Antrag CDU: Grabeinfassungen auf dem Bergfriedhof Durlach und dem Friedhof Aue

Vorlage: 28087
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 05.10.2011

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6, Antrag Grabeinfassungen auf den Durlacher Friedhöfen, neu
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU Fraktion vom 11.08.11 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 05.10.2011 6 öffentlich Stadtamt Durlach/Friedhof- und Bestattungsamt Grabeinfassungen auf dem Bergfriedhof Durlach und dem Friedhof Aue Sowohl auf dem Bergfriedhof Durlach als auch auf dem Friedhof Aue gibt es Grabfelder, bei denen sog. Grabeinfassungen nicht erlaubt sind. Viele Angehörige wissen das nicht bzw. ignorieren dies und lassen trotzdem nach der erfolgten Bestattung das Grab entsprechend einfassen. Andere wiederum halten sich an die Regeln und müssen dann eines Tages feststellen, dass ihr Grabnachbar plötzlich eine Grabeinfassung erstellt hat. Hieraus entsteht ein erhöhtes Konfliktpotential, zumal die Verwaltung diese nicht erlaubten Grabeinfassungen entfernen müsste, diesen Schritt aber natürlich im Hinblick auf den pietätvollen Umgang mit dem Verstorbenen bzw. dessen Angehörigen nicht vollzieht. Unterschiedliche Handhabungen auf dem gleichen Gräberfeld können nicht im Sinne der Bürgerschaft sein. Wir stellen deshalb folgenden Antrag: Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit eine gänzliche Abschaffung des Verbotes von Grabeinfassungen den Interessen der Angehörigen gerecht wird und wie dies allgemeingültig umgesetzt werden kann. gez. CDU Fraktion Michael Griener Roswitha Henkel Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger Petra Stutz Doris Böhler-Friess Christa Köhler

  • TOP 6, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag -Ortschaftsratsfraktion vom: eingegangen: Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 05.10.2011 6 öffentlich Stadtamt Durlach/Friedhof- und Bestattungsamt Grabeinfassungen auf dem Bergfriedhof Durlach und dem Friedhof Aue Alle Angehörigen der Verstorbenen sind berechtigt, die Grabstätte in einer dem Herkommen sowie ihrem ästhetischen oder religiösem Befinden entspre- chenden Weise zu gestalten und gärtnerisch zu pflegen. Dies muss der Würde des Ortes entsprechend und unter Einfügung in den Gesamtcharakter des Friedhofs geschehen. In den Friedhofsordnungen- bzw. Satzungen treffen die Friedhofsämter oder Verwaltungen hierzu nähere Bestimmungen. Daher unter- liegen Felder auf allen Karlsruher Friedhöfen den so genannten Gestaltungs- vorschriften, welche vorwiegend in den 60er Jahren erstellt worden sind. Diese sahen meist vor, dass zwischen den Grabstätten nur Platten als Abgrenzung gelegt werden durften. Auf den länger bestehenden Friedhöfen, wozu auch der Bergfriedhof Durlach sowie der Friedhof Aue zählt, ist dies deutlich zu beobachten. Von 116 Feldern sind in 62 Feldern auf dem Bergfriedhof keine Einfassungen erlaubt - im alten Bereich rund um die Kapelle sowie entlang des alleeartigen Hauptweges - dagegen sind Einfassungen erlaubt. Ähnlich verhält es sich auf dem Friedhof Aue. Von insgesamt 42 Feldern sind in 10 Feldern - ebenfalls in den neueren Teilen - Einfassungen untersagt. Auf älteren Friedhöfen bzw. Friedhofsteilen in Karlsruhe sind wenig oder nur stark eingeschränkte Möglichkeiten vorgesehen, diesen besagten Gestal- tungswünschen etlicher Angehörigen nachzukommen. Verbunden ist das oft mit der Konsequenz, dass vermehrt Einfassungen widerrechtlich auf Grabstät- ten errichtet werden. Bisher hat die Friedhofsverwaltung Durlach in Abstim- mung mit dem Friedhofs- und Bestattungsamt der Stadt Karlsruhe auf Rück- sicht und pietätvollen Umgang miteinander davon Abstand genommen, uner- laubt gesetzte Einfassungen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Das Verbot der Anbringung einer Einfassung wurde bereits bei zwei Grabfel- dern im oberen Teil (Erweiterungsflächen) des Bergfriedhofes aufgehoben. Ausschlaggebend war hier jedoch die Tatsache, dass ein Durlacher Stein- metzbetrieb ohne Genehmigung eine Einfassung versetzt hat und der Nut- zungsberechtigte nicht bereit war, diese wieder zu entfernen. Auf eine zwangsweise Entfernung wurde seinerzeit aus Pietätsgründen verzichtet und im Nachhinein die Gestaltungsvorschrift geändert. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die nach- trägliche Änderung von Gestaltungsvorschriften sehr problematisch ist. Wer- den nur Trittplatten als Abgrenzung eines Grabes zugelassen, werden diese je Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zur Hälfte auf die betreffenden Grabstätten verlegt. Das Anbringen einer Ein- fassung beeinflusst damit immer die Nachbarsituation bzw. die nachbarschaft- lichen Rechte der angrenzenden Grabstätten. Abgesehen davon lässt sich seit ca. zwei Jahren bei Beratungsgesprächen oder Grabkäufen eine erhöhte Nachfrage nach Grabeinfassungen feststellen. Die Friedhofsverwaltung Durlach ist in Zusammenarbeit mit dem Friedhofs- und Bestattungsamt an einer guten Regelung dieser Gestaltungsproblematik interessiert, bei der neben den Wünschen der Nutzungsberechtigten die Inte- ressen der Friedhofsgestaltung ausreichend berücksichtigt werden. Wir schlagen zunächst dem Ortschaftsrat Durlach einen Vororttermin vor, um gemeinsam die vorhandene Problematik zu erörtern und eine geeignete Lö- sung zu finden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3