Auflösung der Gesellschaft für Wertstoffrecycling Karlsruhe mbH
| Vorlage: | 27544 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 794 13 öffentlich Dez. 5 Auflösung der Gesellschaft für Wertstoffrecycling Karlsruhe mbH Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AUG 05.07.2011 4 vorberaten Hauptausschuss 12.07.2011 17 vorberaten Gemeinderat 26.07.2011 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit und im Hauptausschuss - der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft für Wertstoffrecycling Karlsruhe GmbH (GWK) zu und ermächtigt die Verwaltung die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) geschätzt 45 T€ (einmalig) 36 T€ bis Vertragsende abzüglich Entlastung um Verwaltungskosten Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit GWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit Beginn der Sammlung von Verpackungsmaterialien mit dem „Grünen Punkt“ in den frühen 1990er-Jahren ist sowohl das Einsammeln und Transportieren als auch das Sortieren und Vermarkten von Wertstoffen in Karlsruhe über die Gesellschaft für Wertstoffrecycling Karlsruhe mbH (GWK) als Vertragspartner der Duales System Deutschland AG (DSD) erfolgt. Dabei hat sich die GWK der Dienstleistungen der Stadt Karlsruhe in Bezug auf das Sammeln und Transportieren und der Firma ALBA Nordbaden GmbH (ALBA) bezüglich des Sortierens und Vermarktens bedient. Die Stadt Karlsruhe und ALBA sind an der GWK je zur Hälfte beteiligt. Auch die Ver- tragsbeziehungen mit den später als Konkurrenz zu DSD hinzugetretenen weiteren dualen Systemen wurden über die GWK abgewickelt. Ende 2009 lief der Sortiervertrag der GWK mit ALBA aus, so dass eine Neuaus- schreibung erforderlich wurde. Im Ergebnis wurde die Zusammenarbeit mit dem al- ten Partner auf neuer Basis fortgeführt. Allerdings konnte die Stadt Karlsruhe die Neuvergabe aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen (insb. Kartellrecht) nicht mehr wie vorher für den gesamten Inhalt der Wertstofftonne (also DSD- und Nicht-DSD-Material), sondern nur noch für den in der Wertstofftonne ent- haltenen kommunalen Anteil vornehmen. Damit war für die Systembetreiber der Weg zum direkten Abschluss von Verträgen mit einerseits der Sortieranlage (ALBA) und andererseits der Stadt Karlsruhe als Sammlerin offen. Von dieser Möglichkeit machten die Betreiber überwiegend Ge- brauch. Drei kleinere Betreiber hatten allerdings längerfristige Verträge mit der GWK geschlossen und konnten daher den Weg zunächst nicht gehen, so dass diese Ver- träge derzeit noch weiter laufen. Da aber die Stadt Karlsruhe für die Sammlung und ALBA für die Sortierung auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe quasi als „Gebietsmo- nopolist“ agieren, kann diesen Betreibern aus rechtlichen Gründen nicht die Gleich- stellung mit den anderen Betreibern verweigert werden (Diskriminierungsverbot). Einer der drei Betreiber fordert nun konkret diese Gleichstellung, was wie erwähnt von der GWK nicht verhindert werden kann. Damit verbleiben nur noch zwei kleine Betreiber bei der GWK, aber auch bei diesen muss damit gerechnet werden, dass in Kürze die Gleichstellung gefordert werden wird. Dies würde bedeuten, dass dann Ergänzende Erläuterungen Seite 3 alle Systembetreiber direkte Verträge mit der Stadt Karlsruhe bzw. ALBA halten würden. Die GWK würde nicht weiter als Vertragspartnerin auftreten und hätte somit keine Aufgaben mehr. Durch die Direktabschlüsse wäre - analog den Konditionen des DSD-Vertrages - bei der Stadt Karlsruhe mit voraussichtlich ca. 3.000 € geringe- ren monatlichen Erträgen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund muss die Stadt Karlsruhe entscheiden, wie sie mit ihrer Be- teiligung an der GWK weiter verfahren möchte. Folgendes Vorgehen ist grundsätz- lich denkbar: 1. Die zwei verbleibenden Verträge werden weiterhin über die GWK abgewickelt, solange die Vertragspartner keine anderen Verträge verlangen. Das Weiterfüh- ren der GWK mit lediglich zwei Geschäftspartnern verursacht allerdings einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand (Jahresabschlüsse, Prüfungen, Gremiensitzungen, Geschäftsführung u. a.). 2. Grundsätzlich könnte die Stadt Karlsruhe ihren Gesellschaftsanteil an die Mitge- sellschafterin ALBA veräußern. Die städtischen Ansprüche gegenüber der GWK aus den beiden noch bestehenden Verträgen müssten durch einen Kooperati- onsvertrag schuldrechtlich gesichert werden. Dies hätte den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand reduziert würde. Durch das Ausscheiden der Stadt Karls- ruhe aus der Gesellschaft würde allerdings ihre Rechtsposition gegenüber ALBA im Hinblick auf die GWK geschwächt. Die damit verbundenen Risiken können auch durch eine vertragliche Gestaltung nicht völlig ausgeschlossen werden. Dieses Vorgehen setzt allerdings die Kaufbereitschaft von ALBA voraus, die derzeit nicht gegeben ist. 3. Die GWK wird aufgelöst. Nach Abzug der für Auflösung und Liquidation anfal- lenden Kosten fließt ihre finanzielle Restsubstanz (geschätzte Größenordnung: 90 T€) den beiden Gesellschaftern hälftig zu. Mit den verbliebenen Vertragspart- nern werden Direktverträge abgeschlossen, wie dies bereits bei DSD und den übrigen Systembetreibern der Fall ist. Dabei wäre - wie oben beschrieben - mit einer geringfügigen Verschlechterung der Konditionen zu rechnen, welche die Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Vertragspartner allerdings ohnehin jederzeit einfordern könnten. Die Struktur der Vertragsbeziehungen wäre künftig klar und einheitlich geregelt. Außerdem ent- fiele der für die Aufrechterhaltung der GWK erforderliche Verwaltungsaufwand. Angesichts der jeweiligen Folgewirkungen empfiehlt die Stadtverwaltung das unter Ziffer 3 ausgeführte Vorgehen, also die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Die Mitgesellschafterin ALBA spricht sich ebenfalls für diese Variante aus. Um eine Rückabwicklung von Zahlungen zu vermeiden, ist die Auflösung der Verträge der GWK zum 01.08.2011 beabsichtigt. Zum gleichen Zeitpunkt sollen direkte Verträge mit Stadt Karlsruhe und ALBA abgeschlossen werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss - der Auflösung und Liquidation der Ge- sellschaft für Wertstoffrecycling Karlsruhe GmbH (GWK) zu und ermächtigt die Verwaltung die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011