Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 in der TechnologieRegion Karlsruhe in interkommunaler Zusammenarbeit mit dem Landratsamt
| Vorlage: | 27930 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.09.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 27. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2011 822 4 öffentlich Dez. 2 Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 in der TechnologieRegion Karlsruhe in interkommunaler Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.09.2011 2 Gemeinderat 20.09.2011 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt die Teilnahme der Stadt Karlsruhe am Regelbetrieb der bundesein- heitlichen Behördenrufnummer D115 und die mehrmonatige Pilotphase „multizentrisches Servicecenter D115 Stadt- und Landkreis Karlsruhe“ zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss dem Abschluss einer inter- kommunalen Vereinbarung zum Betrieb der D115 durch die Stadt Karlsruhe für den Land- kreis Karlsruhe zu und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss weiterer interkommunaler Vereinbarungen mit potentiellen Partnern zum Zwecke des Betriebs der D115 bzw. Über- nahmen von organisatorischen Telefoneinheiten/Aufgabenstellungen von behördlichen Tele- foneinheiten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Umsetzung der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer D115 bei der Stadt Karlsruhe Seit April 2011 ist der Projektbetrieb der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer von einer zweijährigen Pilotierung in den Regelbetrieb überführt worden. In Baden- Württemberg nahm die Stadt Friedrichshafen gemeinsam mit dem Landratsamt Bo- denseekreis an dem Pilotversuch teil. Die Einzelheiten zur D115 können der beigefüg- ten Charta für den Regelbetrieb entnommen werden. Aufgrund der Überlegung, die bestehende Call-Center-Struktur in der Kämmereiver- waltung zu überdenken und um weitere Impulse zur Verbesserung des Bürgerservice zu erhalten, hat die Stadt Karlsruhe seit Mitte des Jahres 2009 regelmäßig am Projekt „D115 – AG Flächendeckung und Partnergewinnung“ teilgenommen und den Pilotbe- trieb von D115 bundesweit beobachtend begleitet. Die hieraus gewonnenen Erkennt- nisse wurden schrittweise in dem beim Ordnungs- und Bürgeramt angesiedelten „Ser- vice-Center Bürgerdienste“ umgesetzt. Nachdem mittlerweile die Aufschaltung der D115 im Regelbetrieb technisch und per- sonell möglich ist, hat sich die Stadtverwaltung Karlsruhe zu einer Einführung ab dem 02.11.2011 (letzter Aufschalttermin im Jahr 2011) entschlossen. Die bisherigen Servicezeiten der Bürgerdienste werden an die bundeseinheitlichen Servicezeiten von D115 angepasst, Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr. Diese ersetzen die bisherigen Servicezeiten: Montag bis Mittwoch 07:30 bis 17:00 Uhr, Don- nerstag 07:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr. Gleichzeitig wird der Service für die gehörlosen Bürgerinnen und Bürger durch die Umsetzung der D115 erweitert: Durch die Aufschaltung steht den gehörlosen Bürge- rinnen und Bürger das D115-Gebärdentelefon zur Verfügung. In Planung, Start und Betrieb sind die Gehörlosenverbände eng mit eingebunden. Das Gebärdentelefon ist via IP-Videotelefonie und der SIP-Adresse 115@gebaerdentelefon.d115.de zu errei- chen und erteilt für alle aktiven Verbundteilnehmer Auskunft. Aufgrund telekommunikationstechnischer Bedingungen (Eingrenzung des Vorwahlbe- zirks 0721) erscheinen eine Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe und eine Entwicklung der D115 in der Technologieregion sinnvoll. Auch der Vorstand der Tech- nologieregion hat sich hierfür ausgesprochen. Die Stadtverwaltung schlägt insofern eine gemeinsame Pilotphase mit dem Landrats- amt