Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Pfinzstr. 104", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 27531 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.02.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Nordweststadt |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.07.2011 785 4 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Pfinzstraße 104", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.07.2011 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 BauGB (Be- schluss mit vollständigem Wortlaut siehe S. 7) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 13.07.2011 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Mit dem Abbruch des Markgrafenbades entstand auf den betroffenen Grundstücken in der Pfinzstraße in Durlach eine Baulücke, die seit längerer Zeit brach liegt. Die Planung soll die- sen Zustand beenden und das betroffene Areal entlang der Pfinzstraße städtebaulich fort- entwickeln. Der Planungsausschuss fasste am 18.12.2008 zunächst einen Aufstellungsbe- schluss für einen Angebotsbebauungsplan. Der zwischenzeitlich gefundene Investor bean- tragte am 25.10.2010 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, weshalb das Verfahren als Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fortgeführt werden soll. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Entwicklung einer hochwertigen Anlage mit innerstädti- scher Wohnbebauung, die aber auch die Möglichkeit bietet, wohnverträgliche, mischgebiets- typische Nutzungen zu realisieren. Dem Planverfahren ist ein von der Vorhabenträgerin ein- geladener Wettbewerb vorausgegangen, aus dem der vorgelegte Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan entwickelt wurde. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde für die Grundstü- cke 45287 und 45288 entwickelt, die benachbarten Privatgrundstücke 45289 und 45290 werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen, um eine abgestimmte Entwicklung zu sichern, sie sind jedoch nicht Gegenstand des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung mit einer zulässigen Grundflä- che von ca. 4.200 m² und wird deshalb als Bebauungsplan nach § 13 a BauGB im be- schleunigten Verfahren aufgestellt, ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan ent- wickelt, der die beabsichtigten Nutzungen zulässt. Im Plangebiet gilt bisher der einfache Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzungen“ vom 22.02.1985, der als Art der bauli- chen Nutzung Mischgebiet festsetzt und der allerdings durch den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan in seinem künftigen Geltungsbereich ersetzt wird. Die Grundstücke im Plangebiet liegen innerhalb bereits bestehender und bebauter Sied- lungsflächen, das erfordert die Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Wohnbe- bauung im Planaufstellungsverfahren. Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist derzeit eine innerstädtische Brach- fläche, die früheren Nutzungen wurden vollständig aufgegeben, die Bebauung wurde abge- brochen. Vorhanden ist von der früheren Bebauung derzeit noch eine Bodenplatte, die an- nähernd das gesamte Plangebiet unterbaut. Im Südwesten und im Nordwesten ist das Plan- gebiet durch Mauern von den Nachbargrundstücken getrennt. Auf den bereits bebauten Flurstücken befinden sich zweigeschossige Wohnhäuser. Das Plangebiet ist über die Pfinz- straße und die Straße Am Pfinztor erschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Umgebungsbebauung ist heterogen. Im Westen befindet sich eine vier- bis fünfgeschos- sige Wohnbebauung mit Dachgeschoss, die sich auf deutlich ausgeprägten Keller- /Tiefgaragensockeln befindet. Im Norden stehen drei- bis viergeschossige Wohnbauten mit Satteldächern, die auf einer als Vollgeschoss ausgebildeten Tiefgarage errichtet wurden. Im Osten schließt sich eine zwei- bis dreigeschossige Bebauung mit Satteldächern an. Das Plangebiet befindet sich somit an der Schnittstelle unterschiedlicher Bebauungskörnungen, von Einzelgebäuden über Haus-Hof-Anlagen, geschlossene Blockrandbebauung und größe- re Solitäre bis hin zur Zeilenbebauung. Das Plangebiet befindet sich an der Pfinzstraße als Schnittstelle zwischen dem Gassensystem der Durlacher Altstadt und dem durch stichartige Erschließungswege und autofreie Wohnhöfe anschließenden nördlichen Gebiet. Dem trägt die geplante Bebauung Rechnung und unterscheidet zwischen vier sog. Hofhäu- sern im rückwärtigen Bereich und der die Straße begleitenden Bebauung in Form eines Wohnregals. Die Bebauung entlang der Pfinzstraße soll ein eher städtisches Wohnen mit einzelnen, privat zu nutzenden Balkonen, Laubengängen sowie 2- bis 3-Zimmerwohnungen ermöglichen. Die vier geplanten Hofhäuser werden als klassische Zweispänner in zweiter Reihe organisiert, die den Hofraum gliedern werden. Die Kleinteiligkeit der Anlage in diesem Bereich erleichtert eine individuelle Adressbildung, der Quartierhof bindet die einzelnen Ge- bäude zu einem Ensemble zusammen, alle Einheiten sollen barrierefrei zugänglich sein. Die Stellung der Baukörper soll die natürliche Durchlüftung im Quartier fördern, alle Einheiten können quergelüftet werden. Die Anlage verfügt über ein internes Erschließungs- und We- genetz, das mit den vorhandenen örtlichen Wegen verbunden ist. Das Wegesystem nutzt die ortstypischen Lücken im Blockrand, um Anknüpfungspunkte in Richtung Altstadt zu schaffen. Der Hofbereich bildet den Mittelpunkt der Anlage, von