Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Akustische und optische Markierung von "Ermäßigten" in Karlsruher Bädern

Vorlage: 27561
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.07.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.07.2011

    TOP: 27

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Markierung Ermäßigte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 17.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 811 28 öffentlich Akustische und optische Markierung von „Ermäßigten“ in Karlsruher Bädern 1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in Karlsruher Hallenbädern Kassenautomaten so eingestellt sind, dass Besucher und Besucherinnen mit ermäßigten Eintrittstickets beim Durchlaufen des Drehkreuzes durch akustische und optische Signale als Ermäßigte „geoutet“ werden? 2. In wie vielen Karlsruher Bädern wird dieses Verfahren angewandt und zu welchem Zweck? 3. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ein solch auffälliges Markieren von Besuchern und Besucherinnen zu Recht als diskriminierend aufgefasst werden kann? 4. Sollte es umgekehrt nicht Ziel der Stadt sein, die Unterstützung bedürftiger Bürgerinnen und Bürger möglichst unauffällig zu gestalten? 5. Ist die Stadtverwaltung bereit darauf hinzuwirken, dass die Eintrittsprozedur in dem betroffenen Karlsruher Hallenbad sowie in allen anderen städtischen Bädern soweit erforderlich wieder anonymisiert wird? Wenn Nein, warum nicht? Der Kassenautomat in einem Karlsruher Hallenbad „behandelt“ nicht alle Besu- cher/-innen gleich. Wer ein Ticket zum vollen Preis einschiebt, kann unauffällig das Bad betreten. Dem Einschieben eines Ermäßigten-Tickets folgt jedoch ein lauter Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ton, und ein auffälliges Display mit der Aufschrift „ERMÄßIGTER“ leuchtet auf. Dies kann von betroffenen Bürgern und Bürgerinnen zu Recht als diskriminierend empfunden werden. Deshalb sollte der Eintritt mit ermäßigten Tickets umgehend wieder anonymisiert werden. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011

  • Anlage Ermäßigter
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • TOP 28
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 17.06.2011 eingegangen: 17.06.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 811 28 öffentlich Dez. 3 Akustische und optische Markierung von "Ermäßigten" in Karlsruher Bädern 1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in Karlsruher Hallenbädern Kassenauto- maten so eingestellt sind, dass Besucher und Besucherinnen mit ermäßigten Eintrittstickets beim Durchlaufen des Drehkreuzes durch akustische und opti- sche Signale als Ermäßigte "geoutet" werden? In städtischen Bädern ohne personalbesetzte Kassen sind seit 1995 elektronische Kassenanlagen installiert. Beim Einlösen vom Ermäßigtenkarten an den Eingangs- drehkreuzen zeigt eine Leuchte den Eintritt als Ermäßigteneintritt an. Akustische Sig- nale gibt es nicht. Ermäßigte lt. Bäderpreisliste sind: - Jugendliche unter 18 Jahren - Vollzeitschüler unter 20 Jahren - Studenten unter 26 Jahren - Schwerbehinderte Erwachsene mit mindestens 80%iger Behinderung 2. In wie vielen Karlsruher Bädern wird dieses Verfahren angewandt und zu wel- chem Zweck? Kassenanlagen mit Leuchtanzeigen sind in folgenden städtischen Bädern vorhanden: - Sonnenbad (personalbesetzte Kasse nur in der Hauptsaison) - Weiherhofbad - Adolf-Ehrmann-Bad - Hallenbad Grötzingen. Badegäste können Ihre Eintrittskarten direkt am Kassenautomaten kaufen. Die Leuch- te hat die Funktion, einen Ermäßigteneintritt anzuzeigen, um damit die unberechtigte Benutzung von Ermäßigtenkarten zu verhindern. 3. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ein solch auffälliges Markieren von Besuchern und Besucherinnen zu Recht als diskriminierend aufgefasst werden kann? Die Stadtverwaltung teilt nicht die Auffassung, dass die Leuchten bei den unter Ziffer 1 genannten Ermäßigten einen diskriminierenden Faktor darstellen. Die Leuchtanzeige ist gängige Praxis und hat sich seit der Installation 1995 ff. bewährt. Seit der Inbetrieb- nahme liegen auch keinerlei Beschwerden diesbezüglich vor. Seite 2 4. Sollte es umgekehrt nicht Ziel der Stadt sein, die Unterstützung bedürftiger Bür- gerinnen und Bürger möglichst unauffällig zu gestalten? Der Verzicht auf eine Anzeige würde dem Betrug durch unberechtigten Ermäßigten- Eintritt Vorschub leisten. Eine unauffälligere Anzeige ist nicht möglich. 5. Ist die Stadtverwaltung bereit darauf hinzuwirken, dass die Eintrittsprozedur in dem betroffenen Karlsruher Hallenbad sowie in allen anderen städtischen Bä- dern soweit erforderlich wieder anonymisiert wird? Die Stadt Karlsruhe sieht keinen Handlungsbedarf, die Modalitäten zu ändern. Eine Leuchtanzeige ist in vielen deutschen Bädern vorzufinden und gängige Praxis. Eine Änderung wäre möglich, wenn die Kassen wieder mit Personal besetzt werden würden. Das bedeutet je nach Badöffnungszeiten pro Kasse bis zu 3,0 Vollzeitstellen. Der jährliche Personalkostenaufwand für eine personenbesetzte Kasse beträgt je nach Alter, Familienstand etc. zwischen 32.000 Euro und 40.000 Euro.