Karlsruhe vor. Die Zustimmung des Landkreises Karlsruhe zu dieser Pilotierung liegt ebenfalls bereits vor. Zunächst soll der Vorwahlbezirk 0721 und die Vorwahlbezirke des Landkreises Karls- ruhe für die D115 frei geschaltet und die Anrufe zentral an die Bürgerdienste (BD) der Stadt Karlsruhe weitergeleitet werden. Dort erfolgt dann durch das Service-Center des Ordnungs- und Bürgeramtes die Beauskunftung gemäß dem D115-Portfolio. Das zu erwartende Anrufvolumen für das Landratsamt wird durch Personalgestellung durch das Landratsamt Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe kostenneutral gehalten. Nach der Pilotphase erfolgt die Prüfung einer weiteren partnerschaftlichen, aber ver- bindlich geregelten Zusammenarbeit (Auswertung Anrufvolumen, Kundenzufriedenheit, Bereitstellung und Finanzierung notwendiger Ressourcen etc.). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Weitere Planungen und Partnergewinnung Der Vorstand der TechnologieRegion Karlsruhe hat beschlossen, eine Projektgruppe „D115 in der TechnologieRegion“ einzuberufen um sich mit dem Thema D115 für die gesamte Region zu befassen. Im Vordergrund standen hier die positiven Erfahrungen innerhalb des bereits beste- henden D115-Verbundes (auch der Modellregion Bodenseekreis). Die dortige Zusam- menarbeit hat neue Wege in der interkommunalen Zusammenarbeit aufgezeigt und deutliche Synergieeffekte bewirkt. Multizentrische Servicecenter in großen Regionen, Anbindung an bestehende Service- center und die Planung von virtuellen Servicecentern eröffnen neue Perspektiven bei der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Einsparung von Raum- und Energieressourcen und ermöglichen flexiblere Arbeitszeitmodelle. Diese Vorteile sollen auch in der Tech- nologieRegion Karlsruhe umgesetzt werden. In mehreren Arbeitssitzungen hat die Projektgruppe verschiedene Ansätze für eine größtmögliche Flächendeckung und Zusammenarbeit in der TRK entwickelt. Hierbei gilt allerdings stets der Grundsatz der Freiwilligkeit bezüglich der Teilnahme an D115 für alle TRK-Partner. Folgende Modelle bieten allen Interessierten verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in den TRK-Verbund an. Modell 1: Übernahme des 115-Anrufvolumens durch die Stadt Karlsruhe Modell 2: Weiterschaltung der lokalen Telefonzentrale außerhalb der Servicezei- ten zur Stadt Karlsruhe Modell 3: Virtuelle Anbindung der lokalen Telefonzentralen an das Servicecenter der Stadt Karlsruhe Modell 4: Vollübernahme der lokalen Telefonzentralen durch die Stadt Karlsruhe Modell 5: Eigenständige D115-Lösung der einzelnen Partner Über die anfallenden Vergütungen der Modelle 1 bis 4 wird nach Verkehrsmessung des jeweiligen Anrufaufkommens entschieden (monetäre oder personelle Leistungs- verrechnung). In jedem Fall erfolgt ein voller Kostenersatz. Für den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe, nach Abschluss des Pilotbetriebes den Regelbetrieb D115 für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe einzurichten, wird die Zustimmung des Gemeinderates benötigt. Ebenso für die Ermächtigung, um zukünftig weitere inter- kommunale Vereinbarungen mit anderen interessierten Regionalpartnern eingehen zu können. Weitere Partnerschaften unterliegen dabei den oben aufgeführten Anbin- dungsmöglichkeiten und der Voraussetzung der vollen Kostendeckung. Der Gemein- derat wird über die Erweiterung des Kreises der Mitglieder im D115-Verbund der Regi- on Karlsruhe jeweils vorab informiert. Anlage: Charta D115-Regelbetrieb Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat nimmt den Beitritt der Stadt Karlsruhe zum D115-Verbund zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der interkommunalen Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe zu. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, weitere interkommunale Vereinbarun- gen mit anderen interessierten Partnern abschließen zu können. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. September 2011
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Charta für den D115-Regelbetrieb Die Bundesrepublik Deutschland und die unterzeichnenden Teilnehmer schließen nachstehende Vereinbarung. Inhaltsverzeichnis I Präambel ............................................................................................ 1 § 1 Aufgaben und Pflichten der D115-Teilnehmer .......................... 2 § 2 Serviceversprechen .................................................................... 3 § 3 Organisation und Kooperation ................................................... 4 § 4 Qualitätsmanagement ................................................................. 6 § 5 Öffentlichkeitsarbeit/ Marketing ................................................. 7 § 6 Weiterentwicklung ....................................................................... 7 § 7 Nutzungsrechte ........................................................................... 7 § 8 Finanzierung ................................................................................ 9 § 9 Beitritt, Laufzeit und Kündigung ................................................ 9 § 10 Regelungen der Beschaffung ................................................. 10 1 Präambel (1) Am 1. April 2011 wird die einheitliche Behördenrufnummer 115 den Regelbe- trieb aufnehmen. Ziel des D115-Regelbetriebs ist es, die Behördenrufnum- mer 115 als dauerhaften telefonischen Bürgerservice in Deutschland zu etab- lieren. Mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 wird (unabhängig von den föderalen Ebenen) ein einfacher direkter telefonischer Zugang zu Aus- künften über Leistungen der öffentlichen Verwaltung etabliert. (2) D115 steht für eine Verwaltungsebenen übergreifende Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Service-Erwartungen der Bürger 1 und der Wirtschaft zu erzielen und den telefonischen Bürgerservice in Deutschland zu verbessern. (3) Dezentrale Servicestrukturen von Bund, Ländern und Kommunen sind mitei- nander vernetzt, so dass Bürger und Wirtschaft schnell qualifizierte Informa- tionen abrufen können. (4) Durch D115 werden neben der Stärkung der Kundenorientierung die Fach- verwaltungen entlastet. Die Informationen und Auskünfte für Bürger und Wirtschaft können zielgenau für die betroffenen Verwaltungseinrichtungen er- teilt, gesteuert und Verfahrensabläufe verbessert werden. Zusätzlich wird der weitergehende Einsatz moderner technischer und organisatorischer Verfah- ren unterstützt. (5) Die Charta bildet gemeinsam mit der Verwaltungsvereinbarung die Grundla- ge für den Regelbetrieb von D115 und für die fachliche, organisatorische und technische Zusammenarbeit aller D115-Teilnehmer. 1 Im Zuge der verständlichen Darstellung wird auf eine geschlechterspezifische Sprache verzichtet. 2 § 1 Aufgaben und Pflichten der D115-Teilnehmer (1) Die D115-Teilnehmer im 1st Level (Kommunen) sind die ersten Ansprech- partner für die Anrufer. Sie bringen ein funktionsfähiges Servicecenter in den D115-Verbund ein, bauen ein eigenes Servicecenter auf oder schließen sich einem solchen an. (2) Die D115-Teilnehmer im 2nd Level (Länder und Bund) nehmen telefonische und/oder elektronische Weiterleitungen entgegen. Sie können ein funktionsfähiges Servicecenter in den D115-Verbund einbrin- gen, ein eigenes Servicecenter aufbauen oder stellen einen Ansprechpartner für telefonische oder elektronische Weiterleitungen aus dem D115 Verbund zur Verfügung. (3) Alle D115-Teilnehmer stellen Informationen für den D115-Verbund in Form abgestimmter Leistungsberichte 2 in eigener Verantwortung zur Verfügung. Die D115-Teilnehmer tragen dafür Sorge, dass die Informationen fachlich und inhaltlich richtig und aktuell bereit gestellt werden. (4) Alle D115-Teilnehmer unterstützen aktiv den Regelbetrieb in Übereinstim- mung mit den Vorgaben des D115-Betriebshandbuchs und werben für den D115-Verbund. (5) Die teilnehmenden Servicecenter sorgen für die Qualifikation der eingesetz- ten Servicekräfte und beteiligen sich durch Unterstützung bei Schulung und Training. 