Industrie- und Gewerbegebiete im Norden Durlachs

Vorlage: 27893
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.09.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Knielingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 14.09.2011

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8, Anfrage Gewerbegebiete Durlach-Nord 18.6.2011
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE FDP-Fraktion 20.6.2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 14.09.2011 8 öffentlich Wirtschaftsförderung Industrie- und Gewerbegebiete im Norden Durlachs Mit der Planung des Landschaftsschutzgebietes Im Brühl im Norden Durlachs kommt die Diskussion wieder auf, wie viel Gewerbefläche braucht Durlach bzw. Karlsruhe. Die Stadt- verwaltung will bekanntlich eine Fläche zwischen Bundesautobahn, Herdweg und Pfinzent- lastungskanal (in dem Gebiet befindet sich eine Biomüll-Anlage) in einem Flächenumfang von ca. 11 ha aus dem geplanten Landschaftsschutzgebiet „Gießbachniederung – Im Brühl“ herausnehmen. Als „Kompensation“ wird ein Rückbau des Gewerbegebietes „Knielingen-West“ vorgeschla- gen. Die Durlacher FDP-Fraktion war schon immer gegen die Versiegelung und Betonierung wei- terer Flächen. Eine Kompensation ist wenig sinnvoll – es ist möglich, sowohl in Knielingen wieder Grünflächen zu schaffen als auch in Durlach zu erhalten. Unser Wohlstand beruht auf einem gesunden Mittelstand, den es zu unterstützen gilt. Gera- de auf dem jungen Gewerbegebiet „Auf der Breit“ ist ein gesundes Nullwachstum festzustel- len: Firmen schließen oder werden verlagert. Neue Firmen oder Nachbarfirmen nutzen an- schließend die Hallen oder bauen neu. So sind in diesem Gewerbegebiet noch viele Flächen frei. Unnötig große Flächen werden als Parkfläche verbraucht. Auch hier ist der Spielraum groß, wenn die Firmen verpflichtet werden, für ihre Mitarbeiter Parkhäuser zu bauen! Neue Freiflächen entstehen dann. In der Presse war zu lesen, dass auf dem ehemaligen Durlacher und jetzigen Hagsfelder Industriegelände „Roßweid“ – also in unmittelbarer Nähe zu dem neuen von der Stadt favori- sierten Gelände im geplanten Landschaftsschutzgebiet – viele Hallen leer stehen, d.h. nicht vermietbar oder verkaufbar seien. Auch hier steckt noch ein großes Potential für neue Fir- men, die sich in Karlsruhe ansiedeln wollen! Wir sehen also keinerlei Bedarf für weitere Gewerbeflächen im Norden Durlachs, weder bei der Unteren Hub bei der Autobahnausfahrt Karlsruhe-Nord noch zwischen Herdweg und Pfinzentlastungskanal! Wir beantragen, in einer der nächsten Ortschaftsratssitzung folgende Fragen, nach vorheri- ger Beantwortung durch die Stadt, zu diskutieren: 1. Wie viele freie Gewerbeflächen gibt es noch im Gewerbegebiet „Auf der Breit“? 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der freien Flächen? 3. Welche Erfahrungen hat das Amt für Wirtschaftsförderung über die Dauer von Firmen bzw. wie viele Jahre benötigt eine Firma ein bestimmtes Gelände, bis die Firma wieder verschwindet? 4. Hat die Stadt ein Rückkaufrecht, wenn eine Firma ihr Gelände (z. B. Auf der Breit) aufgibt? 5. Wie sieht der Planungsstand für den mustergültigen grünen Sportpark auf der Unteren Hub (ehemaliger markgräflicher Fasanengarten) bei der Autobahnausfahrt Karlsruhe-Nord vor? (Gerade hier wehrt sich die FDP gegen zusätzliches Gewerbegebiet!) unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Günther Malisius, Dr. Horst Dilger, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Jan Kowalski

