Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Atomarer GAU - Wie ist die Stadt Karlsruhe darauf vorbereitet?
| Vorlage: | 27338 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 18.04.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 25. Plenarsitzung Gemeinderat 28.06.2011 769 23 öffentlich Atomarer GAU - Wie ist die Stadt Karlsruhe darauf vorbereitet? 1. Wann wurde das Gesamtpaket der Notfallpläne für das Atomkraftwerk Philippsburg letztmals überarbeitet? 2. Wann wurde das Gesamtpaket der Notfallpläne für die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) und das Institut für Transurane (TUI) letztmals überarbeitet? 3. Welches sind die wesentlichen Eckpunkte der Katastrophenpläne für den Standort Philippsburg hinsichtlich Geltung und Errichtung von Sperrzonen, Versorgung der Bevölkerung mit Jod-Tabletten, Evakuierungsplänen, Zuständigkeitsregelungen, technischen Maßnahmen bei Versagen des Berstschutzes, gesundheitlich-ärztliche Versorgung sowie Informations- und Aufklärungstätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit? Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für die Zentralzone um Philippsburg nur eine 2-km-Zentralzone und eine Mittelzone mit einem Radius bis zu etwa 10 km festgelegt. Dort gibt es Sirenen und die Ausgabe von Jodtabletten ist vorbereitet. In Fukushima ist eine 20-km-Zone geräumt; die IAEO verlangt eine 40-km- Schutzzone. Damit wäre beim Institut für Transurane (Genehmigung für die Lagerung von 180 Kilogramm Plutonium und 1000 kg Uran, davon 100 Kilo angereichert auf 93 %, und 450 Kilo Thorium und noch vieles andere) schon in der ersten Zone Karlsruhe betroffen; bei Philippsburg wäre dies in der zweiten Zone der Fall. 4. Wie ist die Stadt Karlsruhe auf diese beiden Fälle vorbereitet? 5. Wäre die Karlsruher Berufsfeuerwehr für einen Einsatz in einer radioaktiv verseuchten Anlage ausgerüstet und ausgebildet? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 6. Gibt es detaillierte Evakuierungspläne und Katastropheneinsatzpläne für einen radioaktiven Unfall, von dem Karlsruhe betroffen ist? 7. Falls ja, welches sind die Evakuierungsgemeinden/Unterbringungsgemeinden für rund 500 000 Menschen? 8. Welches sind die Evakuierungswege und wo befinden sich die Notfallstationen? Die Notfallstationen werden durch Strahlenschutzärzte geleitet. Dort wird eine Ausmessung und – soweit notwendig – Dekontamination der betroffenen Bevölkerung vorgenommen. Schwerkranke bzw. Schwerverletzte werden auf ärztliche Weisung an speziell zur Behandlung von Strahlenerkrankten ausgestattete Krankenhäuser zur weiteren Behandlung verwiesen: 9. Wie viele Strahlenschutzärzte gibt es in der Region Karlsruhe? 10. Wie viele Strahlenbehandlungsplätze gibt es in Krankenhäusern der Region Karlsruhe für die rund 500 000 potentiell durch Verstrahlung gefährdeten Einwohner/-innen in der Region? Für eine reibungslose Arbeit der Katastrophenschutzeinheiten werden sog. Sperrstellen an der Grenze zur den Evakuierungszonen errichtet: 11. Wer sorgt in der Region Karlsruhe dafür, dass an diesen Sperrstellen die Arbeit der eingesetzten Messdienste gewährleistet bleibt? 12. Für wie viele Sperrstellen sind Messgeräte für Plutoniumverseuchung vorhanden? 13. Wie und wo werden diese Personen an den Messstellen ausgebildet? 14. Gibt es Notfallpläne für einen Stromausfall, der länger als 1 Tag dauert? 15. Wie werden Katastrophenpläne (Benachrichtigung, Messung, medizinische Notversorgung, Evakuierung etc.) bei vermutlichem Ausfall der Kommunikationswege (Stromausfall, Netzausfall bei Telefon und Internet) umgesetzt? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ 16. Gibt es Pläne für eine Vorratshaltung von unverstrahlten Nahrungsmitteln und Wasser? 17. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn tausende, zehntausende von Bürger/-innen aus Karlsruhe und der Region nach einem Gau im AKW Philippsburg oder im Institut für Transurane in Panik ihr Heil in der Flucht suchen per ÖPNV, PKW, öffentlichem Fernverkehr usw. - und wie ist die Stadt Karlsruhe an diesen Maßnahmen beteiligt? Bis Fukushima 2011 (Tschernobyl 1986 hat nicht ausgereicht, das Folgende zu widerlegen) galt die Behauptung, dass deutsche Atomkraftwerke „über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung nahezu ausschließen“, verfügen. Der Gau ist nun zum zweiten Mal Wirklichkeit geworden. Die Möglichkeit eines Gaus hierzulande kann nicht mehr geleugnet bzw. hinweg gelogen werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Einzelnen zuständig für die Erstellung eines besonderen Katastropheneinsatzplanes für das Atomkraftwerk Philippsburg sowie für KIT Nord (ehemals das Forschungszentrum Karlsruhe, davor Kernforschungszentrum Karlsruhe). Unsere Fragen beziehen sich auf die Einbindung der Stadt Karlsruhe in diese Pläne. Kann bei einem Gau im AKW Philippsburg oder im Institut für Transurane überhaupt realistisch und verantwortungsvoll von einem Rettungsszenario gesprochen werden? unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten 10. Juni 2011 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 18.04.2011 eingegangen: 18.04.2011 Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.06.2011 769 23 öffentlich Dez. 5 Atomarer GAU - Wie ist die Stadt Karlsruhe darauf vorbereitet? Die Anfrage kann nach Abstimmung und in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wie folgt beantwortet werden: 1. Wann wurde das Gesamtpaket der Notfallpläne für das Atomkraftwerk Philippsburg letztmals überarbeitet? Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als Höhere Katastrophenschutzbehörde sachlich für den Katastrophen- schutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen im Regierungsbezirk Karlsruhe zuständig. Der Katastropheneinsatzplan für die Umgebung des Kernkraftwerkes Philippsburg (KKP) wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Oktober 2007 überarbeitet. Die letztmalige Überarbeitung des Moduls „Arbeitsmappe für die Strahlenspürtrupps im Regierungsbezirk Karlsruhe“ erfolgte durch das Regierungspräsidium Karlsruhe im Oktober 2010. 2. Wann wurde das Gesamtpaket der Notfallpläne für die Wiederaufbereitungsan- lage Karlsruhe (WAK) und das Institut für Transurane (ITU) letztmals über- arbeitet? Die letztmalige Überarbeitung des Katastropheneinsatzplans des Regierungspräsi- diums Karlsruhe erfolgte im Februar 2009. 3. Welches sind die wesentlichen Eckpunkte der Katastrophenschutzpläne für den Standort Philippsburg hinsichtlich Geltung und Errichtung von Sperrzonen? Sperr-/Evakuierungszonen werden lage- und wetterabhängig nach Zonen und Sek- toren vom Regierungspräsidium Karlsruhe angeordnet. Die Evakuierungszonen wurden in Baden-Württemberg durch Erlass des Innenmi- nisteriums Baden-Württemberg auf die Zentralzone (2-km-Radius rund um die kern- technische Anlage) und den in Windrichtung gelegenen Bereich von 8 km rund um die kerntechnische Anlage festgelegt. Für die WAK/ITU besteht die Ausnahmerege- lung einer „erweiterten“ Zentralzone, mit einem Radius von 5 km um das Werk. Seite 2 Ab der Zentralzone sind die Mittelzonen (10-km-Radius), die Außenzonen (25-km- Radius) und die Fernzonen (100-km-Radius) dazu in Sektoren von 30° unterteilt. Versorgung der Bevölkerung mit Jod-Tabletten? Die Planungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe sehen folgende Vorverteilungs- und Bevorratungsmaßnahmen von Jodtabletten vor: Bereich 0 - 5 km um das KKP: An die betroffenen Haushalte wurden Jodtabletten vorverteilt. Bereich 5 - 10 km um das KKP: Vorverteilung und dezentrale Einlagerung von Jodtabletten in kommunalen Räumlichkeiten, Krankenhäusern oder Betrieben. Bereich 10 - 25 km um das KKP: Für diese Bereiche ist eine zentrale Einlagerung von Jodtabletten in den betroffenen Städten und Gemeinden ausreichend. Evakuierungsplänen? Zum Standort des KKP ist das Regierungspräsidium Karlsruhe die zuständige Planungsbehörde. Evakuierungs-/Aufnahmegemeinden wurden von dort festgelegt und zugeordnet. Karlsruhe ist keine Evakuierungs- und keine Aufnahmegemeinde, so dass in Bezug zum KKP keine Evakuierungsplanungen erforderlich sind. Zuständigkeitsregelungen? Gemäß dem Landeskatastrophenschutzgesetz ist das Regierungspräsidium Karls- ruhe die zuständige Höhere Katastrophenschutzbehörde für die Umgebung kern- technischer Anlagen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die verschiedenen Maßnah- menstufen werden stabsmäßig nach vorgegebenen Berechtigungen und Zuständig- keiten angeordnet. technischen Maßnahmen bei Versagen des Berstschutzes? Für den innerbetrieblichen