Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Kinderlärm ist keine Umweltschädigung mehr - Auswirkungen auf Karlsruhe

Vorlage: 27944
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.09.2011

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Kinderlärm
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 17. Juni 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 835 16 öffentlich Kinderlärm ist keine Umweltschädigung mehr - Auswirkungen auf Karlsruhe 1. Welche Möglichkeiten eröffnet die Änderung des Bundesimmissionsschutzge- setzes, dass Kinderlärm in Zukunft nicht mehr als umweltschädlich beklagt werden kann, der Stadtverwaltung in Bezug auf: a) den Betrieb bestehender Kindertagesstätten? b) den Betrieb bestehender Spielplätze und Ballspielplätze für Kinder (z. B. Verlängerung der Öffnungszeiten pro Tag, Benutzung auch am Wochenende) usw.? 2. Eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue, bisher durch Klagedrohun- gen nicht wahrgenommene Standorte für a) Kindertagesstätten? b) Spielplätze? c) Wenn ja, wie viele für Kitas, wie viele für Spielplätze? 3. Wird die Stadtverwaltung die Gesetzesänderung nutzen, um neue Ballspiel- plätze für Kinder in Wohnquartieren einzurichten? a) Wenn nein, warum nicht? Ende Mai 2011 hat der Deutsche Bundestag mit der überfälligen Änderung des Bun- desimmissionsschutzgesetzes beschlossen, dass Kinderlärm in Zukunft keine schäd- liche Umwelteinwirkung mehr ist. Klagen gegen Kinderlärm sind auf dieser Grundla- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ge nicht mehr möglich. Das gilt auch für Klagen gegen Kindertagesstätten, Spielplät- ze und Ballspielplätze für Kinder. Laut Stadtverwaltung war die Standortfindung für neue Kitas und Spielplätze in der Vergangenheit vielfach durch Klagedrohungen von in der Nachbarschaft wohnenden Bürgerinnen und Bürgern erschwert. Dies sollte nun entfallen und der Stadt mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben. Besonders die Einrichtung neuer wohnortnaher Ballspielplätze für Kinder sollte leichter möglich sein. Diese werden seit Jahren gera- de von Kinderseite immer wieder gefordert. Die vorhandenen Bolzplätze sind oft zu weit von den Wohnquartieren der Kinder entfernt. Zudem sehen sich Kinder oft durch Jugendliche oder Erwachsene von der Nutzung ausgeschlossen. Ballspielplätze er- möglichen Kindern (unter 14 Jahren) auf einfache Weise selbst organisiertes Spiel und die heute oft vernachlässigte Bewegung. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 17.06.2011 eingegangen: 17.06.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 835 16 öffentlich Dez. 3 Kinderlärm ist keine Umweltschädigung mehr - Auswirkungen auf Karlsruhe 1. Welche Möglichkeiten eröffnet die Änderung des Bundesimmissionsschutz- gesetzes, dass Kinderlärm in Zukunft nicht mehr als umweltschädlich be- klagt werden kann, der Stadtverwaltung in Bezug auf: a) den Betrieb bestehender Kindertagesstätten? b) den Betrieb bestehender Spielplätze und Ballspielplätze für Kinder (z. B. Verlängerung der Öffnungszeiten pro Tag, Benutzung auch am Wochen- ende) usw.? Am 26. Mai 2011 hat der Bundestag das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspiel- plätzen ausgehenden Kinderlärms – beschlossen. § 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird um Abs. 1 a ergänzt. Hiernach sind Ge- räuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, nicht als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen. Eine entsprechende Auslegung des Gesetzes zu Gunsten solcher Einrichtungen war schon vor dieser Änderung möglich und wurde in Karlsruhe auch so weit wie möglich praktiziert. Welche konkreten Auswirkungen die gesetzliche Klarstellung haben wird, kann nicht ge- nerell, sondern nur einzelfallbezogen beurteilt werden. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt die Änderung nur im Regelfall und schließt daher eine abweichende Beurteilung in Ausnah- mefällen nicht aus. Seite 2 a) Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass die Änderung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Betrieb bestehender Kindertagesstätten hat. b) Beim Betrieb bestehender Spielplätze und Ballspielplätze für Kinder spielen zahl- reiche Faktoren eine Rolle (Lage, Frequentierung, soziales Umfeld), die bei Öff- nungszeitenregelungen jeweils individuell berücksichtigt wurden und bei weiteren Überlegungen miteinbezogen werden. 2. Eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue, bisher durch Klagedro- hungen nicht wahrgenommene Standorte für a) Kindertagesstätten? Momentan gibt es keine Standorte für Kindertagesstätten, die wegen Klagedrohungen nicht wahrgenommen werden konnten. Nach der Baunutzungsverordnung sind Kindertagesstätten in "reinen" Wohngebieten vor 1990 nicht und danach nur ausnahmsweise zulässig. Sollte zukünftig in einem solchen Gebiet ein Kita-Standort erforderlich sein und über eine Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden oder eine Ausnahme zu erteilen sein, wären durch die Gesetzesände- rungen Bedenken und Einsprüche der Angrenzer und Nachbarn leichter abzuweisen. b) Spielplätze? Nein. In der Regel erfolgt die Neuanlage von öffentlichen Kinderspielplätzen nach der Festlegung des Standortes im Bebauungsplan bzw. der Genehmigung im Rahmen des Bauantragsverfahrens. Momentan gibt es keine Standorte von Kinderspielplätzen, die wegen Klagedrohungen nicht wahrgenommen werden konnten. c) Wenn ja wie viele für Kitas, wie viele für Spielplätze? Keine, siehe oben. Seite 3 3. Wird die Stadtverwaltung die Gesetzesänderung nutzen, um neue Ballspiel- plätze für Kinder in Wohnquartieren einzurichten? a) Wenn nein, warum nicht? Die bisherige Vorgehensweise zur Ausweisung von Ballspielplätzen wird sich nicht än- dern. Im Spielflächenentwicklungsplan werden durch das Gartenbauamt die Bedarfe für alle Spielflächen ermittelt, auch die Bedarfe für Ballspielplätze. In der Folge werden dann unter Beteiligung von Bürgerverein und den zu beteiligenden Dienststellen mögliche Standorte gesucht und auf ihre Realisierungsmöglichkeiten beurteilt. Im dann folgenden Bebauungsplan- und/oder Baugenehmigungsverfahren erfolgt dann die rechtliche Absi- cherung.