Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Erhöhtes Beförderungsentgelt beim Vergessen der ScoolCard
| Vorlage: | 27564 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 814 31 öffentlich Erhöhtes Beförderungsentgelt bei Vergessen der ScoolCard 1. Auf welcher Grundlage beruht die Regelung im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), nach der Schüler/-innen, die bei einer Fahrscheinkontrolle ihre Scoolcard nicht vorlegen können, mit 7 EURO erhöhtem Beförderungsentgelt belegt werden? 2. Seit wann gilt diese Regelung und wie wurde es davor geregelt? 3. Mit welchem erhöhten Beförderungsentgelt werden erwachsene Fahrgäste bei gleichem Sachverhalt belegt? 4. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass die Regelung gegenüber Schülern und Schülerinnen eine unbillige Härte darstellt? 5. Wird sich die Stadt beim Karlsruher Verkehrsverbund dafür einsetzen, das erhöhte Beförderungsentgelt bei Inhabern und Inhaberinnen einer ScoolCard angemessen zu reduzieren, etwa auf 2,50 EURO? Wenn nein, warum nicht? Schüler und Schülerinnen, die bei einer Fahrscheinkontrolle ihre ScoolCard nicht vorlegen können, müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 7 EURO zahlen. Das wird von Schülern und Schülerinnen und nicht wenigen Eltern als schikanös empfunden. Bis 2007 sind laut Auskunft des KVV lediglich 2,50 EURO erhoben worden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Nach Auffassung der LINKEN sollte angesichts der finanziell engen Verhältnisse in vielen Familien mindestens diese Regelung wieder eingeführt werden. Auch an diesem Beispiel zeigt sich, wie sinnvoll ein kostenloser ÖPNV ist. Der Aufwand für die ScoolCard, im Grunde zusätzliche Bildungskosten für die Familien, die Kontrollbürokratie der Verkehrsbetriebe wie die Strafgelder entfielen einfach. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 28.06.2011 eingegangen: 28.06.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 814 31 öffentlich Dez. 4 Erhöhtes Beförderungsentgelt beim Vergessen der SoolCard 1. Auf welcher Grundlage beruht die Regelung im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), nach der Schüler/-innern, die bei einer Fahrscheinkontrolle ihre ScoolCard nicht vorlegen kön- nen, mit 7 Euro erhöhtem Beförderungsentgelt belegt werden? Grundlage für den Gemeinschaftstarif des Karlsruher Verkehrsverbundes ist die Rechtsverord- nung über die allg. Beförderungsbedingungen. Dort wird in § 9 Abs. 3 geregelt, dass sich das er- höhte Beförderungsentgelt von 40,00 € dann auf 7,00 € ermäßigt, wenn ein Fahrgast innerhalb von 7 Tagen nach der Beanstandung nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber einer persönlichen Zeitkarte war. 2. Seit wann gilt diese Regelung und wie wurde es davor geregelt? Diese Regelung in der Rechtsverordnung gilt seit dem 01.01.2003, zuvor wurden 5,00 € erhoben. Der Karlsruher Verkehrsverbund hat ab dem 01.01.2007 die Vorlagegebühr von 2,50 € auf 7,00 € erhöht. 3. Mit welchem erhöhten Beförderungsentgelt werden erwachsene Fahrgäste bei gleichem Sachverhalt belegt? Erwachsene bezahlen den gleichen Betrag. 4. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass die Regelung gegenüber Schülern und Schülerinnen eine unbillige Härte darstellt? Die Stadtverwaltung teilt nicht die Meinung, dass diese Regelung eine unbillige Härte darstellt. Hinter jeder Beanstandung steht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Bei der Kontrolle ist nicht bekannt, ob der Fahrgast tatsächlich eine persönliche Zeitkarte besitzt. Der Prüfer muss deshalb die Personalien des Fahrgastes notieren und die Daten an die Verwaltung des Verkehrsunterneh- mens weiterleiten. Dort wird der Vorfall erfasst, überwacht - und sofern eine Karte vorgelegt wird - ausgebucht. 5. Wird sich die Stadt beim Karlsruher Verkehrsverbund dafür einsetzen, das erhöhte Be- förderungsentgelt bei Inhabern und Inhaberinnen einer ScoolCard angemessen zu reduzie- ren, etwa auf 2,50 Euro? Die Stadt Karlsruhe wird sich nicht dafür einsetzten, dass dieser Betrag auf 2,50 € reduziert wird. Selbst bei einem Betrag von 7,00 € wird der Aufwand für diesen Vorgang nicht gedeckt.