Anfrage StRn Baitinger, StRn Fischer, StR Pfalzgraf, StR Zeh (SPD): Überprüfung von Fremdfirmen
| Vorlage: | 27952 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.09.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom 21. Juli 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 843 24 öffentlich Überprüfung von Fremdfirmen 1. Prüft die Stadt Karlsruhe regelmäßig, ob die von ihr beschäftigten Fremdfirmen sich an Tarifverträge und gesetzliche Vorschriften halten? Wenn ja, in welcher Häufigkeit? 2. Welche Kontrollmechanismen hat die Verwaltung, um die Einhaltung von Tarifverträgen und gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen? 3. Wird bei der Beauftragung von Fremdfirmen (insbesondere Reinigungsfirmen) geprüft, ob der Arbeitsauftrag in dem vereinbarten Zeitrahmen überhaupt auskömmlich erfüllt werden kann? 4. Können sich Mitarbeiter von Fremdfirmen anonym an die Verwaltung wenden, um Missstände innerhalb der Fremdfirmen zu offenbaren, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden? 5. Werden Maßnahmen von Seiten der Stadt in Erwägung gezogen, um die in der Praxis bestehende regelmäßige Missachtung von Tarifverträgen und Gesetzen durch Fremdfirmen zu unterbinden? Sachverhalt/Begründung: Viele Aufgaben werden von der Stadtverwaltung an Fremdfirmen übertragen, um dadurch Kosten einzusparen. Die Verwaltung vergibt diese Aufgaben an Fremdfirmen mit der Maßgabe, die geltenden Tarifverträge und gesetzliche Vorschrifteneinzuhalten. Bedauerlicherweise sieht die Realität oft ganz anders aus. Wir wissen, dass einige Fremdfirmen, die von der Verwaltung übertragenen Aufgaben wahrnehmen, sich weder an geltende gesetzliche Vorschriften noch Tarifverträge halten. Darüber hinaus sollte die Verwaltung prüfen, ob die von ihr an Fremdfirmen vergebenen Arbeitsaufträge in den vereinbarten Zeitrahmen überhaupt auskömmlich erfüllt werden können. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die oben genannten gängigen Praktiken von Fremdfirmen, insbesondere Reinigungsfirmen, müssen unterbunden werden. Die Stadtverwaltung muss über bestimmte Mechanismen die Überprüfung der Firmen gewährleisten, damit Menschen, die mittelbar über Fremdfirmen für die Stadt Karlsruhe tätig sind, nicht ausgebeutet werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Hans Pfalzgraf Michael Zeh Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom: 21.07.2011 eingegangen: 21.07.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 843 24 öffentlich Dez. 6 Überprüfung von Fremdfirmen 1. Prüft die Stadt Karlsruhe regelmäßig, ob die von ihr beschäftigten Fremdfirmen sich an Tarifverträge und gesetzliche Vorschriften halten? Wenn ja, in welcher Häu- figkeit? Bei der Erledigung von Aufträgen durch externe Dritte wird durch die Verwaltung immer darauf geachtet, dass die beauftragten Leistungen und Gewerke gemäß den gesetzlichen Vorschriften erbracht werden. Ein strukturiertes Kontrollverfahren hinsichtlich der Einhaltung von Tarifverträgen durch die Fremdfirmen besteht nicht. Die Zuverlässigkeit der Fremdfirmen wird im Ausschrei- bungsverfahren regelmäßig sowie bei bestehenden Vertragsverhältnissen in konkreten Verdachtsfällen geprüft. Grundsätzlich geben die Bieter zur Tariftreue verbindliche Eigen- erklärungen ab, die bei Nichteinhaltung sanktioniert werden können. Da die tarifkonforme Bezahlung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für die Fremdfir- men bindend und selbstverständlich ist, lassen sich die Ämter diese bei Preiserhöhungen durch tarifliche Lohnsteigerungen von den Fremdfirmen schriftlich bestätigen. 