Anfrage StR Borner (GRÜNE): Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Karlsruhe
| Vorlage: | 27955 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.09.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 4. August 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 846 27 öffentlich Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Karlsruhe 1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Karlsruhe über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Karlsruhe, für die ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht? 2. Für wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Karlsruhe in den Jahren 2009/2010 Anträge auf Kurzzeitpflege nach SGB XII gestellt (bitte nach Pflegestufe und Alter aufschlüsseln)? 3. Für wie viele Kinder und Jugendliche konnten tatsächlich Kurzzeitpflegeplätze in Karlsruhe realisiert werden? Wie hoch war die durchschnittliche Wartezeit auf einen Kurzzeitpflegeplatz? 4. Wie viele dieser Anträge auf Kurzzeitpflege fielen auf die Ferienzeiten/ Wochenenden? Für wie viele Kinder und Jugendliche konnten tatsächlich in den Ferienzeiten/an Wochenenden Kurzzeitpflegeplätze realisiert werden? 5. Wie viele Einrichtungen in Karlsruhe können mit welcher Platzkapazität pflegebedürftige Kinder und Jugendliche zur Kurzzeitpflege aufnehmen und wie hoch war deren Auslastung (bitte namentlich benennen)? 6. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Karlsruhe über die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen aus den Umlandgemeinden, die 2009/2010 zur Kurzzeitpflege in Karlsruher Einrichtungen kamen? 7. Für wie viele Karlsruher Kinder und Jugendliche konnten nur Kurzzeitpflegeplätze außerhalb Karlsruhes realisiert werden? Welche Gründe sieht die Stadt Karlsruhe darin? Wie hoch war die Erstattung für Kurzzeitpflege nach SGB XII der Stadt Karlsruhe an die Vertragspartner in den Umlandgemeinden? Sachverhalt/Begründung: Zu Hause gepflegte Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Rückmeldungen von Betroffenen lassen darauf schließen, dass in Karlsruhe nicht genügend Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, die durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen/der örtlichen Sozialbehörde zugelassenen Seite 2 __________________________________________________________________________________________ sind und sich auf die Kurzzeitpflege pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher spezialisiert haben. Pflegende Eltern sind über lange Zeit sehr stark gefordert. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Kinder und Jugendlichen in Ferienzeiten und bei plötzlich auftretenden Notfällen adäquat unterbringen zu können. unterzeichnet von: Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom: 04.08.2011 eingegangen: 04.08.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 846 27 öffentlich Dez. 3 Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Karlsruhe 1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Karlsruhe über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Karlsruhe, für die ein Anspruch auf Kurz- zeitpflege besteht? Die Anzahl aller Karlsruher Kinder und Jugendlichen mit Behinderung, für die ein An- spruch auf Pflegeleistungen besteht, ist nicht feststellbar. Für Pflegeleistungen besteht ein vorrangiger Anspruch nach dem SGB XI gegenüber der jeweiligen Pflegekasse. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Kurzzeitpflegen betragen zzt. 1.550,00 € pro Kalenderjahr, unabhängig von der Pflegestufe und dem Alter des zu Pflegenden. Wenn die Leistungen der Pflegekassen, Beihilfen etc. für die Kurzzeitun- terbringungen im Jahr nicht ausreichen, beantragen Eltern die Übernahme der Rest- kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB XII. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Eltern behinderter Kinder Restkos- ten tatsächlich beim Sozialhilfeträger geltend machen. 2. Für wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Karlsruhe in den Jahren 2009/2010 Anträge auf Kurzzeitpflege nach SGB XII gestellt (bitte nach Pflegestu- fe und Alter aufschlüsseln)? Im Jahr 2009 wurden für 19 Kinder 47 Kurzzeitunterbringungen über insgesamt 271 Tage mit einem Kostenvolumen von rd. 27.800,00 € in Karlsruher Einrichtungen und 17 Unterbringungen über 177 Tage mit einem Kostenvolumen von 12.700,00 € außer- halb von Karlsruhe gewährt. Im Jahr 2010 wurden 16 Kindern 16 Kurzzeitunterbrin- gungen über 253 Tage und einem Kostenvolumen von 28.000,00 € in Karlsruhe und 21 Kurzzeitunterbringungen über insgesamt 166 Tage mit einem Kostenvolumen von 10.500,00 € außerhalb von Karlsruhe bewilligt. Seite 2 Alter Anzahl der Kinder im Jahr 2009 Anzahl der Kinder im Jahr 2010 1-3 - - 4-6 3 3 7-9 2 2 10-12 5 2 13-15 4 5 16-18 2 2 älter 3 2 Eine Aufschlüsselung nach Pflegestufen ist nicht möglich. 