Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Nahversorgungszentrum Josef-Schofer-Straße", Karlsruhe-Nordweststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 27614 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.02.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Nordstadt, Nordweststadt, Weststadt |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 784 3 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Nahversor- gungszentrum Josef-Schofer-Straße", Karlsruhe-Nordweststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.07.2011 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2 und 12 Abs. 2 BauGB (Be- schluss mit vollständigem Wortlaut s. S. 4). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit g Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Anlass der Planung und Allgemeines zum Planinhalt Das ca. 0,9 ha große Plangebiet in der Karlsruher Nordweststadt liegt westlich der Stra- ßenbahntrasse der Linie S 1/11, die den Siedlungsbereich der Nordweststadt vom „Alten Flugplatz“ trennt und grenzt nördlich an die Kurt-Schumacher-Straße bzw. östlich an die Josef-Schofer-Straße mit anschließender vorhandener Wohnbebauung. Ein Teil des Plangebietes ist zz. mit einem kleineren Discount-Markt (Penny) bebaut, an den sich nördlich eine kaum bewachsene Freifläche anschließt, die derzeit als Bolzplatz genutzt wird. Zur Verbesserung der momentan sehr schlechten Nahversorgungssituation in der Nord- weststadt soll nun auf dieser Fläche ein Lebensmittelvollsortiment-Markt mit max. 1 500 m² Verkaufsfläche und ein Lebensmittel-Discountmarkt von max. 815 m² Verkaufsfläche sowie insgesamt 100 Stellplätze errichtet werden können. Als Ersatz für den entfallen- den Bolzplatz wird auf der Dachfläche des Discountmarktes ein öffentlicher Bolzplatz angelegt. Die Erschließung soll über die Josef-Schofer-Straße erfolgen. Für das Plangebiet liegt bislang noch kein Bebauungsplan vor, so dass eine Bebauung nur nach den Maßstäben des § 34 BauGB möglich wäre. Eine Baugenehmigung für das Nahversorgungszentrum könnte auf dieser Grundlage aber nicht erteilt werden. Der nun zum Auslegungsbeschluss vorgelegte Bebauungsplanentwurf soll daher die rechtliche Grundlage für die vom Vorhabenträger entwickelte Planung schaffen. 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess a) Verfahrenswahl Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich unter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 0,9 ha) des Planbereiches um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Be- bauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. b) Bisherige Verfahrensschritte und allgemeiner Überblick über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund ei- ner im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 19.11.2010 erfolgten Bekanntmachung in einer Veranstaltung am 01.12.2010 in der Evangelischen Fachschule für Sozialpäda- gogik Bethlehem, Friedrich-Naumann-Str. 33 a, informieren und sich zur Planung äußern. In dieser Veranstaltung wie auch aus etlichen schriftlichen Beiträgen von Bürgern im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde deutlich, dass verschiedene Planinhalte von den Bürgern der Nordweststadt sehr unterschiedlich bewertet wer- den. Dies beginnt schon beim Bedarf für ein Nahversorgungszentrum, der von vielen Bürgern bestätigt, von anderen wiederum in Frage gestellt wird. Hierzu ist anzumer- ken, dass die Versorgung der Nordweststadt im Vergleich zu den anderen Stadtteilen seitens der Stadtplanung als unterdurchschnittlich angesehen wird und erst mit der Realisierung der Planung ein durchschnittliches Versorgungsniveau zu erreichen sein wird. Insofern ist weder eine Überversorgung noch ein Verdrängungswettbewerb unter den Geschäften zu besorgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die von den Bürgern vorgeschlagenen Alternativstandorte, die aus deren Sicht vor- teilhafter seien, weisen jedoch unterschiedliche Nachteile wie eine zu geringe Größe, eine Ausweisung als Grünfläche oder eine Lage in einem Grünzug/Grünfläche auf. Gemeinsam ist allen vorgeschlagenen Alternativen, dass für diese Standorte ein Be- treiber für ein Nahversorgungszentrum fehlt, da dieser sich an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Realisierbarkeit des Vorhabens orientiert. Aus Sicht der Stadtpla- nung stehen in der Nordweststadt aber keine adäquaten Alternativflächen zur Verfü- gung. Näheres kann der beigefügten Synopse der Stadtplanung (Anlage 1) entnom- men werden. Umfangreiche Anregungen gingen auch zur Ausgestaltung der Märkte ein (ausrei- chende Öffnungszeiten, Fahrradabstellplätze, Bringdienst, Parkplatznutzung, Bank- automat ...), welche allerdings über bauplanungsrechtliche Regelungsinhalte hinaus- gehen. Soweit sie von bauordnungsrechtlicher Relevanz sind, werden sie im späte- ren Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden können. Der im Plangebiet auf dem Dach des nördlich gelegenen Marktes vorgesehene Bolz- platz, der als Ersatz für die entfallende Nutzung der nun überbauten Freifläche die- nen soll, wurde von den Bürgern einerseits als notwendig, andererseits aber auch wegen eines fehlenden Bedarfs als entbehrlich angesehen. Auch hierfür wurde ein Alternativstandort vorgeschlagen (Wiese am ehemaligen Jugendzentrum Landauer Straße/Wilhelm-Hausenstein Allee), der allerdings als potentielle Schulerweiterungs- fläche nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Da verlässliche Daten über den Umfang der bisherigen Nutzung des vorhandenen Bolzplatzes fehlen, diese aber als wichtiger Bestandteil eines ausgewogenen Spielflächenangebotes angesehen wird, sollte er auch unabhängig von möglichen Nutzungsschwankungen Bestandteil der Planung bleiben. Bezüglich weiterer hierzu eingegangener Anregungen wird ebenfalls auf die Synopse in Anlage 1 verwiesen. Des Weiteren befürchten Einwender ein starkes zusätzliches Verkehrsaufkommen, das zu Verkehrsproblemen im Umfeld des Nahversorgungszentrums sowohl für den Kfz- als auch den Radverkehr führen würde. Dies ist aus Sicht der Stadtplanung trotz der zu erwartenden Verkehrszunahme wegen der Leistungsfähigkeit der vorhande- nen Verkehrsinfrastruktur aber nicht gegeben. Auch die befürchtete Entstehung eines besonderen Gefahrenpotentials sei nicht zu erwarten. Im Übrigen verfügt das geplan- te Nahversorgungszentrum über eine gute Anbindung an den ÖPNV (Buslinie 74, Straßenbahnlinie S 1/11) und wird von der umliegenden Wohnbevölkerung auch fuß- läufig zu erreichen sein. Weitere Anwohner befürchten ferner eine Lärmbelästigung durch die Anlieferung des Nahversorgungszentrums und auch durch die Nutzung des Bolzplatzes. In beiden Fällen wird insbesondere die Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) als kritisch angesehen. Sowohl für die Anliefervorgänge als auch für die Bolzplatznutzung gilt, dass eine Nutzung in der Nachtzeit vom Vorhabenträger nicht vorgesehen ist und im Übrigen durch organisatorische Maßnahmen eine Einhaltung der einschlägigen Lärmimmissi- onsrichtwerte sichergestellt werden kann. Ggf. können diesbezügliche Regelungen auch Eingang in das Baugenehmigungsverfahren finden. Eine im Planverfahren er- stellte Lärmimmissionsprognose zum Bolzplatz kommt zum Ergebnis, dass eine Nut- zung außerhalb der Ruhezeiten, also werktags zwischen 8 und 20 Uhr, als unprob- lematisch angesehen werden kann. Sollten ggf. erweiterte Nutzungsregelungen ge- wünscht oder aus Lärmschutzgründen reduzierte Nutzungen notwendig werden, könnte die Stadt Karlsruhe, die Betreiberin des Bolzplatzes sein wird, dies zukünftig jederzeit festlegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Neben der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erhielten auch die Behörden und Träger öf- fentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, Gelegenheit, zur Pla- nung Stellung zu nehmen. Deren Vorträge konnten in der Planung bereits in der jetzt vorliegenden Fassung Berücksichtigung finden. 3. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Das kann mit einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen, den nachstehenden Be- schluss zu fassen: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Nahver- sorgungszentrum Josef-Schofer-Straße“, Karlsruhe-Nordweststadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vor- haben- und Erschließungsplan) wird mit Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 01.12.2010 in der Fassung vom 04.07.2011 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juli 2011
