Antrag der GLG-Fraktion: Vandalismusschutz Rodbergbrücke

Vorlage: 27605
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.07.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 20.07.2011

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 OSR-Vorlage Nr. 146 Vandalismusschutz Brücke Krappmühlenweg
    Extrahierter Text

    Farbige Glasscheiben sind der Blickfang der Brücke an der Haltestelle Krappmühlen- weg. Leider wurde in den letzten Wochen ein Teil der Scheiben durch Schläge mit ei- nem spitzen Gegenstand (Bild 1) oder durch heftiges Verbiegen (Bilder 2 und 3) zum Springen gebracht. Dass das schon registriert ist, zeigen die Nummern auf den be- troffenen Scheiben. Obwohl sie als Verbundglasscheiben noch halten, müssen sie ersetzt werden. Die Kos- ten dafür werden sehr hoch sein. Wenn die Täter nicht ermittelt werden können, sind weitere Zerstörungen nicht auszuschließen. Sicherlich gibt es für die Brüstungs-Glaskonstruktion konstruktive Möglichkeiten, die Zerstörung zu verhindern oder wenigstens zu erschweren. Denkbar wäre zum Beispiel ein Handlauf am oberen Scheibenabschluss, damit die Kanten geschützt sind. Vielleicht muss auch über einen Schlagschutz auf der Brückeninnenseite nachgedacht werden. Die Grüne Liste Grötzingen stellt daher folgenden Antrag Die Ortsverwaltung kümmert sich mit sachkundiger Hilfe der zuständigen Stellen um Lösungsvorschläge am Bauwerk („konstruktiver Vandalismusschutz“), so dass mutwillige Zerstörung der Glasscheiben nicht mehr möglich ist – bitte ein- schließlich entstehender Kosten – und stellt sie dem Ortschaftsrat vor. Außerdem teilt sie dem Ortschaftsrat die Kosten für den jetzt erforderlichen Austausch der Scheiben mit. Mit freundlichen Grüßen Karl Berger ANTRAG der GLG-Fraktion vom 10.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 20.07.2011 146 6 öffentlich Vandalismusschutz an der Brücke Haltestelle Krappmühlenweg Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass unmittelbar, nachdem im Frühjahr dieses Jahres mehrere Glasscheiben beschädigt worden waren, das TBA gemeinsam mit der Ortsverwaltung durch eine Pressemeldung die Öffentlichkeit über diesen Sachverhalt informiert hat. Die Bevölkerung wurde um Mithilfe bei der Ergreifung der Täter gebeten. Diese Aktion war leider bis heute nicht erfolgreich. Ersatz der beschädigten Scheiben Die beschädigten Glasbrüstungen bestehen aus drei einzelnen Glasscheiben, die durch zwei dazwischen liegenden Folien zu einer Verbundkonstruktion werden. Es ist jeweils nur die innenliegende Scheibe beschädigt, so dass die Brüstung eingeschränkt standsicher ist. Dieses Szenario wurde bei der statischen Berechnung berücksichtigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die Elemente aber ausgetauscht werden. Seit der In- betriebnahme des Bauwerks im April 2005 wurden zwischenzeitlich 13 Elemente beschädigt. Der Ersatz der 13 Glasscheiben ist für Ende Juli 2011 vorgesehen. Für diese Arbeiten ein- schließlich der begleitenden Sicherungen bei Arbeiten im Bahnbereich wurden Leistungen in einem Umfang von insgesamt 110.000 € beauftragt. Konstruktiver Vandalismusschutz Zur Verminderung von Vandalismusschäden gibt es als Schlagschutz sog. „Anti-Vandalismus- Folien“. Laut Hersteller wird das Produkt als klarsichtige Hochleistungsfolie beschrieben. Sie wird in verschiedenen Materialstärken angeboten. Die Widerstandsfähigkeit der Folien reicht dabei je nach Materialstärke von „Schutz vor Zerkratzung“ bis „durchwurfhemmend“. Das Tiefbauamt hat derartige Folien noch nicht eingesetzt und deshalb auch keine Erfahrungen. Jedoch kann auch die stärkste Folie bei einer entsprechend starken Schlageinwirkung eine Be- schädigung der Scheiben nicht verhindern. Ungeklärt ist das Langzeitverhalten dieser Folien. Infolge Einwirkung des UV Lichts könnte sich die Folie verfärben. Temperaturunterschiede können zu Ablösungen führen, insbesondere an den Ecken und Kanten. Das Tiefbauamt kann deshalb, insbesondere wegen fehlender belastbarer Langzeiterfahrungen mit solchen Folien, eine derartige Lösung mit aktuellem Wissensstand nicht empfehlen. Es müssen weitergehende Informationen zur Konstruktion und im nächsten Schritt auch zu den möglichen entstehenden Kosten eingeholt werden. Kameraüberwachung Eine andere Möglichkeit zur Eindämmung des Vandalismus wäre die Installation von Überwa- chungskameras. Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit wurde der städtische ZJD angefragt. Eine Stellungnahme wurde zugesagt, liegt aber wegen nicht einfacher Rechtslage noch nicht vor. Nach erster Einschätzung kann jedoch die bei Straßenbahnen angewandte Überwa- chungspraxis nicht ohne weiteres auf die vorliegende Situation übertragen werden. Die Rechts- sprechung fordert hier die Verhältnismäßigkeit des Kameraeinsatzes in jedem Einzelfall zu überprüfen.