Kommunaler Ordnungsdienst - Sachstandsbericht
| Vorlage: | 27469 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.07.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 14. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.07.2011 168 4 öffentlich Dez. 2 Kommunaler Ordnungsdienst: Sachstandsbericht Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2011 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Kommunalen Ordnungsdienst zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Sachstandsbericht Zum 01.12.2010 erfolgte die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.03.2010 - die hauptamtlichen Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes nahmen ihre Tätig- keit beim Ordnungs- und Bürgeramt auf. Vorausgegangen waren Monate der intensiven Vorbereitung. Nachdem Gespräche und eine Informationsveranstaltung mit den Gemeindli- chen Vollzugsbediensteten beim Gartenbauamt und beim Liegenschaftsamt keine Bereit- schaft für einen freiwilligen Wechsel zum Kommunalen Ordnungsdienst begründen konnten, waren die Voraussetzungen zu schaffen, um durch externe Ausschreibung, aber trotzdem personalkostenneutral, geeignete und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Zudem war das künftige Aufgabenspektrum festzulegen, die entsprechende Ausbildung der neuen Kolleginnen und Kollegen zu planen sowie für die Ausrüstungsgegenstände und Diensträume zu sorgen. Die Stellenausschreibung für die Tätigkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes stieß über- regional auf ein großes Interesse - mehr als 400 Bewerbungen gingen ein. Leider waren nur wenige Bewerbungen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darunter. Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber wurde ein strenges Auswahlverfahren angewendet, das u. a. auch einen Intelligenztest und eine Sportprüfung umfasste. Unter den besten Bewerberin- nen und Bewerbern befanden sich drei Kolleginnen, die bislang schon beim Ordnungs- und Bürgeramt als Gemeindliche Vollzugsbedienstete arbeiteten. Insgesamt wurden elf Perso- nen ausgewählt. Davon sind vier Frauen, von denen sich zwei eine Stelle teilen. Bei den männlichen Kollegen konnten auch Personen eingestellt werden, die bereits Berufs- erfahrung in Kommunalen Ordnungsdiensten anderer Städte bzw. als Polizeifreiwillige sammeln konnten. Seit ihrer Einstellung am 1. Dezember 2010 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes eine gründliche und umfassende Ausbildung erfahren. Sie erhielten eine insgesamt dreiwöchige Grundausbildung bei der Verwaltungs- und Wirt- schaftsakademie, mit der ihnen Rechtskenntnisse, aber auch praktisches Wissen für ihre Aufgabengebiete vermittelt wurden. Die Bereitschaftspolizei vermittelte den Außendienstbe- schäftigten Kenntnisse für das operative Polizeigeschäft, wozu eine Einsatzplanung und das Verhalten bei der Festnahme und dem Festhalten von Personen gehörten. Für den Umgang mit besonders schwierigem Klientel stand das deeskalierende Verhalten, aber auch Vertei- digungstechniken und der Einsatz von Verteidigungsmitteln auf dem Ausbildungsprogramm. Weitere theoretische und praktische Kenntnisse wurden durch Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen des Ordnungs- und Bürgeramtes, aber auch anderer Fachdienststellen der Stadtverwaltung vermittelt. Noch nicht ganz abgeschlossen sind Hos- pitationen bei unterschiedlichen Polizeirevieren im Stadtgebiet. Zudem werden im August dieses Jahres Beschäftigte der Stadt Zürich den Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes im Rahmen einer einwöchigen Ausbildungseinheit die Inhalte des dort sehr erfolgreich umgesetzten Projekts „SIP Züri“ vermitteln. Ein großer Anteil wird dabei die praktische Umsetzung dieses Modells, angepasst an Karlsruher Bedürfnisse, haben. Gezeigt hat sich, dass das Thema Aus- und Weiterbildung den Kommunalen Ordnungs- dienst dauerhaft begleiten wird - nur durch regelmäßige Fortbildungen sowohl im theoreti- schen Wissen als auch in praktischen Verhaltensweisen ist eine qualitativ hochwertige Au- ßendiensttätigkeit zu gewährleisten. Bisher sind für die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 25.500 € entstanden. Für die persönliche Ausstattung (Uniform und Ausrüstungsgegenstän- de) entstanden Ausgaben von bislang rund 40.000 €. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Hieraus ergibt sich folgende Gegenüberstellung mit den angenommenen Kosten, wie sie in der GR-Vorlage zur Sitzung vom 02.03.2010 genannt waren: Pro-Kopf-Ausgaben Angenommen Ist Ausrüstungsgegenstände 3.000 € 3.600 € Erstausbildung 2.300 € 2.300 € Eine Gegenüberstellung der in der GR-Vorlage zur Sitzung vom 02.03.2010 genannten an- genommenen jährlichen Kosten kann mangels entsprechender Vergleichszahlen noch nicht erfolgen. Seit dem 01.04.2011 sind die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes auf den Karlsruher Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen unterwegs. Der Einsatz erfolgt dabei im Schichtdienst. Die Frühschicht (F) dauert montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr, die Spätschicht (S) montags bis donnerstags von 13:30 Uhr bis 22:00 Uhr, freitags und samstags von 15:30 Uhr bis 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Der Dienstplan sieht - nicht zuletzt auch aus Sicherheitsgrün- den - Streifengänge nur in Doppelbesetzung vor. Anzahl der im Früh- bzw. Spätdienst eingesetzten KOD-Streifen Tag Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Woche 1 1 x F 1 x S 3 x F 2 x S 2 x F 3 x S 3 x F 1 x S 3 x F 2 x S 2 x S 1 x S 2 1 x F 1 x S 2 x F 3 x S 2 x F 3 x S 2 x F 2 x S 2 x F 3 x S 3 x S 1 x S 3 2 x F 1 x S 3 x F 2 x S 3 x F 2 x S 3 x F 1 x S 3 x F 2 x S 2 x S 1 x S 4 1 x F 2 x S 2 x F 1 x S 2 x F 3 x S 2 x F 1 x S 2 x F 3 x S 3 x S 1 x S Wie sich aus der Darstellung ergibt, sind die Außendienstzeiten gegenüber den im GR- Beschluss festgelegten Zeiten (bis 02:00 Uhr nachts) aufgrund der jetzigen Personalstärke noch eingeschränkt. Die Personalkapazität und die Erforderlichkeit von Doppelstreifen bedeuten allerdings, dass zeitgleich höchstens drei Streifen unterwegs sein können. Die tatsächlichen Außendienstzei- ten müssen darüber hinaus noch um die - nicht vermeidbaren - Zeiten der Innendiensttätig- keiten, wie z. B. die Fertigung von Berichten oder Anzeigen, reduziert werden. Durch Einfüh- rung geeigneter EDV-Verfahren (derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtent- wicklung und Statistik ein speziell auf die Bedürfnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ausgerichtetes Programm entwickelt) und die entsprechende technische Ausstattung wer- den hier noch optimierte Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Erreichbar ist der Kommunale Ordnungsdienst während der normalen Bürozeiten über die Telefonnummer 133-3366. Außerhalb dieser Zeiten ist - bei nicht akuten Sachverhalten - das Hinterlassen einer Nachricht auf Band möglich. In anderen Fällen ist nach wie vor die Kontaktaufnahme mit den Polizeirevieren vorgesehen. Auf eine unmittelbare Erreichbarkeit über eine eigene Leitstelle - wie im Konzept noch angedacht - wurde zunächst verzichtet, weil eine solche zu viel Personal gebunden hätte. Über das Führungs- und Lagezentrum besteht die Möglichkeit, die jeweiligen Dienst habenden Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes zu informieren - derzeit noch ausschließlich über Handy, zukünftig ist auch der Einsatz von Funkgeräten geplant (nachdem sich die alleinige Verwen- dung von Handys als unzureichend erwiesen hat). In den wenigen Wochen, die