dem aus sämtliche Einhei- ten erschlossen werden; entlang der Pfinzstraße sind keine Hauseingänge geplant. Die ge- plante Tiefgarage im Untergeschoss wird von Norden her angefahren, die Flächen im Hof bleiben deshalb autofrei. Die Art der baulichen Nutzung orientiert sich am Charakter eines Mischgebietes, zulässig sind insbesondere Wohngebäude sowie Geschäfts- und Bürogebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beher- bergungsgewerbes. Sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, Anlagen für Verwaltungen, für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind zulässig, darüber hinaus gehende Nutzungen wie etwa Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Bordelle oder bordellartige Betriebe und Vergnügungsstätten sind unzulässig, um Konflikte mit den in der Nachbarschaft vorhandenen Wohnnutzungen zu vermeiden. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht zunächst eine Wohnnutzung vor, spätere Nutzun- gen sind daran jedoch nicht gebunden. Langfristig ist es erwünscht, die Mischnutzung zu stärken, das soll jedoch der Initiative der späteren Nutzer überlassen bleiben. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Hinsichtlich des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung gliedert sich das Plangebiet in drei Abschnitte: In den beiden Abschnitten 1 und 3 entlang der Pfinzstraße ist eine Bebau- ung mit vier Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und einer Wandhöhe von 15,80 m sowie Flachdach zulässig, die vier Hofhauszeilen im rückwärtigen Bereich bilden den Abschnitt 2 und sind mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und einer Wandhöhe von 12,70 m geplant. Als Grundflächenzahl (GRZ) ist im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes 0,5 vorgesehen, auf den schon bebauten Flurstücken außerhalb des Vorhaben- und Er- schließungsplans mit Altbestand im Abschnitt 3 eine GRZ von 0,6, die mischgebietstypisch ist. Die in einem Mischgebiet zulässige GRZ von 0,6 wird im Bereich des Vorhaben- und Er- schließungsplanes unterhalb der Geländeoberfläche im Bereich der Tiefgarage um 0,3 überschritten, dies ist nach § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gerechtfer- tigt, da die Überschreitung nur geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens hat, die Tiefgaragen werden mit einer intensiven Dachbegrünung mit mindestens 35 cm durchwurzelbarer Substratschicht versehen. Die Verlegung der Stellplätze unter die Geländeoberfläche sichert die Erhaltung des autofreien Hofbereichs und wirkt sich damit positiv auch auf die Umgebungsbebauung aus. Außerdem kann durch die Errichtung der Tiefgarage die vorhandene Bodenplatte zu 85 % wieder nutzbar gemacht werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) liegt bei 1,2 und bewegt sich damit im für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete zulässigen Bereich der BauNVO. Die Gebäudehöhe orien- tiert sich an dem, was bisher nach § 34 BauGB im Innenbereich zulässig ist. Die Bebauung entlang der Pfinzstraße ist deshalb höher als die Bebauung des Hofbereichs, die auf die nördlich angrenzenden Areale Rücksicht zu nehmen hat. Das Wohnregal entlang der Pfinz- straße soll insbesondere die vorhandenen Baufluchten aufnehmen und eine die Straße be- gleitende Bebauung sicherstellen. Entlang der Pfinzstraße soll mit Hilfe von Baulinien und genau definierten Abweichungen von dieser Baulinie eine lebendige, aber trotzdem am tradi- tionellen Städtebau orientierte Architektur erzeugt werden. Das Plangebiet ist durch den ÖPNV erschlossen, in fußläufiger Nähe befinden sich Stra- ßenbahn- und Bushaltestellen sowie der Durlacher Bahnhof. Die Erschließung des Plange- bietes für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Zufahrt Am Pfinztor. Dies soll eine weitere Lärmüberlastung der Pfinzstraße vermeiden. Die Mehrbelastung des Bereichs Pforzheimer Straße/Am Pfinztor durch den Verkehr von und zur Tiefgarage ist den Anliegern im Ergebnis auf der Grundlage des vorliegenden Lärmgutachtens zumutbar. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf das schalltechnische Gutachten des Sachverständi- genbüros Dr. Degenkolb vom 16.12.2010 sowie die ergänzenden Untersuchungen vom 04.05.2011 verwiesen, die sich mit den Lärmauswirkungen in der Pforzheimer Straße und Am Pfinztor auseinandersetzen. Dem ruhenden Verkehr werden in der Tiefgarage 51 Kfz- Stellplätze zur Verfügung gestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist deshalb nicht er- forderlich, diese sind ohnehin gering. Maßnahmen für den Artenschutz sind ebenfalls nicht erforderlich, ein Umweltbericht entfällt. Lärm: Die geplante Bebauung, insbesondere entlang der stark befahrenen Pfinzstraße wird erheb- lichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt sein. Auch dies war Gegenstand des obigen Lärmgut- achtens. Aus der einschlägigen DIN 4109 wurden die mutmaßlichen Außenlärmpegel ermit- telt und Lärmpegelbereiche hergeleitet. Die von I bis V gebildeten Lärmpegelbereiche sind aufsteigend nach der zu erwartenden Lärmbelastung gegliedert. Der größte Teil des Plan- gebiets ist danach dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen, dies gilt insbesondere für die Be- bauung des Quartierhofs. Der südliche Gebäudeabschnitt des Hofhauses E liegt aufgrund des Durchbruchs zur Pfinzstraße im Lärmpegelbereich IV. Die Südfassade und Teile der Giebelseite des Wohnregals entlang der Pfinzstraße liegen im am stärksten belasteten Lärmpegelbereich V. Die Blockrandbebauung entlang der Pfinzstraße wirkt aufgrund der Anordnung des Gebäuderiegels auf die Wohnbebauung im Bereich der Hoffläche abschir- mend. Im Bereich der so genannten Hofhäuser B, C und D sind deshalb weder nachts noch tags Überschreitungen der Richtwerte aus der DIN 18005-1 oder der 16. Bundesimmissi- onsschutzverordnung (BImSchV) zu erwarten. Die teilweise erheblichen Überschreitungen der Richtwerte im Bereich des der Pfinzstraße zugewandten Giebels des Hofhauses E und der Südseite sowie der Giebelseiten des Wohn- regals erfordern Lärmschutzmaßnahmen. Grundsätzlich sind Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes zu ergreifen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen müssten allerdings entlang der Pfinzstraße getroffen werden, um die betroffene Wohnbebauung vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen. Dies würde ein Abrücken der Wohnbebauung von der Pfinzstraße und die Errichtung einer durchgehenden Barriere zwischen Pfinzstraße und den geplanten Gebäuden voraussetzen. Die Bebauung gemäß dem Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan könnte dabei in der vorliegenden Form nicht realisiert werden. Das Wohnregal entlang der Pfinzstraße müsste deutlich umgestaltet werden, d. h. von der Pfinzstraße abge- rückt werden oder ganz entfallen. Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Verhältnisse auf dem Baugrundstück würde die Realisierung der vorgeschlagenen Bebauung dadurch insgesamt in Frage gestellt. Aktive Lärmschutzmaßnahmen wären zudem mit unverhältnis- mäßigen Aufwendungen verbunden. Auch würde dies dazu führen, dass der nicht vom Vor- haben- und Erschließungsplan erfasste Altbestand nach wie vor ungeschützt der Verlär- mung seitens der Pfinzstraße ausgesetzt wäre, während beidseitig aktive Lärmschutzmaß- nahmen ergriffen werden würden, die das Erscheinungsbild zum Straßenzug erheblich be- einträchtigen würden. Vor dem Hintergrund des gerade im Stadtteil Durlach vorhandenen gesteigerten Bedarfs an Wohnflächen soll im Rahmen des städtebaulich Verträglichen eine Ergänzende Erläuterungen Seite 6 möglichst hohe Ausnutzung des Grundstücks zur Schaffung von Wohnraum erfolgen. Dies würde durch die Realisierung aktiven Lärmschutzes erheblich erschwert. Vor diesem städtebaulichen Hintergrund beschränkt sich der Bebauungsplan auf Vorschrif- ten zur Realisierung eines hinreichenden passiven Schallschutzes in den Bereichen, in de- nen die Richtwerte überschritten werden, um die vorhandene Verkehrslärmproblematik zu bewältigen. Luft: Die Wohnbebauung wird keine relevanten Veränderungen der Luftbelastung verursachen. Der CO 2 -Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO 2 -Ausstoß der Bestandsbebauung liegen, dies aufgrund der gegenwärtig effizienteren Einsparungsmethoden gegenüber dem Zeitpunkt der Entstehung der umliegenden Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung sieht einen KFW-70-Effizienz-Standard vor. Dies wird im Durchführungsvertrag gesichert werden. Klima: Im übergeordneten Zusammenhang betrachtet, liegt das Plangebiet am Rande einer ge- schlossenen Bebauungsstruktur. Im Abstand von etwa 400 m befinden sich Flächen mit kli- maregulierender Funktion - nordwestlich in Form von großflächigen Kleingartenanlagen, nördlich durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die klimatische Funktion der Brachflä- che, die aufgrund der geringen Größe im übergeordneten klimatischen Gefüge nicht wirk- sam wird, ist zu vernachlässigen. Die vorgesehene aufgelockerte Bauweise im rückwärtigen Grundstücksbereich (Hofhäuser) und der nicht vollständig geschlossene Blockrand entlang der Pfinzstraße dienen der guten Durchlüftung sowie der Luftzirkulation innerhalb des Plan- gebietes, um die Entstehung einer Wärmeinsel zu verhindern. Mit der Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet als Hochstämme soll eine Verschattung erreicht werden, die das Lokalklima zusätzlich fördert. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den Entwurf des Bebauungsplans verwiesen, einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, Hinweise und örtlichen Bauvorschriften. Dieser ist der Vorlage beigefügt. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 16.02.2011 als Veranstaltung statt. Die von den Beteiligten erhobenen Anregungen und Einwendungen wurden in einer Synopse vom Stadtplanungsamt abgearbeitet und gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes sind in Anlage 1 niedergelegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Im Rahmen der durchgeführten Trägerbeteiligung wurden vom Nachbarschaftsverband, der Deutschen Telekom, dem Polizeipräsidium Karlsruhe, dem Landratsamt sowie dem Zentra- len Juristischen Dienst als Immissionsschutzbehörde Stellungnahmen abgegeben. Die ab- wägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu den im Rahmen der Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen finden sich in Anlage 2 der Vorlage. Auf die Anlagen 1 und 2 wird ergänzend Bezug genommen. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Bürgerbeteiligung ha- ben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, die der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pfinzstraße 104“, Karlsruhe-Durlach in der Fas- sung vom 16.05.2011 wiedergibt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fas- sen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Pfinzstraße 104“, Karlsruhe-Durlach. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 08.02.2011 in der Fassung vom 16.05.2011 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu die- sem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Juli 2011
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Extrahierter Text
Seite 1 von 8 Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pfinzstraße 104“, Karlsruhe-Durlach hier: Beteiligung der Öffentlichkeit am 16.02.2011 und nachfolgende Schreiben der Bürger Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich folgende Anliegen und Sorgen herauskristallisiert, auf die hier detailliert eingegangen werden soll: Bedenken der Bürger Stellungnahme der Stadtplanung zu- sammen mit dem Vorhabenträger Abstand zur bestehenden Bebauung/Höhe der Neubebauung Die Hofhäuser sitzen zu dicht auf der vor- handenen Bebauung. Die nach Landesbauordnung (LBO) not- wendigen Abstandsflächen sind rundherum eingehalten. Die neue Bebauung ist zu hoch. Die Höhe der Bebauung fügt sich in die Umgebung ein. Die Gebäudehöhen der Hofhäuser sind im Sinne einer nachbarli- chen Rücksichtnahme bereits so gewählt, dass sie unterhalb der unmittelbaren Nach- barbebauung bleiben. Dichte im Plangebiet Die Dichte auf dem Grundstück ist zu hoch. Es müsse ja nicht unbedingt ein Park auf dem Nachbargrundstück angelegt werden, aber ein Kompromiss sei schon zu erwarten. Eine Auflockerung der Baudichte ist uner- lässlich, nicht zuletzt auch, um eine Minde- rung des Wohnwerts der Nachbarn zu ver- hindern. Forderung: Reduzierung der geplanten 4 Häuser im hinteren Teil des Geländes auf 3 Häuser oder Reduzierung dieser Häuser um ein Geschoss. Subjektiv gesehen ist es natürlich eine Qualitätsminderung gegenüber der jetzigen grünen Brache auf dem Nachbargrund- stück. Allerdings darf man nicht erwarten, dass ein Grundstück auf Dauer eine unbe- baute Brachfläche bleibt, es sei denn, von Steuergeldern würde ein Park hergestellt. Es ist hinzunehmen, dass auf einem Nach- bargrundstück eine annähernd gleiche Dichte entsteht wie auf dem eigenen Grundstück. Es kann nicht erwartet wer- den, dass auf dem Nachbargrundstück Freiflächen freigehalten werden, um die hohe Dichte auf dem eigenen Grundstück auszugleichen bzw. den Wohnwert auf dem eigenen Grundstück zu erhöhen. Die Neubebauung, insbesondere die Hof- häuser sind mindestens 2,5 m schmaler als die nördlich anschließende Bestandsbe- bauung und von geringerer Höhe. Verzicht auf Bebauung Das hervorragend erhaltene Flussbett der Pfinz auf dem Gelände sollte unbedingt in einer „grünen Lunge“ mit eingebunden und Prinzipiell handelt es sich bei dem Grund- stück Pfinzstraße 104 auf Grund seiner Lage im Bebauungsplan Nr. 614 - Nut- Seite 2 von 8 erhalten werden. Das gesamte Grundstück sollte als eine Art Oase für die umliegenden Bewohner und für die Bewohner der Durla- cher Altstadt mit Bäumen und Bänken erhal- ten bleiben. zungsartfestsetzungen um Bauland. Die Eigentumsrechte an diesem Grundstück schließen dessen Bebaubarkeit mit ein. Das Gebiet war bis in die späten 90er Jah- re bebaut, ist heute Bauland und in Privat- eigentum. Im jetzigen Zustand kann diese Baulücke zwischen den bewohnten Be- standsgebäuden und mit den Erdhügeln, Teilversiegelungen, wilden Müllhaufen und Mauerresten aus städtebaulicher Sicht nur als Missstand bezeichnet werden. Ein Belassen dieses Zustandes bzw. die Erstellung einer Parkanlage setzt den Er- lass eines entsprechenden Bebauungs- plans voraus, dessen Bestand vor Gericht eher unwahrscheinlich wäre und der eine entsprechende Entschädigung für Bauland des Eigentümers auslösen würde. Klima/Luftqualität Bei einer Bebauung wäre die stehende Hitze im Sommer unerträglich, da es dann keine Luftzirkulation mehr gäbe. Das Plangebiet liegt am Rand einer ge- schlossenen Bebauungsstruktur. Als gras- bewachsene Brache übernimmt das Plan- gebiet eine gewisse klimatische Funktion, die jedoch aufgrund der geringen Größe im übergeordneten klimatischen Gefüge nicht wirksam wird. Insbesondere die südlich der Pfinzstraße gelegenen massiven Bebauun- gen behindern wesentlich eine Durchlüf- tung aus der Hauptwindrichtung Südwest. So wird hier kein bedeutender Unterschied zur Neubebauung erkennbar sein, zumal mit der Bebauung auch eine Eigenver- schattung des Geländes stattfinden wird, die eine befürchtete Aufheizung des Areals wiederum abmildern helfen wird. Darüber hinaus wird das Mikroklima be- günstigt durch die vorgesehenen Dachbe- grünungen, die Verwendung einfacher Bau- körper, die Begrünung der Tiefgarage und die Pflanzpflicht von sieben neuen Bäu- men. Aufgrund der westlichen Öffnung im Erdge- schoss sowie des Abstandes zur östlichen Bebauung gelangt die Luft in den nördli- chen Bereich. Hier stehen die Gebäude wie die nördlich anschließende Bebauung in Richtung der Hauptwindrichtung und damit günstig für den Luftabfluss. Die Neubebauung steht weit genug von der Bestandsbebauung entfernt, so dass ohne Weiteres ein Luftaustausch stattfinden Seite 3 von 8 kann. Als das Markgrafenbad noch stand, war das Areal nahezu komplett überbaut. Die Neubebauung sieht hingegen reichlich Grünflächen sowie Dachbegrünungen vor. Durch die zusätzliche Bebauung kommt es zu noch höherer Luftverschmutzung für das Gebiet. Der CO 2 -Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO 2 -Ausstoß der Bestandsbe- bauung liegen, da es heute effizientere Hei- zungsanlagen gibt als zur Zeit der Entste- hung der Nachbarbebauungen. Für die Neubebauung ist ein KFW-70-Effizienz- Standard