Anfrage StRn Baitinger, StRn Müllerschön, StR Marin (SPD): Umweltzonen in Karlsruhe

Vorlage: 27967
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.09.2011

    TOP: 37.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Umweltzonen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) vom 22. August 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 858 39 a öffentlich Umweltzonen in Karlsruhe 1. Ist seit Einführung der Umweltzonen in Karlsruhe die Karlsruher Luft sauberer geworden? Haben sich die Jahresmittelwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub seither verringert? Wenn ja, um wie viel? 2. Sind die vorhandenen Messstationen für die Beurteilung ausreichend? Werden auch die Umweltdaten der „Airo-Tram“ herangezogen? 3. Wie viele Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette sind seit Einführung der Umweltzonen (aufgeschlüsselt nach PKW und LKW) aus dem Verkehr gezogen worden? 4. Wie viele Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen gibt es für die Umweltplakette, aufgeschlüsselt nach PKW und LKW? 5. Wird die zweite Stufe der Umweltzonen (Verbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette und Verbot für Fahrzeuge mit roter Plakette) wie vorgesehen zu Beginn des Jahres 2012 eingeführt? 6. Ist daran gedacht die Umweltzonen auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen und welche Kriterien werden für eine stadtweite Ausdehnung zu Grunde gelegt? 7. Kann die Verwaltung abschätzen, wie viel Prozent der plakettenpflichtigen KFZ in 2009 und 2010 ohne Feinstaubplakette innerhalb der Umweltzonen gefahren sind? 8. Wird die Einhaltung der Umweltvorschrift überprüft? Wenn ja, wie oft, durch wen und wie werden Verstöße geahndet Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt/Begründung: Zu Beginn des Jahres 2009 hat die Stadt Karlsruhe die erste Stufe der Umweltzone eingerichtet, d. h. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen seither diese Zone grundsätzlich nicht mehr befahren, wenn keine Sonderregeln oder Ausnahmen greifen. Fahrzeuge mit hohen Emissionen, so genannte „Dreckschleudern“, müssen draußen bleiben, um die luftverunreinigende Stoffe in der Stadt zu reduzieren. Das ist grundsätzlich sinnvoll, auch wenn Umweltzonen alleine nicht das Problem der Feinstäube lösen können. Zumindest führen Umweltzonen zu einer schrittweisen Reduzierung der Feinstäube, auch wenn diese grundsätzlich an der Quelle bekämpft werden sollten, wie beispielsweise durch die Einführung strengerer Abgasstandards durch die verbindliche Anordnung von Rußfiltern. Nahezu zweidreiviertel Jahre nach der Einführung der Umweltzonen in Karlsruhe ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen und einen Blick auf die weitere Entwicklung zu werfen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ute Müllerschön Jürgen Marin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011