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Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Josef-Schofer- Straße“, Karlsruhe-Nordweststadt hier: Beteiligung der Öffentlichkeit am 01.12.2010 und nachfolgende Schreiben der Bürger Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich folgende Anliegen und Sorgen, aber auch zahlreiche Anregungen herauskristallisiert, auf die hier detailliert eingegangen werden soll. Anliegen der Bürger Stellungnahme Stadtverwal- tung/Vorhabenträger Größe und Anzahl der Märkte Neben vielen Bewohnern der Nordweststadt, die sich auf das neue Angebot freu- en, hier einen dringenden Bedarf sehen und dem Bebauungsplan sehr positiv ge- genüberstehen, gibt es auch Anlieger, die die Ansiedlung von zwei Märkten hier eher kritisch sehen. Sie sind der Meinung, nur ein Markt - Vollversorger oder eine Vergröße- rung des bereits vorhandenen Dis- counters - wären völlig ausreichend. Die beiden Märkte machen sich nur gegenseitig Konkurrenz und sind völlig überdimensioniert. Ein Vollversorger (ca. 12.000 Artikel) fehlt in der Nordweststadt völlig. Hierfür besteht auf jeden Fall dringender Bedarf. Aber auch die Kombination mit einem Discounter (ca. 2.000 Artikel) ist wichtig und sinnvoll, um für alle Bevölkerungsschichten ein adäquates und dem Einkommen entspre- chendes Angebot zu schaffen. Der Versorgungsgrad der Nordweststadt (rund 12.000 Einwohner) ist im Vergleich mit allen 27 Stadtteilen unterdurchschnitt- lich. Der unterversorgte Stadtteil belegt ak- tuell Rang 21. Mit der Eröffnung der beiden Märkte erreicht die Nordweststadt eine durchschnittliche Versorgung. Ein kleinerer Markt wäre dann auch an anderer Stelle gut unterzubrin- gen, z. B. auf dem Heinrich-Köhler- Platz oder in dem kleinen Wäldchen gegenüber der Petruskirche. Eine Beschränkung auf lediglich einen klei- neren Markt auf einem kleineren Grund- stück wäre zwar theoretisch denkbar, je- doch ginge eine solche Planung ins Leere, da hierfür wegen der fehlenden Rentabilität weder Investor noch Betreiber zu finden wären. Aus diesem Grund entfallen auch die Standorte Heinrich-Köhler-Platz und Wäld- chen an der Petruskirche (abgesehen von dem Eingriff in den dortigen Grünbestand). Das bereits als Lebensmittelmarkt-Standort etablierte Grundstück an der Josef- Schofer-Straße hat sich dabei als einzig möglicher Standort für ein modernes Nah- - 2 - versorgungszentrum in integrierter Lage erwiesen. Mit dem zusätzlichen Angebot käme es zu einer Überversorgung. Durch die Realisierung beider Märkte ist die Nordweststadt im stadtweiten Vergleich durchschnittlich versorgt. Von einer Über- versorgung kann also nicht die Rede sein. Gerade die Kombination von Vollversorger und Discounter hat sich vielerorts bewährt und wird bei der Kundschaft gut ange- nommen. Die damit geschaffenen Ein- kaufsmöglichkeiten entsprechen dem Be- darf und der Bevölkerungsstruktur in der Nordweststadt. Diese Kombination eines modernen Nahversorgungszentrums wird langfristig eine optimale Versorgung der Nordweststadt sicherstellen. Die noch bestehenden kleinen Lä- den in der Nordweststadt werden durch den Vollversorger zur Aufga- be gezwungen. Die Untervorsorgung im Stadtteil und das überwiegend durch PKW-Einkäufe gepräg- te Einkaufsverhalten führen bisher dazu, dass die Einwohner sich größtenteils in an- deren Stadtteilen mit den Dingen des tägli- chen Bedarfs versorgen. Die kleinen Läden gehen kaputt, weil die Leute mit dem Auto zum Einkaufen fahren. Nur ein neuer Mag- net in der Nordweststadt kann auch die an- deren Läden fördern. Maxi-Kauf und Edeka sind innerhalb von 6 Minuten je nach Ausgangsla- ge fußläufig erreichbar. Es besteht deshalb kein Bedarf für einen Voll- versorger. Sowohl der Markt in Knielingen als auch der Markt in der Nordstadt liegen, betrach- tet man dabei die zentralen und einwoh- nerstärksten Bereiche der Nordweststadt, außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeiten und dienen mit den vorhandenen Kapazitä- ten überwiegend der dortigen Wohnbevöl- kerung. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Möglichkeit geschaffen, sich noch mehr mit ihrem Stadtteil zu identifizieren und soziale Kontakte zu pflegen. Es besteht die Angst, dass diese Märkte nicht rentabel sind und dann geschlossen werden. Dann bleiben sie als Ruine stehen oder es kom- men andere Nutzungen rein, Spiel- hallen, Bordelle .... Solche Nutzungen sind im Bebauungsplan ausgeschlossen. Hier sind nur genau die Nutzungen möglich, die jetzt geplant wer- den. Für andere Nutzungen müsste der Bebauungsplan geändert werden. Dabei würden die Bürger der Nordweststadt wie- der mit einbezogen. Standort Das Grundstück an der Josef-Schofer-Straße ist für ein Nahversorgungszentrum hervorragend geeignet. Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 2004 genau an dieser Stelle eine Sonderbaufläche „Einzelhandel, Dienstleistungen, Sozialeinrich- tungen, Wohnen“ dar. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt und ist damit sofort und sicher verfügbar. Es ist außerdem groß genug, um hier eine wirt- - 3 - schaftlich tragbare Nahversorgung einzurichten. Die Anlieger teilen diese Auffas- sung jedoch zum Teil nicht. Der Einkaufsmarkt direkt neben der Wohnbebauung ist unverträglich. Es ist mit starken Beeinträchtigungen zu rechnen. Beeinträchtigungen gibt es schon heute durch die ungeordnete Parksituation am bestehenden Penny-Markt. Zur Prüfung der Situation wurde ein Lärmgutachten beauf- tragt, wonach es zu keiner Unverträglich- keit mit der vorhandenen Wohnbebauung kommt. Durch diese Standortwahl wird ein intaktes Wohngebiet zerstört. Von einer Zerstörung des Wohngebiets kann keine Rede sein. Im Gegenteil gehört zur Infrastruktur einer Wohngegend auch eine entsprechende Versorgung, die hier geschaffen wird. Durch die Randlage des geplanten Zentrums werden die Einkaufswege der Bürger um keinen Meter kürzer. Von einer Nahversorgung könne deshalb keine Rede sein. Es wird deshalb wieder das Auto genutzt. Dann kann aber auch gleich in den umliegenden Märkten eingekauft werden. Das Nahversorgungszentrum liegt in Nord- Süd-Richtung sehr zentral und ist optimal an den ÖPNV angeschlossen. Einen anderen, integrierteren Standort gibt es im Stadtteil momentan nicht. Vorgeschlagene Alternativstandorte Heinrich-Köhler-Platz Mit ca. 6 000 m² zu klein, als dass sich In- vestoren und Betreiber dafür interessieren. Außerdem besteht die Problematik einer Vielzahl von Eigentümern, die unter einen Hut zu bringen wären. Der Ausgang der Bemühungen wäre ungewiss. Wäldchen gegenüber der Petruskir- che. Sowohl im Flächennutzungsplan als auch durch Bebauungsplan als öffentliche Grün- fläche ausgewiesen. Mit knapp 5 000 m² zu klein, um Investor bzw. Betreiber zu finden. Grünbereich südwestlich Ecke Lan- dauer Straße/Hertzstraße Hierbei handelt es sich um eine Fläche in einem lokalen Grünzug mit entsprechender Festlegung im Flächennutzungsplan. Schweigener Straße/ Friedrich-Nau- mann-Straße Grundstück liegt im Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dar- gestellt, Randlage. Generell: Man sollte erst einmal die schon zu- betonierten, leerstehenden Ein- kaufsflächen nutzen, bevor weiteres Grün überplant wird. Wo dies für einen Betreiber wirtschaftlich tragfähig und für die Versorgung der Ein- wohner ausreichend dimensioniert ist, wird diese Innenentwicklung im Stadtgebiet ge- fördert. In der Nordweststadt stehen, wie bereits beschrieben, keine derartigen Bestandsflä- chen zur Verfügung.