Antrag GRÜNE: Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Vorlage: 27331
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.06.2011

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-EnergieeinsparVO
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 11.05.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 25. Plenarsitzung Gemeinderat 28.06.2011 762 18 öffentlich Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, beim Verkauf von städtischen Grundstücken für Wohngebäude und Nichtwohngebäude an Private, Firmen und Vorhabenträger die Regelungen des Klimaschutzkonzeptes zur Energieeffizienz analog anzuwenden. Das bedeutet, dass in allen Verträgen die Unterschreitung der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 % vertraglich festgelegt wird. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die städtischen Gesellschaften diese Regelung in ihre Vertragsbestimmungen aufnehmen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.11.2009 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung von Energieleitlinien gefasst und am 15.12.2009 ein neues Klimaschutzkonzept verabschiedet. Danach sollen sämtliche Neubauvorhaben der Stadt und ihrer Gesellschaften die jeweils gültige EnEv um 30 % unterschreiten. Die Priorität dieser Maßnahme wurde sehr hoch eingeschätzt. Dennoch wird es schwierig, die definierten Ziele Minderung des Energieverbrauchs und der CO 2 -Emissionen jeweils um 2 % pro Jahr zu erreichen, wenn diese lediglich in Bauvorhaben der Stadt und nicht in Bauvorhaben von privaten Bauherren und Vorhabenträgern umgesetzt werden. Die Mehrkosten für die Unterschreitung der EnEV um 30 %, die aufgrund von Lage, Ausstattung und Anforderungen deutlich variieren können, amortisieren sich jedoch in überschaubarem Zeitraum. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bei einer vorgeschalteten Beratung durch die Stadt Karlsruhe, die sowohl in fachlicher Hinsicht als auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen kompetent informieren muss, ließen sich viele Bauwillige von den erheblichen Vorteilen einer Reduzierung des Energieverbrauchs durch optimale Wärmedämmung und darauf abgestimmte Anlagentechnik überzeugen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten 10. Juni 2011

  • TOP 18
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 11.05.2011 eingegangen: 11.05.2011 Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.06.2011 762 18 öffentlich Dez. 4 Unterschreitung Energieeinsparverordnung (EnEV) - Kurzfassung - Das Liegenschaftsamt wird den Standard KfW-Effizienzhaus 70 nicht nur im Rahmen von Durchführungsverträgen bei VEPs, sondern generell bei der Vergabe von Baugrundstücken festschreiben. Sollte es im Einzelfall Gründe geben hiervon abzuweichen, wird dies im Rahmen der Genehmigung des Grundstückskaufvertrags explizit dargestellt. In den Konversionsgebieten der Volkswohnung wird die EnEV 2009 aufgrund der Fern- bzw. Nahwärmeversorgung generell um rund 30 % unterschritten, weshalb von einer zusätzlichen vertraglichen Bindung abgesehen wird. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In dem Ende 2009 vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzept wurde festgehal- ten, dass zuerst energetische Standards für stadteigene Gebäude und Neubauvorhaben formuliert werden sollen, bevor privaten Dritten von der Stadt bei Grundstücksverkäufen über die bereits bestehenden Auflagen hinaus weitere Verpflichtungen auferlegt werden. Die Vorhabenträger bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VEP) werden derzeit schon vom Liegenschaftsamt im Durchführungsvertrag verpflichtet, Wohnhäuser nach einem Stan- dard zu errichten, der den Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 70 entspricht. Beim KfW-Effizienzhaus 70 darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 70 % des Höchstwertes der EnEV für einen Neubau betragen, und gleichzeitig muss der Transmissi- onswärmeverlust den Höchstwert der EnEV um mindestens 15 % unterschreiten. Insofern definiert das KfW-Effizienzhaus 70 eine Unterschreitung der EnEV um 30 %. Ein höherwertiger Standard bei der Bauausführung, z. B. Passivhaus, ist für die Bauherr- schaft mit Mehrkosten verbunden. Auch wenn sich diese Mehrkosten über die Jahre amorti- sieren, darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass es erklärtes Ziel der Stadt Karlsruhe ist, mit der Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke auch Schwellenhaushalten den Hausbau zu ermöglichen. Gerade für diese Zielgruppe ist das aktuelle Investitionsvolumen unabhängig von der langfristigen Amortisation der kritische Faktor. Derzeit stellt sich der Standard KfW-Effizienzhaus 70 aufgrund der damit verbundenen Fördermöglichkeiten als in diesem Zielkonflikt vernünftiger Kompromiss dar. Das Liegenschaftsamt wird daher diesen Standard nicht nur im Rahmen von Durchfüh- rungsverträgen bei VEPs, sondern generell bei der Vergabe von Baugrundstücken fest- schreiben. Sollte es im Einzelfall Gründe geben hiervon abzuweichen, wird dies im Rahmen der Genehmigung des Grundstückskaufvertrags explizit dargestellt. Aufgrund der Versorgung der beiden Konversionsgebiete der Volkswohnung mit hocheffizi- enter Fern- bzw. Nahwärme unterschreiten die Bauherren der dortigen Grundstücke mit ih- ren Neubauten die EnEV 2009 um rund 30 %. Der Grund liegt am Primärenergiefaktor 0,38 für Fernwärme (zum Vergleich: Kesselheizung 1,10). Insofern sieht die Volkswohnung von einer vertraglichen Regelung in ihren Kaufverträgen ab. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag damit für erledigt zu erklären.