Antrag GRÜNE: Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Umsetzung Bildungspaket des Bundes in Karlsruhe
| Vorlage: | 27547 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.05.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 26. Plenarsitzung Gemeinderat 26.07.2011 798 17 a öffentlich Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Umsetzung Bildungspaket des Bundes in Karlsruhe 1. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, das die Inhalte des Bildungspakets den Bezugsberechtigten in ähnlich einfacher Form zugänglich macht wie bisher beim Karlsruher Pass. 2. Die Bezugsberechtigten werden von der Verwaltung angeschrieben und über die Formalitäten zum Bezug informiert. 3. Die Verwaltung analysiert die Überschneidungen der Angebote des bisherigen Karlsruher Passes mit den neuen Angeboten des Bildungspakets und informiert den Gemeinderat über die Schnittmenge und die Unterschiede sowie die finanziellen Auswirkungen. 4. Ein etwa entstehender Überschuss aus der Schnittmenge von bisher kommunalem Angebot und Bundesbildungspaket wird für die weitere Armutsbekämpfung verwendet; z. B. zur Ausweitung der Angebote im Karlsruher Pass und Kinderpass. 5. Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die weiteren Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Armutsbekämpfung nach der Verabschiedung der „Leitlinien zur Armutsbekämpfung“ im GR am 14. Dezember 2010. Mit der Ausgabe des Karlsruher Passes sowie des Kinderpasses durch das Jugendfreizeit- und Bildungswerk (JFBW) des Stadtjugendausschusses hat die Stadt Karlsruhe bereits lange vor Einführung des Bildungspakets einen hervorragenden Weg gefunden, einkommensschwachen Menschen eine diskriminierungsfreie, bürokratiearme Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der Beschluss zur Einführung des Bildungspakets zum 1. April dieses Jahres, rückwirkend gültig ab dem 1. Januar, ist dagegen mit vielen bürokratischen Fallstricken versehen, die dazu geführt haben, dass bisher nur ein Bruchteil der Bezugsberechtigten seine Ansprüche geltend gemacht hat. Dies gilt ebenfalls für die Berechtigten in Karlsruhe. Auch die jetzt beschlossene Verlängerung der Antragsfrist bis Ende Juni scheint daran nicht viel zu ändern. Daher ist es notwendig, die entstandenen Hürden wieder abzubauen und realistische, auf die Menschen bezogene Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungspakets zu schaffen. Die Strukturen bei der Ausgabe des Karlsruher Passes sollten sinnvollerweise hierfür genutzt und gegebenenfalls erweitert werden. Im Zuge der weiteren Armutsbekämpfung ist es sinnvoll, etwaige freiwerdende Mittel wieder in diesem Bereich einzusetzen und nicht dem allgemeinen Haushalt zuzuschlagen. Die zur Erstellung der „Leitlinien zur Armutsbekämpfung“ eingesetzte Arbeitsgruppe soll in diesem Zusammenhang über den Stand der Umsetzung berichten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Tanja Kluth Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.05.2011 eingegangen: 17.05.2011 Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 798 17 a öffentlich Dez. 3 Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: Umsetzung Bildungspaket des Bundes in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Stadt Karlsruhe strebt an, das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bürger- freundlich umzusetzen. Vorbild hierfür ist die Ausgabe des Karlsruher Passes und Kinderpasses durch das Jugendfreizeit- und Bildungswerk. Allerdings sind noch ei- nige Vorgaben und gesetzliche Grundlagen von Bund und Land zu schaffen. Erst nach Erlass dieser Vorgaben kann über die Organisationsform entschieden, können finanzielle Berechnungen angestellt und dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Ge- meinderat vorgelegt werden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, das die Inhalte des Bildungspakets den Bezugsberechtigten in ähnlich einfacher Form zugänglich macht wie bisher beim Karlsruher Pass. Die Verwaltung ist aktuell dabei ein Konzept zu entwickeln, das allen Leistungs- berechtigten den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in ähnlich einfacher Form, wie dies bisher beim Karlsruher Kinderpass möglich ist, zugänglich macht. Allerdings sind hier die Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Sowohl für das Antragsverfahren als auch die statistische Erfassung werden detaillierte Vorgaben erfolgen. 2. Die Bezugsberechtigten werden von der Verwaltung angeschrieben und über die Formalitäten zum Bezug informiert. Alle Leistungsberechtigten werden in den nächsten Tagen von der Verwaltung angeschrieben und über die Formalitäten zum Bezug informiert. 3. Die Verwaltung analysiert die Überschneidungen der Angebote des bishe- rigen Karlsruher Passes mit den neuen Angeboten des Bildungspakets und informiert den Gemeinderat über die Schnittmenge und die Unterschiede sowie die finanziellen Auswirkungen. Die Angebote des Karlsruher Kinderpasses und des Bildungs- und Teilhabepa- kets sind zum Teil deckungsgleich. Der Jugendhilfeausschuss wird über die Schnittmenge, die Unterschiede und die finanziellen Auswirkungen informiert. 4. Ein etwa entstehender Überschuss aus der Schnittmenge von bisher kom- munalem Angebot und Bundesbildungspaket wird für die weitere Armuts- bekämpfung verwendet, z. B. zur Ausweitung der Angebote im Karlsruher Pass und Kinderpass. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Kinderbüros wurde beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die bisherigen freiwilligen Leistungen, insbesondere die Leis- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 tungen des Karlsruher Passes und Kinderpasses, auf das Angebot des Bildungs- und Teilhabepakets abgestimmt werden sollen. 5. Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die weiteren Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Armutsbekämpfung nach der Verabschiedung der "Leitlinien zur Armutsbekämpfung" im Gemeinderat am 14. Dezember 2010. In die Arbeit der unter Ziffer 4 erwähnten Arbeitsgruppe fließen auch die Vor- schläge der "Leitlinien zur Armutsbekämpfung" ein. Sobald das Konzept für einen neuen Karlsruher Kinderpass und einen neuen Karlsruher Pass fertig gestellt ist, wird die Angelegenheit in den zuständigen städtischen Gremien behandelt. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.