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Josef- Schofer-Straße“, Karlsruhe– Nordweststadt Entwurf Günther Lehmann GmbH & Co.KG Alte Kreisstraße 42 76149 Karlsruhe Dipl.-Ing. Manfred Schenk Architekten Ingenieure Gärtnerstraße 29 66953Pirmasens Planverfasser: Vorhabenträger: Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -2- Inhaltsverzeichnis: A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch................................4 1.Aufgabe und Notwendigkeit...............................................................4 2.Bauleitplanung.....................................................................................4 2.1Vorbereitende Bauleitplanung...............................................................4 2.2Verbindliche Bauleitplanung..................................................................5 3.Bestandsaufnahme.............................................................................5 3.1Räumlicher Geltungsbereich.................................................................5 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz....5 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.............................5 3.4Eigentumsverhältnisse..........................................................................5 3.5Belastungen..........................................................................................6 4.Planungskonzept.................................................................................6 4.1Art der baulichen Nutzung.....................................................................6 4.2Maß der baulichen Nutzung..................................................................6 4.3.Erschließung.........................................................................................7 4.3.1ÖPNV....................................................................................................7 4.3.2Motorisierter Individualverkehr..............................................................7 4.3.3Ruhender Verkehr.................................................................................7 4.3.4Geh- und Radwege...............................................................................7 4.3.5Ver- und Entsorgung.............................................................................7 4.4Gestaltung.............................................................................................8 4.5Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz........8 4.5.1Grünplanung, Pflanzungen....................................................................8 4.5.2Eingriff in Naturund Landschaft............................................................9 4.5.3Maßnahmen für den Artenschutz..........................................................9 4.6Belastungen..........................................................................................9 5.Umweltbericht....................................................................................10 6.Sozialverträglichkeit..........................................................................10 7.Statistik..............................................................................................11 7.1Flächenbilanz......................................................................................11 7.2Geplante Bebauung.............................................................................11 7.3Bodenversiegelung auf dem Baugrundstück.......................................11 8.Kosten................................................................................................11 9.Durchführung....................................................................................11 B.Hinweise.............................................................................................12 1.Versorgung und Entsorgung................................................................12 2.Entwässerung......................................................................................12 3.Niederschlagswasser..........................................................................12 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale...............................................13 5.Baumschutz.........................................................................................13 6.Altlasten...............................................................................................13 7.Erdaushub / Auffüllungen....................................................................14 8.Private Leitungen.................................................................................14 Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -3- 9.Barrierefreies Bauen............................................................................14 10.Erneuerbare Energien.........................................................................14 11.Begrünungsplan..................................................................................14 12.Rodungsarbeiten.................................................................................14 C.Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften15 I.Planungsrechtliche Festsetzungen.................................................15 1.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen..........................................15 2.Art der baulichen Nutzung...................................................................15 3.Maß der baulichen Nutzung................................................................16 4.Stellplätze............................................................................................16 5.Nebenanlagen.....................................................................................16 6.Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung................................16 7.Parkplatzbeleuchtung..........................................................................17 II.Örtliche Bauvorschriften..................................................................18 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen..........................................18 1.1Dächer.................................................................................................18 1.2Fassaden.............................................................................................18 2.Werbeanlagen und Automaten............................................................18 3.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen..................................................19 3.1Einfriedigungen...................................................................................19 3.2Abgrabungen, Aufschüttungen............................................................19 3.3Abfallbehälterstandplätze....................................................................19 3.4Grundstückszufahrten.........................................................................19 4.Außenantennen...................................................................................19 5.Niederspannungsfreileitungen.............................................................19 6.Niederschlagswasser..........................................................................19 7.Abstellplätze für Fahrräder..................................................................20 III.Sonstige Festsetzungen...................................................................20 IV.Zeichnerische Festsetzungen– Planzeichnung.............................21 Unterschriften..............................................................................................22 Anlagen- Vorhaben- und Erschließungsplan...........................................23 1.