Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Gefährdung des Trinkwassers durch Erdgasbohrungen mittels "Hydraulic-Fracturing"-Verfahren
| Vorlage: | 27947 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.09.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 5. Juli 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 838 19 öffentlich Gefährdung des Trinkwassers durch Erdgasbohrungen mittels "Hydraulic- Fracturing"-Verfahrens 1. Teilt die Stadt Karlsruhe die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) am sogenannten Hydraulic Fracturing, einem Verfahren zum Aufsprengen von Gesteinsformationen, um kleinteilige Erdgasvorkommen zu erschließen? 2. Wurden im Raum Karlsruhe bzw. in der Region von "3Legs Resources" oder anderen Unternehmen sog. Aufsuchungskonzessionen zur Erkundung von Erdgasvorkommen im Raum Karlsruhe beantragt? Wenn ja: Für welche Standorte? 3. Sind im Raum Karlsruhe bzw. in der Region bereits Genehmigungen zur Erkundung von Erdgasvorkommen vergeben worden? Wenn ja: An wen, für welche Standorte? 4. Welche Behörde ist für die Vergabe solcher Konzessionen zuständig? 5. Wie wird sich die Stadt Karlsruhe verhalten, wenn es auf ihrem Gebiet zur Genehmigung oder Anwendung des Hydraulic-Fracturing-Verfahrens kommen sollte? Medien berichteten kürzlich über die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) am sogenannten Hydraulic Fracturing, einem technischen Verfahren, mit dem unterirdische Gesteinsformationen aufgesprengt werden, um kleinteilige Erdgasvorkommen zu erschließen. Dabei kommen auch Chemikalien Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ zum Einsatz. In den USA hat das zu Methan und Chemikalien im Grundwasser geführt sowie zu Bodenabsenkungen. Nach den Berichten ist in Baden-Württemberg die englische Investorengruppe „3Legs Resources“ in dieser Richtung aktiv. Die Behörden hätten bereits für den Raum Bodensee und am Oberrhein sog. Aufsuchungskonzessionen zur Erkundung von Erdgasvorkommen erteilt – hinter dem Rücken der AWBR. Diese sehen in dem Hydraulic-Fracturing-Verfahren große Risiken für Trinkwasser und Wasserwerke. Gefordert wird eine u. a. eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung und absolute Transparenz der einschlägigen Verfahren unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 05.07.2011 eingegangen: 05.07.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 838 19 öffentlich Dez. 4 Gefährdung des Trinkwassers durch Erdgasbohrungen mittels "Hydraulic-Fracturing"- Verfahren 1. Teilt die Stadt Karlsruhe die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwer- ke Bodensee-Rhein (AWBR) am so genannten Hydraulic-Fracturing, einem Verfahren zum Aufsprengen von Gesteinsformationen, um kleinteilige Erd- gasvorkommen zu erschließen? Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH teilen die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) am so genannten Hydraulic-Fracturing. 2. Wurden im Raum Karlsruhe bzw. in der Region von „3Legs Resources“ oder anderen Unternehmen sog. Aufsuchungskonzessionen zur Erkundung von Erdgasvorkommen im Raum Karlsruhe beantragt? Wenn ja: Für welche Standorte? Nach Rückfrage beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Fachbehörde wurden im Raum Karlsruhe im Juli 2011 zwei bergrechtliche Erlaubnisse auf "Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen" erteilt: Feld "Karlsruhe-Leopoldshafen" - Rechtsinhaberin: GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, Lingen Feld "Graben-Neudorf" - Rechtsinhaberin: Rhein Petroleum GmbH, Hei- delberg Beide Erlaubnisse sind bis 31.07.2014 befristet. Nach Auskunft der Landesberg- direktion wurden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens die betroffenen Landrats- ämter Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Rastatt beteiligt. 3. Sind im Raum Karlsruhe bzw. in der Region bereits Genehmigungen zur Erkundung von Erdgasvorkommen vergeben worden? Wenn ja: An wen, für welche Standorte? Nach Auskunft der Landesbergdirektion liegen konkrete Betriebspläne, insbeson- dere für Aufsuchungsbohrungen, bisher nicht vor. Bei den Betriebsplanverfahren werden die betroffenen Landratsämter nach Bundesberggesetz § 54 Abs. 2 betei- ligt. Seite 2 4. Welche Behörde ist für die Vergabe solcher Konzessionen zuständig? Für die Erschließung von Erdwärme (Geothermie) und Bodenschätzen, wie Sal- ze, Erze oder Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas), in Baden-Württemberg erteilt die Landesbergdirektion (Referat 97 beim Regierungspräsidium Freiburg) öffent- lich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (Erlaub- nis) und Gewinnung (Bewilligung, Bergwerkseigentum) auf der rechtlichen Grund- lage des Bundesberggesetzes (BBergG). 5. Wie wird sich die Stadt Karlsruhe verhalten, wenn es auf ihrem Gebiet zur Genehmigung oder Anwendung des Hydraulic-Fracturing-Verfahrens kom- men sollte? Entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes lehnen die Stadtwer- ke Karlsruhe eine Anwendung der Fracturing-Technik in Trinkwasserschutzgebie- ten und anderen sensiblen Bereichen grundsätzlich ab. Außerhalb von sensiblen Gebieten ist eine Genehmigung und Anwendung nur dann möglich, wenn durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung sicher nachgewiesen werden kann, dass alle Anforderungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt und insbesondere des Grundwassers eingehalten werden können. Auch hier wird sich die Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH entsprechend den Ausführungen des Umweltbundesamtes äußern.