vorgesehen, der über einen ge- ringen Transmissionswärmeverlust und einen geringen Primärenergiebedarf defi- niert wird. Dieser wird auch im Durchfüh- rungsvertrag verbindlich festgelegt. Die guten Energiewerte werden durch verbes- serte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie durch bessere Fenster- verglasungen erreicht. Ergänzt wird das Energiekonzept mit einer effizienten Heiz- anlage mit regenerativer Energie. Der momentane Entwurf sieht nur sehr we- nig Grünfläche vor. Vor allem die Innenhöfe bestünden wohl zum größten Teil aus as- phaltierten oder ähnlich befestigten Flächen. Neben den sich ergebenden Auswirkungen auf das Umgebungsklima in unmittelbarer Nähe würde das Areal, welches innerhalb weiter Strecken die einzige naturbelassene Grünfläche darstellt und sowohl den in der Umgebung lebenden Haustieren als auch den wild lebenden Tieren eine Rückzugsflä- che bietet, für immer wegfallen! Dies ist nicht richtig und entspricht nicht den Planungsabsichten. Der Innenbereich ist im Wesentlichen als Grünfläche vorge- sehen. Hinzu kommen noch extensiv ange- legte Grünflächen auf dem Dach. Die be- festigten Flächen werden wassergebunde- ne Oberflächen erhalten und nicht asphal- tiert. Habitate artenschutzrechtlich geschützter Tiere sind im Plangebiet nicht bekannt. Die in der Umgebung lebenden Haustiere müs- sen auf eigenem Gelände zurechtkommen. Einen Anspruch auf die Brachfläche des Nachbarn als Auslaufzone existiert nicht. Am Keramikweg bestehen teilweise Woh- nungen, die ausschließlich Fenster in Rich- tung des Geländes besitzen. Durch die Be- bauung würde der im Sommer ohnehin schon kaum vorhandene Luftstrom im Be- reich der bereits vorhandenen Wohnungen zur Belüftung der Wohnungen völlig zum Stillstand kommen. Bereits jetzt ist es in den Sommerabenden selbst bei komplett geöff- neten Fenstern, Wohnungs- und Haustüren und zusätzlichen elektrischen Belüftungsge- räten kaum möglich, die Wohnungen ordent- lich zu durchlüften und der Hitze Herr zu werden. Die genannten Wohnungen liegen 30 m entfernt von der Neubebauung in einer räumlichen Nische zwischen Bestands- scheune, nördlich angrenzender Pfinztor- bebauung und Keramikweg. Die unglückli- che aktuelle Lage des Bestandsgebäudes und die offensichtlich nicht mögliche Quer- lüftung von Wohnungen können nicht der Neubebauung zu Last gelegt werden. Das zukünftige Mikroklima wird durch die bereits beschriebenen Maßnahmen nicht wesentlich beeinträchtigt Seite 4 von 8 Die Nachbarschaft wird durch den zusätzli- chen CO 2- Ausstoß, der von der neuen Be- bauung ausgeht, belastet. Der CO 2 -Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO 2 -Ausstoß der Bestandsbe- bauung liegen, da es heute effizientere Hei- zungsanlagen gibt als zur Zeit der Entste- hung der Nachbarbebauungen. Für die Neubebauung ist ein KFW-70-Effizienz- Standard vorgesehen, der über einen ge- ringen Transmissionswärmeverlust und einen geringen Primärenergiebedarf defi- niert wird. Die guten Energiewerte werden durch verbesserte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie durch bessere Fensterverglasungen erreicht. Er- gänzt wird das Energiekonzept mit einer effizienten Heizanlage mit regenerativer Energie. Stellplätze Die Parkplatzsituation ist völlig ungeklärt. 44 Stellplätze für 44 Wohnungen in der geplan- ten Tiefgarage, dazu 3 an der Pfinzstraße, erscheinen deutlich zu wenig. Wo sollen sich die Besucherparkplätze und die Parkplätze für Zweitautos befinden? Die Landesbauordnung sieht pro Wohnein- heit lediglich einen Stellplatz vor. Als Er- gebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung wurde das Stellplatzangebot in der Tiefgarage auf 51 Stellplätze erweitert. Ent- lang der Pfinzstraße werden fünf weitere öffentliche Parkplätze hergestellt, von de- nen zwei als Ersatz für die durch die Tief- garagenzufahrt entfallenden Stellplätze gel- ten. Somit entstehen zusätzliche 10 Besu- cherstellplätze. Die gute Anbindung an den ÖPNV sowie der Innenstadtlage, die das fußläufige Ein- kaufen bzw. eine Fahrt mit dem Fahrrad erleichtert, wirken entlastend auf die Stell- platzsituation. Es sollen mehr Besucherparkplätze geplant werden, z. B. im Bereich der Pforzheimer Straße Gleise. Die Schaffung eines erweiterten Stellplatz- angebotes im Gleisbereich der Pforzheimer Straße ist nicht unmittelbar Gegenstand der vorliegenden vorhabenbezogenen Planung. Die kleine Zufahrtsstraße sei stark belastet und 12 Anwohnerparkplätze sowie mindes- tens 4 große Bäume müssten der Tiefgara- geneinfahrt weichen. Nach dem Stand der Planung fallen von den bisher 7 Stellplätzen im Bereich der Einfahrt zur Tiefgarage zwei Stellplätze weg, die an der Pfinzstraße bereits zusätz- lich nachgewiesen werden. Im Bereich der Tiefgarageneinfahrt entfal- len für die Zufahrt und die Neuordnung der Stellplätze 3 kleinere Bäume. Außerdem der Nussbaum auf dem Grundstück. Als Ersatz werden dafür insgesamt 7 neue Bäume, davon einer im Stellplatzbereich und sechs Bäume auf dem Baugrundstück, selbst gepflanzt. Seite 5 von 8 Zufahrt zur Tiefgarage Die winzige Zufahrtsstraße in diesem Be- reich wäre bei über dann mehr als 200 mit mindestens täglich 2 Fahrbewegungen ein- fach überfordert. Dazu kommt, dass über diese kleine Zufahrtsstraße der Lieferverkehr für die gesamte Pfinztor-Wohnanlage, ca. 160 Wohneinheiten, geführt wird. Es ist mit einer unzumutbaren Mehrbelastung durch Lärm und Abgase zu rechnen. Bereits heute käme es dort immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Unfallgefahr, auch für Fuß- gänger, erhöht sich, weil dann Pkw zu 4 Tiefgaragen über ein schmales Sträßchen ein- und ausfahren. Die jetzt schon extreme Belastung durch Parkverkehr (160 Tiefgaragenstellplätze) belastet ca. 35 Wohnungen, die mit Balko- nen, Schlaf- u. Kinderzimmern direkt auf die- ses Areal ausgerichtet sind. Alle Bewohner der Wohnanlage „Am Pfinz- tor“ müssen seit Jahren durch das Nadelöhr der schmalen Stichstraße zu den drei Ebe- nen der Tiefgaragen fahren, wobei es auch schon Unfälle gab, sodass weitere zusätzli- che Belastungen unzumutbar sind. Vom Wegfall der heute schon viel zu knappen oberirdischen Besucherparkplätze ganz zu schweigen. Eine zusätzliche Ein- und Ausfahrt durch das Pfinztor und Wegfall von Besucherparkplät- zen würde eine große Minderung der Wohn- qualität bedeuten. Eine Erschließung sollte über die Pfinzstraße erfolgen. Das wäre problemlos möglich. Das Markgrafenbad war auch über die Pfinzstra- ße erschlossen und andere Grundstücke mit ihren Tiefgaragen seien dort auch problem- los angeschlossen. Tatsächlich ist die Zufahrtssituation für die vorhandenen Tiefgaragen eher unglücklich gelöst. Sie erfordert ständige gegenseitige Rücksichtnahme. Die dadurch erzeugte Unzufriedenheit bei den Nutzern ist ver- ständlich. Jedoch hat dies nichts mit der Belastung der Straße an sich zu tun. Auch wird es in die neue Tiefgarage ein gerades Ein- und Ausfahren geben, unabhängig von den Problemen der anderen Zufahrten. Mehrere Ortsbegehungen an unterschiedli- chen Werktagen zu unterschiedlichen Zei- ten konnten die Problematik nicht bestäti- gen. Es wurden jeweils nur äußerst ruhige Situationen angetroffen. Allenfalls könnte es zu Problemen kommen wegen des behindernden wilden Parkens entlang der Stichstraße. Dies wäre jedoch bei Bedarf durch ein Halteverbot in den Griff zu bekommen. Eine Erschließung über die Pfinzstraße kommt nicht in Frage. Die Belastung der Pfinzstraße pro Stunde liegt tagsüber bei ca. 723 Kfz (mit ca. 5 % Schwerlastver- kehrsanteil) und für das Pfinztor maximal bei ca. 37 Kfz (einschließlich des durch das Neuvorhaben entstehenden Verkehrs), nachts für die Pfinzstraße bei ca. 133 Kfz (1,6 % Schwerlastverkehrsanteil) für das Pfinztor bei maximal 5 Kfz. Ein Schwer- lastverkehrsanteil für das Pfinztor ist nicht darstellbar. Durch die gute fußläufige An- bindung an die Durlacher Innenstadt und an den ÖPNV ist eher noch mit weniger Fahrzeugbewegungen zu rechnen Wegen der hohen Belastung wurde die Pfinzstraße im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe als Hot Spot aufgenommen, da dort die vom Umweltministerium Bad.- Württ. festgelegten Schwellenwerte über- schritten sind. Weiterer Belastungen auf dieser Straße müssen daher vermieden werden. Eine Erschließung über die Pfinzstraße würde die dortigen Anlieger noch stärker direkt berühren, ohne Abstand an diesen Häusern vorbeiführen. Dahingegen ist für eine zusätzliche Grundstücks- /Tiefgaragenzufahrt an der öffentlichen Stichstraße noch ausreichend Spielraum, die Mehrbelastung nicht wirklich spürbar. In Seite 6 von 8 der Pfinzstraße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, die Stich- straße im Pfinztor kann nur langsam befah- ren werden. Die Situation der Tiefgaragenzufahrt wurde im Schallgutachten gezielt untersucht. Die- ses kommt zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende zusätzliche Verkehr nur zu ei- ner marginalen Erhöhung der Beurtei- lungspegel führt, die auch im Planungsfall noch deutlich unter den Immissionsgrenz- werten der 16. BImSchV liegen. Insgesamt betrachtet ist die Lage der Tief- garagenzufahrt an der Straße „Am Pfinztor“ sowohl verkehrstechnisch als auch lärm- technisch absolut verträglich, eine Er- schließung über die ohnehin schon überbe- lastete Pfinzstraße jedoch in beiderlei Hin- sicht problematisch. Die Müllentsorgung für das neu entstehende Wohngebiet kann nur über das Pfinztor funk- tionieren Davon wird die Ausfahrt des Tiefga- ragenbestandes betroffen. Werden Fahrzeu- ge an der Ausfahrt gehindert, ist dies nicht zumutbar. Die Müllentsorgung für die Neubebauung wird über die Pfinzstraße geregelt. Hier sind im Plan auch die Aufstellmöglichkeiten für die Mülltonnen vorgesehen. Weder die bestehende noch die neue Tiefgarage wer- den daher durch die zusätzlichen Müllfahr- zeugfahrten blockiert. Müllabfuhr, Feuer- wehr und Notarzt kommen relativ selten vor und belasten die Pfinzstraße nicht we- sentlich. Zufahrt Feuerwehr/Notarzt: Es ist zu fragen, wie die Feuerwehrzufahrt und die Anfahrt eines Notarztes/des Ret- tungsdienstes in der erforderlichen Weise von der Pfinzstraße aus gewährleistet ist. Dies kann nur durch einen breiten Zugang geschehen, über den ohne Weiteres vor al- lem die Gebäude im Innenbereich des Grundstücks zügig erreicht werden können. Ein solcher breiter Zugangsbereich ermög- licht aber dann auch den Bau einer Zufahrt zu einer Tiefgarage von der Pfinzstraße aus. Feuerwehr und Notarzt werden keine direk- te Zufahrt auf das Gelände erhalten bzw. werden die geplante, aber nicht sehr tief ins Gelände führende Zufahrt als Aufstellfläche nutzen. Die Erreichbarkeit für die Feuer- wehr wurde mit der Branddirektion bereits im Vorfeld abgestimmt. Feuerwehr und Not- arzteinsätze sind sehr selten und daher keine wesentliche Belastung für die Pfinzstraße. Darüber hinaus ist jeder weite- re Verkehr auf die Pfinzstraße zu vermei- den. Unabhängig davon funktioniert