3. Für wie viele Kinder und Jugendliche konnten tatsächlich Kurzzeitpflegeplätze in Karlsruhe realisiert werden? Wie hoch war die durchschnittliche Wartezeit auf einen Kurzzeitpflegeplatz? Im Jahr 2009 wurden in 19 Fällen und im Jahr 2010 in 16 Fällen ergänzende Leistun- gen für Kurzzeitunterbringung in Karlsruhe übernommen. Über mögliche Wartezeiten kann von hier keine Aussage getroffen werden. Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass viele Eltern ihren Kurzzeitpflegebedarf frühzeitig bei der von ihnen gewünsch- ten Einrichtung im Rahmen der familiären Urlaubsplanung anmelden. 4. Wie viele dieser Anträge auf Kurzzeitpflege fielen auf die Ferienzeiten/Wochen- enden? Für wie viele Kinder und Jugendliche konnten tatsächlich in den Ferien- zeiten/an Wochenenden Kurzzeitpflegesätze realisiert werden? Kurzzeitpflegeplätze werden während des ganzen Jahres nachgefragt - wegen Urlaub, Ausfall der häuslichen Pflegekraft, Entlastung der Familie etc. Aufgrund der vorliegen- den Auswertungen können keine Aussagen über die Urlaubszeiten, Wochenenden etc. gegeben werden, zumal eine Kostenanforderung in der Regel erst Wochen nach der Kurzzeitpflege hier eingeht. Seite 3 5. Wie viele Einrichtungen in Karlsruhe können mit welcher Platzkapazität pflege- bedürftige Kinder und Jugendliche zur Kurzzeitpflege aufnehmen und wie hoch war deren Auslastung (bitte namentlich benennen)? In Karlsruhe bietet nur die Reha-Südwest eine Kurzzeiteinrichtung für behinderte Kin- der und Jugendliche, die „Murmelgruppe“ mit 6 Plätzen, an. Lt. Auskunft der Einrich- tung beträgt die Belegungsquote in allen Schulferienzeiten in Baden-Württemberg 100 %, wobei die vorhandenen Plätze mindestens doppelt belegt werden könnten. Ca. 4 Wochen vor bzw. nach den Sommerferien in Baden-Württemberg liegt die Belegung bei 80 %, während der übrigen Jahreszeit zwischen 50 % und 60 %. Während der Ferienzeiten werden die Kurzzeitpflegeplätze zu 70 % - 75 % mit Kindern und Jugendlichen aus Karlsruhe belegt; außerhalb der Ferienzeiten beträgt der Anteil etwa 60 %. Die weiteren Kurzzeitpflegekinder stammen aus dem Einzugsgebiet der Schule für Körperbehinderte Langensteinbach (d. h. Pforzheim, Enzkreis, Landkreis Karlsruhe, Baden-Baden), aber auch aus der Pfalz. Familien, die dem Träger bekannt sind, werden nach den Sommerferien hinsichtlich der gewünschten Termine für das Folgejahr befragt. Im November erfolgt dann die Be- legungsvereinbarung für das folgende Jahr. Freie Plätze werden anschließend auf Nachfrage hin vergeben. Der Träger ist bemüht, in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Wohnheim für mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche und dem Wohnheim Bruchsal auf jeden Fall Notaufnahmen Karlsruher Kinder mit Behinderungen sicherzustellen. Der Reha-Südwest ist in der Region der einzige Träger im Bereich Kurzzeitpflege, der auch Kinder mit ständigem medizinischen Versorgungsbedarf aufnehmen kann. Aus Sicht des Trägers wird es nicht möglich sein, für die Ferien ein ausreichendes Angebot vorzuhalten, selbst bei Erhöhung der Kapazitäten. Seite 4 Die „Murmelgruppe“ wird in den geplanten Neubau des Sozialpädagogischen Wohn- heimes umziehen. Die Platzkapazität wird dann auf 10 Plätze erhöht. 6. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Karlsruhe über die Anzahl der Kinder und Ju- gendlichen mit Behinderungen aus den Umlandgemeinden, die 2009/2010 zur Kurzzeitpflege in Karlsruher Einrichtungen kamen? Der Stadt Karlsruhe ist nicht bekannt, in welchem genauen Umfang Kinder und Ju- gendliche mit Behinderungen aus den Umlandgemeinden zur Kurzzeitpflege in die „Murmelgruppe“ kamen. Nach den Angaben des Trägers zur prozentualen Belegung (siehe Frage 5) ergibt sich, dass regelmäßig auch Kinder aus der Region aufgenom- men werden. 7. Für wie viele Karlsruher Kinder und Jugendliche konnten nur Kurzzeitpflegeplät- ze außerhalb Karlsruhes realisiert werden? Welche Gründe sieht die Stadt Karls- ruhe darin? Wie hoch war die Erstattung für Kurzzeitpflege nach SGB XII der Stadt Karlsruhe an die Vertragspartner in den Umlandgemeinden? Für 7 Kinder im Jahr 2009 und 6 Kinder im Jahr 2010 aus Karlsruhe wurden Kosten für Kurzzeitpflegen außerhalb von Karlsruhe übernommen. Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die auswärtige Versorgung erforderlich war, weil zum gewünsch- ten Zeitpunkt ein Kurzzeitpflegeplatz in Karlsruhe nicht vorhanden war oder ob sich El- tern bewusst für eine spezielle Einrichtung außerhalb von Karlsruhe entschieden ha- ben.