2. Welche Kontrollmechanismen hat die Verwaltung, um die Einhaltung von Tarif- verträgen und gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen? Je nach Amt erfolgt die Überprüfung auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch per- sönliche Präsenz auf Baustellen und die laufende Überprüfung gesetzlich zu führender Nachweislisten. Seite 2 Für die nahe Zukunft ist konkret geplant, sich die Arbeitsverträge der Beschäftigten von den Fremdfirmen vorlegen zu lassen. Daraus ist für die Stadt Karlsruhe ersichtlich, nach welchen Vorschriften sich das Arbeitsverhältnis richtet und ob z. B. der Mindestlohn für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung gezahlt wird. Außerdem werden bereits vor Auftragsvergabe die Angebote daraufhin überprüft, ob sich die Entlohnung mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen und den Best- immungen des geltenden Lohn- und Rahmentarifvertrags für das Gebäudereinigerhand- werk richtet. Des Weiteren werden die Fremdfirmen schriftlich verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beträge zur Sozialversicherung für die jeweiligen Beschäftigungsver- hältnisse abzuführen. Soweit es sich um Vergaben im Bereich Abfall handelt, prüft das Amt für Abfallwirtschaft als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, ob es sich beim Anbieter auch um einen solchen handelt. 3. Wird bei der Beauftragung von Fremdfirmen (insbesondere Reinigungsfirmen) geprüft, ob der Arbeitsauftrag in dem vereinbarten Zeitrahmen überhaupt auskömm- lich erfüllt werden kann? Bei der Beauftragung von Fremdfirmen wird stets geprüft, ob der Arbeitsauftrag in dem vereinbarten Zeitrahmen auskömmlich erfüllt werden kann. Bei fehlender Auskömmlichkeit darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Gebäudereinigungsarbeiten werden durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft mit Ausschreibungen vergeben. Bei diesen müssen durch die Unternehmen Leistungsver- zeichnisse ausgefüllt werden. Aus den abgegebenen Leistungsverzeichnissen lässt sich erschließen, ob ein Angebot auskömmlich erfüllt werden kann. Eine Grundlage dieser Kal- kulation ist, ob der Unternehmer den Auftrag mit sozialversicherungsfreien oder - pflichtigen Kräften ausführt und mit wie vielen Personen unter Benennung der täglichen Arbeitsleistung. Sollten hier Missverhältnisse auftreten, werden genaue Angaben nachge- fordert oder das Angebot wegen Unauskömmlichkeit aussortiert. Beim Amt für Abfallwirtschaft sind vor der Abgabe von Angeboten Objektbesichtigungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei Nicht- vorlage findet das Angebot keine Berücksichtigung, denn „machbare“ Leistungswerte sind nur auf Grund von Objektbesichtigungen kalkulierbar. Seite 3 4. Können sich Mitarbeiter von Fremdfirmen anonym an die Verwaltung wenden, um Missstände innerhalb der Fremdfirmen zu offenbaren, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden? Bei bestehenden Verträgen können sich sowohl Mitarbeitende von Fremdfirmen als auch städtische Mitarbeitende in den betroffenen Objekten jederzeit an die Stadt Karlsruhe wenden, wenn Unregelmäßigkeiten vermutet werden. Die Aufsichtsbehörden überprüfen bei vorgetragenen Missständen/Verstößen den Sachverhalt und veranlassen, falls erfor- derlich, die zur Beseitigung eventueller Mängel erforderlichen Maßnahmen. Beschwerden im Bereich des Arbeitszeitgesetzes können allerdings nur von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz des Arbeitgebers liegt, verfolgt werden. Daher werden Beschwerden von Arbeitnehmern auswärtiger Firmen an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Klärung erfolgt stets unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlicher Vorgaben mit dem höchsten Maß an Anonymität, sodass die Mitarbeitenden der Fremdfirmen beden- kenlos Missstände offenbaren können, ohne dadurch ihren eigenen Arbeitsplatz zu ge- fährden. 5. Werden Maßnahmen von Seiten der Stadt in Erwägung gezogen, um die in der Praxis bestehende regelmäßige Missachtung von Tarifverträgen und Gesetzen durch Fremdfirmen zu unterbinden? Die Stadt Karlsruhe bricht die Geschäftsbeziehungen zu Fremdfirmen ab, die Tarifverträge und Gesetze missachten. Sofern Belege für die andauernde Missachtung von Tarifverträ- gen bei einer Reinigungsfirma vorliegen, werden bestehende Verträge gekündigt und die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Firma beendet. Zudem wird bereits bei Ausgestaltung der Verträge mit Fremdfirmen das Augenmerk auf die Überprüfungsmöglichkeiten gelegt, wie z. B. die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeits- erlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung.
