Antrag GRÜNE: Baulandbörse

Vorlage: 27553
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.07.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.07.2011

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Baulandbörse
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 01.06.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 803 20 öffentlich Baulandbörse Auf der Grundlage des vorhandenen Baulandkatasters richtet die Stadt Karlsruhe als Serviceangebot für verkaufsbereite Grundstückseigentümerinnen und Grundstücks- eigentümer sowie Bauinteressentinnen und Bauinteressenten eine internetgestützte Baulandbörse ein. Die aktuell zum Verkauf angebotenen Grundstücke werden auf Antrag der Grund- stückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in einen nach Stadtteilen ge- gliederten Übersichtsplan aufgenommen und mit der Angabe von Größe, Quadrat- meter-Preis und baurechtlichen Festlegungen im Internet veröffentlicht. Die Stadtverwaltung stellt den Kontakt zwischen Kaufinteressentinnen bzw. Kaufinte- ressenten und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern her. Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Flächen muss Innenentwicklung Vorrang vor der Ausweisung von neuen Baugebieten haben. Das Baulandkataster der Stadt Karlsruhe erfasst 918 sofort bebaubare Flächen im Innenbereich. Das ist ein Flä- chenreservoir von 101 ha! Da aber nicht alle im Baulandkataster aufgeführten unbe- bauten Grundstücke zum Verkauf stehen, sollte von der Stadt eine Baulandbörse eingerichtet werden. In diese können sich verkaufswillige Grundstückseigentümerinnen und Grundstücks- eigentümer aufnehmen lassen. Durch eine zeitnahe Veröffentlichung im Internet er- halten Bauinteressentinnen und Bauinteressenten die Möglichkeit, sich auf einfache Weise über sofort verkäufliche, baureife Grundstücke sowie deren Lage, Größe, Preise und baurechtliche Festlegungen zu informieren und sich bei Interesse an die Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Stadtverwaltung zu wenden. Die Stadtverwaltung vermittelt dann den Kontakt zwi- schen Bauwilligen und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Mit diesem Serviceangebot ist sowohl Grundstückseigentümerinnen und Grund- stückseigentümern gedient, die bereit sind, schnell zu verkaufen, als auch Bauwilli- gen, für die eine zeitaufwendige Suche verkürzt wird. Bauwillige können in der Stadt gehalten und das Ausweichen ins Umland vermieden werden. Wie die Erfahrung in anderen Kommunen zeigt, die bewusst auf Innenentwicklung setzen, besteht die Chance, mit dem Instrument Baulandbörse Neuausweisungen „auf der grünen Wiese“ deutlich zu reduzieren. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 01.06.2011 eingegangen: 01.06.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 803 20 öffentlich Dez. 4 Baulandbörse - Kurzfassung - Die von der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion geforderte Baulandbörse ist durch das zu veröf- fentlichende Baulandkataster i. S. des § 200 Abs. 3 BauGB bereits in der Realisierungspha- se. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Grundsatzbeschluss vom 30.03.2010 und Beschluss vom 19.04.2011 hat der Gemeinde- rat die Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB beschlossen und das Liegenschaftsamt zur weiteren Veranlassung ermächtigt. Seit Juli 2010 können die entsprechenden Baulandflächen des Stadtteils Durlach auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe www.karlsruhe.de unter der Rubrik „Leben und Arbeiten“, in der Navigation „Stadtplanung und Bauen“, im Inhaltsteil „Geoportal“ aufgerufen werden bzw. unter dem Link: www.karlsruhe.de/b3/bauen/geodaten. Für die übrigen östlichen Stadtteile wird dieser Schritt bis zum September 2011 vollzogen sein und für die restlichen Baulandflächen der westlich gelegenen Stadtteile rechnet man in der Verwaltung mit einer Veröffentlichung bis zum Frühjahr 2012. Das veröffentlichte Baulandkataster i. S. des § 200 Abs. 3 entspricht in seinen Zielsetzungen und Inhalten der von der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion angeregten Baulandbörse :  die Baulandflächen sind nach Stadtteilen in Listen und Karten zusammengefasst  nach Wohnbauflächen, gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen gegliedert  mit den Straßennamen, der Flurstücksnummer und der Flurstücksfläche versehen  baurechtliche Festlegungen können erfragt werden, ein entsprechender Hinweis ist im Internet gegeben (Nummer des Bebauungsplans/Auskunftsstelle)  die Preise können über den angegebenen Link zur Bodenrichtwertkarte erfragt wer- den  sofern die Eigentümer der Veröffentlichung nicht widersprochen und explizit ihre Zu- stimmung zur Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten gegeben haben, wird der Kontakt zwischen Grundstückseigentümern und Kaufinteressenten hergestellt. Im Übrigen ist die in § 200 Abs. 3 BauGB gemachte Aufzählung über die zu veröffentlichen- den Daten abschließend (Nennung der Straßennamen, aber nicht der Hausnummern, An- gaben zur Grundstücksgröße, aber keine Nennung von Eigentümern). Das Bürgermeisteramt empfiehlt aus den vorgenannten Gründen, den Antrag als erledigt zu betrachten.