Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StR Ehlgötz, StR Hofmann (CDU): Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter Plakette ab 01.01.2012

Vorlage: 27968
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.09.2011

    TOP: 37.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Fahrverbote
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 31. August 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 859 39 b öffentlich Umweltzonen: Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter Plakette ab 01.01.2012 1. Wie viele rote Plaketten wurden für Spezialfahrzeuge seit Beginn des Fahrverbots erteilt? 2. Wie viele dieser Fahrzeuge fahren heute immer noch mit dieser Plakette? 3. Wie plant die Verwaltung bei der anstehenden nächsten Stufe des Fahrverbots mit nicht nachrüstbaren Fahrzeugen von Handwerkern und Gewerbetreibenden umzugehen? 4. Mit welcher Anzahl von Ausnahmegenehmigungen rechnet die Verwaltung, wenn beim Start des Fahrverbots für Fahrzeuge mit roten Plaketten die gleichen Regelungen zu Ausnahmegenehmigungen angewendet werden wie bei der Einführung der ersten Stufe der Umweltzone? Sachverhalt/Begründung: Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Karlsruhe die erste Stufe der Umweltzone. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse eins (keine Umweltplakette) diese Umweltzonen nicht mehr befahren dürfen. Eine Ausweitung der Verbote soll mit Stufe zwei zum 1. Januar 2012 erfolgen. Diese verbietet dann auch den Fahrzeugen der Schadstoffgruppe zwei (rote Umweltplakette) die Einfuhr in die Karlsruher Umweltzonen. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe eins - also für Fahrzeuge, die keine Umweltplakette hatten - gab es in bestimmen Fällen Ausnahmegenehmigungen durch die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes. Grundsätzlich sollte jeder Besitzer eines Fahrzeuges, bei welchem technisch eine Nachrüstung machbar ist, diese auch veranlassen. Allerdings gibt es Fahrzeuge, die nicht nachrüstbar sind. Wir denken beispielsweise an Fahrzeuge von Unternehmen, die mit Zusatzaufbauten oder Sondereinrichtungen verbunden sind und bisher eine rote Plakette haben. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Diese Fahrzeuge haben zum Teil eine geringere Kilometerleistung im Jahr. Sie sind daher oft relativ alt, aber noch gut erhalten. Eine Stilllegung dieser Fahrzeuge und die daraus resultierende notwendige Ersatzbeschaffung kann bei vielen kleinen Betrieben die Frage nach der weiteren Existenz aufwerfen. Die Stilllegung eines einsatzbereiten Fahrzeugs kann auch ökologisch fragwürdig sein. Der längere Gebrauch eines Gegenstandes, auch eines Fahrzeuges, schont Ressourcen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011

  • TOP 39b
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 31.08.2011 eingegangen: 31.08.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 859 39 b öffentlich Dez. 2 Umweltzonen: Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter Plakette ab 01.01.2012 1. Wie viele rote Plaketten wurden für Spezialfahrzeuge seit Beginn des Fahrverbots erteilt? Die Anzahl der seit Beginn des Fahrverbots erteilten roten Plaketten ist nicht ermittel- bar. Hierüber wurde keine Statistik geführt. Von dem gesamten Fahrzeugbestand hatten im Jahr 2007 ca. 10 000 Fahrzeuge eine rote Plakette, im Jahr 2009 noch 4 051 und ak- tuell 3 051 Fahrzeuge. Dies sind sowohl PKW als auch LKW - eine separate Aufstellung gibt es nicht. Das ungefähre Verhältnis PKW/LKW am Gesamtfahrzeugbestand beträgt PKW 78 %, LKW 5 %. Für Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen, wie z. B. Kräne und ähnliche Fahrzeuge, Schwertransporter und Zugma- schinen von Schaustellern, gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu er- halten. 2. Wie viele dieser Fahrzeuge fahren heute immer noch mit dieser Plakette? 3 051 zugelassene Fahrzeuge (PKW/LKW) haben eine rote Umweltplakette. 3. Wie plant die Verwaltung bei der anstehenden nächsten Stufe des Fahrverbots mit nicht nachrüstbaren Fahrzeugen von Handwerkern und Gewerbetreibenden umzugehen? Die Erteilung von Ausnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen und be- sonderen Voraussetzungen. Diese werden im Einzelfall geprüft. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat am 15.08.2011 eine überarbeitete landeseinheitliche Ausnahmekonzeption von Fahrverboten in den Umweltzonen be- kannt gegeben, die ab dem 15.09.2011 Anwendung finden soll. Die Ausnahmekonzeption wird am 12.10.2011 im Umweltausschuss vorgestellt. Seite 2 4. Mit welcher Anzahl von Ausnahmegenehmigungen rechnet die Verwaltung, wenn beim Start des Fahrverbots für Fahrzeuge mit roten Plaketten die gleichen Rege- lungen zu Ausnahmegenehmigungen angewendet werden wie bei der Einführung der ersten Stufe der Umweltzone? Hierüber kann keine Aussage getroffen werden, auch, da ab dem 15.09.2011 die über- arbeitete Ausnahmeregelung angewandt werden soll. Nachfolgend ist eine Aufstellung über die Anzahl der eingereichten Anträge und die Entscheidung hierüber ersichtlich. 2008: 566 Anträge – davon 324 genehmigt 2009: 786 Anträge – davon 544 genehmigt 2010: 379 Anträge – davon 335 genehmigt 2011: bislang 136 Anträge – davon 133 genehmigt.