Übersichtsplan-Stadtplan....................................................................24 2.Lageplan / Bestand..............................................................................25 3.Lageplan /Entwurf................................................................................26 4.Projektpläne........................................................................................27 4.1Gestaltungsplan..................................................................................27 4.2Grundrisse Discounter (EG und Dachaufsicht mit Bolzplatz)..............28 4.3SB-Vollsortimenter- Grundriss............................................................29 4.4Discounter- Ansichten, Schnitte.........................................................30 4.5SB-Vollsortimenter- Ansichten, Schnitte.............................................31 5.Stellplatzberechnung...........................................................................32 Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -4- A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 1.Aufgabe und Notwendigkeit In der gesamten Nordweststadt besteht ein akuter Mangel an Nahversorgungsein- richtungen. Ein Vollversorger fehlt völlig. Der Versorgungsgrad der Nordweststadt (rund 12.000 Einwohner) ist mit einer Verkaufsfläche von0,1 m² pro Einwohner weit unter dem Durchschnitt und als schlecht zu bezeichnen. Angestrebt für eine zufrieden stellende Versorgungslagewirdeine Verkaufsfläche von0,45 m² pro Einwohner. Dies wird durch die Ansiedlung von zwei Verkaufsmärkten- einem Vollver- sorger kombiniert mit einem Discounter- im Plangebiet erreicht Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die baurechtliche Sicher- stellung der Errichtung eines Nahversorgungszentrums zur Versorgung des Stadtteils gewährleistet werden. Das Bebauungsplangebiet soll gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entspre- chende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundla- gen zu schützen und zu entwickeln. Besondere Berücksichtigung finden auch die Belange der Wirtschaft, insbesondere ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung (§1 Abs. 5 BauGB). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan“Nahversorgungszentrum Josef- Schofer-Straße“soll die Versorgung des Stadtteils Nordweststadt mit Wa- ren des täglichen Bedarfs sicherstellen. Zudem soll für das im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet pla- nungsrechtliche Sicherheit geschaffen werden. Das Instrument des Bebauungsplanes der Innenentwicklungnach § 13a BauGBwurde gewählt, da es sich bei der zu überplanenden Fläche um ei- ne bereits bebaute Innengebietsfläche handelt, die entsprechen dem aktua- lisierten Infrastrukturbedarfauf der Grundlage des Richtlinienplanesweiter- genutzt werden soll. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist der Planbereich als Sonderbaufläche für Einzelhandel, Dienstleistung, Sozial- einrichtung und Wohnen dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Josef- Schofer-Straße“ entspricht diesen Vorgaben. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -5- 2.2Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet liegt bisher kein Bebauungsplan vor.Der Bebauungs- plan „Ehemaliger Flugplatz zwischen Kurt-Schumacher- und August-Bebel- Straße“ wurde1965 nicht genehmigt, wird aber seitdem als „Richtlinienplan“ verwaltungsintern angewendet. Eine Bebauung regelt sichderzeitüber § 34 BauGB. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 9.600 m 2 große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe– Nordweststadt, etwa 2,7 km vom Zentrum entfernt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt westlich einer S-Bahn Trasse, die den Siedlungsbe- reich der Nordweststadt von der Heidelandschaft des „Alten Flugplatzes“ trennt,einem der wichtigstenSandbiotope Baden-Württembergs. In den Sanddünen und Sandfluren, die in der letzten Eiszeit durch Sandauswe- hungen ausdem Flussbett desRheins entstanden sind,ist eine bemer- kenswerte Flora und Fauna beheimatet. Diese Fläche steht als FFH- Gebiet unter besonderen Schutz und ist als Naturschutzgebiet ausge- wiesen. Dieeigentliche Baufläche hat keine höhere Naturqualität, sie wurde im Rahmen der früheren Bebauung angelegt und intensiv gepflegt.Ledig- lich der Funktionsgrad des Bodens ist als hoch einzustufen.Ansonsten grenzt das Plangebiet nördlich und östlich an vorhandene Straßen (Kurt- Schumacher-Straße/Josef-Schofer-Straße) bzw. die vorhandene Wohnbe- bauung an. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Ein Teil des vom Bebauungsplan betroffenen Geländes ist mit einem SB- Markt bebaut, der im Zuge einer Neuerrichtung verlagertund vergrößert werden soll. Nördlich des Marktgebäudes befindet sich eine Grünfläche ohne höheren Bewuchs, diez.T.als Bolzplatz genutzt wird. Die Erschließung erfolgt über die Josef-Schofer-Straße, die im Westen di- rekt an den Planbereich angrenzt. Auf der Nord- und Ostseite ist das Grundstück über Fuß- und Radwege erreichbar. 3.4Eigentumsverhältnisse Das Grundstück für die Errichtung des Nahversorgungszentrums befindet sich im Eigentum der StadtKarlsruhe und soll durch denVorhabenträger erworben werden. Zusätzlich wurden im Umfeld weitere städtische Flächen Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -6- in die Planung einbezogen, um eine sachgerechte Gesamtgestaltung zu er- reichen. 3.5Belastungen Lärmbelastung Lärmbelastungen für die Umgebung gehen bisher von dem vorhandenen SB-Markt und dem Bolzplatz aus. Das Gebiet selbst ist lediglich geringfü- gigdurchVerkehrslärm belastet. Altlasten Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. Immissionen Besondere, problematische Immissionen sind an dieser Stelle nicht zu er- warten. 4.Planungskonzept Im Plangebiet sollen ein Lebensmittel-Vollsortimentmarkt mit max. 1.500 m 2 Verkaufsfläche, eine zugehörige Bäckerei/Backshop mit max. 50 m 2 Ver- kaufsfläche und ein Lebensmittel-Discountmarkt mit max. 815 m 2 Verkaufs- fläche sowie insgesamt 100 Stellplätze entstehen. Als Ersatz für denentfallenden Bolzplatz auf dem Gelände wird auf der Dachfläche des Discountmarktes einöffentlicherBolzplatz angelegt. Die Anlieferungder Märkteerfolgt über den Parkplatzbereichund zugehöri- ge Rampen östlich der Märkte. 4.1Art der baulichen Nutzung Das Baugebiet soll als „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (SO)“ im Sinne derBauNVO § 11 Abs. 3 festgesetzt werden.Zusätzlich wird eine Bolzplatznutzung ermöglicht. 4.2Maß derbaulichen Nutzung Die durch die Gebäude erreichte GRZ liegt bei 0,6. Mit den Stellplätzen und Zufahrten wird eine GRZ von insgesamt 0,91 erreicht. Für das Plangebiet ergibt sich damit eine auch für ein Sondergebiet hohe Überdeckung mit baulichen Anlagen. Diese ist auf die Größe der vorgesehenen Einzelhan- delsgeschäfte sowie die hierfür notwendige Zahl an Stellplätzen zurückzu- führen. Die Größe der Märkte ist jedoch erforderlich, um deren Realisierung dort überhaupt zu gewährleisten und so die notwendige Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung in der Nordweststadt zu erreichen. Insofern ist auch dieser erhöhte Umfang der zulässigen Grundfläche städtebaulich in besonderem Maße zu rechtfertigen. Hinzu tritt, dass sich in der unmittelba- ren Umgebung größere Freiflächen befinden, die als Grünflächen erhalten bleiben werden und einen Ausgleich gewährleisten können. Darüberhinaus sollen die Pultdachfläche des REWE-Marktes mit einer Dachbegrünung versehen und der Parkplatzbereich mit sickerfähigem Pflaster versehen werden. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -7- 4.3.Erschließung 4.3.1ÖPNV Nordöstlich des Plangebiets befindet sich in ca. 25 m Entfernung einStadt- bahn-Haltepunkt der Linie S 1/11. Der Bushaltepunkt der Linie 74 „Landauer Straße“ befindet sich ca. 350 m westlich des Planbereichs. 4.3.2Motorisierter Individualverkehr Das Plangebietwirdvon Westen her über zwei Ein- und Ausfahrten ander Josef-Schofer-Straßeerschlossen.Die Anlieferung liegt von der Wohnbe- bauung abgewandt, östlich der beiden Märkte. 4.3.3Ruhender Verkehr Die baurechtlichnotwendigen Pkw-Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Insgesamt sind imPlangebiet 100 Stellplätze vorgesehen.Dem liegt ein Schlüssel von 1 Stellplatz auf 13,5 m² Verkaufsflächezu Grunde. Dies erscheint ausreichend, da der Stellplatz von beiden Märkten gemeinsam genutzt wird und durch wohnge- bietsnahe Lage viele Kunden zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen wer- den. Im Bereich der Josef-Schofer-Straße sind, angrenzend an die Baufläche, weitere25 öffentliche Stellplätze angeordnet, die im Zuge der Maßnahme wegen der Zu- und Abfahrten neu geordnet werden. 4.3.4Geh- und Radwege Im Bereich des Plangebiets ist entlang der Josef-Schofer-Straße ein Geh- wegvorhanden, der zwischen den öffentlichen Stellplätzen und dem Park- platzbereich der Märkte angeordnet ist. Nördlich des Planbereichs verläuft parallel zur Kurt-Schumacher-Straße ein Fußweg, der durch einen 1 m breiten Grünstreifen von einem Radweg ab- gegrenzt wird. Östlich des Planbereichs verläuftein Geh-/Radweg entlang derS-Bahn Trasse in Nord-Süd Richtung 4.3.5Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser ist durch bestehende Anlagen im ausreichenden Umfang gesichert. Dies gilt auch für die Entwässerung und die Abfallentsorgung. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschrif- ten des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden.Da- für werden die ParkplätzemiteinemwasserdurchlässigemBelagausge- führt. Die dann noch anfallenden Regenwassermengen aus der Bebauung, den Fahrgassen und dem restlichen Parkplatzbereichsollen dem städt. Ka- nalsystem zugeführt werden. Ist eineEinleitung in den Kanal aus Kapazi- tätsgründen nicht möglich, kommen Rigolen mit entsprechender Vorklärung („Rainclear-System“) zur Anwendung. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -8- 4.4Gestaltung Die sich gegenüberliegenden Märkte schließen den Parkplatz in Nord- und Südrichtung von der bestehenden Bebauung ab. Die Anlieferung liegt je- weils von der Wohnbebauung abgewandt in Richtung des Bahndamms. Der an der südlichen Grundstücksgrenze gelegene Vollsortimenter besteht aus einer Stahl-/Stahlbeton-Stützenkonstruktion, die Wände werden aus- gefacht, und mit einer Aluwelle verkleidet. Eine sichtbare Holzleimbinder- Konstruktion trägt das extensiv begrünte Pultdach. Der gegenüberliegende Discounter nimmt an der Attika die Aluwelle wieder auf, die wärmegedämmte Stahlbetonkonstruktion trägt den Bolzplatz. Das Gebäude wird verputzt, Anstrich weiß. Der Bolzplatz wird über eine Stahl- betontreppe an der Rückseite des Marktes erschlossen, die Spielfläche er- hält einen Gummi-Bodenbelag und wird mit einer Ballfangsicherung um- grenzt.Bei der Ausgestaltung des Bolzplatzes wird auf Materialien Wert ge- legt, die möglichst wenig Lärm verursachen. Genaueres wird im Laufe des Verfahrens noch festgelegt und im Durchführungsvertrag verankert.Für die Ballfangsicherung sind für Vögel gut sichtbare Materialien zu verwenden. Niederspannungsleitungen:Oberirdische Verkabelungen und Freileitungen fügen sich nicht in das angestrebte qualitätsvolle Erscheinungsbildder An- lage. Sie werden daher nicht zugelassen. 4.5Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1Grünplanung, Pflanzungen Zur Einbindung der geplanten baulichen Anlagen in die Umgebung sind die nicht durch bauliche Nutzung überlagerten Flächen landschaftsgärtnerisch zu gestalten.Diese Bereiche sind vorzugsweise mit standortgerechten, heimischen Pflanzen aus dervorgegebenen Pflanzenwahlliste sowie Bo- dendeckern, Stauden oder sonstigen Kleingehölzen, jeweils aus demregio- nalenNaturraum, zu begrünen. Bei der Gestaltung und Bepflanzung im Ostbereich des Baugrundstückes wird auf die Kompensationsmaßnahme an der westlichen Böschung des Straßenbahndamms(Ziel: Mager-/Trockenrasen-Hymenopterenarten för- dern) Rücksicht genommen. Die Kompensationsmaßnahme liegt auf der östlichen Böschung. Auswirkungen durch die geplante Eingrünung z.B. durch Verschattung sind bei einer Distanz von ca. 30 m in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die Baumreihe an der Josef-Schofer-Straße soll als wesentlicher Bestand- teil des Raumbildes und des Kleinklimas erhalten werden. Die im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze vorhandenen mittelgroßen Laubbäume (Birken, Ahorn, Kirschen) und Sträucher sollen aufgrund ihrer Abschirmungswirkung zur Wohnbebauung ebenfalls so weit wie möglich erhalten werden. Bäume dürfen daher nur dort beseitigt werden, wo dies aus baulichen und/oder technischen Erfordernissen unbedingt erforderlich ist. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -9- Für entfallende Bäume ist im östlichenund südlichenRandbereich des Grundstücks entsprechender Ersatz zu schaffen, um einen angemessenen Ausgleich für das Klima und den Naturschutz zu erhalten. Der Vorha- benträger übernimmt die Pflanzung und die Kosten dieser Pflanzungen. Als Ausgleich für die höhere Versiegelung wird neben der geplanten Dach- begrünung auf dem SB-Markt eine Wandbegrünung an der Süd- und Nord- seite festgesetzt. 4.5.2Eingriff in Natur und Landschaft Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Aufstellung des Bebau- ungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs.3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Ziff. 4 BauGB). Auch wenn für Bebauungspläne nach § 13a BauGB keine Ausgleichserfor- dernis besteht, so gilt doch das Minimierungsgebot, d.h. nicht vermeidbare Eingriffe sind soweit wie möglich zu minimieren. Im Rahmen einer naturschutzfachlichen Beurteilungwurden die Maßnah- men zur Vermeidung und Minimierung des geplanten Eingriffs, sowie die anzunehmenden Auswirkungen auf die einzelnen Umweltschutzgüter un- tersucht. Auch wenn sich der Freiflächenanteil durch die geplante Maßnahme erheb- lich verringert, halten sich die negativen Auswirkungen in einem vertretba- ren Rahmen, da die erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft so weit wie möglich minimiert werden und der überplante Bereichmit Ausnahme des Schutzguts Boden, dessen Funktionsgrad als hoch eingestuft wird,ü- berwiegend nur geringe Bedeutung für den Naturhaushalt besitzt. 4.5.3Maßnahmen für den Artenschutz Für das Gebiet wurde eine naturschutzfachliche Beurteilung vorgenommen. Dabei ergab sich Folgendes:Auf der Fläche sind keine Artenschutzberei- che, Gebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie oder Flora-Fauna-Habitate kartiert. Aufgrund der vorhandenen Nutzungsart und der Struktur der Ge- hölze ist nicht mit einem Vorkommen besonders schützenswerten Arten und Lebewesen zu rechnen. Demnach werden durch das Vorhaben keine der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Eine Prüfung der Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich. 4.6Belastungen Bezüglich der Bereiche Luft und Klima sind von der geplanten Nutzung bzw. Bebauung keine negativen Auswirkungen auf das Umfeld zu erwarten. Ansonsten werden bei der Planung und Realisierung die relevanten Vor- schriften beachtet. Für das Vorhaben wurde ein Lärmschutznachweis erarbeitet, welcher spe- ziell die Problematik des Verkehrs (auch Anlieferung und Parkplatznut- zung), des Lärms aus Klima- und Lüftungsanlagen sowie des geplanten Bolzplatzes berücksichtigt. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -10- Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Summe der ge- werblichen und verkehrsbedingten Geräusche, die von dem geplanten Nahversorgungszentrum ausgehen, an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm unter- schreiten. Das Vorhaben ist demnach aus schalltechnischer Sicht zulässig. Besonders zu behandeln sind die Beeinträchtigungen, die vom Bolzplatz auf dem Dach des Discounters ausgehen. Dieser wird mit Materialien her- gestellt, die unter Berücksichtigung der speziellen Situation möglichst wenig Lärm verursachen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Spielbetrieb tagsüber außerhalb der Ruhezeiten an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen unproblematisch ist. Lediglich während der Ruhezeiten (Werktage zwischen 6.00 und 8.00, 20.00 und 22.00 Uhr,an Sonn- und Feiertagen zwischen 7.00 und 9.00, 13.00 und 15.00, 20.00 und 22.00 Uhr) kann es je nach Nutzungsintensität für manche Wohnungen in der Nachbarschaft zu Überschreitungen der maßgeblichenImmissionsrichtwerte kommen. Die Nutzungsintensität für den Bolzplatz ist derzeit nicht zu prognostizie- ren. Nach den Aussagen der Nachbarschaft wurde der bestehende Bolz- platz bisher nur mäßig genutzt. Sollte dies so bleiben,wäreaucheine Nut- zung innerhalb derRuhezeiten unproblematisch.Dies wurde gutachterlich aufgezeigt. Deshalb sollen keinebauplanungsrechtlichen RegelungendesSpielbe- triebsgetroffen werden. Sollte es dennoch zu Lärmbelästigungen über ein vertretbares Maß hinaus kommen, so wird die Stadt Karlsruhe als Betreibe- rin des Bolzplatzes durch entsprechende organisatorische Maßnahmen re- agieren. 5.Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahrennach § 13 a BauGBaufgestellt. Eine Umweltprüfung istnichterforderlich, da we- sentliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. 6.Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: -Schaffung einer bedarfsgerechten und tragfähigen Infrastruktur -Übersichtliche Räume mit guter Orientierbarkeit -Gewährleistung uneingeschränkter Zugänglichkeitauf der Erdge- schossebenefür Menschen mit Behinderung im Rahmen der gesetzli- chen Regelung Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -11- 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Anteil in % Sondergebiet großflächiger Einzelhandelca.8034m²84% Öffentliche Verkehrsflächenca.893m²9% Öffentliches Grünca.632m²7% Gesamtca.9559m²100% Fläche 7.2Geplante Bebauung BezeichnungAnzahlNutzflächeVerkaufsfläche Lebensmittel Vollsortimentmarkt12.160 m²1.500 m 2 incl. Bäckerei/Backshop50 m 2 Lebensmittel Discountmarkt11.220 m²815 m 2 Gesamt3.380 m²2.365 m 2 7.3Bodenversiegelungauf dem Baugrundstück Gesamtfläche Marktca.8034m²100,00% Derzeitige Versiegelungca.1065m²13,26% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Flächeca.7330m²91,24% - davon wasserdurchlässig ca. 1390 m²17,30% - davon begrünte Dachfläche ca. 1890 m²23,53% 8.Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließ- lich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9.Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungs- vertrag geregelt. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -12- B.Hinweise 1.Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sicht- schutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet.Tie- fer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensio- niert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeigne- te Maßnahmen der Eigentümer selbst entsprechend zu schützen. 3.Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser sollsoweit möglichgem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkto- der über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit demweder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Be- lange entgegenstehen. Im Falle einerVersickerung erfolgtdieseüber Versickerungsmulden mit be- lebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versicke- rungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fas- sung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfol- gen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfol- gen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung grö- ßerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maß- nahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -13- Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurch- lässig ausgebildet werden, soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26– Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß ge- gen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägen- de Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Verände- rung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Ge- fahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder er- hebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Ar- beitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131Karlsruhe, zu melden. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -14- 7.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, da- für verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens(Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und §39 LBO). Eine Ausnahme gilt für den Bolzplatz auf dem Dach des Discount-Marktes, da dort die Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßigem Aufwandfür eine äußerst geringe Zahl vonmöglichen Nutzernherzustellen wäre. 10.Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nut- zung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) unddes Geset- zes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11.Begrünungsplan Mit dem Bauantrag ist ein mit dem Gartenbauamt abgestimmter Begrü- nungsplan vorzulegen. 12.Rodungsarbeiten Baumfällungen sind generell außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen dem 01.10. und 01.03. vorzunehmen.Für den Fall, dass wider Erwarten Fleder- mäuse während der Fällung gesichtet werden,istdie Maßnahme abzubre- chen und umgehend der Umwelt- und Arbeitsschutz zu informieren (Tel. 133-3101). Werden Fledermäuse in ihrem Quartier gestört, beeinträchtigt und / oder drohen zu verenden, ist umgehend die Koordinationsstelle für Fledermaus- schutz in Nordbaden, Tel. 1752165 oder die Wildtieraufzuchtstation in der Stadt Karlsruhe, Tel. 0177/6026559 zu informieren. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -15- C.Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen -Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl: I S. 2585) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). -Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durchGesetz vom 10. 11. 2009 (GBl. S.615). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 6 und der Planzeichnung (C. IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließ- lich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2.Art der baulichen Nutzung Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (SO) Zulässig sind ein Lebensmittel-Vollsortimentmarkt mit max. 1.500 m 2 Ver- kaufsfläche, eine zugehörige Bäckerei/Backshop mit max. 50 m 2 Verkaufs- fläche sowie ein Lebensmittel-Discountmarkt mit max. 815 m 2 Verkaufsflä- che.Die Abstellzone für Einkaufswagen, Kundentoiletten, sowie sonstige Flächen, die nicht von Kunden betreten werden, zählen nicht zur Verkaufs- fläche. Die maximale Verkaufsfläche darf 2.365 m 2 nicht überschreiten. Auf der Dachfläche des DiscountmarktesisteinöffentlicherBolzplatzzu- lässig. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -16- 3.Maß der baulichen Nutzung Als Wandhöhegiltdas mittlere Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Betriebsbedingte Aufbauten, wie Schornsteine, Antennen, Lüftungs- und Klimageräte, Ballfangkonstruktionen für den auf dem Dach des Lebensmit- tel-Discountmarktes geplanten Bolzplatzes, werden auf die zulässige Ge- bäudehöhe nicht angerechnet. 4.Stellplätze Nicht überdachte Stellplätze sind außerhalb der überbaubarenGrund- stücksfläche nurin den gekennzeichneten Flächen für Stellplätzezulässig. 