Wasserrechtliche Nutzungsmöglichkeit der Pfinz
| Vorlage: | 27890 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.09.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR- Fraktion vom 25.06.2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 14.09.11 5 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Wasserrechtliche Nutzungsmöglichkeit der Pfinz Der lokalen Presse ist zu entnehmen, dass es Unstimmigkeiten zwischen einem kommerziellen Bootsverleiher, einem Durlacher Verein und der Stadtverwaltung bezüglich der Nutzung der Pfinz auf Durlacher Gebiet gibt. Die Verwaltung erläutere bitte dem Durlacher Ortschaftsrat den aktuellen Stand der wasserrechtlichen Nutzungsmöglichkeit, des sich auf Durlacher Gemarkung befindlichen Teils der Pfinz, mit Kanus oder sonstigen Paddelbooten durch Privatpersonen, Firmen und Vereinen. Hierbei sind ebenso die Belange des Naturschutzes sowie Pachtregelungen von Vereinen, welche diesen Streckenabschnitt der Pfinz nutzen, darzulegen. gez. OR Martin Pötzsche Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Ralf Köster Gerhard Stolz Dietmar Maier
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B’90/Die Grünen vom: 25.06.2011 eingegangen: 25.06.2011 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 14.09.2011 5 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Wasserrechtliche Nutzungsmöglichkeiten der Pfinz Kommerzielle, freizeitorientierte Angebote zum Befahren mit Kanus oder vergleichbaren Paddelboo- ten bringen verstärkt Bootsfahrer auf die Pfinz (und andere Gewässer). Dies erfolgt häufig mit einer größeren Anzahl von Booten mit zumeist ungeübten Nutzern. Insbesondere zu ökologisch sensiblen Zeiten im Frühjahr und Sommer bzw. bei niedrigem Wasserstand sind dadurch laut Hinweisen des 1. Anglerverein Durlach e.V. 1923 negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie zu befürchten (z. B. Schäden am Gewässerbett und an Fischlaichgründen, Störung von Brutvögeln). Der Anglerverein Durlach ist Pächter der Gewässer Pfinz und Pfinzentlastungskanal als Fischereibe- rechtiger. Das Befahren der Pfinz ist aktuell jedermann und damit auch gewerblichen Anbietern durch den wasserrechtlichen Gemeingebrauch nach § 26 Wassergesetz gestattet. Rechtlich bestehen Re- gelungsmöglichkeiten in einer Einschränkung des Gemeingebrauchs gemäß § 28 Abs. 2 Wasserge- setz mittels Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung, falls dies aus Gründen des Wohls der All- gemeinheit, wie z. B. zum Schutz der Natur, notwendig ist. Die Verwaltung prüft, ob Befahrensregeln erforderlich sind und rechtssicher begründet werden kön- nen. Die erste Einschätzung der städtischen Ökologinnen und Ökologen lässt Regulierungsbedarf an der Pfinz und dem Pfinzentlastungskanal u.a. zum Schutz von Bachneunaugen und des Zwergtau- chers erkennen. Derzeit sind für die Karlsruher Gewässer naturschutzfachliche Gutachten als Grund- lagen zur Beurteilung eventueller Schutzmaßnahmen in Arbeit bzw. werden in Auftrag gegeben. Mit Blick auf den Schutzstatus als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet wurden dabei bisher jedoch vorrangig die Alb und die Altrheinaue bei Rappenwört in den Fokus gestellt. Für die Pfinz ist bislang noch kein Gut- achten vergeben. Darüber hinaus ist auch eine abgestimmte Vorgehensweise für alle Karlsruher Gewässer sinnvoll, um zu verhindern, dass sich durch örtliche Beschränkungen der Nutzungsdruck und damit die Probleme auf andere, ökologisch gleichermaßen sensible Gewässer verlagern (Verdrängungseffekt). Aufgrund der Vielzahl betroffener Interessen von Privatnutzern, Vereinen, gewerblichen Bootsverleihern, Ge- wässerpächtern und Naturschutzbelangen erscheint eine offene Kommunikationsstrategie (z.B. Run- der Tisch) sinnvoll, um auch eine möglichst breite gesellschaftspolitische Akzeptanz zu gewährleis- ten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit