Antrag GRÜNE: Quote in kommunalen Führungspositionen

Vorlage: 27551
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.07.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.07.2011

    TOP: 17

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Quote
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.05.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 801 18 öffentlich Quote in kommunalen Führungspositionen Die Stadtverwaltung verpflichtet sich, eine Quote (zunächst 40 : 60; langfristig 50 : 50) zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei Neueinstellungen einzuführen. Die Quote soll zunächst bei der Neubesetzung aller Führungspositionen von den Amtsleitungen bis zu den Bereichs- und Abteilungsleitungen, sowie aller zugeordneter Stellvertretungen Anwendung finden. Zur Umsetzung werden in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Sollte sich bei der Neubesetzung der in den nächsten sechs Jahren aus Altersgründen neu zu besetzenden fünf Amtsleiter- bzw. Amtsleiterinnenstellen herausstellen, dass sich darauf nur wenige qualifizierte Frauen bewerben, werden über die üblichen Stellenanzeigen in überörtlichen Zeitungen hinaus gezielte Anstrengungen (z. B. Headhunter, u. Ä.) zur Suche nach Bewerberinnen unternommen. 2. Zur entscheidenden Vorstellungsrunde im Personalausschuss werden Frauen und Männer grundsätzlich in gleicher Anzahl eingeladen. 3. Bewerberinnen und Bewerber für stellvertretende Amtsleitungen werden ebenfalls in gleicher Anzahl zur Vorstellung in den Personalausschuss eingeladen. 4. Bei Bereichs- und Abteilungsleitungen wird bei Neubesetzung ebenfalls angestrebt, die festgelegte Quote umzusetzen. Die jeweiligen Entscheidungen über die Besetzung der Positionen sind im Personalausschuss zu begründen. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die städtischen Gesellschaften diese Regelung zur Quote übernehmen. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Eine Quote sorgt dafür, dass gut ausgebildete Frauen und Männer gleiche Chancen bei der Besetzung von neuen Positionen innerhalb der Stadtverwaltung haben. Nach allen Berichten der Frauenbeauftragten zur Beschäftigungssituation besteht ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen bei den Aufstiegs- positionen und vor allem bei Amtsleitungen, Bereichs- und Abteilungsleitungen und deren Stellvertretungen. In der heutigen Situation ist die Quote vor allem noch ein Instrument zur Förderung und Ermutigung qualifizierter Frauen. Sie trägt auf Seiten der Arbeitgeberschaft dazu bei, sich aktiv darum zu bemühen, qualifizierte Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Mit Überwindung von traditionellen Geschlechterrollen eröffnet die Quote aber auch Männern ein großes Spektrum an beruflichen Möglichkeiten im erzieherischen und pflegerischen Bereich. Karlsruhe könnte mit einer kommunalen Quote zur Gleichstellung von Frauen und Männern Vorbild für andere Kommunen nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in der gesamten Bundesrepublik sein. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Manfred Schubnell Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 18
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 18.05.2011 eingegangen: 18.05.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 801 18 öffentlich Dez. 2 Quote in kommunalen Führungspositionen - Kurzfassung - In den vergangenen Jahren wurde der Frauenanteil in Führungspositionen bei der Stadtver- waltung Karlsruhe deutlich erhöht. Frauen haben gute Chancen bei der Bewerbung um aus- geschriebene Stellen. Faire und transparente Stellenbesetzungsverfahren eröffnen gleiche Chancen für Frauen und Männer. Letztendlich entscheidend für eine Stellenbesetzung muss aber die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sein. Aus diesem Grund ist eine Quo- tenregelung abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Anteil der Frauen in Führungspositionen hat im Vergleich zu 2004 in allen Kategorien zugenommen, wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht: Frauenanteil in Führungspositionen in % 2004 - 2009 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% Bürgermeister/-innen Amtsleitungen/Ortsvorsteher/-innen Bereichs-/Abteilungsleitungen Sachgebietsleitungen Einrichtungsleitungen Gesamtzahl 2004 2009 Diese Entwicklung resultiert u. a. aus den bereits seit Jahren durchgeführten gezielten Per- sonalentwicklungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Führungsnachwuchs zu sichern und den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. In