2 Entsprechend dem XD115 Standard. § 2 Serviceversprechen (1) Die D115-Teilnehmer im D115-Verbund geben folgendes Mindest- Serviceversprechen ab: - Der 115 Service ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr er- reichbar. - 75 Prozent der 115-Anrufe werden innerhalb von 30 Sekunden durch einen Mitarbeiter angenommen. - 65 Prozent der 115-Anrufe werden beim ersten Kontakt beantwortet. - Wenn eine Anfrage weitergeleitet wird, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf. (2) Absatz 1 gilt für die D115-Teilnehmer nach Maßgabe der jeweils nach § 1 vereinbarten Beteiligung am D115 Verbund. Individuelle Erweiterungen des Angebots durch die Servicecenter sind möglich. Änderungen des Serviceversprechens werden durch die Zentrale AG (§2 Abs.3) vorbereitet und vom Lenkungsausschuss beschlossen. (3) Die teilnehmenden Servicecenter verzichten auf die Schließung während der Mindestservicezeit. Ausgenommen hiervon sind die Servicecenter, die eine Übereinkunft mit einem anderen Servicecenter eingegangen sind, welches deren Aufgaben übernimmt. Derartige Vereinbarungen zwischen den teil- nehmenden Servicecentern sind der Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 vorab mitzuteilen. (4) Die Teilnehmer im D115-Verbund tragen dafür Sorge, dass das Servicever- sprechen eingehalten werden kann. 3 § 3 Organisation und Kooperation (1) D115 wird als Anwendung im Projekt- und Anwendungsplan des IT- Planungsrates (auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Vertrages zur Ausführung von Artikel 91 c GG) geführt. Die D115-Organisation für den Re- gelbetrieb berichtet diesem jährlich über den Stand des Vorhabens. Der IT-Planungsrat ist Steuerungsgremium für die Durchführung von D115 und entscheidet über: - den Finanzierungsplan von D115, - den Finanzierungsschlüssel von D115 und - die strategische Weiterentwicklung (2) Gremien der D115-Organisation für den Regelbetrieb Der D115-Lenkungsauschuss ist das zentrale Beschlussgremium des D115- Verbundes und verantwortet die Gesamtsteuerung des D115-Regelbetriebs wie folgt: - Er fasst Beschlüsse, die den gesamten Verbund anbetreffen und/oder im Rahmen des vom IT-Planungsrat festgelegten Finanzie- rungsschlüssels monetäre Auswirkungen auf den Finanzierungsplan haben können. - Er führt insoweit den Finanzierungsplan aus und entscheidet über die Verwendung der Mittel. Beschlüsse über die Verwendung der flexib- len Anteile im Finanzierungsplan für das Folgejahr sind mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen von Bund und Ländern zu fassen. Diese Be- schlüsse bedürfen der Zustimmung aller am D115 Regelbetrieb betei- ligten Länder und des Bundesministerium des Innern. Die Vertreter der kommunalen Ebene werden vor der Beschlussfassung gehört. Der D115-Lenkungsausschuss kann zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Entscheidungen zentrale und fachliche Arbeitsgruppen einsetzen. Er wird bei der Ausübung seiner Tätigkeit von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 unterstützt. 