es räumlich nicht, eine Tiefgaragenabfahrt und eine Feuerwehrzufahrt zu überlagern, da ein Weg in die Tiefe zur Garage führt und der andere in das Gebiet oberirdisch hinein. Es wurde zugesagt, dass die Tiefgaragenzu- fahrt nach allen Argumenten, die dagegen vorgebracht worden sind, nochmals von den Verkehrsplanern geprüft würde. Nach mehrmaliger Überprüfung der Ver- kehrssituation vor Ort werden keine ver- kehrstechnischen Probleme bei der im B- Plan angeordneten Tiefgaragenzufahrt ge- sehen. Die notwendigen Sichtbeziehungen Seite 7 von 8 sind gegeben und verändern sich durch die neue Zufahrt nicht. Sollten sich nach Fer- tigstellung der Tiefgarage heute nicht er- sichtliche Probleme ergeben, müsste dies dann nochmals konkret überprüft werden. Eine allgemein übersichtlichere Situation ergäbe sich schon heute durch das Aus- weisen eines eingeschränkten Halteverbo- tes auf der Südseite, dies wird aber bisher als nicht notwendig erachtet. Bauen neben dem Bestand Aus der Planzeichnung ist ersichtlich, dass die geplanten Tiefgaragen bis teilweise an die Grundstücksgrenze der Pfinztorwohnan- lage heranreichen. Damit wäre der Baumbe- stand im Nachbargrundstück gefährdet. Der Umgang mit Baumbeständen in Grenz- abständen ist entsprechend der aktuellen Gesetzeslage zu regeln. Ein möglichst schonender Umgang mit dem bestehenden Bewuchs des Nachbargrund- stückes ist zwar Gegenstand der Regelung, die rechtmäßige Benutzung des eigenen Grundstücks muss jedoch genauso möglich sein. Es wird aber alles dafür getan, dass eine Beeinträchtigung nicht eintritt. Bäume Integration des an der Südwestecke stehen- den Walnussbaumes in die Bebauung. Stammumfang circa 160 cm in 130 cm Hö- he. Auch für diesen Baum muss die Baum- schutz-Ordnung gelten. Der Baum bedeutet ein Stück Wohnqualität im urbanen Umfeld! Des Weiteren ist natürlich der sehr alte, aber gesunde Baum auf dem Gelände ein wichti- ger Bestandteil der Grünfläche. Er dient ei- nerseits vielen Tieren als Rückzugsort und Nahrungsquelle und andererseits trägt er durch die Einwirkung auf das Umgebungs- klima erheblich zur Verbesserung der Wohn- qualität bei. Der abgängige Baum ist auf Grund seines Schutzstatus‘ durch die Pflanzung von drei Bäumen dauerhaft auszugleichen. Die Maßnahme dient mit der Pflanzung von weiteren vier Bäumen als Ersatz für die im Bereich der Tiefgarageneinfahrt entfallen- den Bäume dem Erhalt eines ausgewoge- nen Gebietsklimas, der Strukturierung des Gebietes zur Belebung des Ortsbildes so- wie dem Erhalt des Plangebietes als Teille- bensraum für Kleintiere. Der bestehende Walnussbaum würde nach natürlichem Abgang nicht ausgeglichen. Die neu zu pflanzenden sieben Bäume im Gebiet sind hingegen dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen. Habitate artenschutzrechtlich geschützter Tiere sind im Plangebiet nicht bekannt. Der Wegfall des Baumbestandes im Bereich der neuen Zufahrt der Tiefgarage bedeutet für uns weniger Grünfläche. Es ist ja schön, dass durch Begrünung im Hinterhof der Wohnanlage die Lebensqualität der neuen Anlage steigt; jedoch auf Kosten des Be- standes. Die Feuerdornhecke müsste sinnlos geopfert werden. Die Annahme, dass ganz allgemein der „Baumbestand“ der neuen Zufahrt weichen muss, ist nicht richtig. Für die Tiefgaragenzufahrt und die Neu- ordnung der Stellplätze müssen drei kleine- re Bäume weichen. Die Planung sieht zz. insgesamt sieben neue Baumstandorte im Planbereich vor. Feuerdornhecken sind keine geschützten Gewächse. Eine städtebauliche Brache - städtebauli- Seite 8 von 8 cher Missstand - wird beseitigt und es ent- steht zusätzlich notwendiger innenstadtna- her Wohnraum. Verschiedenes Es darf doch nicht so verfahren werden, dass hier das Prinzip zugrunde gelegt wird “dort wo schon viel ist, kann auch noch mehr hin“, nämlich Belästigung aller Art der direkt betroffenen Anwohner, die einmal viel Geld für ihre Immobilie gezahlt haben Die Neubebauung bedeutet eine deutliche Wertminderung der vorhandenen Wohnun- gen und natürlich der Wohnqualität. Prinzipiell handelt es sich bei dem Grund- stück Pfinzstraße 104 auf Grund seiner Lage im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 614 - Nutzungsartfestsetzungen um Bau- land. Die Eigentumsrechte an diesem Grundstück schließen dessen Bebaubarkeit mit ein. In diesem bisher gültigen Bebau- ungsplan ist die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen und kann daher entspre- chend bebaut werden. Die Festsetzungen liegen mit dem neuen Bebauungsplan un- terhalb der maßgeblichen Obergrenzen für Mischgebiet. Auf den Erhalt des Zustands nach Abriss des Markgrafenbades besteht daher kein Anrecht. Das Vorhaben fügt sich in den städtebauli- chen Kontext ein und ist im Sinne einer gesamten städtebaulichen Entwicklung ab- solut vertretbar
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Extrahierter Text