Notfallschutz ist der Betreiber der kerntechnischen Anla- ge verantwortlich. Im Betreiber-Alarmplan des KKP sind deshalb Verhaltensmaß- nahmen für das Betriebspersonal festgelegt. Außerdem sind dort auch die Schwel- lenwerte genannt, bei denen dem Regierungspräsidium Karlsruhe vom Betreiber die Auslösung einer bestimmten Maßnahmenstufe empfohlen wird. gesundheitlich-ärztliche Versorgung? Die gesundheitlich-ärztliche Versorgung Betroffener erfolgt in den Notfallstationen, welche gemäß den Richtlinien des Innenministeriums für die Planung von Notfallsta- tionen vom 9. Januar 1998, Az: 5-4635/12, GABl. S. 178, eingerichtet und ausge- stattet werden. Informations- und Aufklärungstätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit? Die Informations- und Aufklärungspflicht obliegt dem Betreiber, dem Innenministeri- um Baden-Württemberg und dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Seite 3 Die EnBW Kraftwerk GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, dem Umweltministerium Baden-Württemberg, dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Rheinland-Pfalz im Dezember 2009 die Informationsbroschüre „Sicherheit für uns alle - Informationen zum Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes Philippsburg“ neu aufgelegt. Diese Broschüre steht Interessierten zum Download auf der Homepage des Betrei- bers unter www.enbw.com/philippsburg und auf den Internetseiten des Regierungs- präsidiums Karlsruhe zur Verfügung. Unter der Rufnummer 0800/3629655 können gedruckte Exemplare auf kostenfreie Bestellung über das 24 Stunden erreichbare CallCenter der EnBW angefordert werden. Auf die Informationsbroschüre wurde in der StadtZeitung Karlsruhe im März 2010 als amtliche Mitteilung hingewiesen. Ebenso ist über das Internet eine Informationsbroschüre über Sicherheitsmaßnah- men in der Umgebung der WAK/ITU zum Download bereitgestellt. Über die Notwendigkeit und den Informationsgehalt für eine Unterrichtung und Warnung der Bevölkerung im Verdachts- oder Ereignisfall über Sirenen (Aufforde- rung „Rundfunkgeräte einschalten“) mit anschließenden amtlichen Gefahrendurch- sagen, Lautsprecherdurchsagen, Meldungen über Internet oder Aushang vorbereite- ter Mitteilungen, entscheidet lage- und ereignisabhängig das Regierungspräsidium Karlsruhe. 4. Evakuierungszone im 20-km-Radius in Fukushima - im Vergleich Schutzzone KKW Philippsburg und WAK/ITU; Wie ist die Stadt Karlsruhe auf diese beiden Fälle vorbereitet? Wie unter Pkt. 3 „Geltung und Errichtung von Sperrzonen“ bereits erläutert, wurden die Evakuierungszonen in Baden-Württemberg durch die Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission 2008 auf 10 km rund um die kerntechnische Anlage fest- gelegt. Ab der Zentralzone sind die Mittelzonen (10-km-Radius), die Außenzonen (25-km- Radius) und die Fernzonen (100-km-Radius) dazu in Sektoren von 30° unterteilt. Die Stadt Karlsruhe liegt außerhalb der Evakuierungszonen. Die großräumige Evakuierungsmaßnahme im 20-km-Radius in Fukushima orientiert sich an der wetterbedingten aktuellen Lage und dem bestehenden Gefährdungspo- tential. 5. Wäre die Karlsruher Berufsfeuerwehr für einen Einsatz in einer radioaktiv ver- seuchten Anlage ausgerüstet und ausgebildet? Die bundesdeutschen Katastropheneinsatzpläne sehen Einsätze der öffentlichen Feuerwehren nur in den Mittel- und Außenzonen durch die Strahlenspürtrupps vor. Maßnahmen in der Zentralzone, im Werksgelände und -gebäude obliegen dem Be- treiber, den zuständigen Aufsichtsbehörden, den Ministerien und der Kerntechni- schen Hilfsdienst GmbH sowie deren Vertragsfirmen. Seite 4 Der ABC-Zug der Stadt Karlsruhe verfügt über einen ABC-Erkundungskraftwagen sowie einen Dekontaminations-Lastkraftwagen „Personen“ mit jeweils entsprechen- der Ausstattung. Messübungen und -fahrten sowie Übungen zur Dekontamination von Personen werden regelmäßig durchgeführt. 6. Gibt es detaillierte Evakuierungspläne und Katastropheneinsatzpläne für einen radioaktiven Unfall, von dem Karlsruhe betroffen ist? Die Stadt Karlsruhe liegt außerhalb der festgelegten Evakuierungszonen in der Um- gebung kerntechnischer Anlagen, in denen Evakuierungsmaßnahmen erforderlich wären. Notwendige weitere Maßnahmen werden lageabhängig nach dem Allgemei- nen Alarm- und Einsatzplan für Großschadensereignisse, Krisen und Katastrophen der Stadt Karlsruhe angeordnet. 