Antrag GRÜNE: Weiterentwicklung von Karlsruher Schulen zu Ganztags- und Gemeinschaftsschulen

Vorlage: 27556
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.07.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.07.2011

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Weiterentwicklung Schulen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 806 23 öffentlich Weiterentwicklung von Karlsruher Schulen zu Ganztags- und Gemeinschafts- schulen Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist die Weiterentwicklung der Ganz- tagsschulen sowie die Möglichkeit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen festge- legt. Detaillierte Ausführungsbestimmungen werden zum Herbst dieses Jahres er- wartet. Um die dort geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schulsystems zügig umsetzen zu können, wird die Stadtverwaltung beauftragt, folgende vorbereitende Untersuchungen durchzuführen: A) Zur Umsetzung von Ganztagsschulen: 1. Die Karlsruher allgemeinbildenden Schulen werden hinsichtlich ihrer räumlichen Kapazitäten und hinsichtlich der Bereitschaft der schulischen Gremien zur Weiterentwicklung zu einer Ganztagsschule untersucht. 2. Als Ergebnis wird ein Stufenmodell entwickelt mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der offenen sowie gebundenen Ganztagsschulen. Das Stufenmodell erfasst auf einer Zeitschiene alle Schulen, die sich mittelfristig für eine Umwandlung eignen, sowie die notwendigen Maßnahmen (räumliche, finanzielle, organisatorische und pädagogische), die zur Weiterentwicklung zu einer Ganztagsschule notwendig sind. 3. Das Ergebnis wird im Schulbeirat und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung diskutiert. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ B) Zur Umsetzung von Gemeinschaftsschulen: 1. Alle allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich sowie die zweizügigen Grundschulen werden hinsichtlich ihrer möglichen Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule untersucht. 2. Die schulischen Gremien werden von Seiten der Stadtverwaltung umfassend informiert und im Falle einer Eignung der Schule frühzeitig in die anschließende konzeptionelle Arbeit einbezogen. 3. Die unterschiedlichen Potentiale der Schulen werden nach finanziellen, räumlichen und personellen Kriterien gewichtet und im Schulbeirat und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung diskutiert. Die neue Landesregierung plant die gesetzliche Verankerung der Ganztagsschule als Regelschule und hat zugesichert, dass den Schulträgern Lehrer/-innenstellen und Mittelbudgets für den Ausbau zur Verfügung gestellt werden. Kürzungen der Leh- rer/-innenstunden an vorhandenen Ganztagsschulen mit besonderen sozialen und pädagogischen Aufgabenstellungen werden zurückgenommen. Die Chancen, die sich durch diese Neuregelungen eröffnen, sollten im Interesse der Schülerinnen und Schüler möglichst schnell wahrgenommen werden. Die Umsetzung erfordert umfangreiche Voruntersuchungen und Abstimmungen mit schulischen und städtischen Gremien. Diese sollten durchgeführt und abgeschlossen sein, bis detail- lierte Ausführungsbestimmungen erarbeitet worden sind. Ebenso wird die Landesregierung Gemeinschaftsschulen, inhaltlich weitgehend übereinstimmend mit den von vielen Kommunen beantragten Modellschulen, im Schulgesetz verankern. Neben der geplanten Entwicklung eines tragfähigen, päda- gogisch anspruchsvollen Konzeptes für die neue Schule Südstadt-Ost sollten auch die anderen Schulen im Stadtgebiet unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Wei- terentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule untersucht werden. Auf diese Weise könnte neben der Sonderform einer einzügigen Gemeinschaftsschule (Neue Schule Südstadt-Ost), die erst nach dem kontinuierlichen Aufbau der Grundschule verwirk- licht werden kann, eine weitere bereits vorhandene Schule mit entsprechendem Po- Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ tential zu einer Gemeinschaftsschule werden. Voraussetzung dafür ist die aktive Un- terstützung der schulischen Gremien, der Elternschaft, der Schülerinnen und Schüler sowie ein tragfähiges pädagogisches Konzept, um anschließend an eine vierjährige Grundschule alle Bildungsstandards der Sekundarstufe I anbieten zu können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.06.2011 eingegangen: 16.06.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 806 23 öffentlich Dez. 3 Weiterentwicklung von Karlsruher Schulen zu Ganztags- und Gemeinschaftsschulen - Kurzfassung - Die Verwaltung wird in der AG Schulentwicklung und im Schulbeirat ein Konzept zum Aus- bau der Ganztagsschulen vorlegen. Die Gemeinschaftsschule wird mit den Beteiligten, d. h. den Eltern und den Schulen disku- tiert. Dieser Entwicklungsprozess wird mit der Staatlichen Schulverwaltung durchgeführt, die Konzepte werden den städtischen Gremien vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Bedarf an Ganztagsangeboten für Schulkinder, besonders im Bereich der Grundschulen, wurde durch das Ergebnis einer Elternbefragung dokumentiert und im Schulbeirat sowie dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Nach der Hochrech- nung ergibt sich dabei für die Ganztagsgrundschule bereits ab dem kommenden Schuljahr ein Bedarf zwischen 1.450 bis 1.770 Plätzen; dem steht eine aktuelle Ka- pazität von 228 Plätzen gegenüber. Da der Hortausbau an Kapazitätsgrenzen stößt und die Landesregierung die Ganztagsschule als Lern- und Lebensort ausbauen will, wird die Verwaltung ein Stufenkonzept zur Einrichtung von Ganztagsschulen in Karlsruhe erarbeiten. Die Schulleitungen sowie die Elternbeiräte wurden in Informa- tionsveranstaltungen am 27.06. sowie 04.07.2011 über das Umfrageergebnis infor- miert. Dabei wurden auch Elternwünsche an das System Ganztagsschule formuliert. Diese werden bei der Konzeptentwicklung in den Planungsprozess einfließen. So- bald die Feinauswertung der Elternbefragung vorliegt und damit der Bedarf in den Stadtteilen bzw. Schulbezirken bekannt ist, wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt einen Vorschlag zur Umsetzung unter Berücksichtigung der Bedarfssituation erarbeiten. Die standortspezifische Konzeptentwicklung sollte an den Schulstandorten mit dem höchsten Bedarf erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist die Feinauswertung nach der Sommerpause 2011 zu erwarten. Eine entscheidende Rolle kommt bei der Ganztagsschulentwicklung der Landesregierung zu, die gegen- wärtig die Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen neu definiert. Diese sind eine wichtige Voraussetzung, um die teilweisen Vorbehalte der Lehrer- und Elternschaft gegenüber dem System „Ganztagsschule“ abzubauen. Für die Gemeinschaftsschule liegen derzeit noch keine verbindlichen Aussagen des Kultusministeriums vor. Auf Ebene des Städtetags Baden-Württemberg wurde ein Arbeitskreis gegründet, der in engem Kontakt zur Stabstelle Schulentwicklung im Kultusministerium steht. Ziel des Arbeitskreises ist es, die Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsschulen und konzeptionelle Fragen für Schulträger zu klären. Die Er- gebnisse bleiben abzuwarten.