Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh (AVG) an der vgf - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH mit einem Stammkapital vonf 250,00 €
| Vorlage: | 27541 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.02.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 792 11 öffentlich Dez. 1 Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der vgf - Verkehrs- Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH mit einem Stammkapitalanteil von 250,00 € Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2011 15 vorberaten Gemeinderat 26.07.2011 11 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat genehmigt - nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG) und im Hauptausschuss - die Beteiligung der AVG an der vgf - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH mit einem Stammkapitalanteil von 250,00 €. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, die zur Umsetzung seiner Be- schlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesell- schaften und ihrer Organe herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit AVG u. a. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) bedient seit 2003 die S-Bahnlinie S 31/S 32 von Forbach nach Freudenstadt und seit 2006 weiter nach Eutingen (Murgtalbahn). Im Landkreis Freudenstadt gilt der vgf-Tarif. Um künftig bei der Tarifgestaltung bzw. Tariffortschreibung Einfluss nehmen zu kön- nen, ist es notwendig, beim Verkehrsverbund vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH Gesellschafter zu werden. Entsprechende Regelungen gibt es bereits mit dem VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH) und VPE (Verkehrs- verbund Pforzheim-Enzkreis GmbH). Gesellschaftszweck der vgf - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH ist die Wahrung von Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschafter auf dem Gebiet des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Freudenstadt, insbesondere - die Betreuung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Tarifsystems, - die Erstellung eines einheitlichen Verfahrens für die Abrechnung der Fahr- geldeinnahmen und der auf die Fahrgelder bezahlten Zuschüsse sowie die Abrechnung mit den Gesellschaftern, - die Verwaltung und Betreuung der Fahrgastinformationen, - die Konzeption und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Waldachtal. Das Stammkapital in Höhe von zurzeit 25.600,00 € wird von folgenden Gesellschaftern übernommen: Private Omnibusunternehmer GmbH (POG) des Landkreises Freudenstadt 11.300,00 € RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH 11.300,00 € DB Regio Aktiengesellschaft 2.250,00 € Hohenzollerische Landesbahn Aktiengesellschaft 250,00 € Rübenacker Reisen Omnibusverkehr GmbH & Co. KG 250,00 € Omnibusverkehr Kornelius Vögele Inh. Margarethe Gressing 250,00 € 25.600,00 €. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gemäß schriftlichem Aufnahmeangebot der vgf - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH vom 17.05.2011 kann die AVG aufgenommen werden. Die Auf- nahme ist gemäß § 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages nur durch die Übernahme neuer, durch Erhöhung des Stammkapitals gebildeter Stammeinlagen möglich, für die das Bezugsrecht der vorhandenen Gesellschafter ausgeschlossen ist. Die vgf schlägt aufgrund ihrer Vorberatung bei der am 16.05.2011 erfolgten Gesellschafter- versammlung vor, dass das Stammkapital der Gesellschaft um 250,00 € erhöht wird und die AVG dies für 250,00 € erwirbt. Der Gesellschaftsvertrag der vgf - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH ist als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 die Angelegenheit vorberaten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, diese Beteiligung - vor- behaltlich der erforderlichen Zustimmung der städtischen Gremien und des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe - zu genehmigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt - nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Albtal- Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) und im Hauptausschuss - die Beteiligung der AVG an der vgf - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH mit einem Stammkapitalanteil von 250,00 €. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, die zur Umsetzung sei- ner Be schlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteilig- ten Gesellschaften und ihrer Organe herbeizuführen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011