Seite 1 von 3 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pfinzstraße 104“, Karlsruhe-Nordweststadt hier: Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zusammen mit dem Vorhabenträger zu den Aus- führungen im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 10.03.2011 Im aktuellen FNP 2010 ist das Plangebiet als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Die im VEP vorgesehene Nutzung ist daher aus dem FNP 2010 entwickelt; grundsätzliche Probleme bestehen somit nicht. Wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Ausweisung im Lärmaktions- plan, 1. Maßnahmenpaket, als Hot Spot sind geeignete Schallschutzmaßnahmen am Ge- bäude in Verbindung mit schalldämpfenden Lüftungseinrichtungen vorzusehen oder ruhige Aufenthaltsräume durch entspre- chende Grundrissanordnung sicherzustellen. Der Hinweis wurde beachtet. Es wurde ein Lärmgutachten erstellt und darauf gründen- de Festsetzungen im Bebauungsplan auf- genommen. Deutsche Telekom, 15.03.2011 Es werden Hinweise zur baulichen Realisie- rung des Projekts gegeben. Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger zur Beachtung weitergegeben. Polizeipräsidium Karlsruhe – Führungs- und Einsatzstab 21.03.2011 Es ist nicht vorstellbar, dass der Bereich ei- ner Tiefgarageneinfahrt als verkehrsberuhig- ter Bereich ausgewiesen wird, da in ver- kehrsberuhigten Bereichen auch das Spielen von Kinder zugelassen wäre. Der Hinweis wurde beachtet. Die Kenn- zeichnung als verkehrsberuhigter Be- reich wurde zugunsten der Ausweisung als Verkehrsfläche geändert. Bezüglich der Tiefgaragenausfahrt wird ge- beten, auf Grund der Erkenntnisse im Ver- kehrsunfallgeschehen, speziell bei den Ab- fahrtsrampen auf die Schnittpunkte zum öf- fentlichen Verkehrsraum zu achten. Beim Ausfahren aus der Tiefgarage müssen die Sichtfelder auf den davor liegenden Ver- kehrsraum gewährleistet sein. Der Hinweis wurde beachtet. Durch die Neuordnung der Parktaschen wird unmittel- bar östlich der Rampe kein Stellplatz aus- gewiesen, was die Einsehbarkeit der Stra- ßensituation in Richtung Osten wesentlich erleichtert. Seite 2 von 3 Die Längsneigung der Abfahrts- bzw. Zu- fahrtsrampe ist mit einem maximalen Wert von 15 % angegeben. Die Befahrbarkeit der Rampe sollte auch bei ungünstiger Witte- rung gewährleistet sein. Der Hinweis wird beachtet. Die Längsnei- gung von 15 % wird nicht überschritten. Die Rampe liegt witterungstechnisch in einem relativ geschützten Bereich. Ein entspre- chend rauer Belag soll auch bei schlechten Witterungsverhältnissen die Befahrbarkeit der Rampe ermöglichen. Entwässerungs- rinnen entlasten die Situation zusätzlich. Einige Tiefgaragenstellplätze haben eine Begrenzung an der Längsseite (Wand). Ge- mäß EAR 05 sollten diese Stellplätze in ei- ner Breite von mind. 2,85 m ausgeführt wer- den. Die Stellplatzbreiten werden noch optimiert. Nicht in allen angesprochenen Bereichen kann tatsächlich eine vollständige Breite von 2,85 m für einen Stellplatz erreicht wer- den, da aus statischer Sicht die aus den oberen Geschossen ankommenden Lasten wirtschaftlich abgeleitet werden müssen. Insgesamt ist dies jedoch eine Frage der Ausführungsplanung und nicht des Bebau- ungsplans. Die Fahrgasse in der Tiefgarage ist mit einer Breite von 6 m ausreichend dimensioniert. Allerdings wird angeregt zu prüfen, ob die Fahrgasse mehr begradigt werden kann, um eine bessere Übersichtlichkeit in Hinsicht auf den Gegenverkehr in der Tiefgarage zu ge- währleisten. Der Hinweis zur Begradigung der Fahrgas- se in der Tiefgarage wurde an den Vorha- benträger weitergegeben. Auch hier handelt es sich um eine Frage der Ausführungspla- nung. Die Fläche ist für einen reibungslosen Ablauf innerhalb der Tiefgarage ausrei- chend dimensioniert. Das Plangebiet soll von der Straße Am Pfinztor erschlossen werden. Hinsichtlich der Rettungsproblematik empfehlen wir die zuständige Berufsfeuerwehr Karlsruhe an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Die Branddirektion Karlsruhe wurde am Verfahren beteiligt und konkret zur Planung befragt. Einbruchsdiebstahl kann mit Sicherungs- technik präventiv und bezahlbar entgegen- gewirkt werden. Sicherungstechnik sollte bereits Gegenstand der Ausschreibung sein. Durch eine Hinweisaufnahme im Satzungs- beschluss und/oder durch die Aushändigung des Informationsblattes der Polizei kann der Vorhabenträger informiert werden. Die Kri- minalpolizeiliche Beratungsstelle bietet eine kostenlose, unverbindliche und individuelle Bauplanberatung an. Die Anregungen wurden dem Vorhabenträ- ger zur Kenntnis gegeben. Dieser will die Einrichtung von Sicherheitstechnik jedoch den späteren jeweiligen Eigentümern ent- sprechend ihrem Sicherheitsbedürfnis über- lassen. Landratsamt, Gesundheitsamt, 22.03.2011 Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Wasserschutzgebietes III B Hardtwald. Der Hinweis wurde überprüft. Das Plange- biet liegt jedoch tatsächlich innerhalb des Wasserschutzgebietes, eine Korrektur ist deshalb nicht notwendig. Seite 3 von 3 Zentraler Juristischer Dienst - Immissionsschutzbehörde, 18.04.2011 Im Rahmen der Begründung sollte darauf eingegangen werden, warum aktiver Schall- schutz nicht möglich ist. Soweit Küchen vom Erfordernis der passi- ven Schallschutzmaßnahmen ausgenom- men sind, sollte klargestellt werden, dass dies nur für reine Kochküchen gilt, nicht aber für Wohnküchen. Die Begründung wurde entsprechend er- gänzt. Die Festsetzungen zum Schallschutz wur- den insgesamt noch einmal überarbeitet. Dabei sind Wohnküchen wie andere Auf- enthaltsräume zu behandeln. Wie der Schallschutz der an der Pfinzstraße gelegenen Außenwohnbereiche gewährleis- tet werden kann bzw. wie diese baulich aus- geführt werden sollen, geht aus den Planun- terlagen nicht eindeutig hervor und bedarf der Präzisierung. Der Schallschutz der Außenwohnbereiche wird in der Begründung differenzierter dar- gestellt. Ergänzend wird der Charakter der Balkone an der Pfinzstraße als nur bedingt zum längeren Aufenthalt geeignet, darge- stellt. Schallemissionen sollen durch massi- ve Brüstungen gemindert werden.