandbuch wurden insoweit keine Veränderungen vorgenommen. Der Ortschaftsrat wird um Zustimmung gebeten. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 3