Antrag CDU: Sprachförderung an Vor- und Grundschulen

Vorlage: 27939
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.09.2011

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Sprachförderung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. Juli 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 27. Plenarsitzung Gemeinderat 20.09.2011 830 12 öffentlich Sprachförderung an Vor- und Grundschulen Die CDU-Fraktion beantragt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das geeignete Maßnahmen beinhaltet, um bei allen Kindern im Vor- und Grundschulalter, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wird, die Sprachkompetenz zu verbessern. Sachverhalt/Begründung: Zu den entscheidenden Faktoren der Zukunftschancen und gesellschaftlichen Teilhabe eines Kindes zählt die Beherrschung der deutschen Sprache. Dies gilt für alle Kinder, unabhängig ihrer Herkunft. Nach Auskunft der Stadtverwaltung besteht bei 26 % der Kinder im Vorschulalter Sprachförderbedarf. Davon sind 40 % Kinder ohne Migrationshintergrund. Zwar existieren Sprachfördermaßnahmen, doch wenden diese sich ausschließlich an Kinder mit Migrationshintergrund, vernachlässigen also knapp die Hälfte der Betroffenen und damit 11 % aller Kinder im Vorschulalter. Da dies nicht nur pädagogisch bedenklich ist, sondern auch gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit verstößt, sind die Sprachfördermaßnahmen auf alle Kinder auszuweiten, bei denen Bedarf festgestellt wird. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Johannes Krug Detlef Hofmann Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 21.07.2011 eingegangen: 21.07.2011 Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 830 12 öffentlich Dez. 3 Sprachförderung an Vor- und Grundschulen - Kurzfassung - Die Verwaltung wird die Konzeption zur Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in den gemeinderätlichen Gremien vorstellen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Sprachförderung ist eine originäre Aufgabe in der pädagogischen Arbeit des Kinder- gartens nach § 22 SGB VIII. Dabei wird darauf geachtet, dass die Fördermaßnah- men integrativer Bestandteil im Tagesablauf sind. Die Sprachförderung orientiert sich dabei an der individuellen Entwicklung des Kin- des und wird in allen Bildungs- und Entwicklungsfeldern pädagogisch umgesetzt. Eine weitere wichtige Komponente stellt die Elternarbeit dar, in der die Notwendig- keit der Sprachförderung vermittelt wird. Das Büro für Integration hat eine Erhebung zu Sprachfördermaßnahmen in Kinder- tageseinrichtungen durchgeführt, die derzeit ausgewertet und anschließend im Ju- gendhilfeausschuss vorgestellt wird. Auf dieser Grundlage kann dann eine weiterge- hende Konzeption erfolgen. Im Grundschulbereich ist die Sprachförderung wesentlicher Bestandteil des schuli- schen Curriculums, die rechtlichen Regelungen ergeben sich aus der Verwaltungs- vorschrift „Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförder- bedarf ...“ des Kultusministeriums vom 01.08.2008. Darin ist u. a. festgelegt, dass bei entsprechendem Bedarf eine Förderkonzeption im Bereich Sprache und Spracherwerb zu erarbeiten ist. Diese Konzeption ist von der jeweiligen Schule zu erstellen, das Land bietet hierzu auch entsprechende Fortbil- dungsmaßnahmen an. Ergänzend zu diesen schulischen Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Lan- des wird von der Stadt Karlsruhe ab dem Schuljahr 2011/12 im Rahmen des Kon- zepts KUSS (Karlsruher Unterstützungssystem Schule) „Sprachförderung Deutsch“ angeboten. Ein entsprechender Pilotversuch hat im vergangenen Schuljahr an der Friedrich-Ebert-Schule begonnen. KUSS ist ein Projekt der Bildungsregion Karlsruhe und wird damit auch vom Staatlichen Schulamt sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe unterstützt. Über die Angebote zur Sprachförderung in Schulen wird in der AG Schulentwicklung und im Schulbeirat berichtet.