  • TOP 39a
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) vom: 22.08.2011 eingegangen: 22.08.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 858 39 a öffentlich Dez. 2 Umweltzonen in Karlsruhe 1. Ist seit Einführung der Umweltzonen in Karlsruhe die Karlsruher Luft sauberer geworden? Haben sich die Jahresmittelwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub seither verringert? Wenn ja, um wie viel? Die Umweltzone wurde am 01.01.2009 eingeführt. NO 2 Die gemessenen NO 2 -Jahresmittelwerte für die Jahre 2007 und 2008 lagen  an der Reinhold-Frank-Straße bei 52 und 50 g/m³,  an der Kriegsstr. bei 47 und 46 g/m³. Die gemessenen NO 2 -Jahresmittelwerte für die Jahre 2009 und 2010 lagen  an der Reinhold-Frank-Straße bei 52 und 45 g/m³,  an der Kriegsstr. bei 48 g/m³ (für 2010 liegen keine Messwerte vor). Feinstaub PM10 Die gemessenen PM10-Jahresmittelwerte für die Jahre 2007 und 2008 lagen  an der Reinhold-Frank-Straße bei 26 und 24 g/m³,  an der Kriegsstraße bei 27 und 24 g/m³. Die gemessenen PM10-Jahresmittelwerte für die Jahre 2009 und 2010 lagen  an der Reinhold-Frank-Straße jeweils bei 25 g/m³,  an der Kriegsstraße bei 27 g/m³ (für 2010 liegen keine Messwerte vor). 2. Sind die vorhandenen Messstationen für die Beurteilung ausreichend? Werden auch die Umweltdaten der „Airo-Tram“ herangezogen? Bei der Beurteilung der Immissionen geht es darum, möglichst ungünstige (trotzdem typische) Messstellen auszuwählen, um bei der Beurteilung auf der sicheren Seite zu sein (worst case). Insofern sind die beiden Messstellen ausreichend. Seite 2 Rechtsverbindliche Aussagen, z. B. über die Einhaltung von Grenzwerten können nur von diesen festen und definierten Messstellen erfolgen, die über das gesamte Kalen- derjahr vergleichbare Messwerte liefern. Damit können nicht nur zuverlässige Mittel- werte, sondern auch die Häufigkeit der Überschreitungen von Spitzenwerten festge- stellt werden. Die Airo-Tram mit den ständig wechselnden Bedingungen eignet sich da- für nicht. 3. Wie viele Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette sind seit Einführung der Umweltzo- nen (aufgeschlüsselt nach PKW und LKW) aus dem Verkehr gezogen worden? Wie viele Fahrzeuge tatsächlich aus dem Verkehr gezogen wurden, kann nicht gesagt werden. Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird nicht registriert, ob dieses eine Umweltplakette hat. Fahrzeuge können z. B. auch in einen anderen Zulassungs- kreis verlegt worden sein. Die nachfolgende Aufstellung zeigt einen Überblick im Fahr- zeugbestand im Vergleich von 2007 zu 2011: Stand - März 2007 Stand - August 2011 Grüne Plakette rd. 119 000 121 705 Gelbe Plakette rd. 22 300 10 553 Rote Plakette rd. 10 100 3 051 Keine Plakette rd. 5 000 1 305 Hinzu kommt noch ein Fahrzeugbestand von Fahrzeugen, für die keine Plaketten not- wendig sind, wie z. B. Motorräder, Anhänger u. Ä. Der Gesamtfahrzeugbestand in der Stadt Karlsruhe beziffert sich auf ca. 160 000 Fahrzeuge. 4. Wie viele Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen gibt es für die Um- weltplakette, aufgeschlüsselt nach PKW und LKW? Sonderregelungen ergeben sich zum einen aus der Bundesverordnung. Fahrzeug- gruppen, die nach dieser Verordnung nicht unter das Fahrverbot fallen, sind im We- sentlichen Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderrechten, Behindertenfahrzeuge, militärisch genutzte Fahrzeuge, Motorräder und Oldtimer. Zum anderen werden Ausnahmegenehmigungen nach Einzelfallprüfung erteilt. Nach- folgend eine Aufstellung über die Anzahl der eingereichten Anträge und die Entschei- dung hierüber: 2008: 566 Anträge – davon 324 genehmigt 2009: 786 Anträge – davon 544 genehmigt 2010: 379 Anträge – davon 335 genehmigt 2011: bislang 136 Anträge – davon 133 genehmigt. Die Genehmigungen sind jeweils auf ein Jahr befristet. Eine Aufschlüsselung getrennt nach PKW/LKW gibt es nicht. Seite 3 5. Wird die zweite Stufe der Umweltzonen (Verbot für Fahrzeuge ohne Umweltpla- kette und Verbot für Fahrzeuge mit roter Plakette) wie vorgesehen zu Beginn des Jahres 2012 eingeführt? Ja, die zweite Stufe der Umweltzone wird wie vorgesehen zum 01.01.2012 eingeführt. 6. Ist daran gedacht, die Umweltzonen auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, und welche Kriterien werden für eine stadtweite Ausdehnung zu Grunde gelegt? Das Regierungspräsidium beabsichtigt derzeit nicht die Umweltzone zu ändern. 7. Kann die Verwaltung abschätzen, wie viel Prozent der plakettenpflichtigen KFZ in 2009 und 2010 ohne Feinstaubplakette innerhalb der Umweltzonen gefahren sind? Eine solche Abschätzung ist nicht möglich. 8. Wird die Einhaltung der Umweltvorschrift überprüft? Wenn ja, wie oft, durch wen, und wie werden Verstöße geahndet? Das Polizeipräsidium Karlsruhe kontrolliert im Rahmen von allgemeinen Verkehrskon- trollen die Plakettenpflicht mit. Bei dem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswid- rigkeit, die mit 40,00 € Geldbuße und 1 Punkt im Verkehrszentralregister bewertet ist. Im Jahr 2010 wurden 22 entsprechende Anzeigen bei der Bußgeldstelle vorgelegt. Bei dem Verstoß gibt es keine Halterhaftung, was bedeutet, es muss immer auch der Fah- rer bzw. die Fahrerin des Fahrzeugs bekannt sein. Da dies bei parkenden Fahrzeugen selten der Fall ist, sind Kontrollen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes problematisch, zumal bis heute die evtl. vorhandenen Ausnahmegenehmigungen nicht im Fahrzeug ausgelegt werden mussten. Diese Regelung gilt erst für erteilte Ausnahmegenehmi- gungen ab dem 15.09.2011. Nachbemerkung: Die Thematik wird im Umweltausschuss am 12.10.2011 behandelt.