7. Falls ja, welches sind die Evakuierungsgemeinden/Unterbringungsgemeinden für rund 500.000 Menschen? Die Zuordnung der Evakuierungsgemeinden in die jeweiligen Aufnahmegemeinden ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft und umfassend durchgeplant. 8. Welches sind die Evakuierungswege und wo befinden sich die Notfallstationen? Die Verkehrswege sowie notwendige verkehrsrechtliche Maßnahmen sind vom Re- gierungspräsidium Karlsruhe geprüft und umfassend durchgeplant. Die Notfallstationen befinden sich in den Aufnahmegemeinden, welche i. d. R. min- destens 50 km vom kerntechnischen Werk entfernt sind. 9. Wie viele Strahlenschutzärzte gibt es in der Region Karlsruhe? 10. Wie viele Strahlenbehandlungsplätze gibt es in Krankenhäusern der Region Karlsruhe für die rund 500.000 potentiell durch Verstrahlung gefährdeten Ein- wohner/-innen in der Region? 11. Wer sorgt in der Region Karlsruhe dafür, dass an diesen Sperrstellen die Ar- beit der eingesetzten Messdienste gewährleistet bleibt? 12. Für wie viele Sperrstellen sind Messgeräte für Plutoniumverseuchung vorhan- den? 13. Wie und wo werden diese Personen an den Messstellen ausgebildet? Die Bearbeitung der Fragen Nr. 9 bis 13 liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe. Das für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anla- gen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat darum gebeten, dem Gemeinde- rat mitzuteilen, dass diese der Stadt Karlsruhe gestellten Fragen unmittelbar an das Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet werden können. Eine Beantwortung erfolgt dann von dort aus. Seite 5 14. Gibt es Notfallpläne für einen Stromausfall, der länger als 1 Tag dauert? Die Notfallpläne und -systeme der Stadtwerke Karlsruhe sind darauf ausgerichtet, die Ursachen für einen Stromausfall so schnell wie möglich zu erkennen und zu be- heben. Die Stadtwerke Karlsruhe haben ihr Notfallhandbuch, welches verschiedene Not- fallszenarien betrachtet und die internen Verfahrensmaßnahmen und Zuständigkei- ten bei Störfällen regelt, zuletzt im Februar 2010 aktualisiert. 15. Wie werden Katastrophenpläne (Benachrichtigung, Messung, medizinische Notversorgung, Evakuierung etc.) bei vermutlichem Ausfall der Kommunika- tionswege (Stromausfall, Netzausfall bei Telefon und Internet) umgesetzt? In einem solchen Fall wird außerhalb des Werkes auf Lautsprecherdurchsagen, Aushänge und Notstromversorgung mittels Generatoren und Funk zurückgegriffen. Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind es gewohnt, ihre Kommunikationswege redundant aufzubauen. Durch Notstromversorgung und Funk lassen sich Einsatzpläne umsetzen. 16. Gibt es Pläne für eine Vorratshaltung von unverstrahlten Nahrungsmitteln und Wasser? Nach den Planungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe prüft der eingesetzte Verwaltungsstab, inwieweit in den Gefährdungsbereichen die Versorgung der Be- völkerung mit Lebensmitteln aufgrund der noch verwendungsfähigen Vorräte und der zu erwartenden Dauer der Gefahrenlage gewährleistet ist. Erforderliche Versor- gungsmaßnahmen werden im Benehmen mit den betroffenen Kreisen eingeleitet. Ebenso ist die Einrichtung von Notwasserversorgungen durch Einspeisung von Wasser aus ungefährdeten Gebieten in die Versorgungsnetze, Zuführung von Was- ser mittels Tankwagen oder Einsatz von fahrbaren Wasseraufbereitungsanlagen vorgeplant. Im Stadtgebiet Karlsruhe sind 49 Trinkwassernotbrunnen (Tiefbrunnen) vorhanden, bei denen eine Kontamination ausgeschlossen ist. 17. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn tausende, zehntausende von Bürgern und Bürgerinnen aus Karlsruhe und der Region nach einem GAU im KKP oder im ITU in Panik ihr Heil in der Flucht suchen per ÖPNV, PKW, öffent- lichem Fernverkehr usw. - und wie ist die Stadt Karlsruhe an diesen Maßnah- men beteiligt? Mit der Dienstanweisung „Gefahrenabwehr“, welche seit 01.04.2011 durch Herrn Oberbürgermeister Fenrich in Kraft gesetzt ist, sind die Grundsätze des kommuna- len Handelns zur Bewältigung von drohenden oder bereits eingetretenen außerge- wöhnlichen (Großschadens-)Ereignissen, Krisen und Katastrophen für die Stadt Karlsruhe verbindlich geregelt.