Erwerb der restlichen Geschäftsanteile an der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim (KOWO) durch die VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO)

Vorlage: 27933
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 20.09.2011

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Auflösung Kowo
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 824 6 öffentlich Dez. 6 Erwerb der restlichen Geschäftsanteile an der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim (KOWO) durch die VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.09.2011 4 Gemeinderat 20.09.2011 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der KOWO durch die VOWO in Höhe von 500.000 € zum Preis von 1 € zu. 2. Der Gemeinderat stimmt bereits jetzt vorbehaltlich der entsprechenden Beschluss- empfehlung des Aufsichtsrats der VOWO der im Jahr 2012 vorgesehenen Ver- schmelzung von VOWO und KOWO zu. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die zur Umsetzung seiner Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesellschaften und ihrer Organe herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen betreffen die VOWO Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaf- ten nein ja abgestimmt mit VOWO u. a. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die KOWO wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 01.09.1994 mit dem Zweck gegrün- det, die Wohnsiedlung ‚Klein-Kanada‘ auf der Gemarkung Hügelsheim zu überneh- men und zu vermarkten. An der Gesellschaft sind zu je 50 % die Gemeinde Hügels- heim und die VOWO mit einem Stammkapital von je 500 T€ beteiligt. Bis in das Jahr 2000 konnte die KOWO Jahresüberschüsse durch Vermarktung von Bestandsobjekten erzielen, die an die Gesellschafterinnen zum größten Teil ausge- schüttet wurden (die daraus resultierenden Vorteile übersteigen auf Seiten der Volkswohnung den Forderungsverzicht). Unzureichende Nachfrage trotz erheblichen Werbeaufwandes, nicht marktgerechtes Baurecht und hohe Buchwerte eines Teilgebietes von „Klein-Kanada“ führen nun- mehr dauerhaft zu einem negativen Jahresergebnis. So führen rechtsformspezifi- sche Kosten sowie die Kosten der Grundstücksbevorratung zu einer jährlichen Be- lastung von rd. 130 T€, die nicht vollständig über Umsatzerlöse gedeckt werden können. Angesichts der schleppenden Nachfrage, des nicht marktgerechten Baurechts sowie der sich aus dem Bebauungsplan ergebenden notwendigen Zustimmungserklärun- gen der Grundstückseigentümer für die Vermarktung weiterer Teilgebiete sieht die Geschäftsführung der VOWO keine Möglichkeit mehr, die GmbH wirtschaftlich wei- terführen zu können. Aus diesen Gründen wird die VOWO zunächst die 50 % GmbH-Anteile der Gemeinde Hügelsheim zum 31.12.2011 übernehmen und im Folgejahr die Verschmelzung mit der VOWO durchführen. Zuvor ist vorgesehen, die Grundstücke im Umlaufvermögen an die Gemeinde Hü- gelsheim zu einem Preis von 1,428 Mio. € zu veräußern und mit diesem Verkaufser- lös die Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Abwicklung erfolgt in der Weise, dass die Gemeinde Hügelsheim die Grundstü- cke aus der KOWO heraus kauft, die jedoch mit einem um 272 T€ höheren Buchwert bilanziert sind. Dies ist aufgrund der Tatsache, dass eine Vermarktung der Grund- stücke lediglich langfristig möglich ist und die Gemeinde Hügelsheim die Grundstü- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 cke vollständig in einem Paket erwirbt, angemessen. Die Volkswohnung trägt keine Vermarktungsrisiken mehr; würde man wegen der langfristigen Vermarktung eine entsprechende Abzinsung der Grundstücke vornehmen, lägen die Barwerte unter- halb des erzielten Verkaufspreises. Mit dem Verkaufserlös und den vorhandenen liquiden Mitteln werden die Verbind- lichkeiten von 2.950 T€ größtenteils abgelöst. Hieraus resultieren Restverbindlichkei- ten von voraussichtlich rd. 900 T€, die die VOWO übernehmen wird. Die VOWO wird dann zu 1 € die 50%-Beteiligung an der dann ‚ausgeräumten‘ KOWO erwerben, die Geschäftstätigkeit der KOWO einstellen und im Folgejahr die Tochtergesellschaft auf die VOWO verschmelzen. Die Beteiligung hat insgesamt trotz der Übernahme der Restverbindlichkeiten insbe- sondere unter Einbeziehung der Geschäftsbesorgung durch die VOWO und die ent- sprechenden Ausschüttungen (s. o.) für diese einen wirtschaftlichen Vorteil erbracht. Gewinnausschüttungen und Zinsvorteile stellen sich im Vergleich zum aktuellen Ver- zicht auf die Rückzahlung von Forderungen und Stammkapital per Saldo positiv dar. Der Aufsichtsrat der VOWO hat in seiner Sitzung am 25.07.2011 die Angelegenheit zustimmend zur Kenntnis genommen und wird in seiner Sitzung am 19.09.2011 auf der Grundlage der ausgehandelten Verträge nochmals beraten und gegenüber der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung abgeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der KOWO durch die VOWO in Höhe von 500.000 € zum Preis von 1 € zu. 2. Der Gemeinderat stimmt bereits jetzt vorbehaltlich der entsprechenden Be- schlussempfehlung des Aufsichtsrats der VOWO der im Jahr 2012 vorgese- henen Verschmelzung von VOWO und KOWO zu. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die zur Umsetzung seiner Be- schlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Ge- sellschaften und ihrer Organe herbeizuführen und die erforderlichen Erklärun- gen abzugeben Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011