5.Nebenanlagen Sonstige Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächenbzw. auf den hierfür in der Planzeich- nung ausgewiesenen Flächen für Nebenanlagenzulässig. 6.Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Esist eine steinfreie, durchwurzelbare Bodenschicht herzustellen. Sie ist mit unbelastetem, kulturfähigem Unterboden aufzufüllen und mit einer Schicht humosen Oberboden (ca. 0,20 m) anzudecken. An den im Bebauungsplan gekennzeichneten Standorten sind einheimi- sche, mindestens mittelkronige Laubbäume (s.u.-Pflanzliste)mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis20 cmzu pflanzen.Geringfügige Ab- weichungen von den eingetragenen Standorten können in begründeten Fäl- len (Zufahrt, Leitungstrasse, Grenzveränderung, Platzgestaltung) als Aus- nahme zugelassen werden. Darüber hinaus ist jeacht Stellplätze ein mindestens mittelkroniger Laub- baum in oben beschriebener Qualität zu pflanzen. Um die Entwicklung der Bäume sicherzustellen, sind Baumscheiben in ei- ner Größe von mindestens 4 m² herzustellen. Zusätzlich ist ein Wurzel- raumvolumen von mind. 12 m³ zu schaffen.Geschlossene Wandflächenan der Süd- und Nordseitesind mit mindestens 3 Kletterpflanzen pro 5 m Marktwand in der Wuchsstärke der Sträucher zu begrünen. Für die Kletter- pflanzen, soweit nicht selbstklimmend, sind entsprechende Rankhilfen an- zuordnen. Die übrigen, nicht durch Nutzung überlagerten Flächen sind gärtnerisch zu gestalten. Sie sind mit mindestens 6 Sträuchern aus derPflanzliste pro 10m² zu bepflanzen sowieergänzend mitBodendeckern, Stauden oder sonstigen Kleingehölzen zu begrünen. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -17- Diein der Planzeichnungals erhaltenswert dargestelltenBäume (Baum Er- haltung) und dievorgenommenen Bepflanzungen und sonstigen Begrünun- gen sind dauerhaft und fachgerecht zu unterhalten. Ausfälle sind spätes- tens in der nächstfolgenden Pflanzperiode in gleicher Pflanzqualität und Wuchsstärke zu ersetzen. Anpflanzungen und Ansaaten sind mit Pflanzenmaterial bzw. Saatgutdes Naturraumes (Herkunftsgebietes 6= Rheinauenebene) vorzunehmen. Sollte dies nicht zu beschaffen sein, kann auch auf Pflanzen des benachbarten Herkunftsgebietes 7 ausgewichen werden. Die Dachflächen des Lebensmittelvollsortimentmarkts sind extensiv zu be- grünen. Der Schichtaufbau dafür beträgtmindestens10 cm über der Drän- schicht in gesetztem Zustand. Zur Einsaat ist eine Gras-/Kräutermischung mit Sedumsprossenzu verwenden. Pflanzenwahlliste BÄUME (MindestgrößeH,18/20, 3xv) Acer campestre Acer platanoides Feldahorn Spitzahorn Quercus petraeaTraubeneiche Tilia in Arten u. SortenLinde HECKENPFLANZEN (Mindestgröße 60/100, 2xv) Cornus masKornelkirsche Cornus sanguineaRoter Hartriegel Crataegus monogynaEingriffliger Weißdorn EuonymuseuropaeusPfaffenhütchen Ligustrum vulgareLiguster Prunus cerasi feraWildpflaume KLETTERPFLANZEN Clematis in Arten und Sorten Parthenocissusquinquefolia Waldrebe Wilder Wein 7.Parkplatzbeleuchtung Für die Parkplatzbeleuchtung sind nur Natrium-Dampflampen zulässig. Die Beleuchtungsstärke auf dem Boden muss mindestens 40 Lux betragen. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -18- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1Dächer Es gilt die Regelung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.Abwei- chungen für untergeordnete Bauteile sind zulässig. Eine Bestückung der Dachfläche mit Sonnenkollektoren ist zulässig, die ex- tensive Dachbegrünung ist dabei zu erhalten. Auf dem Flachdach des geplanten Lebensmittel-Discountmarktes ist die An- lage eines Bolzplatzes zulässig. 1.2Fassaden Fassaden über 12 m Längesindhorizontal und vertikal zu gliedern. Auf den Fassaden andenOstseiten sind farbige Werbeschriftzüge sowie hochglän- zende oder spiegelnde Materialien bzw. Farben unzulässig. 2.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur amOrt der Leistung nur amGebäude bis zurma- ximal festgesetzten Wandhöhe und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: -Einzelbuchstaben bis max.1 m Höhe und Breite, -sonstige Werbeanlagen (Schilder beleuchtet, Firmenzeichen, Werbeta- feln und dergleichen) bis zu einerGesamtfläche von10,50m² und ma- ximal 2 Anlagen pro Gebäude. Außerdem sindinsgesamtmaximal zulässig: -eine Fahnenanlage mit maximal 7 Fahnen (max. Masthöhe 7,50 m und max. Fahnenfläche von je 6 m²) zwischen den beiden Zufahrten. -maximal 2ergänzende, freistehende Schilder, beleuchtet, in Verbindung mit der Zufahrt bis zu einer Höhe von max.2,70m und einer Breite von max. 1,50 m Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -19- 3.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1Einfriedigungen Entlang der östlichen Grundstücksgrenze istgegen den öffentlichen Ver- kehrsraum hineine Einfriedigungals maximal 80 cm hohe Heckeherzustel- len. Sonstige Einfriedungen sind nur als Heckenreihe oder außenseitig be- pflanzter Drahtzaun mit einer maximalen Höhe bis zu 2,0 m zulässig. Be- tonaufkantungen als durchgehender Zaunfuß sind nur bis zu0,20m Höhe zulässig. 3.2Abgrabungen, Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zum Angleich des Grundstücks an das Straßenniveau zulässig. 3.3Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche bzw. Flächen für Nebenanlagen zulässig. Sie sind, sofern diese von den öffentli- chen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu ver- sehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. 3.4Grundstückszufahrten Die Grundstückszufahrten dürfen nur an denin der Planzeichnung festge- setztenStellen hergestellt werden. 4.Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Antennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 5.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6.Niederschlagswasser Soweit eine Einleitung vonNiederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächenin den städt. Kanal aus Kapazitätsgründen nicht möglich wird,ist dieses– soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz schadlos möglich– über Rigolenmit Vorklärung („Rainclear- System“)zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden. Die Rigolen sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirt- schaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Bau- grundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -20- 7.Abstellplätze für Fahrräder Im Baugebiet ist mindestensdie folgende Anzahl anFahrradständern an gut sichtbarer Stelle in der Nähe des Einganges vorzuhalten: Lebensmittelvollsortimentmarkt15 Stück Lebensmitteldiscountmarkt10 Stück und am Aufgang zum Bolzplatz10 Stück III.Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Anlagen– Vorhaben- und Erschließungsplan– sind bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -21- IV.Zeichnerische Festsetzungen– Planzeichnung Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -22- Unterschriften Vorhabenträger: .............................................. Günther Lehmann Planverfasser: .............................................. Dipl.-Ing. Manfred Schenk Stadtplanungsamt Karlsruhe: .............................................. Dr. Harald Ringler Karlsruhe, den 01.12.2010 Fassung vom04.07.2011 Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -23- Anlagen-Vorhaben- und Erschließungsplan 1.Übersichtsplan-Stadtplan 2.Lageplan / Bestand 3.Gestaltungsplan 4.Projektpläne 4.1 Gestaltungsplan 4.2 Grundrisse Discounter (EG und Dachaufsicht mit Bolzplatz 4.3 SB-Vollsortimenter- Grundriss 4.4 Discounter- Ansichten, Schnitte 4.5 SB-Vollsortimenter- Ansichten, Schnitte 5.Stellpatzberechnung Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -24- 1.Übersichtsplan-Stadtplan Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -25- 2.Lageplan / Bestand Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -26- 3.Lageplan /Entwurf Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -27- 4.Projektpläne 4.1Gestaltungsplan Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -28- 4.2GrundrisseDiscounter(EG undDachaufsicht mit Bolzplatz) Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -29- 4.3SB-Vollsortimenter- Grundriss Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -30- 4.4Discounter- Ansichten, Schnitte Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -31- 4.5SB-Vollsortimenter- Ansichten, Schnitte Nahversorgungszentrum „Josef-Schofer-Straße“04.07.2011 -32- 5.Stellplatzberechnung