4 (3) Die Teilnehmerkonferenz ist als beratendes Gremium des D115-Verbundes das Forum für den Erfahrungsaustausch aller D115-Teilnehmer. In der Teil- nehmerkonferenz sind alle D115-Teilnehmer und die übrigen der Verwal- tungsvereinbarung beigetretenen Länder jeweils mit einer Stimme vertreten. Die Teilnehmerkonferenz beschließt die D115-Geschäftsordnung. Jede föde- rale Ebene bestimmt zu diesem Zweck 3 Wahlmänner. Die 9 Wahlmänner beschließen die D115-Geschäftsordnung einstimmig. Weiteres regelt die „D115-Geschäftsordnung“. (4) Fachebene der D115-Organisation für den Regelbetrieb Die Zentrale Arbeitsgruppe (Zentrale AG) ist das Gremium der Fachebene. Bei Bedarf schlägt die Zentrale AG dem D115-Lenkungsausschuss die Ein- richtung einer fachlichen Arbeitsgruppe vor. Die Zentrale AG hat folgende Aufgaben: - Sie setzt die Aufträge des D115-Lenkungsausschusses um und be- richtet an diesen. - Sie führt die erarbeiteten Ergebnisse aus den Fachlichen Arbeits- gruppen zusammen. - Sie stimmt AG-übergreifende Fachthemen ab. Näheres regelt die „D115-Geschäftsordnung“. 5 (5) Operative Ebene der D115-Organisation für den Regelbetrieb Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 übernimmt die Steuerung des D115-Regelbetriebs in Zusammenarbeit mit den Gremien der Organisation und wird durch die Zentrale AG dabei unterstützt. Die D115-Teilnehmer tragen Sorge für den 115-Service. D115-Teilnehmer sind die an den D115-Verbund angeschlossenen Kommunen, Länder und Bundesbehörden. Bereitsteller von Informationen sind ebenfalls D115- Teilnehmer. Näheres regelt die „D115-Geschäftsordnung“. (6) Das Organisations- und Finanzierungsmodell des D115-Regelbetriebs wird nach Bedarf evaluiert. § 4 Qualitätsmanagement (1) Im D115-Verbund wird ein gemeinsames Qualitätsmanagement realisiert. Es verbindet den Qualitäts- und Effizienzgedanken und unterstützt eine ganz- heitliche Herangehensweise an die Problem- und Aufgabenbewältigung. (2) Das Qualitätsmanagement gewährleistet die Einhaltung und Weiterentwick- lung der definierten Standards und umfasst unter anderem ein gemeinsames Verständnis der fallabschließenden Beantwortung von Anfragen im D115- Verbund, gemeinsame Grundlagen für Schulungen und Trainings und regel- mäßige Berichtspflichten an die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115. (3) Abweichungen von den festgelegten Qualitätsstandards, sowie systemati- sche Fehler und Beschwerden werden durch die Geschäfts- und Koordinie- rungsstelle D115 gemeinsam mit den D115-Teilnehmern analysiert und ge- löst. 6 § 5 Öffentlichkeitsarbeit/ Marketing (1) Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 betreibt Kommunikations- maßnahmen. Diese werden mit den geplanten Maßnahmen der D115- Teilnehmer verzahnt. (2) Die D115-Teilnehmer bewerben im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter Nut- zung der Marke 115 die Nummer 115 jeweils selbst und sorgen durch geeig- nete Maßnahmen für einen hohen Bekanntheitsgrad der Marke. § 6 Weiterentwicklung Der Ausbau des D115-Verbundes, die Anpassung des D115- Serviceangebots und die Weiterentwicklung der zentralen technischen Kom- ponenten werden in den Fachlichen Arbeitsgruppen ausgearbeitet, der Zent- ralen AG zur Freigabe vorgelegt und durch den Lenkungsausschuss be- schlossen. § 7 Nutzungsrechte (1) Nutzung der D115-Marke Die Wort-Bild-Marke „115 Ihre Behördennummer“ wurde vom Bundesministe- rium des Innern beim Deutschen Patent- und Markenamt in München einge- tragen (Registernummer 30 2009 002 182). Für Zwecke der Teilnahme an dem D115-Verbund räumt das Bundesministe- rium des Innern den D115-Teilnehmern ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu nicht-kommerziellen Zwecken an der Wort-Bild-Marke „115 Ihre Behördennummer“ ein. Die Wort-Bild-Marke darf von den D115-Teilnehmern in den eigenen Kom- munikationsmitteln, insbesondere auf Schreiben, Homepages und Drucker- zeugnissen, genutzt werden. 7 Das vom Markeninhaber eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte über- tragbar. Alle markenrechtlichen Ansprüche verbleiben beim Markeninhaber. (2) Nutzung der Rufnummer 115 Die Nutzung der Rufnummer 115 regelt die Bundesnetzagentur in einer ent- sprechenden Verfügung. Zuteilungsnehmer der 115 ist das Bundesministeri- um des Innern. Sollte das Bundesministerium des Innern aus dieser Vereinbarung (und da- mit aus dem D115-Verbund) austreten, schlägt das Bundesministerium des Innern der Bundesnetzagentur einen Rechtsnachfolger für die Zuteilung der 115 vor, sofern die Rufnummer 115 weiterhin genutzt wird. In diesem Fall beschließt der Lenkungsausschuss einstimmig, wer in Nachfolge des BMI als Zuteilungsnehmer der 115 in die geänderte Verfügung der Bundesnetzagen- tur aufgenommen wird. (3) Nutzung der von den D115-Teilnehmern bereit gestellten Daten Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle sichert den D115-Teilnehmern Ver- traulichkeit für die von ihnen bereit gestellten Daten zu. Die Daten werden ausschließlich für die in dieser Charta genannten Zwecke der Zusammenar- beit verwendet. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 und die D115-Teilnehmer hal- ten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicher- heit ein. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 stimmt den Betrieb der zent- ralen Komponenten mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ab und sorgt für die Umsetzung eventuell erforderli- cher Maßnahmen. 8 § 8 Finanzierung (1) Für den zentralen D115-Regelbetrieb werden aus gemeinsamer Finanzie- rung durch Bund und beteiligte Länder Mittel bereitgestellt. (2) Mit der Bereitstellung der lokalen D115-Infrastruktur leisten die Teilnehmer der kommunalen Ebene ihren wirtschaftlichen Beitrag für den D115- Verbund. (3) Sollte es zu dauerhaften oder nennenswerten Ungleichgewichten bei der Lastenverteilung im D115-Verbund kommen, so können Ausgleichsverfah- ren entwickelt werden. (4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt allen D115- Teilnehmern das Gebärdentelefon kostenlos zur Verfügung. § 9 Beitritt, Laufzeit und Kündigung (1) Beitritt Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung dieser Charta durch den D115- Teilnehmer. (2) Laufzeit und Kündigung Diese Charta kann von jedem Partner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber der Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 schriftlich anzuzeigen. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 setzt die übrigen Vertragspartner hierüber umgehend in Kenntnis. Die Kündigung lässt das Bestehen des Vertrages für die übrigen Partner unberührt. 9 (3) Änderung der Charta Eine Änderung der Charta bedarf des einstimmigen Beschlusses des Len- kungsausschusses und der erneuten Zustimmung der jeweiligen D115- Teilnehmer. § 10 Regelungen der Beschaffung (1) Zentrale Vergabestelle für die Durchführung von Beschaffungen für den D115-Regelbetrieb ist das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. (2) Die unterzeichnenden Gebietskörperschaften und Bundesbehörden manda- tieren das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern mit der Durchführung von zentralen Beschaffungen für den D115-Regelbetrieb und die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 mit der Sammlung und Koor- dination der Bedarfe an zentralen Beschaffungen. Das Mandat ist an die Gültigkeit dieser Vereinbarung gebunden. Kündigung dieser Charta durch einen D115-Teilnehmer führt zur Beendi- gung der Mandatierung für diesen Teilnehmer. Das Mandat des Beschaf- fungsamts für die übrigen Teilnehmer bleibt davon unberührt. 10 11 Für die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 Leitung der Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 Ort / Datum Für die D115-Teilnehmer Ort / Datum