  • TOP 8, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-OR-Fraktion vom: 20.06.11 eingegangen: 20.06.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 14.09.11 8 öffentlich Wirtschaftsförderung Industrie- und Gewerbegebiete im Norden Durlachs - Kurzfassung - Im Gewerbegebiet „Breit“ gibt es kaum noch freie Gewerbeflächen. Der Leerstand bewegt sich im Rahmen der normalen Fluktuation. Die Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken erfolgt nach einem festgelegten Kriterienkatalog, der eine hochwertige Nutzung der Flächen sichert. Ein generelles Rückkaufsrecht für freiwerdende Flächen gibt es nicht. An ehemals städtischen Flächen hat die Stadt ein im Grundbuch gesichertes Vorkaufsrecht. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Wie viele freie Gewerbeflächen gibt es noch im Gewerbegebiet „Auf der Breit“? Das Gebiet ist nahezu vollständig bebaut. Die Stadt Karlsruhe hat dort keine verfüg- baren Flächen mehr. Bei den noch unbebauten Flächen handelt es sich um Erweite- rungsflächen ansässiger Firmen oder sonstige private Grundstücke. Eines dieser Grundstücke wird über die Vermittlungsdatei, die die Wirtschaftsförderung seit vielen Jahren führt, angeboten. Auch zu den anderen Grundstückseigentümern hat die Wirtschaftsförderung in der Vergangenheit Kontakt mit Interessenten hergestellt. Die Leerstände im Bestand bewegen sich in einem für ein Gewerbegebiet üblichen Rahmen. Wie im gesamten Gewerbegebiet Nordost werden sich Leerstände nie ganz vermeiden lassen. Dabei handelt es sich größtenteils um dicht bebaute Grund- stücke, für die aufgrund der speziellen Ausrichtung auf die früheren Nutzer nur schwer ein Käufer zu finden ist. Wie überall stellt sich hier das Problem, dass die bestehenden Gebäude für den Eigentümer einen Wert darstellen, den er mit dem Kaufpreis entschädigt bekommen möchte. Für den Käufer jedoch sind die Gebäude meist unbrauchbar und stellen demnach eher eine Wertminderung dar. Die Verhandlungen, sowohl bei bebauten und unbebauten Grundstücken, scheitern oft an nur mäßigem Verkaufsinteresse und weit auseinander liegenden Preisvorstel- lungen. Im Gewerbegebiet Breit werden derzeit über die Vermittlungsdatei der Wirtschafts- förderung keine leer stehenden Bestandsflächen angeboten. 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der freien Flächen? Mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken verfolgt die Stadt Karlsruhe folgende Ziele: - Schaffung von Arbeitsplätzen - Sicherung des Gewerbesteueraufkommens - optimale Ausnutzung der Gewerbeflächen - ausgewogene und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur - Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen Ob und in welchem Maße ein Grundstücksinteressent zu diesen Zielen beiträgt, wird anhand von 12 Kriterien ermittelt. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat nach Beratung im Wirtschaftsförderungsausschuss. Die wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung, ob ein städtisches Grundstück angeboten werden kann, sind: - der Außenbeitrag des Unternehmens für den Standort Karlsruhe (lokale, regiona- le oder überregionale Bedeutung), - die Bedeutung des Unternehmens für den Karlsruher Arbeitsmarkt, - die Steuerkraft für Karlsruhe und - der Flächenverbrauch im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitsplätze. Mit diesem Bewertungssystem ist gewährleistet, dass die knappen Flächenreserven optimal ausgenutzt werden und nur solche Firmen zum Zuge kommen, die einen nachhaltigen Mehrwert für die Stadt Karlsruhe erzeugen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Welche Erfahrungen hat die Wirtschaftsförderung über die Dauer von Fir- men bzw. wie viele Jahre benötigt eine Firma ein bestimmtes Gelände, bis die Firma wieder verschwindet? Hierzu gibt es keine belastbaren Aussagen, da dies von unterschiedlichsten Fakto- ren abhängt. Mit dem oben beschriebenen Bewertungssystem kann zwar nicht gänz- lich ausgeschlossen werden, dass eine Firma auf einem städtischen Grundstück insolvent wird, aufgrund der sorgfältigen Auswahl ist dies aber sehr selten, so dass die Grundstücke meist langfristig genutzt werden. Zudem ist in den Kaufverträgen, die die Stadt abschließt, eine Nutzungsverpflichtung auf die Dauer von 10 Jahren verankert. 4. Hat die Stadt ein Rückkaufsrecht, wenn eine Firma ihr Gelände aufgibt? Alle Grundstücke, die die Stadt selbst verkauft, werden mit einem dinglichen Vor- kaufsrecht zu Gunsten der Stadt Karlsruhe belastet. Das heißt allerdings nicht, dass sie, sobald das Grundstück leer steht, automatisch das Recht auf einen Rückkauf hat. Erst, wenn ein Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wird, kann sie in diesen Vertrag einsteigen, muss aber alle dort getroffenen Vereinbarungen, einschließlich des Kaufpreises, akzeptieren. Da die Stadt Grundstücke aber nicht zum Selbstzweck erwirbt, wird sie dieses Vorkaufsrecht nur dann ausüben, wenn mit dem Verkauf eine adäquate Grundstücksnutzung nicht mehr gesichert ist. Außerdem ist zu beachten, dass die Stadt nur zum Verkehrswert erwerben kann, das heißt bei einem Kaufpreis, der den Verkehrswert übersteigt, ist der Rückkauf nicht möglich. 5. Wie sieht der Planungsstand für den mustergültigen grünen Sportpark auf der Unteren Hub (ehemaliger markgräflicher Fasanengarten) bei der Auto- bahnausfahrt Karlsruhe-Nord aus? Zurzeit wird durch verschiedene städtische Ämter ein Exposé über die Planung der Unteren Hub erstellt, bei der auch die Kosten für die Umsetzung ermittelt werden müssen. Diese Überlegungen sollen demnächst im Ortschaftsrat Durlach und im Planungsausschuss vorgestellt werden.