Anfrage StR Golombeck (FDP): Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Bildungspaket, Grundsicherung im Alter
| Vorlage: | 27549 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) vom 31.05.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 800 17 c öffentlich Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Bildungspaket, Grundsicherung im Alter 1. Wie wird die Stadt Karlsruhe durch die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vom Bund finanziell entlastet? 2. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, wie dieser Entlastungsbetrag verwandt wird? 3. Welche Entlastung erwartet die Stadt durch das Bildungspaket in 2011 und 2012? 4. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, wie diese Entlastung verwandt wird? Die Kosten der Grundsicherung im Alter werden schrittweise auf den Bund übertragen und damit werden die Kommunen entlastet. Und zwar werden im Jahre 2012 45 %, im Jahre 2013 75 % und im Jahre 2014 100 % vom Bund übernommen. Für diese drei Jahre war bisher eine Bundesbeteiligung von 16 % vorgesehen. Damit werden im Haushalt der Stadt Karlsruhe Mittel frei, die bisher für diese Grundsicherung aufgewandt wurden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Im Rahmen des Bildungspaketes erhalten die Kommunen vom Bund für ca. 2,5 Mio. Kindern von ALG-II-Empfängern und Geringverdienern pro Jahr ca. 1,5 Milliarden EURO zur Verfügung gestellt sowie ihren kompletten Verwaltungsaufwand erstattet. Auch dies dürfte bei der Stadt Karlsruhe Mittel freisetzen, die bisher in diesem Bereich verwandt wurden. Damit der Gemeinderat über die Verwendung dieser frei werdenden Mittel sinnvoll befinden kann, ist eine frühzeitige Information erforderlich. unterzeichnet von: Heinz Golombeck Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) vom: 31.05.2011 eingegangen: 31.05.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 800 17 c öffentlich Dez. 3 Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Bildungspaket, Grundsicherung im Alter 1. Wie wird die Stadt Karlsruhe durch die schrittweise Übernahme der Grundsiche- rung im Alter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vom Bund finanziell entlastet? Durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund wird die Stadt Karlsruhe im Jahr 2012 um ca. 6,9 Mio. € (45 % Erstattung), im Jahr 2013 um ca. 14 Mio. € (75 % Erstattung) und im Jahr 2014 um ca. 20,7 Mio. € (100 % Erstattung) finanziell entlastet. 2. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, wie dieser Entlastungsbetrag verwandt wird? Die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft fließt in vollem Umfang in die Deckung der Aufwendungen der Stadt, die im steigenden Umfang für den sozialen Bereich erforderlich werden. 3. Welche Entlastung erwartet die Stadt durch das Bildungspaket in 2011 und 2012? Der Bund erstattet den Kommunen die Aufwendungen des Bildungs- und Teilhabepa- kets über eine Erhöhung der Quote der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unter- kunft. Die neue Quote wurde für Baden-Württemberg von bislang 28,5 % um 11,3 Pro- zentpunkte auf 39,8 % erhöht. Dies entspricht ca. 5,6 Mio. € bei einer Bruttomietbelas- tung für SGB II-Leistungsberechtigte von jährlich ca. 50 Mio. €. Dieser Betrag ist den einzelnen Leistungsbereichen des Bildungs- und Teilhabepakets wie folgt zuzurech- nen: Seite 2 2011 2012 Leistungen Bildung und Teilhabe 5,4 % SGB II 4,4 % 2,2 Mio. € Kinderzuschlag 0,7 % 0,35 Mio. € Wohngeld 0,3 % 0,15 Mio. € Sonstiges 5,9 % Verwaltungskosten Bildung und Teilhabe SGB II 1,0 % 0,5 Mio. € Kinderzuschlag und Wohngeld 0,2 % 0,1 Mio. € Erhöhung Kosten der Unterkunft (Warmwasser) 1,9 % 0,9 Mio. € Hortkinder/Schulsozialarbeiter (befristet bis 2013) 2,8 % 1,4 Mio. € Summe 11,3 % 3,3 Mio. € 2,3 Mio. €. 4. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, wie diese Entlastung verwandt wird? Für das Jahr 2011 ist angesichts der bislang relativ geringen Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets mit einer Entlastung zu rechnen. Wie hoch diese Entlastung ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da nicht abzusehen ist, wie sich der Antragseingang im weiteren Verlauf des Jahres 2011 entwickelt. Die freiwerdenden Mittel dienen der Deckung des wachsenden Defizits im Haushalt, das durch die Aufgaben der Sozial -und Jugendhilfe gestiegen ist.