Antrag GRÜNE: Erweiterung der Wertstoffsammlung um Elektromüll

Vorlage: 27555
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.07.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.07.2011

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Elektromüll
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 805 22 öffentlich Erweiterung der Wertstoffsammlung um Elektromüll 1. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten, die Wertstoffsammlung auf bisher noch nicht erfasste, recyclebare Abfälle auszuweiten. 2. Es werden u. a. folgende Abfallarten betrachtet: - Elektrokleingeräte - Mobiltelefone - Elektronische Datenträger (Speicherkarten, USB-Sticks u. Ä.) 3. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie diese Wertstoffe über die beste- hende Wertstofftonne oder zusätzliche Wertstoffcontainer erfasst, sortiert und wei- ter verwertet werden können. 4. In einem Pilotprojekt werden die Möglichkeiten einer erweiterten Wertstoffsamm- lung und -verwertung überprüft und die Ergebnisse im Umweltausschuss beraten. Immer noch landen auch in Karlsruhe viele recyclebare Abfälle in der Restmülltonne und anschließend in der Müllverbrennung. Aus Gründen der Luftreinhaltung und des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen ist eine Erhöhung der Recyclingquote hier unbedingt anzustreben. Zwar ist bereits heute die Abgabe der o. g. Abfallarten an den Wertstoffstationen möglich. Dies wird aber zu wenig genutzt, so dass insbesondere Elektronik- Kleingeräte, Handys und verschiedene Arten von Datenträgern völlig unzureichend erfasst werden. Die defekten Geräte enthalten oft wertvolle Rohstoffe, die nicht nur teuer, sondern oft auch knapp und schwer zu beschaffen sind. Ein Recycling würde also sowohl ökonomisch als auch ökologisch Sinn machen. Noch ist nicht absehbar, wann es verbindliche gesetzliche Vorgaben für eine Rück- nahmepflicht und ein umfassendes Recycling dieser Geräte durch die Produzenten Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ gibt. Bis dahin sind auch die Kommunen gefragt, mögliche Erfassungswege zu er- proben, um eine weitestgehende Wiederverwertung der wertvollen Rohstoffe zu ge- währleisten. Die Stadt Berlin hat 2010 ein Pilotprojekt („Orange Box“) gestartet, bei dem bisher nicht über die Wertstofftonne erfasste, recyclebare Abfälle in zusätzlich im Stadtge- biet aufgestellten Wertstoffcontainern erfasst werden. In den nächsten Jahren soll die Orange Box als erweiterte Wertstofftonne nach und nach flächendeckend in Berlin aufgestellt werden. Dass dies auch ökonomisch attraktiv sein kann, wird durch pri- vate Entsorger belegt, die auf diesem Markt zunehmend aktiv sind. Für Karlsruhe könnte sich hier die Chance einer Kooperation ergeben, wie sie bereits für andere Wertstoffe erfolgreich praktiziert wird. Zunächst gilt es, verschiedene Möglichkeiten und Potentiale auszuloten und in einem Pilotprojekt auf ihre Machbarkeit zu testen. Darauf aufbauend kann eine flächen- deckende Lösung für das gesamte Stadtgebiet entwickelt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 10.06.2011 eingegangen: 10.06.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 805 22 öffentlich Dez. 5 Erweiterung der Wertstoffsammlung um Elektromüll - Kurzfassung - Derzeit wird die Rechtslage überprüft, ob heute davon ausgegangen werden kann, dass eine Erfassung der fraglichen Geräte in der kommunalen Wertstofftonne möglich ist, da es sich hierbei im Rechtssinne nicht um so genannten „unsortierten Siedlungsabfall“ handelt. So das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung entsprechend ausfällt, wird die Verwaltung die notwendigen Schritte zu einer Satzungsänderung in die Wege leiten. Die Änderung könnte nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Hauptausschuss zu- sammen mit weiteren notwendigen Änderungen der Entsorgungssatzung dem Gemeinderat am 13.12.2011 zur Entscheidung vorgelegt werden. Damit könnten bei Zustimmung dann ab dem 01.01.2012 die Geräte zusätzlich zur Erfassung auf den Wertstoffstationen wieder flä- chendeckend über die Wertstofftonne erfasst werden. Die Verwaltung wird im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 12.10.2011 berichten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Von 1991 bis 2006 wurde so genannter „Elektronik-Kleinschrott“ (u. a. Haushaltskleingeräte, Mobiltelefone und elektronische Datenträger) über die Wertstofftonne (Holsystem) erfasst. Diese Praxis wurde ab April 2006 nach Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegeset- zes geändert. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Entsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe ent- sprechend geändert und diese Geräte über die Wertstoffstationen und nicht mehr über die Wertstofftonne erfasst (Bringsystem). Die damalige Rechtsauffassung war, eine Erfassung in der Wertstofftonne sei nicht mehr zulässig. Seither kommt es zu „Fehleinwürfen“ sowohl in der Restmüll- als auch in der Wertstofftonne. Die Elektrokleingeräte in der Restmülltonne gelangen in die Müllverbrennung und werden trotz ihrer Eignung nicht recycelt. Die 2009/2010 durchgeführte Restmüllanalyse hat gezeigt, dass der Anteil allerdings sehr gering ist (weniger als 1 % Gewichtsanteil). Über die Wertstofftonne wurden trotz der Regelung in der Entsorgungssatzung 2010 108 Tonnen Elektronik-Kleinschrott und 59 Tonnen Kabelschrott erfasst und einer Verwertung zugeführt. Derzeit wird deshalb die Rechtslage erneut überprüft, ob heute davon ausgegangen werden kann, dass eine Erfassung der fraglichen Geräte in der kommunalen Wertstofftonne möglich ist, da es sich hierbei im Rechtssinne nicht um so genannten „unsortierten Siedlungsabfall“ handelt. Erste Recherche-Ergebnisse weisen in diese Richtung. So das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung entsprechend ausfällt, wofür im Moment vieles spricht, wird die Verwaltung die notwendigen Schritte zu einer Satzungsänderung in die We- ge leiten. Die Änderung könnte nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (12.10.2011) sowie im Hauptausschuss (06.12.2011) zusammen mit weiteren notwendigen Änderungen der Entsorgungssatzung dem Gemeinderat am 13.12.2011 zur Entscheidung vorgelegt werden. Damit könnten bei Zustimmung dann ab dem 01.01.2012 die Elektrokleingeräte, die Mobilte- lefone und die elektronischen Datenträger zusätzlich zur Erfassung auf den Wertstoffstatio- nen wieder flächendeckend über die Wertstofftonne erfasst werden. Die Verwaltung wird im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 12.10.2011 berichten.