die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes nun im Außendiensteinsatz sind, hat sich deutlich die Bandbreite des Aufgabenspektrums gezeigt. Neben den „klassischen“ Tätigkeiten im ruhenden Verkehr, die vor allem an Sonn- und Fei- ertagen von den Kolleginnen und Kollegen übernommen werden, kam bzw. kommt es vor allem zu Einsätzen der nachfolgend beschriebenen Art: - Kontrolle der Szeneangehörigen im Bereich Friedrichsplatz, Werderplatz, Nottingham- anlage etc. - Einschreiten gegen aggressives Betteln - Kontrolle von Radfahrern im Bereich von Fußgängerzonen und Gehwegen - Tätigwerden im Zusammenhang mit illegaler Abfallentsorgung, auch gegenüber profes- sionellen Sperrmüllsammlern - Kontrolle von - alkoholisierten - Jugendlichen in den Abend- und Nachtstunden (vor al- lem auch im Bereich Schlossgarten) sowie deren Rückführung an die Eltern - Feststellung von Schulschwänzern - Überwachung der Grünanlagen, z. B. unerlaubtes Grillen, lautstarke Partys in den Abend- und Nachtstunden, nicht angeleinte Hunde, Rauchen auf Spielplätzen - Einschreiten gegen illegal im öffentlichen Verkehrsraum campierende Personen (sog. „Landfahrer“) - Kontrolle von Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum, z. B. Straßenmusikanten, mobile Verkaufsgeschäfte - Nachgehen von Hinweisen auf bzw. Einschreiten bei ruhestörendem Lärm, z. B. im Be- reich von Gaststätten - Kontrolle der so genannten „Elterntaxen“, z. B. im Hinblick auf Sicherungseinrichtungen für die Kinder, aber auch das behindernde Parken von Schulwegen - Einsatz aus Anlass der Karlsruher Mess’, des Stadtgeburtstages, des Neureuter Stra- ßenfestes und des Durla cher Altstadtfestes, vor allem im Hinblick auf Einhaltung der Jugendschutzvorschriften, aber auch bzgl. allgemeiner Ordnungswidrigkeiten - Begleitung bei Testkäufen - Ermittlungsaufträge der Bußgeldbehörde bei erheblichen Verkehrsverstößen - Zwangsentstempelung von Fahrzeugen Vorab musste für bestimmte Tätigkeiten (wie z. B. das Anhalterecht bei Kontrollen von Rad- fahrern, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Alkoholverkaufsverbotsgesetz, Lan- desnichtraucherschutzgesetz, Gaststättengesetz, Schulgesetz) die Zustimmung des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe eingeholt werden. Diese Zustimmung wurde von dort vollumfas- send gewährt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stimmte dabei nicht nur aus rechtlichen Gründen zu, sondern begrüßte die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes aus- drücklich. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Obwohl die Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes verstärkt über Ansprachen und mündliche Verwarnungen die Vermeidung oder Beseitigung von Ordnungs- störungen erreichen wollen, bleiben auch gebührenpflichtige Verwarnungen oder die Einlei- tung von Bußgeldverfahren nicht aus. In den ersten Monaten ihrer Tätigkeit wurden gebüh- renpflichtige Verwarnungen bzw. Bußgelder in Höhe von rund 5.000 Euro ausgesprochen. Derzeit wird ein Controlling aufgebaut, das eine monatliche Evaluierung der angenommen Kostendeckung von 10 % zulässt. Erste Rückmeldungen aus der Bevölkerung spiegeln eine positive Resonanz wider. Die Kol- leginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes werden von der Bevölkerung wahrgenommen. Es ist auch regelmäßig der Fall, dass seitens der Bürgerinnen und Bürger vor Ort das Gespräch mit dem Kommunalen Ordnungsdienst gesucht wird. Zukünftig wird es einen jährlichen Sicherheitsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes ge- ben, in dem auch die Tätigkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes dargestellt wird. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Kommunalen Ordnungsdienst zur Kenntnis. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juli 2011