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Vordruckverlag Weise GmbH, Bamberger Str. 1, 01187 Dresden Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge zum Bauantrag des/der (Name, Vorname) Bauvorhaben A. Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen Günther Lehmann GmbH & Co. KG Neubau von 2 Einkaufsmärkten mit einem Bolzplatz BauortDatum des Bauantrags Karlsruhe BaugrundstückNr. im Bauantragsverz. Vorhaben Nr.Verkehrsquelle 1Wohnheime 1.1Altenheime1Stpl. je 10-15 Plätze mind. 3 Stpl. Plätze 1.2Behindertenwohnheime 1.3Kinder- und Jugendwohnheime 1.4Sonstige Wohnheime 2Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 1) 2.1Büro- und Verwaltungsräume allgemein 2.2 Räume mit erheblichem Besucher- verkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dgl.) 3Verkaufsstätten 2) 3.1Verkaufsstätten bis 700 m 2 Verkaufsnutzfläche 3.2 Verkaufsstätten mit mehr als 700 m 2 Verkaufsnutzfläche 4Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1VersammlungsstättenStpl. je 4-8 Sitzplätze1Sitzplätze 4.2Kirchen 1 Stpl. je 10-40 Sitzpl.Sitzplätze 5Sportstätten 1) 5.1Sportplätze 5.2Spiel- und Sporthallen 1 Stpl. je 250 m 2 Sport- fläche 3) zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze m 2 Sportfläche 3) und Besucherplätze 1 Stpl. je 50 m 2 Sport- fläche 3) zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze m 2 Sportfläche 3) und Besucherplätze 5.3Fitneßcenter1Stpl. je 25 m 2 Sportfläche 3) 5.4Freibäder1Stpl. je 200-300 m 2 Grundstücksfläche 5.5Hallenbäder1Stpl. je 5-10 Kleiderabl. zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze 5.6Tennisanlagen3-4Stpl. je Spielfeld zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze 5.7Kegel-, Bowlingbahnen4Stpl. je Bahn 5.8Bootshäuser und Bootsliegeplätze *1Stpl. je 2-3 Boote 5.9Reitanlagen *1Stpl. je 4 Pferde- einstellplätze 1Stpl. je 10-15 Plätze mind. 3 Stpl. Plätze 1Stpl. je 20 Plätze mind. 2 Stpl. Plätze 1Stpl. je 2-5 Plätze mind. 2 Stpl. Plätze 1 Stpl. je 30-40 m 2 Büronutzfläche 1) m 2 Büro- nutzfläche 1) 1 Stpl. je 20-30 m 2 Nutzfläche mind. 3 Stpl.m 2 Nutzfläche 1Stpl. je 30-50 m 2 Verkaufsnutzfläche, 2) mind. 2 Stpl. je Laden m 2 Verkaufs- nutzfläche 2) 1 Stpl. je 10-30 m 2 Verkaufsnutzfläche, 2) 2210 m 2 Verkaufs- nutzfläche 2) m 2 Sportfläche 3) m 2 Grund- stücksfläche Kleiderablagen und Besucherplätze Spielfelder und Besucherplätze Bahnen Boote Pferde- einstellplätze 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. 164 1/13,5 Vordruckverlag Weise GmbH, Bamberger Str. 1, 01187 Dresden 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. RichtzahlenVorhaben Nr.Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen 6Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und Vergnügungsstätten 16.1Gaststätten Stpl. je 6-12 m 2 Gastraum m 2 Gastraum 6.2*Tanzlokale, Diskotheken1Stpl. je 4-8 m 2 Gastraum m 2 Gastraum 6.3Spielhallen1 Stpl. je 10-20 m 2 Nutzfl. des Aufstellraumes, mind. 3 Stpl. Nutzfl. des Auf- stellraumes, 6.4*Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1Stpl. je 2-6 Betten Betten 6.5Jugendherbergen1Stpl. je 10 Betten Betten 7Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 7.1Universitätskliniken, ähnliche Lehrkrankenhäuser 1Stpl. je 2-3 Betten Betten 7.2*Krankenhäuser, Kureinrichtungen1Stpl. je 3-6 Betten Betten 7.3Pflegeheime1Stpl. je 10-15 Betten, mind. 3 Stpl. Betten 8Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 8.1Grund- und Hauptschulen 1 Stpl. je 30 Schüler Schüler 8.2Sonstige allgemeinbildenden Schulen 1Stpl. je 25 Schüler zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Schüler über 18 J. Schüler unter 18 J. und Schüler üb. 18 J. 8.3Berufsschulen, Berufsfachschulen 1Stpl. je 20 Schüler zusätzl. 1 Stpl. je 3-5 Schüler über 18 J. Schüler unter 18 J. und Schüler üb. 18 J. 8.4*Sonderschulen für Behinderte1Stpl. je 15 SchülerSchüler 8.5Fachhochschulen, Hochschulen, Berufsakademien 1Stpl. je 2-4 StudierendeStudierende 8.6Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl. 1Stpl. je 20-30 Kinder mind. 2 Stpl. Kinder 8.7Jugendfreizeitheime u. dgl.1Stpl. je 15 Besucherpl.Besucherplätze 9Gewerbliche Anlagen 1) 9.1Handwerks- und Industriebetriebe1 Stpl. je 50-70 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.2Lagerräume, Lagerplätze1 Stpl. je 120 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.3Ausstellungs- und Verkaufsplätze1 Stpl. je 80-100 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.4*Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Wartungs- und Reparaturständen 6 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand Wartungs- oder Reparaturstände 9.5*Kraftfahrzeugwaschanlagen 3 Stpl. je WaschplätzeWaschplatz 9.6Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen 2-3 Stpl. je MontageständeMontagestand 10Verschiedenes 10.1*Kleingartenanlagen1 Stpl. je 3 KleingärtenKleingärten 10.2*Friedhöfe1 Stpl. je 2000 m 2 Grundstücksfläche, mind. 10 Stpl. m 2 Grund- stücksfläche Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze nach Nutzungsart und Größe Vordruckverlag Weise GmbH, Bamberger Str. 1, 01187 Dresden B. Berücksichtigung des ÖPNV · Bei den mit * gekennzeichneten Nutzungsarten ist eine Minderung nicht zulässig. · Je Spalte bitte maximal ein Kriterium auswählen. Punkte je Kriterium Erreichbarkeit 6) Dichte der Verkehrsmittel Leistungsfähigkeit (Taktfolge werktags 6-19 h) Attraktivität 1 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= > 500 m - max 600 m mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie Takt max. 15 min. Bus überwiegend auf eigener Busspur 2 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= > 300 m - max 500 m mehr als 2 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 10 min. Straßenbahn, Stadtbahn 3 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= max 300 m mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 5 min. Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) m. eigenem Gleiskörper Summe: 6) Auswählen nach der geringsten Entfernung. Besonderheiten, die die Erreichbarkeit beschränken wie (Eisenbahnlinien oder Flußläufe), sind zu berücksichtigen. Erläuterungen (z.B. welche Linien, Taktzeiten usw.): Buslinie 74: Haltestelle Stresemannnstr.; Stadtbahn S1: Haltestelle Kurt-Schumacher-Str. und August-Bebel-Str. C. Berechnung der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze Nach der bei Abschnitt A. ermittelten Zwischensumme sind entsprechend der erreichten Punktzahl folgende Stellplätze nachzuweisen: Punktzahl (von B.) Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe von A.) Stellplätze erforderlich Stellplätze nachgewiesen Stellplätze fehlen Stellplätze abzulösen Stellplätze/Garagen < 4 Punkte100 % 4-6 Punkte 7-9 Punkte 10-11 Punkte 12 Punkte 80 % 60 % 40 % 30 % Erläuterungen (ggf. Rückseite verwenden): Gerechnet wurde mit dem Mittelwert der Richtzahlen. Die Erreichbarkeit mittels ÖPNV ist im beiliegenden Liniennetzplan Teilnetz Karlsruhe dargestellt. Die Haltestelle Linie 74 liegt ca. 250 m entfernt, Die Haltestelle der Stadtbahn liegt ca. 100 m enfernt. Auf dem Grundstück werden 100 Stellplätze errichtet Ort, Datum, UnterschriftOrt, Datum, Unterschrift BerechnetGeprüft Dipl.-Ing. Manfred Schenk Architekten Ingenieure Pirmasens, 01.12.2010 7,00 3103 164*0,60=99 100 STPL. werden errichtet