Anfrage StR Borner, StRn van Hoffs, StRn Dr. Polle-Holl (GRÜNE): Kommunale Instrumentenreform der Bundesregierung auf die Arbeitsgelegenheiten in Karlsruhe
| Vorlage: | 27563 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 28.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 813 30 öffentlich Kommunale Beschäftigungsförderung - Auswirkungen der Einsparpläne und der geplanten Instrumentenreform der Bundesregierung auf die Arbeitsgelegenheiten in Karlsruhe 1. Wie beurteilt die Verwaltung die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen, die mit Eingliederungsmitteln des Bundes finanziert wurden? 2. In welchem Umfang werden in Karlsruhe die Maßnahmen nach §16 d und e des SGB II durch die für das Jahr 2012 angekündigten weiteren Einsparungen der Bundesregierung voraussichtlich quantitativ eingeschränkt? Wie wirkt sich das auf die verschiedenen Trägereinrichtungen aus? 3. Welche Überlegungen hat die Verwaltung - ggf. gemeinsam mit den Trägern - angestellt, um vor dem Hintergrund der Kürzungen der Bundesmittel weiterhin wirkungsvolle Integrationsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen anbieten zu können? Wie wir auf unsere Anfrage vom 22. März diesen Jahres erfahren haben, musste das Jobcenter Stadt Karlsruhe schon in diesem Jahr aufgrund der Vorgaben der Bundes- regierung erhebliche Kürzungen im Eingliederungstitel vornehmen. Der Schwerpunkt der Konsolidierungsmaßnahmen lag dabei bei den Arbeitsgelegenheiten. Das Bundesarbeitsministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Instrumentenreform vorgelegt, der ab dem Jahr 2012 weitere erhebliche Einschnitte im Bereich Beschäf- tigung schaffenden Maßnahmen nach SGB II § 16 d und e (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sog. 1-€-Jobs und Arbeitsgelegenheiten in der Ent- geltvariante) vorsieht. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Hierdurch drohen in Karlsruhe zusätzlich zahlreiche individuelle Arbeitsförderungs- maßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen, auf die diese wegen ihrer schwieri- gen Lebenssituation angewiesen sind, wegzufallen. Die vorgeschriebene Begren- zung des Mitteleinsatzes bei beschäftigungsfördernden Maßnahmen reduziert die Möglichkeiten eines öffentlich geförderten Beschäftigungsmarktes erheblich. unterzeichnet von: Michael Borner Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Ute van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 28.06.2011 eingegangen: 28.06.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeindrat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 813 30 öffentlich Dez. 3 Kommunale Beschäftigungsförderung - Auswirkungen der Einsparpläne und der geplanten Instrumentenreform der Bundesregierung auf die Arbeitsgelegenheiten in Karlsruhe 1. Wie beurteilt die Verwaltung die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnah- men, die mit Eingliederungsmitteln des Bundes finanziert wurden? Durch die vom Bund zugewiesenen Eingliederungsmittel wurden erwerbsfähige Leis- tungsberechtigte mit ganz unterschiedlichen Profillagen betreut. Unter Berücksichti- gung des regionalen Arbeitsmarktes wurden für alle Personengruppen bedarfsgerech- te Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Hierbei wurden sowohl direkt der Integrati- on am Arbeitsmarkt dienende Maßnahmen als auch unterstützende und aktivierende Maßnahmen (z. B. Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten) für Langzeitar- beitslose eingesetzt. Durch die in den vergangenen Jahren in großer Anzahl durchgeführten Qualifizie- rungs- und Unterstützungsmaßnahmen wurden die Chancen erhalten bzw. verbessert, diese Menschen bei der derzeitigen Arbeitsmarktbelebung zu integrieren. Die beson- deren Schwerpunkte in der Maßnahmeplanung des Jobcenters, insbesondere für ju- gendliche Arbeitslose, Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter, Förderung von Migrantinnen und Migranten sowie die Beteiligung an den Projekten 50plus und Bür- gerarbeit waren dafür mit ausschlaggebend. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen konn- te durch diese gezielten Maßnahmen reduziert werden. 2. In welchem Umfang werden in Karlsruhe die Maßnahmen nach § 16 d und e des SGB II durch die für das Jahr 2012 angekündigten weiteren Einsparungen der Bundesregierung voraussichtlich qualitativ eingeschränkt? Wie wirkt sich das auf die verschiedenen Trägereinrichtungen aus? Seite 2 Durch das Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden die Fördervoraussetzungen und damit der Zugang zu den Instrumenten der öf- fentlich geförderten Beschäftigung erheblich eingeschränkt. Die Beschränkung auf ausschließlich zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Tätigkeitsfelder ist angesichts der Zielsetzung, auch arbeitsmarktferne Langzeitarbeits- lose wieder in reguläre Arbeit zu integrieren, kontraproduktiv. Durch die im Gesetz normierte gekürzte Trägerpauschale ist es den Trägern voraussichtlich nicht mehr möglich, ihr Angebot in der Quantität und Qualität aufrechtzuerhalten. Dies führt letzt- endlich, wie auch die Einsparungen der Bundesregierung am Eingliederungshaushalt für das Jahr 2012, auch zu einer Reduzierung der öffentlich geförderten Beschäfti- gung. Nach den Planungen des Jobcenters werden im Jahr 2012 noch ca. 500 Be- treuungsplätze für Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stehen. Dies entspricht im Ver- gleich zum Jahr 2010 mit ca. 1.000 Betreuungsplätzen einer Kürzung von 50 %. Ob Beschäftigungen nach § 16 e SGB II in 2012 angeboten werden können, wird von den endgültigen Bestimmungen nach Verabschiedung der Instrumentenreform abhängen. Da die Ausgaben für diesen Bereich auf 5 % des Eingliederungstitels beschränkt wer- den sollen, dürften geförderte Arbeitsverhältnisse nach § 16 e SGB II eine untergeord- nete Rolle spielen und die Höchstmarke von 2010 mit 148 Beschäftigungsplätzen nicht erreichen. Die geschilderten Folgen der Instrumentenreform sowie der Kürzung der Eingliede- rungsmittel werden sich auf alle Trägereinrichtungen gleichermaßen negativ aus- wirken. 3. Welche Überlegungen hat die Verwaltung - ggf. gemeinsam mit den Trägern - angestellt, um vor dem Hintergrund der Kürzungen der Bundesmittel weiterhin wirkungsvolle Integrationsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen anbie- ten zu können? Die Stadt Karlsruhe hat sich bereits frühzeitig über die Mitglieder des Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt und ihre Ablehnung zu den Teilen der Instrumentenreform begründet. Ebenso wurde die Einschätzung der Stadt Karlsruhe in der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Städtetags zu den geplanten gesetzlichen Änderungen dargelegt. Um weiterhin wirkungsvolle Integrationsmaßnah- men für langzeitarbeitslose Menschen anbieten zu können, wird das Jobcenter Seite 3 - ausgehend von den ganz unterschiedlichen Profillagen der leistungsberechtigten Langzeitarbeitslosen - die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für das Folgejahr pla- nen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den angekündigten Fachkräftemangel ge- plant, die Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose nochmals zu steigern. In den vergangenen 12 Monaten lag die Zahl der arbeitslosen erwerbsfähigen SGB-II-Kunden bei ca. 6.200 Personen, darunter noch immer 2.250 Langzeitarbeitslo- se. Trotz des Ausbaus der Qualifizierungsmaßnahmen werden infolge der Mittelkür- zungen und der Instrumentenreform für den Personenkreis der marktfernen Langzeit- arbeitslosen keine geeigneten Instrumente mit eigenen Fördervoraussetzungen, -höhen und -dauern vorhanden sein, um Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermitt- lungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und letztendlich integrieren zu können. In Gesprächen mit den einzelnen Trägern werden auch Informationen zu den voraus- sichtlichen Schwerpunkten gegeben. Bei der Planung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird auch der Beirat des Jobcenters frühzeitig eingebunden.