Anfrage StRn Baitinger, StRn Ernemann, StRn Fischer, StRn Geiger, StRn Melchien (SPD): Kriterien für die Vergabe von Hort- und Betreuungsplätzen im Rahmen der verlässlichen Grundschule
| Vorlage: | 27558 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) vom 01.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 808 25 öffentlich Kriterien für die Vergabe von Hort- und Betreuungsplätzen im Rahmen der verlässlichen Grundschule 1. Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen Betreuungsplatz in den städtischen Horteinrichtungen und den Betreuungseinrichtungen im Rahmen der verlässlichen Grundschule zu erhalten? 2. Werden bei der Zuteilung a) die Geschwisterkinderregelung b) die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten c) die Situation der Alleinerziehenden berücksichtigt? Schon seit Jahren zeichnet sich ein stetig steigender Bedarf an Betreuungsplätzen im Rahmen der verlässlichen Grundschule und in den Horteinrichtungen ab. Nicht zuletzt hat sich der Bedarf durch veränderte Familienverhältnisse und den immer früher einsetzenden Wiedereinstieg von Frauen bzw. Müttern in das Berufsleben erhöht. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Inwieweit wird auf diese Situationen reagiert bzw. Rücksicht genommen? unterzeichnet von: Doris Baitinger Elke Ernemann Gisela Fischer Angela Geiger Yvette Melchien Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) vom: 01.06.2011 eingegangen: 01.06.2011 Gremium: 26.Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 808 25 öffentlich Dez. 3 Kriterien für die Vergabe von Hort- und Betreuungsplätzen im Rahmen der verlässlichen Grundschule 1. Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen Be- treuungsplatz in den städtischen Horteinrichtungen und den Betreuungseinrich- tungen im Rahmen der verlässlichen Grundschule zu erhalten? Die Vergabe von Hortplätzen in den städtischen Schülerhorten richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien, wie sie in § 24 Abs. 3 SGB VIII verankert sind. Demnach erhalten Eltern einen Hortplatz, wenn sie - einer Erwerbstätigkeit nachgehen, - eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen oder Arbeit suchend sind, - sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulaus- bildung befinden oder - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Kinder, die die unteren Grundschulklassen besuchen, werden bei der Platzvergabe vorrangig be- rücksichtigt. Die Vergabe von Plätzen in den Betreuungseinrichtungen im Rahmen der verlässlichen Grund- schule richtet sich nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. Laut den Vertragsbedingungen des Schul- und Sportamtes können Anmeldungen zwei Schuljahre im Voraus angenommen werden. 2. Werden bei der Zuteilung a) die Geschwisterkinderregelung b) die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten c) die Situation der Alleinerziehenden berücksichtigt? Bei der Zuteilung werden Geschwisterkinder, die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten sowie die Situation der Alleinerziehenden analog den in Punkt 1 genannten Kriterien berücksichtigt. Auf den in den letzten Jahren stetig steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder hat die Stadtverwaltung mit der jährlichen Schaffung von weiteren Plätzen und Gruppen reagiert. Aktuell hat der Jugendhilfeausschuss am 08.06.2011 dem Ausbau von insgesamt 305 Hortplätzen zugestimmt. Im Rahmen der verlässlichen Grundschule werden bei höherem Bedarf gemäß Ge- meinderatsbeschluss vom 27.06.2000, nach Abklärung der jeweiligen Raumsituation, weitere Be- treuungsgruppen an den jeweiligen Schulen eingerichtet.