diesen Qualifizierungsprogrammen (Fit für Führung und Fachkarriere, Lust auf Perspektive, Traineeprogramm, Führungslehr- gang bei der Führungsakademie) sind Frauen überdurchschnittlich vertreten, so dass zu erwarten ist, dass sich die Frauenquote und auch die Teilzeitquote in Führungspositionen weiter verbessern wird. Neben der „Führungskarriere“ gibt es auch Karrieremöglichkeiten auf gut dotierten Expertin- nen- und Expertenstellen. Diese so genannten „Fachkarrieren“ bieten in vielen Bereichen auch Frauen gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. Stadtplanung, Grünplanung, soziale Fachdienste). Auch bei Stellenbesetzungen ist der Frauenanteil an den Einstellungen bzw. Umsetzungen insgesamt höher als ihr Anteil an den Bewerbungen. So lag z. B. 2009 bei allen Ausschrei- bungen der Frauenanteil an den Bewerbungen bei 40 %, der Frauenanteil an den Einstel- lungen und Umsetzungen bei 48 %. Im gehobenen technischen Dienst, in dem Frauen un- terrepräsentiert sind, war das Verhältnis sogar 37 % zu 64 %. Diese Werte belegen, dass in allen Bereichen Frauen gute Chancen bei der Besetzung von höherwertigen Stellen haben. Ausschlaggebend für eine Stellenbesetzung ist aber Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Dieser Leistungsgrundsatz darf nicht durch eine Quotenregelung aufgegeben wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zu den vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen im Einzelnen: 1. Sollte sich bei der Neubesetzung der in den nächsten sechs Jahren aus Alters- gründen neu zu besetzenden fünf Amtsleiter- bzw. Amtsleiterinnenstellen heraus- stellen, dass sich darauf nur wenige qualifizierte Frauen bewerben, werden über die üblichen Stellenanzeigen in überörtlichen Zeitungen hinaus gezielte Anstren- gungen (z. B. Headhunter u. Ä.) zur Suche nach Bewerberinnen unternommen. Auch ohne formale Quotenregelung war bei der Besetzung der letzten fünf Amtsleitungen (Kulturamt, Liegenschaftsamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Wirtschaftsför- derung und Schul- und Sportamt) die vorgeschlagene Quote von 60 : 40 gegeben. Headhunting kommt bisher aus Kostengründen nur dann ausnahmsweise zum Einsatz, wenn sich das Personalrekruting am Bewerbermarkt als schwierig erweist. 2. Zur entscheidenden Vorstellungsrunde im Personalausschuss werden Frauen und Männer grundsätzlich in gleicher Anzahl eingeladen. Für die Vorstellungsrunde im Personalausschuss werden die Bewerberinnen und Bewer- ber eingeladen, die sich in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren als am besten ge- eignet erweisen. Ein Abweichen von der für den öffentlichen Dienst geltenden Bestenaus- lese macht die Auswahlentscheidung grundsätzlich angreifbar. Es wird deshalb empfoh- len, eine derartige Vorgabe nicht zu beschließen. 3. Bewerberinnen und Bewerber für stellvertretende Amtsleitungen werden ebenfalls in gleicher Anzahl zur Vorstellung in den Personalausschuss eingeladen. Bei diesem Vorgang handelt es sich um keine Einstellung bzw. Besetzung einer Stelle, sondern um eine Funktionsübertragung zusätzlich zu den regelmäßig übertragenen Auf- gaben. Die Auswahl beschränkt sich in diesen Fällen auf die in der jeweiligen Dienststelle vorhandenen Abteilungsleitungen, die unter Berücksichtigung der Bestenauslese ausge- wählt werden. Die Bestimmungen der Gemeindeordnung sehen für diesen Fall keine Be- teiligung des Gemeinderats vor. 4. Bei Bereichs- und Abteilungsleitungen wird bei Neubesetzungen ebenfalls ange- strebt, die festgelegt Quote umzusetzen. Die jeweiligen Entscheidungen über die Besetzung der Positionen sind im Personalausschuss zu begründen. Den einleitenden Ausführungen kann entnommen werden, dass die Stadt Karlsruhe auch ohne Quotenvorgabe bereits seit Jahren Anstrengungen unternimmt, um den Frauenan- teil in Führungspositionen zu erhöhen. Als Ergebnis dieser Bemühungen hat sich ein deutlich erkennbarer Anstieg von Mitarbeiterinnen in diesen Positionen ergeben. Diese Entwicklung erfolgte unter Beachtung der für den Öffentlichen Dienst in Art. 33 Grundge- setz verankerten Bestenauslese. Wird diese vernachlässigt, werden Auswahlverfahren angreifbar. Das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ist eine vorrangige Zielset- zung. Der Gemeinderat wird gebeten, die erfolgreichen Bemühungen der Vergangenheit anzuerkennen und die Verwaltung in dem bisher eingeschlagenen Weg weiter zu unterstüt- zen. Aus den genannten Gründen wird empfohlen, auf die Einführung einer Quote zu ver- zichten.