Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Umsetzung des Bildungspakets der Bundesregierung für Kinder aus Hartz-IV-Familien in Karlsruhe
| Vorlage: | 27548 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 16.05.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 799 17 b öffentlich Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Umsetzung des Bildungspaketes der Bundesregierung für Kinder aus Hartz-IV- Familien in Karlsruhe 1. Welche Fördersummen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung für Hartz-IV-Familien erwartet die Verwaltung für die Stadt Karlsruhe bzw. hat sie bereits als Gesamtsumme erhalten? 2. Woraus bestimmt sich die Gesamtsumme der Fördergelder aus dem Bildungspaket, die die Stadt Karlsruhe erwartet/erhält/bereits erhalten hat? 3. Welche Probleme kommen auf die Stadtverwaltung in der Umsetzung des Bildungspakets der Bundesregierung zu? 4. Wird die Stadtverwaltung die Gelder aus dem Bildungspaket vollständig in zusätzliche Förderung an die Kinder aus Hartz-IV-Familien weitergeben? 5. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen, Gelder aus dem Bildungspaket etwa für a) Mittagessenszuschuss b) Bildungs- und Sportangebote mit bereits bestehenden eigenen Förderungen für gering verdienende Familien zu verrechnen? Wenn ja, werden die so „gesparten“ Gelder c) für eine Ausweitung der schon bestehenden eigenen Förderangebote eingesetzt oder d) anderweitig verwendet? (Wenn ja, wo?) Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 6. Wird die Stadtverwaltung Gelder aus dem Bildungspaket dafür nutzen, dass gering verdienende Eltern das Mittagessen für Ihre Kinder in Schulen, Kitas oder Horten nun kostenlos bekommen – also den bisherigen Eigenanteil von 22 EURO/Monat nicht mehr zahlen müssen? Wenn nein, warum nicht? Das Bildungspaket der Bundesregierung für Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB erhalten (Hartz IV usw.) ist aus Sicht der LINKEN unakzeptabel, weil völlig unzureichend und voll bürokratischer Gängelung - für die betroffenen Familien sowie für die Kommunen, die es umsetzen müssen. Laut Presseberichten haben viele Kommunen und einige Bundesländer die Mitnahmeeffekte des Bildungspakets entdeckt. Etwa werden Bundesgelder für Mittagessen dankbar eingestrichen, die bisherige eigene Förderung dafür eingestellt und die so „eingesparten“ Summen anderweitig verwendet – sodass die Leistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien durch das Bildungspaket letztlich weder erweitert noch verbessert werden. Die LINKE geht davon aus, dass in Karlsruhe die Fördergelder aus dem Bildungspaket sämtlich (abgesehen von möglichen Umsetzungskosten) als zusätzliche Bildungs- und Fördermaßnahmen den Kindern aus gering verdienenden Familien zugute kommen müssen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 16.05.2011 eingegangen: 16.05.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 799 17 b öffentlich Dez. 3 Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Umsetzung des Bildungspaketes der Bundesregierung für Kinder aus Hartz-IV-Familien in Karlsruhe 1. Welche Fördersummen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung für Hartz- IV-Familien erwartet die Verwaltung für die Stadt Karlsruhe bzw. hat sie bereits als Gesamtsumme erhalten? Die Stadt Karlsruhe erwartet im Jahr 2011 als Erstattung der Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt ca. 5,6 Mio. €. 2. Woraus bestimmt sich die Gesamtsumme der Fördergelder aus dem Bildungs- paket, die die Stadt Karlsruhe erwartet/erhält/bereits erhalten hat? Der Bund erstattet den Kommunen die Aufwendungen des Bildungs- und Teilhabepa- kets über eine Erhöhung der Quote der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unter- kunft. Die neue Quote wurde für Baden-Württemberg von bislang 28,5 % um 11,3 Pro- zentpunkte auf 39,8 % erhöht. Bei einer jährlichen Bruttomietbelastung für SGB-II- Leistungsberechtigte von ca. 50 Mio. €, ergibt sich daraus der oben erwähnte Erstat- tungsbetrag. 3. Welche Probleme kommen auf die Stadtverwaltung in der Umsetzung des Bil- dungspakets der Bundesregierung zu? Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung erfordert or- ganisatorische Veränderungen. Hierbei steht das Ziel im Mittelpunkt, die Leistungsan- träge aller Berechtigten nach einheitlichen Maßstäben unbürokratisch zu bearbeiten. Seite 2 4. Wird die Stadtverwaltung die Gelder aus dem Bildungspaket vollständig in zu- sätzliche Förderung an die Kinder aus Hartz-IV-Familien weitergeben? Derzeit ist nicht absehbar, in welchem Umfang die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2011 gebraucht werden. Dies hängt davon ab, wie sich der Antragseingang im weiteren Verlauf des Jahres 2011 entwickelt. Für das Jahr 2012 werden die Mittel voraussichtlich in vollem Umfang benötigt. 5. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen, Gelder aus dem Bildungspa- ket etwa für a) Mittagessenszuschuss b) Bildungs- und Sportangebote mit bereits bestehenden eigenen Förderungen für gering verdienende Familien zu verrechnen? Wenn ja, werden die so "gesparten" Gelder c) für eine Ausweitung der schon bestehenden eigenen Förderangebote ein- gesetzt oder d) anderweitig verwendet? (Wenn ja, wo?) Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Kinderbüros wurde beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die bisherigen freiwilligen Leistungen, insbesondere die Leistungen des Karlsruher Passes und Kinderpasses, auf das Angebot des Bildungs- und Teilhabepa- kets abgestimmt werden sollen. 6. Wird die Stadtverwaltung Gelder aus dem Bildungspaket dafür nutzen, dass ge- ring verdienende Eltern das Mittagessen für ihre Kinder in Schulen, Kitas oder Horten nun kostenlos bekommen - also den bisherigen Eigenanteil von 22 €/ Monat nicht mehr zahlen müssen? Wenn nein, warum nicht? Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht eine Eigenbeteiligung beim gemeinsamen Mit- tagessen von täglich 1 € vor. Es besteht kein Ermessensspielraum, auf diese Eigenbe- teiligung zu verzichten und das Essen kostenlos abzugeben.