-
Extrahierter Text
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Ergebnisse der Spotmessungen in Baden-Württemberg 2010 Messstation NO 2 PM10 max. 1h-MW Anzahl der 1h-MW JMW JMW (NO 2 passiv) Anzahl 4) der TMW Anzahl 5) der TMW JMW [μg/m 3 ] > 200 μg/m 31) > 400 μg/m 33) [μg/m 3 ][μg/m 3 ] > 50 μg/m 3 > 75 μg/m 3 [μg/m 3 ] Spotmessungen kontinuierlich Herrenberg Hindenburgstraße 319206234229 Leonberg Grabenstraße 26016070551835 Ludwigsburg Friedrichstraße West 2413069521234 Markgröningen Grabenstraße 3144052641435 Pleidelsheim Beihinger Straße 2359058401031 Reutlingen Lederstraße Ost 23526088822441 Stuttgart Am Neckartor 3001820941023444 Stuttgart Hohenheimer Straße 386379010043632 Tübingen Mühlstraße 3077407844830 Verkehrsmessstationen kontinuierlich Freiburg Schwarzwaldstraße 199007020326 Karlsruhe Straße 253404522425 Mannheim Straße 276105024328 Stuttgart Mitte Straße 257607140733 Spotmessungen passiv Freiberg Benninger Straße 53--- Freiburg Zähringer Straße 5220426 Heidenheim Wilhelmstraße 53--- Heidelberg Mittermaierstraße 5632630 Heilbronn Weinsberger Straße Ost 73631536 Ingersheim Tiefengasse 57--- Mühlacker Stuttgarter Straße 6238729 Murg Hauptstraße 45--- Pfinztal Berghausen Karlsruher Straße 5235829 Pforzheim Jahnstraße 5225626 Schramberg Oberndorfer Straße 53--- Schwäbisch Gmünd Remsstraße 80--- LUBW: Aktuelle Immissionsdatenhttp://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/sta... 1 von 218.08.2011 11:03 Stuttgart Bad Cannstatt Waiblinger Straße 6639931 Tübingen Unterjesingen Jesinger Hauptstraße 60511232 Ulm Karlstraße 60441031 Ulm Zinglerstraße 6339831 Urbach Hauptstraße 44--- Walzbachtal-Jöhlingen Bahnhofstraße 5236829 1) : Überschreitungsanzahl des 1-Std. Mittel von 200 μg/m 3 im Kalenderjahr. Maximal sind 18 Überschreitungen zulässig. 3) : Alarmschwelle für 1-Std.Mittel; 3 Std. in Folge 4) : Überschreitungsanzahl des Tagesmittelwertes von 50 μg/m 3 im Kalenderjahr. Maximal sind 35 Überschreitungen zulässig. 5) : Für nachfolgend aufgeführte Orte werden Ausnahmen von der Anwendung der PM10-Grenzwerte nach Artikel 22 der Richtlinie 2008/50/EG in Anspruch genommen. (Gültigkeit bis Juni 2011): Heilbronn, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mühlacker, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Ulm Für diese Orte gilt ein Tagesmittelwert von 75 μg/m 3 bei maximal 35 Überschreitungen im Kalenderjahr. JMW: Jahresmittelwert Auf Grund der Vulkanaschewolke aus Island wurden zwischen dem 17. und 21. April 2010 an den Messstationen erhöhte Feinstaubkonzentrationen gemessen. Die gemessenen Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ für PM10 werden daher nicht in der Überschreitungsstatistik für das Kalenderjahr berücksichtigt (s. a. Bericht der LUBW: Ausbruch des Eyjafjallajökull im April 2010, Auswirkungen auf die Feinstaubkonzentrationen in Baden- Württemberg; Dokumentationsnummer 33-11/2010). LUBW: Aktuelle Immissionsdatenhttp://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/sta... 2 von 218.08.2011 11:03
-
Extrahierter Text
Überschreitungen des PM10-Tagesmittelgrenzwertes von 50 μg/m³ (zulässig sind max. 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr) (Stand 18.08.11) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 Karlsruhe-MitteKarlsruhe-NordwestKarlsruhe-StraßeKarlsruhe-Kriegsstr. Tage/Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Feinstaub (ab 2000 - PM 10) Jahresmittelwert 0 10 20 30 40 50 60 19791980198119821983198419851986198719881989199019911992199319941995199619971998199920002001200220032004200520062007200820092010 μg/m³ KA-Mitte KA-West KA-Nordwest Eggenstein KA-Straße KA-Kriegsstraße Anhang 2